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Haushalt der Stadt Frankfurt am Main

Vorlagentyp: NR FREIE_WÄHLER

Begründung

Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Haushalt der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2014 wird erst am 27. Februar 2014 verabschiedet. Begründung: Wie aus der Presse zu entnehmen ist, soll spätestens Anfang Februar 2014 ein Nachtragshaushalt eingebracht werden, der die Finanzierung der Schulsanierungen zur Folge hat. Hierbei soll es sich um einen Betrag von mindestens 30 Millionen Euro handeln, der sich über Jahre hinaus fortsetzt. Über diese Planungen wurden selektiv einzelne Fraktionen informiert. Die Mitgliedsfraktionen des Haupt- und Finanzausschusses erhielten diese Informationen jedoch nicht. Damit besteht eine Ungleichbehandlung der Fraktionen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 12.12.2013, NR 756 Betreff: Haushalt der Stadt Frankfurt am Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Haushalt der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2014 wird erst am 27. Februar 2014 verabschiedet. Begründung: Wie aus der Presse zu entnehmen ist, soll spätestens Anfang Februar 2014 ein Nachtragshaushalt eingebracht werden, der die Finanzierung der Schulsanierungen zur Folge hat. Hierbei soll es sich um einen Betrag von mindestens 30 Millionen Euro handeln, der sich über Jahre hinaus fortsetzt. Über diese Planungen wurden selektiv einzelne Fraktionen informiert. Die Mitgliedsfraktionen des Haupt- und Finanzausschusses erhielten diese Informationen jedoch nicht. Damit besteht eine Ungleichbehandlung der Fraktionen. Antragsteller: FREIE WÄHLER Antragstellende Person(en): Stadtv. Wolfgang Hübner Stadtv. Martha Moussa Stadtv. Hans-Günter Müller Stadtv. Patrick Schenk Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.08.2013, M 146 Versandpaket: 18.12.2013 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: 1. 1. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2014 (M 146 vom 23.08.2013) mit den zahlenmäßigen Veränderungen aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen, sowie aus sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu Einzelposten, den Stellenplan 2014 (M 152 vom 23.08.2013) unter Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur Kenntnis genommen. Die aus der Verfügung des Oberbürgermeisters zur Dezernatsverteilung vom 31.10.2013 resultierenden zahlenmäßigen Änderungen in den Teilhaushalten wurden entsprechend M 146 vom 23.08.2013, Ziffer 14 in den Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. 2. Die Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) einschließlich der Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften (Anlage 5a) und die Feststellungsvermerke nach den Anlagen 6a bis 6i werden beschlossen. Der mit dem Entwurf zum Haushalt 2014 (M 146 vom 23.08.2013) vorgelegte Feststellungsvermerk für den Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main wurde mit M 227 vom 22.11.2013 geändert und wird im Vermögensplan 2014 mit Einnahmen und Ausgaben von je 64.684.174 € und im Erfolgsplan 2014 mit einem Voranschlag für den Verlust von 1.094.100 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der Kredite 2014 wird mit 44.693.794 €, der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen mit 44.000.000 € und der Gesamtbetrag der Kassenkredite 2014 mit 35.000.000 € festgesetzt. 4. Das Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen aus der Anlage 3 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die in den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) nicht entsprechend der planerisch veränderten Kreditaufnahme angepasst wurde, da die Auswirkungen die Haushaltsjahre 2015 ff. betreffen und betragsmäßig nicht erheblich sind. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben die Beschlüsse aus 2014 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein. 6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 7 zusammengefasst sind. 8. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schmitt, Stock, Oesterling, Pauli, Rinn, Schenk, Brillante, Dr. Dr. Rahn, Dr. Dürbeck und Kliehm dienen zur Kenntnis. 9. Es dient zur Kenntnis, dass die RÖMER-Fraktion fünf Minuten Redezeit an die FREIE WÄHLER-Fraktion übertragen hat. (Anlagen nicht vervielfältigt) 2. Es dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 756 zurückgezogen wurde. Abstimmung: zu 1. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und REP (= Ablehnung) Die Einzelvoten ergeben sich aus der beigefügten Listen sämtlicher Etatvorlagen. Beschlussausfertigung(en): § 4004, 27. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 20 1