Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof hier: Satzungsbeschluss
Vorlagentyp: NR CDU
Begründung
Industriehof hier: Satzungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Dem Magistratsvortrag M 146 vom 26.07.2010 - Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof wird grundsätzlich zugestimmt; aber an den Magistrat mit folgendem Arbeitsauftrag zurückgegeben: Zusätzlich zu den während der öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten Stellungnahmen Nr. 1, 6 und 12 werden die Stellungnahmen Nr. 4 (IXI Getränke GmbH), Nr. 9 (Industrie-und Handelskammer Frankfurt) und Nr. 10 (Farben Jenisch und Karosseriebau Klenk GmbH) erneut abgewogen und so weit wie möglich berücksichtigt. Ziel ist, die genannten Firmen dabei nicht nur in ihrem jetzigen Bestand, sondern auch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern. Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend zu überarbeiten und einer neuen Beschlussfassung zuzuführen. Begründung: Ziel des Bebauungsplanes - Am Industriehof- ist es, sowohl dem Wohnen als auch dem Gewerbe, insbesondere dem bereits ansässigen eine gesicherte Zukunft zu geben. Dieses Ziel wird mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf nur teilweise erreicht. Die drei vorstehend genannten Firmen befinden sich zukünftig alle in als Mischgebiet (MI) ausgewiesenen Bereichen. Diese Bereiche grenzen alle direkt oder nur durch eine Straßenfläche getrennt an Allgemeine Wohngebiete (WA). Hinsichtlich der Lärmimmissionen bedeutet dies, dass tagsüber der Lärmpegel auf den Betriebsflächen 60 dBA und in den Wohnbereichen 55 dBA und nachts zwischen 22.00 und 6.00 Uhr 45 dBA bzw. 40 dBA nicht überschreiten darf. Alle drei Betriebe erzeugen tagsüber ein erhebliches Verkehrsaufkommen und Fahrbewegungen auf ihren Grundstücken. Für die Zukunft ist aufgrund geänderter Einkaufsgewohnheiten und um im Konkurrenzkampf mit Wettbewerbern, die zumindest bis 24.00 Uhr geöffnet haben, nicht auszuschließen, dass die Firmen IXI-Getränkemarkt und Farben Jenisch ebenfalls über 22.00 Uhr hinaus geöffnet haben. Eine Änderung der Ausweisungen im Bebauungsplanentwurf ist daher geboten, um diesen Firmen eine gesicherte Zukunft am angestammten Standort zu gewährleisten. In dem Baufenster, in dem sich die Firma Farben Jenisch befindet, ist nach Möglichkeit die bebaubare Fläche auf deren Grundstücksfläche zu erweitern. Der Entwurf des Bebauungsplanes setzt fest, dass sich ein wesentlicher Teil des bestehenden Firmengebäudes zukünftig auf einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche befindet. Trotz Bestandsschutzes stellt dieses ein gravierendes Hindernis für die zukünftige Entwicklung dieses Frankfurter Traditionsbetriebes dar. Die Firma Farben Jenisch schließt nicht aus, zur Zukunftssicherung ihres Betriebes einen völligen Neubau zu errichten, nicht nur um Betriebsabläufe in dem jetzigen halbkreisförmigen zu optimieren und um noch kundenorientierter zu arbeiten, sondern um sich auf die zukünftigen Herausforderungen insbesondere im Wettbewerb mit bundesweit agierenden Baumärkten einstellen zu können. Entsprechend geändert ist der Bebauungsplan nochmals öffentlich auszulegen und danach der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung als Satzung vorzulegen.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 24.11.2010, NR 2098 Betreff: Bebauungsplan Nr. 679 - Am
Industriehof hier: Satzungsbeschluss Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen:
Dem Magistratsvortrag M 146 vom
26.07.2010 - Bebauungsplan Nr. 679 - Am Industriehof wird grundsätzlich
zugestimmt; aber an den Magistrat mit folgendem Arbeitsauftrag
zurückgegeben:
Zusätzlich zu den während der
öffentlichen Auslegung des Bebauungsplans nach § 3 (2) BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen Nr. 1, 6 und 12 werden die Stellungnahmen Nr. 4 (IXI Getränke
GmbH), Nr. 9 (Industrie-und Handelskammer Frankfurt) und Nr. 10 (Farben Jenisch
und Karosseriebau Klenk GmbH) erneut abgewogen und so weit wie möglich
berücksichtigt. Ziel ist, die genannten Firmen dabei nicht nur in ihrem
jetzigen Bestand, sondern auch in ihren Entwicklungsmöglichkeiten zu sichern.
