Gesamtverkehrsplan
Vorlagentyp: NR SPD
Begründung
Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage zum Vortrag des Magistrats, M 32 vom 18.02.2005, Gesamtverkehrsplan der Stadt Frankfurt am Main. Das Ergebnis ist im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477, dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom 22.09.2006 Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistratsvorlage M 32 wird mit den folgenden Veränderungen zugestimmt:
- Regionalverkehr 1.
- Nordmainische S-Bahn: Der Magistrat wird beauftragt, dieses Projekt mit besonders hoher Dringlichkeit voranzutreiben. 1.
- Regionaltangente West/Citytangente West Das Projekt "Citytangente West" wird gestrichen, dafür wird das Projekt "Regionaltangente West" in den Gesamtverkehrsplan aufgenommen. Die konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung überlassen. Die Regionaltangente West ist das zukunftsweisendere Projekt, das eine neue attraktive Tangentialverbindungen im Frankfurter Westen sowie zum Flughafen schafft und zahlreiche, bisher nur unzureichend durch den ÖPNV erschlossene Baugebiete erschließt. Das Projekt Citytangente West erschließt dagegen nur Verbindungen, die bereits heute durch die S-Bahn erschlossen sind. Im Rahmen des Baues der Regionaltangente West ist die Straßenbahn von ihrem bisherigen Endpunkt in Schwanheim bis zur Regionaltangente zu verlängern. 1.
- Neue Stationen Nied und Mainzer Landstraße Die zusätzlichen und mit geringem Aufwand zu realisierenden Stationen Nied Ost und Mainzer Landstraße sind schnellstmöglich zu realisieren und durch die K-Bahn zu bedienen.
- Stadtbahnnetz 2.
- Die U 5 soll Stadtbahn bleiben: Die Rückwandlung der U 5 in eine Straßenbahn wird nicht weiter verfolgt, da dies zu einer deutlichen Verlängerung der Fahrzeiten aus dem Bereich nördlich der Konstablerwache zum Willy-Brandt-Platz und zum Hauptbahnhof sowie zu einer Verschlechterung der Umsteigebeziehungen zu den U- und S-Bahn-Linien führen würde. Für eine behindertengerechte Umgestaltung der beiden Haltestellen in der südlich Eckenheimer Landstraße ist eine stadtverträgliche Lösung vorzuschlagen. 2.
- Verlängerung der U 5 ins Europaviertel: Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits mehrmals von der Stadtverordnetenversammlung beim Magistrat in Auftrag gegebene Untersuchung über eine mögliche Verlängerung der Stadtbahn über das bestehende Eisenbahnnetz nach Höchst und/oder Rödelheim nach dem Karlsruher Modell endlich vorzulegen. 2.
- U-Bahn-Verlängerung Südbahnhof - Sachenhäuser Warte - Neu Isenburg Dieses Projekt wird zusätzlich in den GVP aufgenommen. Der Südbahnhof ist als Endpunkt des U-Bahn-Netzes völlig ungeeignet, die A-Linie der U-Bahn muss mindestens bis zum Stadtrand und möglichst bis Neu-Isenburg verlängert werden. Nur diese Lösung garantiert kurze Fahrzeiten bis zur Stadtmitte. An der Sachsenhäuser Warte ist ein P+R-Parkhaus zu errichten. 2.
- Nutzung der bereits bestehenden U-Bahn-Trasse Seckbacher Landstraße - Sausee - Riederwald und Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Trasse der Linie 20 nach Bergen als Stadtbahn-Trasse Die bereits bestehende U-Bahn-Strecke von der Seckbacher Landstraße über den Betriebshof Sausee zum Riederwald ist für eine Verlängerung der U4 (z. B. jede zweite Fahrt) zu nutzen. Dadurch kann eine Verkehrsverbesserung im Frankfurter Osten erreicht werden, ohne dass in die Infrastruktur investiert werden muss, da die Strecke bereits besteht. Ebenso kann die Anbindung des Stadtteils Bergen an den ÖPNV relativ kostengünstig verbessert werden, wenn die noch freigehaltene Trasse der ehemaligen Linie 20 für einen Abzweig der Stadtbahn genutzt wird. Die Kosten betragen nur den Bruchteil einer ohnehin nicht finanzierbaren U-Bahn unter Seckbach und Bergen.
- Straßenbahnetz 3.1 Straßenbahnverlängerung Höchst Dem Projekt wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die Straßenbahn zum Bahnhof Höchst verlängert wird, da nur so die Verknüpfung mit der S-Bahn, dem Regionalverkehr und der Regionaltangente West möglich wird. 3.
