QR-Codes an Sehenswürdigkeiten, historischen Orten und kulturellen Begegnungsstätten
Antrag
Der Magistrat wird gebeten, unter Angabe der zu erwartenden Kosten zu prüfen und zu berichten, bei welchen Frankfurter Sehenswürdigkeiten, historischen Orten sowie kulturellen Begegnungsstätten sogenannte Quick Response Codes (kurz: QR-Codes) angebracht werden können. Mithilfe dieser QR-Codes sollen interessierte Personen schnell an Informationen über die jeweiligen Objekte und Orte gelangen und somit die Möglichkeit einer interaktiven, niedrigschwelligen Stadtführung wahrnehmen können. Sie sollen als Ergänzung zu den klassischen Informationstafeln an Gebäuden oder Objekten dienen und stellen einen weiteren wichtigen Schritt in Richtung Digitalisierung dar. Neben der Verfügbarkeit der Textinhalte der bereits installierten Informationstafeln, sollen über die QR-Codes auch weitere Informationen und Dienste abrufbar sein, unter anderem: a) die Übersetzung in unterschiedlichste Fremdsprachen, b) der Zugang zu historischen Aufnahmen von Gebäuden und anderen kulturellen Begegnungsstätten, c) der Zugang zu thematisch zusammenhängenden anderen Objekten und Orten in der Stadt inklusive Wegbeschreibungen. Weiterhin wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob die Informationen auf einer neuen Website oder App bereitgestellt werden müssen oder ob eine Implementierung in die bereits existierende FFM.de-App denkbar und umsetzbar wäre.
Begründung
Die Chancen der Digitalisierung sind zahlreich und vielfältig und gerade Frankfurt als Internetknotenpunkt sollte in möglichst vielen Bereichen als Vorreiter und Vorbild des Digitalisierungsprozesses dienen. Auch digitale Stadtführungen und Informationsangebote zählen hier dazu. Weiterhin zieht es jedes Jahr Millionen an internationalen Tourist*innen in die Metropole Frankfurt, denen man das Kennenlernen der Stadt mithilfe eines modernen, multilingualen Onlineangebots erleichtern könnte. QR-Codes setzen genau hier an und bieten eine effiziente, einfache Möglichkeit, Objekte im physischen Raum mit digitalen Inhalten zu verknüpfen. Sie können schnell und in fast beliebiger Größe auf Objektbeschriftungen, Schildern, Plakaten, Wänden, Gebäuden o.ä. angebracht werden. Mithilfe eines internetfähigen Smartphone, gelangen interessierte Personen über den QR-Code problemlos zu dem online zur Verfügung gestellten Informationsangebot. Viele der im Antrag genannten Informationen sind bereits in digitaler Form abrufbar, z. B. in den Internetauftritten der Stadt oder ihren Kultureinrichtungen. Die Umsetzung der QR-Codes sollte somit ohne größere Investitionen machbar sein, da diese nicht nur günstig herzustellen sind, sondern auch ohne größere Schwierigkeiten an den bereits vorhandenen Informationstafeln oder, wo möglich, an den Objekten selbst angebracht werden können.
Beratungsverlauf 5 Sitzungen
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