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Gesamtverkehrsplan

Vorlagentyp: NR SPD

Begründung

Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 32 vom 18.02.2005, Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.09.2006 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 32 wird mit den folgenden Veränderungen zugestimmt:

  1. Regionalverkehr 1.
  2. Nordmainische S-Bahn: Der Magistrat wird beauftragt, dieses Projekt mit besonders hoher Dringlichkeit voranzutreiben. 1.
  3. Regionaltangente West/Citytangente West Das Projekt "Citytangente West" wird gestrichen, dafür wird das Projekt "Regionaltangente West" in den Gesamtverkehrsplan aufgenommen. Die konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung überlassen. Die Regionaltangente West ist das zukunftsweisendere Projekt, das eine neue attraktive Tangentialverbindungen im Frankfurter Westen sowie zum Flughafen schafft und zahlreiche, bisher nur unzureichend durch den ÖPNV erschlossene Baugebiete erschließt. Das Projekt Citytangente West erschließt dagegen nur Verbindungen, die bereits heute durch die S-Bahn erschlossen sind. Im Rahmen des Baues der Regionaltangente West ist die Straßenbahn von ihrem bisherigen Endpunkt in Schwanheim bis zur Regionaltangente zu verlängern. 1.
  4. Neue Stationen Nied und Mainzer Landstraße Die zusätzlichen und mit geringem Aufwand zu realisierenden Stationen Nied Ost und Mainzer Landstraße sind schnellstmöglich zu realisieren und durch die K-Bahn zu bedienen.
  5. Stadtbahnnetz 2.
  6. Die U 5 soll Stadtbahn bleiben: Die Rückwandlung der U 5 in eine Straßenbahn wird nicht weiter verfolgt, da dies zu einer deutlichen Verlängerung der Fahrzeiten aus dem Bereich nördlich der Konstablerwache zum Willy-Brandt-Platz und zum Hauptbahnhof sowie zu einer Verschlechterung der Umsteigebeziehungen zu den U- und S-Bahn-Linien führen würde. Für eine behindertengerechte Umgestaltung der beiden Haltestellen in der südlich Eckenheimer Landstraße ist eine stadtverträgliche Lösung vorzuschlagen. 2.
  7. Verlängerung der U 5 ins Europaviertel: Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits mehrmals von der Stadtverordnetenversammlung beim Magistrat in Auftrag gegebene Untersuchung über eine mögliche Verlängerung der Stadtbahn über das bestehende Eisenbahnnetz nach Höchst und/oder Rödelheim nach dem Karlsruher Modell endlich vorzulegen. 2.
  8. U-Bahn-Verlängerung Südbahnhof - Sachenhäuser Warte - Neu Isenburg Dieses Projekt wird zusätzlich in den GVP aufgenommen. Der Südbahnhof ist als Endpunkt des U-Bahn-Netzes völlig ungeeignet, die A-Linie der U-Bahn muss mindestens bis zum Stadtrand und möglichst bis Neu-Isenburg verlängert werden. Nur diese Lösung garantiert kurze Fahrzeiten bis zur Stadtmitte. An der Sachsenhäuser Warte ist ein P+R-Parkhaus zu errichten. 2.
  9. Nutzung der bereits bestehenden U-Bahn-Trasse Seckbacher Landstraße - Sausee - Riederwald und Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Trasse der Linie 20 nach Bergen als Stadtbahn-Trasse Die bereits bestehende U-Bahn-Strecke von der Seckbacher Landstraße über den Betriebshof Sausee zum Riederwald ist für eine Verlängerung der U4 (z. B. jede zweite Fahrt) zu nutzen. Dadurch kann eine Verkehrsverbesserung im Frankfurter Osten erreicht werden, ohne dass in die Infrastruktur investiert werden muss, da die Strecke bereits besteht. Ebenso kann die Anbindung des Stadtteils Bergen an den ÖPNV relativ kostengünstig verbessert werden, wenn die noch freigehaltene Trasse der ehemaligen Linie 20 für einen Abzweig der Stadtbahn genutzt wird. Die Kosten betragen nur den Bruchteil einer ohnehin nicht finanzierbaren U-Bahn unter Seckbach und Bergen.
  10. Straßenbahnetz 3.1 Straßenbahnverlängerung Höchst Dem Projekt wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Straßenbahn zum Bahnhof Höchst verlängert wird, da nur so die Verknüpfung mit der S-Bahn, dem Regionalverkehr und der Regionaltangente West möglich wird. 3.