- Straßenbahnringlinie Der Planung wird im Grundsatz zugestimmt. Die konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung vorbehalten. Dabei ist zu beachten, dass bestehende Linienverbindungen, insbesondere die Verbindung Innenstadt-Bornheim mit der Linie 12, nicht tangiert werden sollen. Auf den Neubauabschnitt in der Stresemannallee wird zugunsten der U-Bahn-Verlängerung zur Sachsenhäuser Warte verzichtet. Weiter ist die Einrichtung einer zweiten Straßenbahnringlinie zu prüfen, mit einer Linienführung Mainzer Landstraße-Reuterweg (Anbindung Uni-Campus) und weiter Richtung Bornheim. 3.
- Straßenbahn über die Alte Brücke In den Gesamtverkehrsplan wird zusätzlich eine Straßenbahnverbindung von der Konstablerwache über die Alte Brücke nach Sachsenhausen mit Weiterführung zum Lokalbahnhof und/oder über die Walter-Kolb-Straße zur Gartenstraße aufgenommen. Die Relation über die Alte Brücke ist die stärkstbelastete innerstädtische Busverbindung, die deshalb an erster Stelle eine Umstellung auf die umweltfreundliche Straßenbahn rechtfertigt. 3.
- Erhalt der Querverbindung von Oberrad nach Sachsenhausen und Niederrad Die insbesondere im Schülerverkehr wichtige südmainische Querverbindung mit der Straßenbahnlinie 15 bleibt auch in Zukunft erhalten.
- Individualverkehr 4.
- Alleenspange/Alleentunnel Das Projekt Alleenspange/Alleentunnel wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen. Das Vorhaben bringt nur zusätzlichen Verkehr in die Stadt und birgt die Gefahr, dass sich der entstehende Straßenzug zu einer überregional wirksamen Autobahnverbindung quer durch die Stadt entwickelt. Die Tunnelrampe in der Nibelungenallee ist ebenso stadtunverträglich wie die Inanspruchnahme der Freiflächen nördlich von Bornheim. 4.
- Stadtring West Der Stadtring West zwischen Römerhof und Gutleutstraße wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen, da die Straße die vorhandene Wohnbebauung im Gallusviertel beeinträchtigt und der Verkehr in dieser Relation viel besser über die zusätzliche Auffahrt Europaviertel und die A 5 geführt werden kann. 4.
- Westumfahrung Bergen Das Projekt wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen, da es zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen, u.a. in Seckbach, führt. 4.
- Innenstadterschließung Bei der Innenstadterschließung wird, entsprechend der bisherigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung, die Variante 4 weitergeführt.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 02.11.2005, NR 2092 Betreff:
Gesamtverkehrsplan Vorgang: H i n w e i s: Es handelt sich um eine Vorlage
zum Vortrag des Magistrats, M 32 vom 18.02.2005, Gesamtverkehrsplan der
Stadt Frankfurt am Main. Das Ergebnis ist im Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.12.2005, § 10477,
dokumentiert. Zwischenbescheid des Magistrats vom
22.09.2006 Die Stadtverordnetenversammlung
möge beschließen:
Der Magistratsvorlage M 32 wird
mit den folgenden Veränderungen zugestimmt: 1. Regionalverkehr 1.1. Nordmainische S-Bahn: Der Magistrat wird beauftragt, dieses Projekt mit
besonders hoher Dringlichkeit voranzutreiben. 1.2. Regionaltangente West/Citytangente West Das Projekt "Citytangente West" wird gestrichen,
dafür wird das Projekt "Regionaltangente West" in den Gesamtverkehrsplan
aufgenommen. Die konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung überlassen.
