Prüfungszeiten für das Revisionsamt sicherstellen
Sonderausschusses für Controlling und Revision
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5. September 2022
5. September 2022
Antragsteller
CDU
Zusammenfassung
Der Antrag fordert, dass der Magistrat sicherstellt, dass Beschlussvorlagen des Magistrats rechtzeitig in einer Frist von vier Wochen vorgelegt werden. Dies soll die Prüfungszeiten des Revisionsamtes verbessern und die Notwendigkeit von Eilvorlagen reduzieren.
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Beschluss
Die Vorlage NR 430 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Die Drucksache lautet: "Der Magistrat wird aufgefordert, für Beschlussvorlagen des Magistrats ausreichend lange Prüfungszeiten durch das Revisionsamt dadurch sicherzustellen, dass Vorlagen innerhalb des Geschäftsganges des Magistrats rechtzeitig in der geforderten 4-Wochen-Frist vorgelegt werden. Zudem ist bei Eilvorlagen die Notwendigkeit für eine kürzere Frist detailliert und nicht nur allgemein zu begründen."