  11. Straßenbahnringlinie Der Planung wird im Grundsatz zugestimmt. Die konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung vorbehalten. Dabei ist zu beachten, dass bestehende Linienverbindungen, insbesondere die Verbindung Innenstadt-Bornheim mit der Linie 12, nicht tangiert werden sollen. Auf den Neubauabschnitt in der Stresemannallee wird zugunsten der U-Bahn-Verlängerung zur Sachsenhäuser Warte verzichtet. Weiter ist die Einrichtung einer zweiten Straßenbahnringlinie zu prüfen, mit einer Linienführung Mainzer Landstraße-Reuterweg (Anbindung Uni-Campus) und weiter Richtung Bornheim. 3.
  12. Straßenbahn über die Alte Brücke In den Gesamtverkehrsplan wird zusätzlich eine Straßenbahnverbindung von der Konstablerwache über die Alte Brücke nach Sachsenhausen mit Weiterführung zum Lokalbahnhof und/oder über die Walter-Kolb-Straße zur Gartenstraße aufgenommen. Die Relation über die Alte Brücke ist die stärkstbelastete innerstädtische Busverbindung, die deshalb an erster Stelle eine Umstellung auf die umweltfreundliche Straßenbahn rechtfertigt. 3.
  13. Erhalt der Querverbindung von Oberrad nach Sachsenhausen und Niederrad Die insbesondere im Schülerverkehr wichtige südmainische Querverbindung mit der Straßenbahnlinie 15 bleibt auch in Zukunft erhalten.
  14. Individualverkehr 4.
  15. Alleenspange/Alleentunnel Das Projekt Alleenspange/Alleentunnel wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen. Das Vorhaben bringt nur zusätzlichen Verkehr in die Stadt und birgt die Gefahr, dass sich der entstehende Straßenzug zu einer überregional wirksamen Autobahnverbindung quer durch die Stadt entwickelt. Die Tunnelrampe in der Nibelungenallee ist ebenso stadtunverträglich wie die Inanspruchnahme der Freiflächen nördlich von Bornheim. 4.
  16. Stadtring West Der Stadtring West zwischen Römerhof und Gutleutstraße wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen, da die Straße die vorhandene Wohnbebauung im Gallusviertel beeinträchtigt und der Verkehr in dieser Relation viel besser über die zusätzliche Auffahrt Europaviertel und die A 5 geführt werden kann. 4.
  17. Westumfahrung Bergen Das Projekt wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen, da es zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen, u.a. in Seckbach, führt. 4.
  18. Innenstadterschließung Bei der Innenstadterschließung wird, entsprechend der bisherigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung, die Variante 4 weitergeführt.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag vom 02.11.2005, NR 2092 Betreff: Gesamtverkehrsplan Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 32 vom 18.02.2005, Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.09.2006 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 32 wird mit den folgenden Veränderungen zugestimmt: 1. Regionalverkehr 1.1. Nordmainische S-Bahn: Der Magistrat wird beauftragt, dieses Projekt mit besonders hoher Dringlichkeit voranzutreiben. 1.2. Regionaltangente West/Citytangente West Das Projekt "Citytangente West" wird gestrichen, dafür wird das Projekt "Regionaltangente West" in den Gesamtverkehrsplan aufgenommen. Die konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung überlassen. Die Regionaltangente West ist das zukunftsweisendere Projekt, das eine neue attraktive Tangentialverbindungen im Frankfurter Westen sowie zum Flughafen schafft und zahlreiche, bisher nur unzureichend durch den ÖPNV erschlossene Baugebiete erschließt. Das Projekt Citytangente West erschließt dagegen nur Verbindungen, die bereits heute durch die S-Bahn erschlossen sind. Im Rahmen des Baues der Regionaltangente West ist die Straßenbahn von ihrem bisherigen Endpunkt in Schwanheim bis zur Regionaltangente zu verlängern. 1.3. Neue Stationen Nied und Mainzer Landstraße Die zusätzlichen und mit geringem Aufwand zu realisierenden Stationen Nied Ost und Mainzer Landstraße sind schnellstmöglich zu realisieren und durch die K-Bahn zu bedienen. 2. Stadtbahnnetz 2.1. Die U 5 soll Stadtbahn bleiben: Die Rückwandlung der U 5 in eine Straßenbahn wird nicht weiter verfolgt, da dies zu einer deutlichen Verlängerung der Fahrzeiten aus dem Bereich nördlich der Konstablerwache zum Willy-Brandt-Platz und zum Hauptbahnhof sowie zu einer Verschlechterung der Umsteigebeziehungen zu den U- und S-Bahn-Linien führen würde. Für eine behindertengerechte Umgestaltung der beiden Haltestellen in der südlich Eckenheimer Landstraße ist eine stadtverträgliche Lösung vorzuschlagen. 2.2. Verlängerung der U 5 ins Europaviertel: Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits mehrmals von der Stadtverordnetenversammlung beim Magistrat in Auftrag gegebene Untersuchung über eine mögliche Verlängerung der Stadtbahn über das bestehende Eisenbahnnetz nach Höchst und/oder Rödelheim nach dem Karlsruher Modell endlich vorzulegen. 