Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Gesamtverkehrsplan

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 32 vom 18.02.2005, Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.09.2006 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 32 wird mit den folgenden Veränderungen zugestimmt:

  1. Regionalverkehr 1.
  2. Nordmainische S-Bahn: Der Magistrat wird beauftragt, dieses Projekt mit besonders hoher Dringlichkeit voranzutreiben. 1.
  3. Regionaltangente West/Citytangente West Das Projekt "Citytangente West" wird gestrichen, dafür wird das Projekt "Regionaltangente West" in den Gesamtverkehrsplan aufgenommen. Die konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung überlassen. Die Regionaltangente West ist das zukunftsweisendere Projekt, das eine neue attraktive Tangentialverbindungen im Frankfurter Westen sowie zum Flughafen schafft und zahlreiche, bisher nur unzureichend durch den ÖPNV erschlossene Baugebiete erschließt. Das Projekt Citytangente West erschließt dagegen nur Verbindungen, die bereits heute durch die S-Bahn erschlossen sind. Im Rahmen des Baues der Regionaltangente West ist die Straßenbahn von ihrem bisherigen Endpunkt in Schwanheim bis zur Regionaltangente zu verlängern. 1.
  4. Neue Stationen Nied und Mainzer Landstraße Die zusätzlichen und mit geringem Aufwand zu realisierenden Stationen Nied Ost und Mainzer Landstraße sind schnellstmöglich zu realisieren und durch die K-Bahn zu bedienen.
  5. Stadtbahnnetz 2.
  6. Die U 5 soll Stadtbahn bleiben: Die Rückwandlung der U 5 in eine Straßenbahn wird nicht weiter verfolgt, da dies zu einer deutlichen Verlängerung der Fahrzeiten aus dem Bereich nördlich der Konstablerwache zum Willy-Brandt-Platz und zum Hauptbahnhof sowie zu einer Verschlechterung der Umsteigebeziehungen zu den U- und S-Bahn-Linien führen würde. Für eine behindertengerechte Umgestaltung der beiden Haltestellen in der südlich Eckenheimer Landstraße ist eine stadtverträgliche Lösung vorzuschlagen. 2.
  7. Verlängerung der U 5 ins Europaviertel: Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits mehrmals von der Stadtverordnetenversammlung beim Magistrat in Auftrag gegebene Untersuchung über eine mögliche Verlängerung der Stadtbahn über das bestehende Eisenbahnnetz nach Höchst und/oder Rödelheim nach dem Karlsruher Modell endlich vorzulegen. 2.
  8. U-Bahn-Verlängerung Südbahnhof - Sachenhäuser Warte - Neu Isenburg Dieses Projekt wird zusätzlich in den GVP aufgenommen. Der Südbahnhof ist als Endpunkt des U-Bahn-Netzes völlig ungeeignet, die A-Linie der U-Bahn muss mindestens bis zum Stadtrand und möglichst bis Neu-Isenburg verlängert werden. Nur diese Lösung garantiert kurze Fahrzeiten bis zur Stadtmitte. An der Sachsenhäuser Warte ist ein P+R-Parkhaus zu errichten. 2.
  9. Nutzung der bereits bestehenden U-Bahn-Trasse Seckbacher Landstraße - Sausee - Riederwald und Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Trasse der Linie 20 nach Bergen als Stadtbahn-Trasse Die bereits bestehende U-Bahn-Strecke von der Seckbacher Landstraße über den Betriebshof Sausee zum Riederwald ist für eine Verlängerung der U4 (z. B. jede zweite Fahrt) zu nutzen. Dadurch kann eine Verkehrsverbesserung im Frankfurter Osten erreicht werden, ohne dass in die Infrastruktur investiert werden muss, da die Strecke bereits besteht. Ebenso kann die Anbindung des Stadtteils Bergen an den ÖPNV relativ kostengünstig verbessert werden, wenn die noch freigehaltene Trasse der ehemaligen Linie 20 für einen Abzweig der Stadtbahn genutzt wird. Die Kosten betragen nur den Bruchteil einer ohnehin nicht finanzierbaren U-Bahn unter Seckbach und Bergen.
  10. Straßenbahnetz 3.1 Straßenbahnverlängerung Höchst Dem Projekt wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Straßenbahn zum Bahnhof Höchst verlängert wird, da nur so die Verknüpfung mit der S-Bahn, dem Regionalverkehr und der Regionaltangente West möglich wird. 3.
  11. Straßenbahnringlinie Der Planung wird im Grundsatz zugestimmt. Die konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung vorbehalten. Dabei ist zu beachten, dass bestehende Linienverbindungen, insbesondere die Verbindung Innenstadt-Bornheim mit der Linie 12, nicht tangiert werden sollen. Auf den Neubauabschnitt in der Stresemannallee wird zugunsten der U-Bahn-Verlängerung zur Sachsenhäuser Warte verzichtet. Weiter ist die Einrichtung einer zweiten Straßenbahnringlinie zu prüfen, mit einer Linienführung Mainzer Landstraße-Reuterweg (Anbindung Uni-Campus) und weiter Richtung Bornheim. 3.
  12. Straßenbahn über die Alte Brücke In den Gesamtverkehrsplan wird zusätzlich eine Straßenbahnverbindung von der Konstablerwache über die Alte Brücke nach Sachsenhausen mit Weiterführung zum Lokalbahnhof und/oder über die Walter-Kolb-Straße zur Gartenstraße aufgenommen. Die Relation über die Alte Brücke ist die stärkstbelastete innerstädtische Busverbindung, die deshalb an erster Stelle eine Umstellung auf die umweltfreundliche Straßenbahn rechtfertigt. 3.
  13. Erhalt der Querverbindung von Oberrad nach Sachsenhausen und Niederrad Die insbesondere im Schülerverkehr wichtige südmainische Querverbindung mit der Straßenbahnlinie 15 bleibt auch in Zukunft erhalten.
  14. Individualverkehr 4.
  15. Alleenspange/Alleentunnel Das Projekt Alleenspange/Alleentunnel wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen. Das Vorhaben bringt nur zusätzlichen Verkehr in die Stadt und birgt die Gefahr, dass sich der entstehende Straßenzug zu einer überregional wirksamen Autobahnverbindung quer durch die Stadt entwickelt. Die Tunnelrampe in der Nibelungenallee ist ebenso stadtunverträglich wie die Inanspruchnahme der Freiflächen nördlich von Bornheim. 4.
  16. Stadtring West Der Stadtring West zwischen Römerhof und Gutleutstraße wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen, da die Straße die vorhandene Wohnbebauung im Gallusviertel beeinträchtigt und der Verkehr in dieser Relation viel besser über die zusätzliche Auffahrt Europaviertel und die A 5 geführt werden kann. 4.
  17. Westumfahrung Bergen Das Projekt wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen, da es zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen, u.a. in Seckbach, führt. 4.
  18. Innenstadterschließung Bei der Innenstadterschließung wird, entsprechend der bisherigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung, die Variante 4 weitergeführt.

