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PAR_2106_2022 § 2106 UEBERWIESEN

Prüfungszeiten für das Revisionsamt sicherstellen

Gremium

Sonderausschusses für Controlling und Revision

Sitzung

10

Beschlussdatum

5. September 2022

Gremiensitzung

5. September 2022

Antragsteller

CDU

Zusammenfassung

Der Antrag fordert, dass der Magistrat sicherstellt, dass Beschlussvorlagen des Magistrats rechtzeitig in einer Frist von vier Wochen vorgelegt werden. Dies soll die Prüfungszeiten des Revisionsamtes verbessern und die Notwendigkeit von Eilvorlagen reduzieren.

Dies ist eine KI-generierte Zusammenfassung. Diese kann Fehler beinhalten.

Beschluss

Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, für Beschlussvorlagen des Magistrats ausreichend lange Prüfungszeiten durch das Revisionsamt dadurch sicherzustellen, dass Vorlagen innerhalb des Geschäftsganges des Magistrats rechtzeitig in der geforderten 4-Wochen-Frist vorgelegt werden. Zudem ist bei Eilvorlagen die Notwendigkeit für eine kürzere Frist detailliert und nicht nur allgemein zu begründen."

Verknüpftes Dokument

NR_430_2022