Baum erhalten
Begründung
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 33 vom 27. Januar 2012 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Baum an der Ludwig-Landmann-Straße (Robinia pseudoacacia Umbraculifera) erhalten wird. Der Magistrat wird aufgefordert den Überweg so zu planen, dass der zu erhaltene Baum die Überquerenden möglichst wenig behindert. Begründung: In letzter Zeit ist zu bemerken, dass bei Planungen der Stadt Frankfurt recht wenig Fantasie eingesetzt wird, um Bäume zu erhalten. Ersatzpflanzungen können alte Bäume jedoch nicht ersetzen, denn sie brauchen Jahre, bis sie die Größe der gefällten erreichen. Indem der geplante Überweg ein wenig nach Westen verschoben wird, könnte ein Straßenbaum erhalten bleiben, denn es ist zu tolerieren, dass ein Baum am Rand eines ampelgesteuerten Überweges steht. Menschen, die den Überweg nutzen wollen, werden kaum beeinträchtigt, auch mobilitätseingeschränkte nicht.
Inhalt
Antrag vom 15.02.2012, NR 233
Betreff: Baum erhalten Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Dem Magistratsvortrag M 33 vom 27. Januar 2012 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Baum an der Ludwig-Landmann-Straße (Robinia pseudoacacia Umbraculifera) erhalten wird. Der Magistrat wird aufgefordert den Überweg so zu planen, dass der zu erhaltene Baum die Überquerenden möglichst wenig behindert. Begründung: In letzter Zeit ist zu bemerken, dass bei Planungen der Stadt Frankfurt recht wenig Fantasie eingesetzt wird, um Bäume zu erhalten. Ersatzpflanzungen können alte Bäume jedoch nicht ersetzen, denn sie brauchen Jahre, bis sie die Größe der gefällten erreichen. Indem der geplante Überweg ein wenig nach Westen verschoben wird, könnte ein Straßenbaum erhalten bleiben, denn es ist zu tolerieren, dass ein Baum am Rand eines ampelgesteuerten Überweges steht. Menschen, die den Überweg nutzen wollen, werden kaum beeinträchtigt, auch mobilitätseingeschränkte nicht.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 27.01.2012, M 33 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Zuständige sonstige Gremien: KAV Versandpaket: 22.02.2012
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