Inhalt

Antrag vom 02.11.2005, NR 2092

Betreff: Gesamtverkehrsplan Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 32 vom 18.02.2005, Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.09.2006 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 32 wird mit den folgenden Veränderungen zugestimmt:

  1. Regionalverkehr 1.

  2. Nordmainische S-Bahn: Der Magistrat wird beauftragt, dieses Projekt mit besonders hoher Dringlichkeit voranzutreiben. 1.

  3. Regionaltangente West/Citytangente West Das Projekt "Citytangente West" wird gestrichen, dafür wird das Projekt "Regionaltangente West" in den Gesamtverkehrsplan aufgenommen. Die konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung überlassen. Die Regionaltangente West ist das zukunftsweisendere Projekt, das eine neue attraktive Tangentialverbindungen im Frankfurter Westen sowie zum Flughafen schafft und zahlreiche, bisher nur unzureichend durch den ÖPNV erschlossene Baugebiete erschließt. Das Projekt Citytangente West erschließt dagegen nur Verbindungen, die bereits heute durch die S-Bahn erschlossen sind. Im Rahmen des Baues der Regionaltangente West ist die Straßenbahn von ihrem bisherigen Endpunkt in Schwanheim bis zur Regionaltangente zu verlängern. 1.

  4. Neue Stationen Nied und Mainzer Landstraße Die zusätzlichen und mit geringem Aufwand zu realisierenden Stationen Nied Ost und Mainzer Landstraße sind schnellstmöglich zu realisieren und durch die K-Bahn zu bedienen.

  5. Stadtbahnnetz 2.

  6. Die U 5 soll Stadtbahn bleiben: Die Rückwandlung der U 5 in eine Straßenbahn wird nicht weiter verfolgt, da dies zu einer deutlichen Verlängerung der Fahrzeiten aus dem Bereich nördlich der Konstablerwache zum Willy-Brandt-Platz und zum Hauptbahnhof sowie zu einer Verschlechterung der Umsteigebeziehungen zu den U- und S-Bahn-Linien führen würde. Für eine behindertengerechte Umgestaltung der beiden Haltestellen in der südlich Eckenheimer Landstraße ist eine stadtverträgliche Lösung vorzuschlagen. 2.

  7. Verlängerung der U 5 ins Europaviertel: Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits mehrmals von der Stadtverordnetenversammlung beim Magistrat in Auftrag gegebene Untersuchung über eine mögliche Verlängerung der Stadtbahn über das bestehende Eisenbahnnetz nach Höchst und/oder Rödelheim nach dem Karlsruher Modell endlich vorzulegen. 2.

