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Schutz des Schubert-Parks

Vorlagentyp: NR Piraten

Begründung

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 102/2012 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass innerhalb des Schubert-Parks keine neue Bebauung genehmigt wird. Begründung: Der Park des Frankfurter Ehrenbürgers Bruno H. Schubert wird von den Anwohnern als grüne Lunge geschätzt und ist "hoch bedeutsam für Flora und Fauna". Diese kann nicht einfach auf begrünte Dächer ausweichen, wenn der Park durch Bauarbeiten verlärmt und Hecken als Lebensräume durch Randbebauung vernichtet werden. Der Garten ist aufgrund des alten und seltenen Baumbestandes sowie des Gesamtensembles unter Denkmalschutz gestellt. Die Einschätzungen von Umwelt- und Denkmalamt zu einer angeblichen Verträglichkeit der Bebauung sind nicht transparent. Es ist unerheblich, ob Bäume gefällt werden oder nicht, wenn der Park als Ganzes durch die Bebauung und Zufahrtswege zergliedert wird und somit als Denkmal seinen Charakter verliert. Mit einer "behutsamen Nachverdichtung" hat dies nichts mehr zu tun, wenn in denkmalgeschützte Parks ähnliche Bauten wie in der Darmstädter Landstraße 109 hineingeklotzt werden. Was kommt als Nächstes? Wohnhochhäuser im Anlagenring? Wenn dem neuen Eigentümer "der hohe Erhaltungsaufwand des Gesamtensembles" zu viel wird, könnte er den Park der Stadt stiften und für die Allgemeinheit öffnen. Darüber hinaus erscheint langfristig ein monatlicher Pflegeaufwand des Gartens im fünfstelligen Bereich als überhöht. Die ungewöhnlich zahlreichen Einwände von Bürgerinnen und Bürgern dürfen nicht zugunsten eines Investors abgetan werden.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 26.06.2012, NR 337 Betreff: Schutz des Schubert-Parks Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Vorlage M 102/2012 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass innerhalb des Schubert-Parks keine neue Bebauung genehmigt wird. Begründung: Der Park des Frankfurter Ehrenbürgers Bruno H. Schubert wird von den Anwohnern als grüne Lunge geschätzt und ist "hoch bedeutsam für Flora und Fauna". Diese kann nicht einfach auf begrünte Dächer ausweichen, wenn der Park durch Bauarbeiten verlärmt und Hecken als Lebensräume durch Randbebauung vernichtet werden. Der Garten ist aufgrund des alten und seltenen Baumbestandes sowie des Gesamtensembles unter Denkmalschutz gestellt. Die Einschätzungen von Umwelt- und Denkmalamt zu einer angeblichen Verträglichkeit der Bebauung sind nicht transparent. Es ist unerheblich, ob Bäume gefällt werden oder nicht, wenn der Park als Ganzes durch die Bebauung und Zufahrtswege zergliedert wird und somit als Denkmal seinen Charakter verliert. Mit einer "behutsamen Nachverdichtung" hat dies nichts mehr zu tun, wenn in denkmalgeschützte Parks ähnliche Bauten wie in der Darmstädter Landstraße 109 hineingeklotzt werden. Was kommt als Nächstes? Wohnhochhäuser im Anlagenring? Wenn dem neuen Eigentümer "der hohe Erhaltungsaufwand des Gesamtensembles" zu viel wird, könnte er den Park der Stadt stiften und für die Allgemeinheit öffnen. Darüber hinaus erscheint langfristig ein monatlicher Pflegeaufwand des Gartens im fünfstelligen Bereich als überhöht. Die ungewöhnlich zahlreichen Einwände von Bürgerinnen und Bürgern dürfen nicht zugunsten eines Investors abgetan werden. Antragsteller: Piraten Antragstellende Person(en): Stadtv. Martin Kliehm Stadtv. Herbert Förster Stadtv. Luigi Brillante Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2012, M 102 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 27.06.2012 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 26.06.2012, TO I, TOP 17 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 309 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 337 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 218 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD und LINKE. (= Annahme im Rahmen NR 309) sowie FREIE WÄHLER (= Ablehnung) und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 337) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) Ziffer 3. erster und zweiter Satz: CDU, GRÜNE und FREIE WÄHLER gegen SPD, LINKE., FDP und Piraten (= Annahme) Ziffer 3. dritter Satz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER und Piraten gegen SPD und FDP (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und Piraten (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung) zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und Piraten (= Annahme) zu 5. CDU und GRÜNE gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 309), LINKE. und FREIE WÄHLER (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 102 = Ablehnung, NR 309, OA 217 und OA 218 = Annahme) NPD (M 102 und NR 309 = Ablehnung, NR 337, OA 217 und OA 218 = Enthaltung) REP (M 102, NR 309, OA 217 und OA 218 = Annahme, NR 337 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Ochs (M 102 = Annahme im Rahmen NR 309, NR 309 = Annahme, OA 217 und OA 218 = Prüfung und Berichterstattung) Stv. Dr. Dr. Rahn (NR 337 = Annahme) 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 28.06.2012, TO II, TOP 16 Beschluss: 1. Der Vorlage M 102 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 309 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 337 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage OA 217 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. 5. Die Vorlage OA 218 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD, LINKE. und Stv. Ochs (= Annahme im Rahmen NR 309), FREIE WÄHLER und NPD (= Ablehnung) sowie Piraten (= Annahme im Rahmen NR 337) zu 2. Ziffern 1. und 2.: CDU, GRÜNE, FDP, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD, LINKE., Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Ziffer 3. erster und zweiter Satz: CDU, GRÜNE, FREIE WÄHLER und NPD gegen SPD, LINKE., FDP, Piraten, REP und Stv. Ochs (= Annahme) Ziffer 3. dritter Satz: CDU, GRÜNE, LINKE., FREIE WÄHLER, Piraten und NPD gegen SPD, FDP, REP und Stv. Ochs (= Annahme) zu 3. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., Piraten und Stv. Dr. Dr. Rahn (= Annahme) sowie FREIE WÄHLER und REP (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und Stv. Ochs gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, Piraten und REP (= Annahme); NPD (= Enthaltung) zu 5. CDU, GRÜNE und Stv. Ochs gegen SPD und Piraten (= Annahme im Rahmen NR 309), LINKE., FREIE WÄHLER und REP (= Annahme) sowie FDP (= Ablehnung); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 102 = Ablehnung, NR 309, OA 217 und OA 218 = Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 1861, 13. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 28.06.2012 Aktenzeichen: 61 00