Haushalt der Stadt Frankfurt am Main
Vorlagentyp: NR FREIE_WÄHLER
Begründung
Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Haushalt der Stadt Frankfurt am Main für das Jahr 2014 wird erst am 27. Februar 2014 verabschiedet. Begründung: Wie aus der Presse zu entnehmen ist, soll spätestens Anfang Februar 2014 ein Nachtragshaushalt eingebracht werden, der die Finanzierung der Schulsanierungen zur Folge hat. Hierbei soll es sich um einen Betrag von mindestens 30 Millionen Euro handeln, der sich über Jahre hinaus fortsetzt. Über diese Planungen wurden selektiv einzelne Fraktionen informiert. Die Mitgliedsfraktionen des Haupt- und Finanzausschusses erhielten diese Informationen jedoch nicht. Damit besteht eine Ungleichbehandlung der Fraktionen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 12.12.2013, NR 756 Betreff: Haushalt der Stadt Frankfurt am
Main Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Haushalt der Stadt Frankfurt am Main für das
Jahr 2014 wird erst am 27. Februar 2014 verabschiedet. Begründung: Wie aus der Presse zu entnehmen ist, soll spätestens
Anfang Februar 2014 ein Nachtragshaushalt eingebracht werden, der die
Finanzierung der Schulsanierungen zur Folge hat. Hierbei soll es sich um einen
Betrag von mindestens 30 Millionen Euro handeln, der sich über Jahre hinaus
fortsetzt. Über diese Planungen wurden selektiv einzelne Fraktionen informiert.
Die Mitgliedsfraktionen des Haupt- und Finanzausschusses erhielten diese
Informationen jedoch nicht. Damit besteht eine Ungleichbehandlung der
Fraktionen. Antragsteller:
FREIE WÄHLER
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Wolfgang
Hübner
Stadtv. Martha Moussa
Stadtv.
Hans-Günter Müller
Stadtv. Patrick
Schenk Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.08.2013, M 146
Versandpaket: 18.12.2013 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2013, TO I, TOP 6 Beschluss: 1.
1.
Die Stadtverordnetenversammlung beschließt den Haushaltsplan für das
Haushaltsjahr 2014 (M 146 vom 23.08.2013) mit den zahlenmäßigen Veränderungen
aus den beschlossenen Etatanträgen, Etatanregungen, sowie aus sonstigen
zwischenzeitlich gefassten Beschlüssen mit Auswirkungen auf den
Finanzplanungszeitraum - im Ergebnishaushalt nach Anlage 1, - im
Finanzhaushalt nach Anlage 3, sowie die sonstigen Beschlüsse zu
Einzelposten, den Stellenplan 2014 (M 152 vom 23.08.2013) unter
Berücksichtigung ergänzender Beschlüsse und im Übrigen die sonstigen
Festlegungen. Die Änderungen des Gesamtplans (Anlagen 2 und 4) werden zur
Kenntnis genommen. Die aus der Verfügung des Oberbürgermeisters zur
Dezernatsverteilung vom 31.10.2013 resultierenden zahlenmäßigen Änderungen in
den Teilhaushalten wurden entsprechend M 146 vom 23.08.2013, Ziffer 14 in den
Anlagen 1 bis 4 berücksichtigt. 2. Die
Stadtverordnetenversammlung beschließt die Wirtschaftsunterlagen der
Sondervermögen in der vorliegenden Fassung. 3. Die angepasste
Fassung der Haushaltssatzung (Anlage 5) einschließlich der Allgemeinen
Bewirtschaftungsvorschriften (Anlage 5a) und die Feststellungsvermerke nach
den Anlagen 6a bis 6i werden beschlossen. Der mit dem Entwurf zum
Haushalt 2014 (M 146 vom 23.08.2013) vorgelegte Feststellungsvermerk für den
Eigenbetrieb Stadtentwässerung Frankfurt am Main wurde mit M 227 vom
22.11.2013 geändert und wird im Vermögensplan 2014 mit Einnahmen und Ausgaben
von je 64.684.174 € und im Erfolgsplan 2014 mit einem Voranschlag für
den Verlust von 1.094.100 € beschlossen. Der Gesamtbetrag der
Kredite 2014 wird mit 44.693.794 €, der Gesamtbetrag der
Verpflichtungsermächtigungen mit 44.000.000 € und der Gesamtbetrag der
Kassenkredite 2014 mit 35.000.000 € festgesetzt. 4. Das
Investitionsprogramm wird mit der Maßgabe beschlossen, dass die Auswirkungen
aus der Anlage 3 sowie aus den sonstigen beschlossenen Anträgen und
Bewilligungen berücksichtigt und eingearbeitet werden. 5. Die in
den Anlagen 2 und 4 für den Finanzplanungszeitraum dargestellten Auswirkungen
der beschlossenen Etatanträge, Etatanregungen und der sonstigen
zwischenzeitlich gefassten Beschlüsse mit Auswirkungen auf den
Finanzplanungszeitraum dienen zur Kenntnis. Es dient darüber hinaus zur
Kenntnis, dass der Schuldendienst (Zins und Tilgung) nicht entsprechend der
planerisch veränderten Kreditaufnahme angepasst wurde, da die Auswirkungen
die Haushaltsjahre 2015 ff. betreffen und betragsmäßig nicht erheblich
sind. Der Magistrat wird aufgefordert, die Beschlüsse und ihre
finanziellen Auswirkungen in die jeweiligen Entwürfe der Haushaltspläne
einzuarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur endgültigen
Beschlussfassung in den einzelnen Haushaltsjahren vorzulegen. Insofern haben
die Beschlüsse aus 2014 keine präjudizierende Wirkung für kommende Haushalte
und können somit auch nicht die Grundlage für Verpflichtungen sein.
6. Der Magistrat wird beauftragt, bei der Ausfertigung des Etats und des
Investitionsprogramms Vermerke, Anmerkungen und Erläuterungen unter Beachtung
der Beschlüsse zu berücksichtigen und einzuarbeiten. 7. Der
Magistrat wird um Kenntnisnahme und weitere Veranlassung hinsichtlich der
sonstigen Beschlüsse gebeten, die in der Anlage 7 zusammengefasst sind.
8. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Dr. Schmitt, Stock,
Oesterling, Pauli, Rinn, Schenk, Brillante, Dr. Dr. Rahn, Dr. Dürbeck und
Kliehm dienen zur Kenntnis. 9. Es dient zur Kenntnis, dass die
RÖMER-Fraktion fünf Minuten Redezeit an die FREIE WÄHLER-Fraktion übertragen
hat. (Anlagen nicht vervielfältigt)
2.
Es
dient zur Kenntnis, dass die Vorlage NR 756 zurückgezogen wurde.
Abstimmung:
zu 1. CDU und GRÜNE
gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten, RÖMER, ÖkoLinX-ARL, NPD und
REP (= Ablehnung) Die Einzelvoten ergeben sich aus der beigefügten
Listen sämtlicher Etatvorlagen. Beschlussausfertigung(en):
§ 4004, 27. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2013 Aktenzeichen: 20 1