  8. U-Bahn-Verlängerung Südbahnhof - Sachenhäuser Warte - Neu Isenburg Dieses Projekt wird zusätzlich in den GVP aufgenommen. Der Südbahnhof ist als Endpunkt des U-Bahn-Netzes völlig ungeeignet, die A-Linie der U-Bahn muss mindestens bis zum Stadtrand und möglichst bis Neu-Isenburg verlängert werden. Nur diese Lösung garantiert kurze Fahrzeiten bis zur Stadtmitte. An der Sachsenhäuser Warte ist ein P+R-Parkhaus zu errichten. 2.

  9. Nutzung der bereits bestehenden U-Bahn-Trasse Seckbacher Landstraße - Sausee - Riederwald und Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Trasse der Linie 20 nach Bergen als Stadtbahn-Trasse Die bereits bestehende U-Bahn-Strecke von der Seckbacher Landstraße über den Betriebshof Sausee zum Riederwald ist für eine Verlängerung der U4 (z. B. jede zweite Fahrt) zu nutzen. Dadurch kann eine Verkehrsverbesserung im Frankfurter Osten erreicht werden, ohne dass in die Infrastruktur investiert werden muss, da die Strecke bereits besteht. Ebenso kann die Anbindung des Stadtteils Bergen an den ÖPNV relativ kostengünstig verbessert werden, wenn die noch freigehaltene Trasse der ehemaligen Linie 20 für einen Abzweig der Stadtbahn genutzt wird. Die Kosten betragen nur den Bruchteil einer ohnehin nicht finanzierbaren U-Bahn unter Seckbach und Bergen.

  10. Straßenbahnetz 3.1 Straßenbahnverlängerung Höchst Dem Projekt wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Straßenbahn zum Bahnhof Höchst verlängert wird, da nur so die Verknüpfung mit der S-Bahn, dem Regionalverkehr und der Regionaltangente West möglich wird. 3.

  11. Straßenbahnringlinie Der Planung wird im Grundsatz zugestimmt. Die konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung vorbehalten. Dabei ist zu beachten, dass bestehende Linienverbindungen, insbesondere die Verbindung Innenstadt-Bornheim mit der Linie 12, nicht tangiert werden sollen. Auf den Neubauabschnitt in der Stresemannallee wird zugunsten der U-Bahn-Verlängerung zur Sachsenhäuser Warte verzichtet. Weiter ist die Einrichtung einer zweiten Straßenbahnringlinie zu prüfen, mit einer Linienführung Mainzer Landstraße-Reuterweg (Anbindung Uni-Campus) und weiter Richtung Bornheim. 3.

  12. Straßenbahn über die Alte Brücke In den Gesamtverkehrsplan wird zusätzlich eine Straßenbahnverbindung von der Konstablerwache über die Alte Brücke nach Sachsenhausen mit Weiterführung zum Lokalbahnhof und/oder über die Walter-Kolb-Straße zur Gartenstraße aufgenommen. Die Relation über die Alte Brücke ist die stärkstbelastete innerstädtische Busverbindung, die deshalb an erster Stelle eine Umstellung auf die umweltfreundliche Straßenbahn rechtfertigt. 3.

  13. Erhalt der Querverbindung von Oberrad nach Sachsenhausen und Niederrad Die insbesondere im Schülerverkehr wichtige südmainische Querverbindung mit der Straßenbahnlinie 15 bleibt auch in Zukunft erhalten.

  14. Individualverkehr 4.

  15. Alleenspange/Alleentunnel Das Projekt Alleenspange/Alleentunnel wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen. Das Vorhaben bringt nur zusätzlichen Verkehr in die Stadt und birgt die Gefahr, dass sich der entstehende Straßenzug zu einer überregional wirksamen Autobahnverbindung quer durch die Stadt entwickelt. Die Tunnelrampe in der Nibelungenallee ist ebenso stadtunverträglich wie die Inanspruchnahme der Freiflächen nördlich von Bornheim. 4.

  16. Stadtring West Der Stadtring West zwischen Römerhof und Gutleutstraße wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen, da die Straße die vorhandene Wohnbebauung im Gallusviertel beeinträchtigt und der Verkehr in dieser Relation viel besser über die zusätzliche Auffahrt Europaviertel und die A 5 geführt werden kann. 4.

  17. Westumfahrung Bergen Das Projekt wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen, da es zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen, u.a. in Seckbach, führt. 4.

  18. Innenstadterschließung Bei der Innenstadterschließung wird, entsprechend der bisherigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung, die Variante 4 weitergeführt.

Reden im Parlament

Reden werden geladen...