Tourismusabgabe gestaffelt erheben!
Vorlagentyp: NR LINKE
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) wird zu einer Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main geändert.
- Die Tourismusabgabe wird mit 5 Prozent der Bemessungsgrundlage festgelegt. Begründung: Die vom Magistrat vorgelegte Satzung zur Erhebung eines festen Tourismusbeitrages verkennt die gesellschaftlichen Unterschiede und widerspricht dem Gebot der sozialen Ausgewogenheit. Der vorgeschlagene starre Beitrag in Höhe von 2 Euro pro Übernachtung verkennt die Notwendigkeit einer sozialen Staffelung. Für eine Übernachtung in einer Jugendherberge sollen zwei Euro erhoben werden. Für die Unterkunft in einer Luxussuite werden ebenfalls zwei Euro veranschlagt. Das ist nicht gerecht. Mehr Luxus kostet auch mehr. Das sollte sich auch in der Abgabenordnung für eine Tourismusabgabe niederschlagen. Dabei hat die Stadt Frankfurt die gesetzlichen Mittel und Möglichkeiten, um eine sozial ausgewogene Beitragssatzung in die Wege zu leiten. Die Höhe der Abgabe muss sich deshalb am Zimmerpreis orientieren. Andere Städte, wie Köln oder Hamburg haben schon seit Jahren gezeigt, wie es funktionieren kann, indem die Abgabe gestaffelt und damit gerechter erhoben wird. Einer Abgabenordnung stehen weder das Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2a) oder das Landesgesetz (§ 2 KAG, § 5 HGO) im Wege. Es fehlt in Frankfurt der politische Wille.
Inhalt
Antrag vom 07.12.2017, NR 468
Betreff: Tourismusabgabe gestaffelt erheben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
- Die Satzung über die Erhebung eines Tourismusbeitrages im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main (Tourismusbeitragssatzung) wird zu einer Satzung über die Erhebung einer Tourismusabgabe im Gebiet der Stadt Frankfurt am Main geändert.
- Die Tourismusabgabe wird mit 5 Prozent der Bemessungsgrundlage festgelegt. Begründung: Die vom Magistrat vorgelegte Satzung zur Erhebung eines festen Tourismusbeitrages verkennt die gesellschaftlichen Unterschiede und widerspricht dem Gebot der sozialen Ausgewogenheit. Der vorgeschlagene starre Beitrag in Höhe von 2 Euro pro Übernachtung verkennt die Notwendigkeit einer sozialen Staffelung. Für eine Übernachtung in einer Jugendherberge sollen zwei Euro erhoben werden. Für die Unterkunft in einer Luxussuite werden ebenfalls zwei Euro veranschlagt. Das ist nicht gerecht. Mehr Luxus kostet auch mehr. Das sollte sich auch in der Abgabenordnung für eine Tourismusabgabe niederschlagen. Dabei hat die Stadt Frankfurt die gesetzlichen Mittel und Möglichkeiten, um eine sozial ausgewogene Beitragssatzung in die Wege zu leiten. Die Höhe der Abgabe muss sich deshalb am Zimmerpreis orientieren. Andere Städte, wie Köln oder Hamburg haben schon seit Jahren gezeigt, wie es funktionieren kann, indem die Abgabe gestaffelt und damit gerechter erhoben wird. Einer Abgabenordnung stehen weder das Grundgesetz (Art. 105 Abs. 2a) oder das Landesgesetz (§ 2 KAG, § 5 HGO) im Wege. Es fehlt in Frankfurt der politische Wille.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 24.11.2017, M 227 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.12.2017
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
Sitzung
17
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 30
1. Der Vorlage M 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 468 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke FDP Fdp Und Bff
Sitzung
19
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 39
1. Der Vorlage M 227 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 468 wird abgelehnt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke FDP BFF Bff Und Ökolinx-Arl
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