Die Regionaltangente West ist das zukunftsweisendere Projekt, das eine neue
attraktive Tangentialverbindungen im Frankfurter Westen sowie zum Flughafen
schafft und zahlreiche, bisher nur unzureichend durch den ÖPNV erschlossene
Baugebiete erschließt. Das Projekt Citytangente West erschließt dagegen nur
Verbindungen, die bereits heute durch die S-Bahn erschlossen sind. Im Rahmen
des Baues der Regionaltangente West ist die Straßenbahn von ihrem bisherigen
Endpunkt in Schwanheim bis zur Regionaltangente zu verlängern. 1.3. Neue Stationen Nied und Mainzer Landstraße
Die zusätzlichen und mit geringem Aufwand zu
realisierenden Stationen Nied Ost und Mainzer Landstraße sind schnellstmöglich
zu realisieren und durch die K-Bahn zu bedienen. 2. Stadtbahnnetz 2.1. Die U 5 soll Stadtbahn bleiben: Die Rückwandlung der U 5 in eine Straßenbahn
wird nicht weiter verfolgt, da dies zu einer deutlichen Verlängerung der
Fahrzeiten aus dem Bereich nördlich der Konstablerwache zum Willy-Brandt-Platz
und zum Hauptbahnhof sowie zu einer Verschlechterung der Umsteigebeziehungen zu
den U- und S-Bahn-Linien führen würde. Für eine behindertengerechte Umgestaltung der beiden
Haltestellen in der südlich Eckenheimer Landstraße ist eine stadtverträgliche
Lösung vorzuschlagen. 2.2. Verlängerung der U 5 ins Europaviertel:
Der Magistrat wird aufgefordert, die bereits mehrmals
von der Stadtverordnetenversammlung beim Magistrat in Auftrag gegebene
Untersuchung über eine mögliche Verlängerung der Stadtbahn über das bestehende
Eisenbahnnetz nach Höchst und/oder Rödelheim nach dem Karlsruher Modell endlich
vorzulegen. 2.3. U-Bahn-Verlängerung Südbahnhof -
Sachenhäuser Warte - Neu Isenburg Dieses Projekt wird zusätzlich in den GVP
aufgenommen. Der Südbahnhof ist als Endpunkt des U-Bahn-Netzes völlig
ungeeignet, die A-Linie der U-Bahn muss mindestens bis zum Stadtrand und
möglichst bis Neu-Isenburg verlängert werden. Nur diese Lösung garantiert kurze
Fahrzeiten bis zur Stadtmitte. An der Sachsenhäuser Warte ist ein P+R-Parkhaus
zu errichten. 2.4. Nutzung der bereits bestehenden
U-Bahn-Trasse Seckbacher Landstraße - Sausee - Riederwald und
Wiederinbetriebnahme der ehemaligen Trasse der Linie 20 nach Bergen als
Stadtbahn-Trasse
Die bereits bestehende
U-Bahn-Strecke von der Seckbacher Landstraße über den Betriebshof Sausee zum
Riederwald ist für eine Verlängerung der U4 (z. B. jede zweite Fahrt) zu
nutzen. Dadurch kann eine Verkehrsverbesserung im Frankfurter Osten erreicht
werden, ohne dass in die Infrastruktur investiert werden muss, da die Strecke
bereits besteht. Ebenso kann die Anbindung des Stadtteils Bergen an den ÖPNV
relativ kostengünstig verbessert werden, wenn die noch freigehaltene Trasse der
ehemaligen Linie 20 für einen Abzweig der Stadtbahn genutzt wird. Die
Kosten betragen nur den Bruchteil einer ohnehin nicht finanzierbaren U-Bahn
unter Seckbach und Bergen. 3. Straßenbahnetz 3.1 Straßenbahnverlängerung Höchst Dem Projekt wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die
Straßenbahn zum Bahnhof Höchst verlängert wird, da nur so die Verknüpfung mit
der S-Bahn, dem Regionalverkehr und der Regionaltangente West möglich wird.
3.2. Straßenbahnringlinie Der Planung wird im Grundsatz zugestimmt. Die
konkrete Ausführung bleibt der weiteren Planung vorbehalten. Dabei ist zu
beachten, dass bestehende Linienverbindungen, insbesondere die Verbindung
Innenstadt-Bornheim mit der Linie 12, nicht tangiert werden sollen.
