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Rahmenbedingungen für Tagesfamilien dauerhaft verbessern

Vorlagentyp: NR BFF

Antrag

1.) Die Förderleistung pro betreutem Kind wird mit sofortiger Wirkung auf mindestens 7,50 EUR/Stunde erhöht (angelehnt an die Empfehlung des BVKTP). 2.) Der Ausbau der Kindertagespflege wird im Rahmen des Ausbaus der U3-Betreuung durch geeignete Maßnahmen gezielt gefördert, um eine adäquate Betreuungsquote in der Kindertagespflege in Frankfurt zu erreichen (das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfiehlt eine Betreuungsquote in der Kindertagespflege von 30 %). 3.) Den Kindertagespflegepersonen wird die Möglichkeiten geboten, sich im Rahmen der erweiterten Grundqualifizierung auf insgesamt 300 Stunden weiterbilden zu können. Dafür sind die finanziellen Mittel und Voraussetzungen zu schaffen.

Begründung

Die in dem Antrag NR 631 vom 15.03.2023 sind berechtigt und dringend notwendig, sichern jedoch für sich alleine genommen weder das wirtschaftliche Überleben der bestehenden Tagesfamilien, noch sind sie dazu geeignet, den dringend benötigten Ausbau der Kindertagespflege in Frankfurt zu erreichen. Auch die von der zuständigen Dezernentin angekündigten Einmalzahlungen in Höhe von zweimal 300,00 EUR pro Tageskind helfen den betroffenen Tagesfamilien in dieser Situation nicht dauerhaft weiter, da die veralteten Vergütungssätze weder die aus der Betreuung der Tageskinder resultierenden Kosten decken, geschweige deren private Lebenshaltungskosten. Der Bundesverband der Kindertagespflege hat bereits im Jahr 2019 durch Modellrechnungen belegt, welche Mindestsätze in der Kindertagespflege erzielt werden müssen, damit in diesem Bereich ein wirtschaftliches Handeln möglich ist. Dem Mindestsatz liegt nicht nur nicht eine leistungsgerechte Vergütung der Tagesfamilien zugrunde, sondern auch die finanzielle Vorsorge zur Abdeckung von unternehmerischen Risiken. Bei einer Betreuung von fünf Tageskindern resultiert daraus ein Mindestsatz von EUR 7,50 pro Kind und Stunde. Betreuungsplätze in der Kindertagespflege sind im Vergleich zur Betreuung in Einrichtungen nicht nur deutlich günstiger, auch der Platzausbau ist in diesem Bereich erheblich schneller realisierbar, da die Betreuung zuhause in bereits bestehenden Immobilien erfolgen kann. Zwei bis drei Tagesfamilien ersetzen bereits eine Gruppe in deiner Krippe, für die zudem ein Mangel an Erzieherinnen und Erziehern besteht. Die Flexibilität in der Betreuung ist ein weiterer Vorteil gegenüber der Betreuung in Einrichtungen, mit der insbesondere der Bedarf an Nacht- und Randzeitenbetreuung in der Tagespflege besser abgedeckt werden kann. Hinzu kommen die wichtigen Aspekte der Integration und Inklusion. Beides kann in einer Kleingruppe der Kindertagespflege häufig besser gelingen als in einer Kita mit wechselnden Bezugsgruppen und einer größeren Anzahl von Kindern. Trotz dieser vielfältigen Vorteile in der Kindertagespflege liegt deren derzeitiger Anteil bei den U3-Betreuungsplätze in Frankfurt gerade einmal bei mageren 10 % und damit deutlich unter der vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend empfohlenen Betreuungsquote von 30 %. Um dieses mit der Kindertagespflege verbundene Potential zu heben, müssen jedoch die entsprechenden Rahmenbedingungen geschaffen werden, um bereits bestehende Plätze in der Tagespflege langfristig zu halten und neue Tagesfamilien hinzuzugewinnen. Dieser Ausbau der Kinderbetreuung muss zudem qualitativ hochwertig erfolgen, daher ist der Magistrat dazu aufgefordert, neben einer deutlichen Erhöhung der Betreuungsquote in diesem Bereich auch für die Bereitstellung der für eine erweiterte Grundqualifizierung der Kindertagespflegepersonen erforderlichen Mittel zu sorgen und die entsprechenden Voraussetzungen dafür zu schaffen.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 17
Ausschusses für Bildung und Schulbau
TO I, TOP 8
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 646 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU Linke
Sitzung 20
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 10
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 646 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF BFF-BIG
Sitzung 22
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 14
Abgelehnt
1. Die Vorlage NR 631 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 2. Die Vorlage NR 646 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD FDP VOLT FRAKTION
Ablehnung:
CDU Linke AFD ÖkoLinX-ELF Gartenpartei BFF-BIG

Reden im Parlament

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