2.3. U-Bahn-Verlängerung Südbahnhof - Sachenhäuser Warte - Neu Isenburg Dieses Projekt wird zusätzlich in den GVP aufgenommen. Der Südbahnhof ist als Endpunkt des U-Bahn-Netzes völlig ungeeignet, die A-Linie der U-Bahn muss mindestens bis zum Stadtrand und möglichst bis Neu-Isenburg verlängert werden. Nur diese Lösung garantiert kurze Fahrzeiten bis zur Stadtmitte. An der Sachsenhäuser Warte ist ein P+R-Parkhaus zu errichten. 2.4. Nutzung der bereits bestehenden U-Bahn-Trasse Seckbacher Landstraße - Sausee - Riederwald und Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Trasse der Linie 20 nach Bergen als Stadtbahn-Trasse Die bereits bestehende U-Bahn-Strecke von der Seckbacher Landstraße über den Betriebshof Sausee zum Riederwald ist für eine Verlängerung der U4 (z. B. jede zweite Fahrt) zu nutzen. Dadurch kann eine Verkehrsverbesserung im Frankfurter Osten erreicht werden, ohne dass in die Infrastruktur investiert werden muss, da die Strecke bereits besteht. Ebenso kann die Anbindung des Stadtteils Bergen an den ÖPNV relativ kostengünstig verbessert werden, wenn die noch freigehaltene Trasse der ehemaligen Linie 20 für einen Abzweig der Stadtbahn genutzt wird. Die Kosten betragen nur den Bruchteil einer ohnehin nicht finanzierbaren U-Bahn unter Seckbach und Bergen. 3. Straßenbahnetz 3.1 Straßenbahnverlängerung Höchst Dem Projekt wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Straßenbahn zum Bahnhof Höchst verlängert wird, da nur so die Verknüpfung mit der S-Bahn, dem Regionalverkehr und der Regionaltangente West möglich wird. 3.2. Straßenbahnringlinie Der Planung wird im Grundsatz zugestimmt. Die konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung vorbehalten. Dabei ist zu beachten, dass bestehende Linienverbindungen, insbesondere die Verbindung Innenstadt-Bornheim mit der Linie 12, nicht tangiert werden sollen. Auf den Neubauabschnitt in der Stresemannallee wird zugunsten der U-Bahn-Verlängerung zur Sachsenhäuser Warte verzichtet. Weiter ist die Einrichtung einer zweiten Straßenbahnringlinie zu prüfen, mit einer Linienführung Mainzer Landstraße-Reuterweg (Anbindung Uni-Campus) und weiter Richtung Bornheim. 3.3. Straßenbahn über die Alte Brücke In den Gesamtverkehrsplan wird zusätzlich eine Straßenbahnverbindung von der Konstablerwache über die Alte Brücke nach Sachsenhausen mit Weiterführung zum Lokalbahnhof und/oder über die Walter-Kolb-Straße zur Gartenstraße aufgenommen. Die Relation über die Alte Brücke ist die stärkstbelastete innerstädtische Busverbindung, die deshalb an erster Stelle eine Umstellung auf die umweltfreundliche Straßenbahn rechtfertigt. 3.4. Erhalt der Querverbindung von Oberrad nach Sachsenhausen und Niederrad Die insbesondere im Schülerverkehr wichtige südmainische Querverbindung mit der Straßenbahnlinie 15 bleibt auch in Zukunft erhalten. 4. Individualverkehr 4.1. Alleenspange/Alleentunnel Das Projekt Alleenspange/Alleentunnel wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen. Das Vorhaben bringt nur zusätzlichen Verkehr in die Stadt und birgt die Gefahr, dass sich der entstehende Straßenzug zu einer überregional wirksamen Autobahnverbindung quer durch die Stadt entwickelt. Die Tunnelrampe in der Nibelungenallee ist ebenso stadtunverträglich wie die Inanspruchnahme der Freiflächen nördlich von Bornheim. 4.2. Stadtring West Der Stadtring West zwischen Römerhof und Gutleutstraße wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen, da die Straße die vorhandene Wohnbebauung im Gallusviertel beeinträchtigt und der Verkehr in dieser Relation viel besser über die zusätzliche Auffahrt Europaviertel und die A 5 geführt werden kann. 4.3. Westumfahrung Bergen Das Projekt wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen, da es zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen, u.a. in Seckbach, führt. 4.4. Innenstadterschließung Bei der Innenstadterschließung wird, entsprechend der bisherigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung, die Variante 4 weitergeführt. Antragsteller: SPD Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 18.02.2005, M 32 Bericht des Magistrats vom 06.10.2006, B 452 Bericht des Magistrats vom 08.01.2007, B 3 Bericht des Magistrats vom 18.06.2007, B 428 Bericht des Magistrats vom 17.12.2007, B 931 Bericht des Magistrats vom 09.05.2008, B 235 Bericht des Magistrats vom 10.11.2008, B 705 Bericht des Magistrats vom 19.03.2010, B 188 Bericht des Magistrats vom 02.08.2010, B 492 Bericht des Magistrats vom 14.01.2011, B 23 Bericht des Magistrats vom 16.09.2011, B 403 Bericht des Magistrats vom 05.03.2012, B 111 Bericht des Magistrats vom 14.01.2013, B 33 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 11, 16 Versandpaket: 09.11.2005 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des Verkehrsausschusses am 08.11.2005, TO I, TOP 11 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 2092 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP 47. