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Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Satzungsbeschluss

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Industriehof hier: Satzungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 146 vom 26.07.2010 - Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof wird grundsätzlich zugestimmt; aber an den Magistrat mit folgendem Arbeitsauftrag zurückgegeben: Zusätzlich zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1, 6 und 12 werden die Stellungnahmen Nr. 4 (IXI Getränke GmbH), Nr. 9 (Industrie-und Handelskammer Frankfurt) und Nr. 10 (Farben Jenisch und Karosseriebau Klenk GmbH) erneut abgewogen und so weit wie möglich berücksichtigt. Ziel ist, die genannten Firmen dabei nicht nur in ihrem jetzigen Bestand, sondern auch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern. Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend zu überarbeiten und einer neuen Beschlussfassung zuzuführen. Begründung: Ziel des Bebauungsplanes - Am Industriehof- ist es, sowohl dem Wohnen als auch dem Gewerbe, insbesondere dem bereits ansässigen eine gesicherte Zukunft zu geben. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf nur teilweise erreicht. Die drei vorstehend genannten Firmen befinden sich zukünftig alle in als Mischgebiet (MI) ausgewiesenen Bereichen. Diese Bereiche grenzen alle direkt oder nur durch eine Straßenfläche getrennt an Allgemeine Wohngebiete (WA). Hinsichtlich der Lärmimmissionen bedeutet dies, dass tagsüber der Lärmpegel auf den Betriebsflächen 60 dBA und in den Wohnbereichen 55 dBA und nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr 45 dBA bzw. 40 dBA nicht überschreiten darf. Alle drei Betriebe erzeugen tagsüber ein erhebliches Verkehrsaufkommen und Fahrbewegungen auf ihren Grundstücken. Für die Zukunft ist aufgrund geänderter Einkaufsgewohnheiten und um im Konkurrenzkampf mit Wettbewerbern, die zumindest bis 24.00 Uhr geöffnet haben, nicht auszuschließen, dass die Firmen IXI-Getränkemarkt und Farben Jenisch ebenfalls über 22.00 Uhr hinaus geöffnet haben. Eine Änderung der Ausweisungen im Bebauungsplanentwurf ist daher geboten, um diesen Firmen eine gesicherte Zukunft am angestammten Standort zu gewährleisten. In dem Baufenster, in dem sich die Firma Farben Jenisch befindet, ist nach Möglichkeit die bebaubare Fläche auf deren Grundstücksfläche zu erweitern. Der Entwurf des Bebauungsplanes setzt fest, dass sich ein wesentlicher Teil des bestehenden Firmengebäudes zukünftig auf einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche befindet. Trotz Bestandsschutzes stellt dieses ein gravierendes Hindernis für die zukünftige Entwicklung dieses Frankfurter Traditionsbetriebes dar. Die Firma Farben Jenisch schließt nicht aus, zur Zukunftssicherung ihres Betriebes einen völligen Neubau zu errichten, nicht nur um Betriebsabläufe in dem jetzigen halbkreisförmigen zu optimieren und um noch kundenorientierter zu arbeiten, sondern um sich auf die zukünftigen Herausforderungen insbesondere im Wettbewerb mit bundesweit agierenden Baumärkten einstellen zu können. Entsprechend geändert ist der Bebauungsplan nochmals öffentlich auszulegen und danach der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung als Satzung vorzulegen.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 24.11.2010, NR 2098 Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Satzungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 146 vom 26.07.2010 - Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof wird grundsätzlich zugestimmt; aber an den Magistrat mit folgendem Arbeitsauftrag zurückgegeben: Zusätzlich zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1, 6 und 12 werden die Stellungnahmen Nr. 4 (IXI Getränke GmbH), Nr. 9 (Industrie-und Handelskammer Frankfurt) und Nr. 10 (Farben Jenisch und Karosseriebau Klenk GmbH) erneut abgewogen und so weit wie möglich berücksichtigt. Ziel ist, die genannten Firmen dabei nicht nur in ihrem jetzigen Bestand, sondern auch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern. Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend zu überarbeiten und einer neuen Beschlussfassung zuzuführen. Begründung: Ziel des Bebauungsplanes - Am Industriehof- ist es, sowohl dem Wohnen als auch dem Gewerbe, insbesondere dem bereits ansässigen eine gesicherte Zukunft zu geben. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf nur teilweise erreicht. Die drei vorstehend genannten Firmen befinden sich zukünftig alle in als Mischgebiet (MI) ausgewiesenen Bereichen. Diese Bereiche grenzen alle direkt oder nur durch eine Straßenfläche getrennt an Allgemeine Wohngebiete (WA). Hinsichtlich der Lärmimmissionen bedeutet dies, dass tagsüber der Lärmpegel auf den Betriebsflächen 60 dBA und in den Wohnbereichen 55 dBA und nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr 45 dBA bzw. 40 dBA nicht überschreiten darf. Alle drei Betriebe erzeugen tagsüber ein erhebliches Verkehrsaufkommen und Fahrbewegungen auf ihren Grundstücken. Für die Zukunft ist aufgrund geänderter Einkaufsgewohnheiten und um im Konkurrenzkampf mit Wettbewerbern, die zumindest bis 24.00 Uhr geöffnet haben, nicht auszuschließen, dass die Firmen IXI-Getränkemarkt und Farben Jenisch ebenfalls über 22.00 Uhr hinaus geöffnet haben. Eine Änderung der Ausweisungen im Bebauungsplanentwurf ist daher geboten, um diesen Firmen eine gesicherte Zukunft am angestammten Standort zu gewährleisten. In dem Baufenster, in dem sich die Firma Farben Jenisch befindet, ist nach Möglichkeit die bebaubare Fläche auf deren Grundstücksfläche zu erweitern. Der Entwurf des Bebauungsplanes setzt fest, dass sich ein wesentlicher Teil des bestehenden Firmengebäudes zukünftig auf einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche befindet. Trotz Bestandsschutzes stellt dieses ein gravierendes Hindernis für die zukünftige Entwicklung dieses Frankfurter Traditionsbetriebes dar. Die Firma Farben Jenisch schließt nicht aus, zur Zukunftssicherung ihres Betriebes einen völligen Neubau zu errichten, nicht nur um Betriebsabläufe in dem jetzigen halbkreisförmigen zu optimieren und um noch kundenorientierter zu arbeiten, sondern um sich auf die zukünftigen Herausforderungen insbesondere im Wettbewerb mit bundesweit agierenden Baumärkten einstellen zu können. Entsprechend geändert ist der Bebauungsplan nochmals öffentlich auszulegen und danach der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung als Satzung vorzulegen. Antragsteller: CDU Antragstellende Person(en): Stadtv. Jochem Heumann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 26.07.2010, M 146 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 01.12.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 146 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2003 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2003) und FDP (= Annahme im Rahmen NR 2003 und NR 2098) sowie FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU und GRÜNE gegen LINKE., FDP und FAG (= Annahme); SPD (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 146 und NR 2098 = Annahme, NR 2003 und OA 1186 = Prüfung und Berichterstattung) NPD (M 146, NR 2003, NR 2098 und OA 1186 = Enthaltung) 49. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2010, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 146 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2003 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2003) sowie FDP (= Annahme im Rahmen NR 2003 und NR 2098) und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 146 = Annahme ohne Zusatz, NR 2098 = Annahme, NR 2003 und OA 1186 = Prüfung und Berichterstattung) REP (M 146, NR 2003, NR 2098 und OA 1186 = Annahme) NPD (M 146, NR 2003, NR 2098 und OA 1186 = Enthaltung) Stv. Holtz (NR 2003 und OA 1186 = Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 146 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 2003 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2098 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA 1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE und LINKE. gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2003), FDP (= Annahme im Rahmen NR 2003 und NR 2098) sowie FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme ohne Zusatz); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, REP und Stv. Holtz (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER und REP; NPD (= Enthaltung) zu 4. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, REP und Stv. Holtz (= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9165, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 61 00