Auf den Neubauabschnitt in der
Stresemannallee wird zugunsten der U-Bahn-Verlängerung zur Sachsenhäuser Warte
verzichtet. Weiter ist die Einrichtung einer zweiten Straßenbahnringlinie zu
prüfen, mit einer Linienführung Mainzer Landstraße-Reuterweg (Anbindung
Uni-Campus) und weiter Richtung Bornheim. 3.3. Straßenbahn über die Alte Brücke In den Gesamtverkehrsplan wird zusätzlich eine
Straßenbahnverbindung von der Konstablerwache über die Alte Brücke nach
Sachsenhausen mit Weiterführung zum Lokalbahnhof und/oder über die
Walter-Kolb-Straße zur Gartenstraße aufgenommen. Die Relation über die Alte
Brücke ist die stärkstbelastete innerstädtische Busverbindung, die deshalb an
erster Stelle eine Umstellung auf die umweltfreundliche Straßenbahn
rechtfertigt. 3.4. Erhalt der Querverbindung von
Oberrad nach Sachsenhausen und Niederrad Die insbesondere im Schülerverkehr wichtige
südmainische Querverbindung mit der Straßenbahnlinie 15 bleibt auch in Zukunft
erhalten. 4. Individualverkehr 4.1. Alleenspange/Alleentunnel Das Projekt Alleenspange/Alleentunnel wird aus dem
Gesamtverkehrsplan gestrichen. Das Vorhaben bringt nur zusätzlichen Verkehr in die
Stadt und birgt die Gefahr, dass sich der entstehende Straßenzug zu einer
überregional wirksamen Autobahnverbindung quer durch die Stadt entwickelt. Die
Tunnelrampe in der Nibelungenallee ist ebenso stadtunverträglich wie die
Inanspruchnahme der Freiflächen nördlich von Bornheim. 4.2. Stadtring West Der Stadtring West zwischen Römerhof und
Gutleutstraße wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen, da die Straße die
vorhandene Wohnbebauung im Gallusviertel beeinträchtigt und der Verkehr in
dieser Relation viel besser über die zusätzliche Auffahrt Europaviertel und die
A 5 geführt werden kann. 4.3. Westumfahrung Bergen Das Projekt wird aus dem Gesamtverkehrsplan
gestrichen, da es zu zusätzlichen Verkehrsbelastungen, u.a. in Seckbach,
führt. 4.4. Innenstadterschließung Bei der Innenstadterschließung wird, entsprechend der
bisherigen Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung, die Variante 4
weitergeführt. Antragsteller:
SPD
Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 18.02.2005, M 32
Bericht des
Magistrats vom 06.10.2006, B 452
Bericht des
Magistrats vom 08.01.2007, B 3
Bericht des
Magistrats vom 18.06.2007, B 428
Bericht des
Magistrats vom 17.12.2007, B 931
Bericht des
Magistrats vom 09.05.2008, B 235
Bericht des
Magistrats vom 10.11.2008, B 705
Bericht des
Magistrats vom 19.03.2010, B 188
Bericht des
Magistrats vom 02.08.2010, B 492
Bericht des
Magistrats vom 14.01.2011, B 23
Bericht des
Magistrats vom 16.09.2011, B 403
Bericht des
Magistrats vom 05.03.2012, B 111
Bericht des
Magistrats vom 14.01.2013, B 33 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 3, 4, 5, 6, 11, 16
Versandpaket: 09.11.2005 Beratungsergebnisse: 45. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 08.11.2005, TO I, TOP 11
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 2092 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und REP
47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 15.11.2005, TO II, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage NR 2092 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
47. Sitzung des OBR 2
am 28.11.2005, TO I, TOP 30 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 47. Sitzung des OBR
11 am 28.11.2005, TO II, TOP 8 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 wird zurückgewiesen.
Abstimmung:
CDU und GRÜNE gegen SPD (= Kenntnis)
46. Sitzung des OBR 4
am 29.11.2005, TO II, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, Die Linke. und REP gegen SPD (= Kenntnis) bei
Enthaltung GRÜNE 46. Sitzung des OBR 6
am 29.11.2005, TO I, TOP 9 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
CDU, 6 SPD, GRÜNE, REP und fraktionslos; 1 SPD (=
Zustimmung) 47. Sitzung des OBR
16 am 29.11.2005, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 wird abgelehnt.
Abstimmung:
CDU, WBE, FDP und fwf gegen SPD und GRÜNE (=
Annahme) 46. Sitzung des OBR 1
am 29.11.2005, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
SPD, CDU und REP; GRÜNE (Punkt 2.1. = Kenntnis
unter Hinweis auf Punkt IV 1. der Vorlage NR 2071, Rest der Vorlage =
Kenntnis) 49. Sitzung des OBR 5
am 02.12.2005, TO I, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage NR 2092 wird abgelehnt.