Der Bebauungsplanentwurf ist entsprechend zu überarbeiten und einer neuen
Beschlussfassung zuzuführen. Begründung: Ziel des
Bebauungsplanes - Am Industriehof- ist es, sowohl dem Wohnen als auch dem
Gewerbe, insbesondere dem bereits ansässigen eine gesicherte Zukunft zu geben. Dieses Ziel wird
mit dem vorliegenden Bebauungsplanentwurf nur teilweise erreicht. Die drei
vorstehend genannten Firmen befinden sich zukünftig alle in als Mischgebiet
(MI) ausgewiesenen Bereichen. Diese Bereiche grenzen alle direkt oder nur durch
eine Straßenfläche getrennt an Allgemeine Wohngebiete (WA). Hinsichtlich der
Lärmimmissionen bedeutet dies, dass tagsüber der Lärmpegel auf den
Betriebsflächen 60 dBA und in den Wohnbereichen 55 dBA und nachts zwischen
22.00 und 6.00 Uhr 45 dBA bzw. 40 dBA nicht überschreiten darf. Alle drei
Betriebe erzeugen tagsüber ein erhebliches Verkehrsaufkommen und Fahrbewegungen
auf ihren Grundstücken. Für die Zukunft ist aufgrund geänderter
Einkaufsgewohnheiten und um im Konkurrenzkampf mit Wettbewerbern, die zumindest
bis 24.00 Uhr geöffnet haben, nicht auszuschließen, dass die Firmen
IXI-Getränkemarkt und Farben Jenisch ebenfalls über 22.00 Uhr hinaus geöffnet
haben. Eine Änderung der Ausweisungen im Bebauungsplanentwurf ist daher
geboten, um diesen Firmen eine gesicherte Zukunft am angestammten Standort zu
gewährleisten.
In dem Baufenster, in dem sich
die Firma Farben Jenisch befindet, ist nach Möglichkeit die bebaubare Fläche
auf deren Grundstücksfläche zu erweitern. Der Entwurf des Bebauungsplanes setzt
fest, dass sich ein wesentlicher Teil des bestehenden Firmengebäudes zukünftig
auf einer nicht überbaubaren Grundstücksfläche befindet. Trotz Bestandsschutzes
stellt dieses ein gravierendes Hindernis für die zukünftige Entwicklung dieses
Frankfurter Traditionsbetriebes dar. Die Firma Farben Jenisch schließt nicht
aus, zur Zukunftssicherung ihres Betriebes einen völligen Neubau zu errichten,
nicht nur um Betriebsabläufe in dem jetzigen halbkreisförmigen zu optimieren
und um noch kundenorientierter zu arbeiten, sondern um sich auf die zukünftigen
Herausforderungen insbesondere im Wettbewerb mit bundesweit agierenden
Baumärkten einstellen zu können. Entsprechend geändert ist der Bebauungsplan nochmals
öffentlich auszulegen und danach der Stadtverordnetenversammlung zur
Beschlussfassung als Satzung vorzulegen. Antragsteller:
CDU
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Jochem
Heumann Vertraulichkeit: Nein Hauptvorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 26.07.2010, M 146
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau Versandpaket: 01.12.2010 Beratungsergebnisse: 46. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 06.12.2010, TO I, TOP
14 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 146 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 2003 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098
zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2098 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA
1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
LINKE. gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2003) und FDP (= Annahme im Rahmen
NR 2003 und NR 2098) sowie FAG (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2.
CDU und GRÜNE gegen LINKE., FDP und FAG (= Annahme); SPD (=
Votum im Haupt- und Finanzausschuss) zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP und FAG
zu 4.
CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP und FAG (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 146 und NR
2098 = Annahme, NR 2003 und OA 1186 = Prüfung und Berichterstattung)
NPD (M 146, NR 2003, NR 2098 und OA 1186 = Enthaltung)
49. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.12.2010, TO I, TOP 32 Bericht: TO I Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 146 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 2003 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098
zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2098 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA
1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
LINKE. gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2003) sowie FDP (= Annahme im Rahmen
NR 2003 und NR 2098) und FAG (= Annahme ohne Zusatz)
zu 2.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme ohne
Zusatz) zu 3. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG
zu 4. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE. und FAG (= Annahme ohne Zusatz)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: FREIE WÄHLER (M 146 =
Annahme ohne Zusatz, NR 2098 = Annahme, NR 2003 und OA 1186 = Prüfung und
Berichterstattung) REP (M 146, NR 2003, NR 2098 und OA 1186 =
Annahme) NPD (M 146, NR 2003, NR 2098 und OA 1186 = Enthaltung)
Stv. Holtz (NR 2003 und OA 1186 = Annahme) 49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.12.2010, TO II, TOP 27 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 146 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt.
2.
Der Vorlage NR 2003 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098
zugestimmt. 3. Der Vorlage NR 2098 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt. 4. Der Vorlage OA
1186 wird im Rahmen der Vorlage NR 2098 zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE und
LINKE. gegen SPD (= Annahme im Rahmen NR 2003), FDP (= Annahme im Rahmen NR
2003 und NR 2098) sowie FAG, FREIE WÄHLER und REP (= Annahme ohne Zusatz);
NPD (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und
FDP gegen SPD, LINKE., FAG, REP und Stv. Holtz (= Annahme ohne Zusatz) sowie
FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung)
zu 3.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER
und REP; NPD (= Enthaltung) zu 4.
CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FAG, REP und Stv. Holtz
(= Annahme ohne Zusatz) sowie FREIE WÄHLER (= Prüfung und Berichterstattung);
NPD (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 9165, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.12.2010 Aktenzeichen: 61 00