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage NR 2092 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG 47. Sitzung des OBR 2 am 28.11.2005, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 dient zur Kenntnis. Abstimmung: Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR 11 am 28.11.2005, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 wird zurückgewiesen. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD (= Kenntnis) 46. Sitzung des OBR 4 am 29.11.2005, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, Die Linke. und REP gegen SPD (= Kenntnis) bei Enthaltung GRÜNE 46. Sitzung des OBR 6 am 29.11.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 dient zur Kenntnis. Abstimmung: CDU, 6 SPD, GRÜNE, REP und fraktionslos; 1 SPD (= Zustimmung) 47. Sitzung des OBR 16 am 29.11.2005, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 wird abgelehnt. Abstimmung: CDU, WBE, FDP und fwf gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) 46. Sitzung des OBR 1 am 29.11.2005, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 dient zur Kenntnis. Abstimmung: SPD, CDU und REP; GRÜNE (Punkt 2.1. = Kenntnis unter Hinweis auf Punkt IV 1. der Vorlage NR 2071, Rest der Vorlage = Kenntnis) 49. Sitzung des OBR 5 am 02.12.2005, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 wird abgelehnt. Abstimmung: GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung CDU 46. Sitzung des Verkehrsausschusses am 06.12.2005, TO I, TOP 11 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1.1, 1.3, 2.1, 2.2, 3.1, 3.4 und 4.4 der Vorlage NR 2092 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer 3.3 der Vorlage NR 2092 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "und/oder über die Walter-Kolb-Straße zur Gartenstraße" gestrichen werden. c) Die Ziffer 2.4 der Vorlage NR 2092 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. d) Die Ziffern 1.2, 2.3, 3.2 und 4.1 bis 4.3 der Vorlage NR 2092 werden abgelehnt. Abstimmung: a) Ziffern 1.1 und 4.4: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer 1.3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Ziffer 2.1: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer 2.2: CDU, SPD, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung); GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) Ziffer 3.1: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Ziffer 3.4: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) b) CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP und REP (= Ablehnung) sowie FAG (= Annahme) c) CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) und REP (= Ablehnung) d) Ziffer 1.2, 4.2 und 4.3: CDU, FDP und REP gegen SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme) Ziffer 2.3: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer 3.2 erster Absatz: CDU, FDP, FAG und REP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) Ziffer 3.2 zweiter Absatz: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und FAG (= Annahme) Ziffer 4.1: CDU und REP (= Ablehnung) SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme) FDP (= Annahme bei Streichung des Wortes Alleentunnel) Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Ziffer 4.1 der Vorlage NR 2092 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. Sonstige Voten/Protokollerklärung: Die Linke. (= Ziffern 1.2., 3.1., 3.3., 3.4. und 4.1. bis 4.4. Annahme, Rest Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Ziffern 1.1, 1.3, 3.1, 3.3, 3.4 und 4.1 bis 4.3 Annahme, Ziffern 1.2, 2.1 bis 2.4, 3.2 und 4.4 Ablehnung) E.L. (= Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 3 am 08.12.2005, TO I, TOP 7 1. Die Fraktionen von GRÜNEN, SPD und ÖkoLinX-ARL formulieren folgenden Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Alleenspange wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen." 2. Die Fraktionen von CDU und SPD formulieren folgenden weiteren Antrag: "Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die U 5 bleibt als Stadtbahnlinie wie bisher erhalten und wird nicht in eine Niederflurstraßenbahn umgewandelt." Beschluss: Anregung OA 2193 2005 Anregung OA 2194 2005 1. a) Der gemeinsame Antrag von GRÜNEN, SPD und ÖkoLinX-ARL betreffend "Alleenspange" wird unverändert beschlossen. b) Der gemeinsame Antrag von CDU und SPD betreffend "Stadtbahnlinie U 5" wird unverändert beschlossen. c) Der Vorlage M 32 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 2069 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2071 wird abgelehnt. 