Prüfungszeiten für das Revisionsamt sicherstellen
Antrag
Der Magistrat wird aufgefordert, für Beschlussvorlagen des Magistrats ausreichend lange Prüfungszeiten durch das Revisionsamt dadurch sicherzustellen, dass Vorlagen innerhalb des Geschäftsganges des Magistrats rechtzeitig in der geforderten 4-Wochen-Frist vorgelegt werden. Zudem ist bei Eilvorlagen die Notwendigkeit für eine kürzere Frist detailliert und nicht nur allgemein zu begründen.
Begründung
Das Revisionsamt bemängelt aus gegebenen Anlässen immer wieder, dass Vorlagen so kurzfristig vorgelegt wurden bzw. werden, dass keine oder zu kurze Zeit für die Prüfung verbleibt. Zudem werden Vorlagen oft mit "Eile" versehen, ohne dass deren Notwendigkeit ersichtlich scheint, etwa, weil man diese mit rechtzeitigem Vorlauf hätte einreichen können.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
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