4. Die Vorlage NR 2086 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2092 wird zugestimmt. Abstimmung: zu 1. zu a): GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Ablehnung) zu b): CDU und SPD gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu c): GRÜNE, CDU und SPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme) zu 3. CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) zu 4. CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme) zu 5. GRÜNE und SPD gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 1 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Den Ziffern 1.1, 1.3, 2.1, 2.2, 3.1, 3.4 und 4.4 der Vorlage NR 2092 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer 3.3 der Vorlage NR 2092 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "und/oder über die Walter-Kolb-Straße zur Gartenstraße" gestrichen werden. c) Die Ziffer 2.4 der Vorlage NR 2092 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. d) Die Ziffern 1.2, 2.3, 3.2 und 4.1 bis 4.3 der Vorlage NR 2092 werden abgelehnt. Abstimmung: a) Ziffern 1.1 und 4.4: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer 1.3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Ziffer 2.1: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer 2.2: CDU, SPD, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung); GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) Ziffer 3.1: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Ziffer 3.4: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) b) CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP und REP (= Ablehnung) sowie FAG (= Annahme) c) CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) und REP (= Ablehnung) d) Ziffer 1.2, 4.2 und 4.3: CDU, FDP und REP gegen SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme) Ziffer 2.3: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer 3.2 erster Absatz: CDU, FDP, FAG und REP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) Ziffer 3.2 zweiter Absatz: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und FAG (= Annahme) Ziffer 4.1: CDU und REP (= Ablehnung) SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme) FDP (= Annahme bei Streichung des Wortes Alleentunnel) Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Ziffer 4.1 der Vorlage NR 2092 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist. 50. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO II, TOP 21 Beschluss: a) Den Ziffern 1., 2.1, 2.2, 3.1, 3.4 und 4. der Vorlage NR 2092 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der Ziffer 3.3 der Vorlage NR 2092 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Worte "und/oder über die Walter-Kolb-Straße zur Gartenstraße" gestrichen werden. c) Die Ziffer 2.4 der Vorlage NR 2092 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. d) Die Ziffern 2.3 und 3.2 der Vorlage NR 2092 werden abgelehnt. Abstimmung: a) Ziffer 1.1: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG, REP, Die Linke. und E.L. (= Ablehnung) Ziffer 1.2: SPD, GRÜNE, FAG und Die Linke. gegen CDU, FDP, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) Ziffer 1.3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP, Die Linke. und E.L. (= Ablehnung) Ziffer 2.1: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) Ziffer 2.2: CDU, SPD, FDP und FAG gegen REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); GRÜNE (= Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) Ziffer 3.1: CDU, SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP und E.L. (= Ablehnung) Ziffer 3.4: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL gegen REP und E.L. (= Ablehnung) Ziffer 4.1: SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, REP und E.L. (= Ablehnung); FDP (= Annahme bei Streichung des Wortes "Alleentunnel") Ziffern 4.2 und 4.3: SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, REP und E.L. (= Ablehnung) Ziffer 4.4: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Die Linke. gegen FAG, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) b) CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, REP und E.L. (= Ablehnung); FAG, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) c) CDU, GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) sowie REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) d) Ziffer 2.3: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen SPD (= Annahme) Ziffer 3.2 erster Absatz: CDU, FDP, FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen SPD und GRÜNE (= Annahme) Ziffer 3.2 zweiter Absatz: CDU, GRÜNE, FDP, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen SPD und FAG (= Annahme) 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 13.06.2006, TO I, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Ziffer 2.4 der Vorlage NR 2092 spätestens in drei Monaten vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF 4. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.09.2006, TO I, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur Ziffer 2.4 der Vorlage NR 2092 spätestens in einem Monat vorzulegen. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG Beschlussausfertigung(en): § 231, 1. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 13.06.2006 Aktenzeichen: 61 1