Abstimmung:
GRÜNE und FDP gegen SPD (= Annahme) bei Enthaltung
CDU 46. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.12.2005, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Den Ziffern 1.1, 1.3, 2.1, 2.2,
3.1, 3.4 und 4.4 der Vorlage NR 2092 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. b) Der Ziffer 3.3 der Vorlage NR 2092 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass die Worte "und/oder über die Walter-Kolb-Straße zur
Gartenstraße" gestrichen werden. c) Die Ziffer 2.4 der Vorlage NR
2092 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
d) Die Ziffern 1.2, 2.3, 3.2 und 4.1 bis 4.3 der Vorlage NR 2092 werden
abgelehnt. Abstimmung:
a) Ziffern 1.1 und 4.4: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
gegen FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer 1.3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung)
Ziffer 2.1: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG und REP (= Ablehnung)
Ziffer 2.2: CDU, SPD, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung); GRÜNE (= Annahme
im Rahmen der Vorlage NR 2071) Ziffer 3.1: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen
FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Ziffer
3.4: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) b) CDU und SPD
gegen GRÜNE, FDP und REP (= Ablehnung) sowie FAG (= Annahme) c) CDU,
GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) und REP (= Ablehnung) d) Ziffer
1.2, 4.2 und 4.3: CDU, FDP und REP gegen SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme)
Ziffer 2.3: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer
3.2 erster Absatz: CDU, FDP, FAG und REP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Ziffer 3.2 zweiter Absatz: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und FAG (=
Annahme) Ziffer 4.1: CDU und REP (= Ablehnung) SPD, GRÜNE und FAG
(= Annahme) FDP (= Annahme bei Streichung des Wortes Alleentunnel)
Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Ziffer 4.1 der Vorlage NR
2092 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist.
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Die Linke. (= Ziffern 1.2., 3.1., 3.3., 3.4. und 4.1. bis 4.4. Annahme, Rest
Ablehnung) ÖkoLinX-ARL (= Ziffern 1.1, 1.3, 3.1, 3.3, 3.4 und 4.1 bis 4.3
Annahme, Ziffern 1.2, 2.1 bis 2.4, 3.2 und 4.4 Ablehnung) E.L. (=
Ablehnung) 46. Sitzung des OBR 3
am 08.12.2005, TO I, TOP 7 1. Die Fraktionen von GRÜNEN, SPD und ÖkoLinX-ARL
formulieren folgenden Antrag: "Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Alleenspange
wird aus dem Gesamtverkehrsplan gestrichen." 2. Die
Fraktionen von CDU und SPD formulieren folgenden weiteren Antrag:
"Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die U 5
bleibt als Stadtbahnlinie wie bisher erhalten und wird nicht in eine
Niederflurstraßenbahn umgewandelt." Beschluss: Anregung OA 2193 2005
Anregung OA 2194 2005
1. a) Der
gemeinsame Antrag von GRÜNEN, SPD und ÖkoLinX-ARL betreffend
"Alleenspange" wird unverändert beschlossen. b) Der
gemeinsame Antrag von CDU und SPD betreffend "Stadtbahnlinie U 5"
wird unverändert beschlossen. c) Der Vorlage M 32 wird zugestimmt.
2. Die Vorlage
NR 2069 wird abgelehnt. 3. Die Vorlage NR 2071 wird abgelehnt.
4. Die Vorlage
NR 2086 wird abgelehnt. 5. Der Vorlage NR 2092 wird zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. zu a): GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (=
Ablehnung) zu b): CDU und SPD gegen GRÜNE und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) zu c): GRÜNE, CDU und SPD gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung)
zu 2. GRÜNE, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen CDU (= Annahme)
zu 3. CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme)
zu 4. CDU, SPD und ÖkoLinX-ARL gegen GRÜNE (= Annahme)
zu 5. GRÜNE und SPD gegen CDU und ÖkoLinX-ARL (=
Ablehnung) 48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 13.12.2005, TO II, TOP 1
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: a) Den Ziffern 1.1, 1.3, 2.1, 2.2,
3.1, 3.4 und 4.4 der Vorlage NR 2092 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. b) Der Ziffer 3.3 der Vorlage NR 2092 wird mit der Maßgabe
zugestimmt, dass die Worte "und/oder über die Walter-Kolb-Straße zur
Gartenstraße" gestrichen werden. c) Die Ziffer 2.4 der Vorlage NR
2092 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
d) Die Ziffern 1.2, 2.3, 3.2 und 4.1 bis 4.3 der Vorlage NR 2092 werden
abgelehnt. Abstimmung:
a) Ziffern 1.1 und 4.4: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
gegen FAG und REP (= Ablehnung) Ziffer 1.3.: CDU, SPD, GRÜNE und FDP
gegen FAG (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung)
Ziffer 2.1: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG und REP (= Ablehnung)
Ziffer 2.2: CDU, SPD, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung); GRÜNE (= Annahme
im Rahmen der Vorlage NR 2071) Ziffer 3.1: CDU, SPD, GRÜNE und FAG gegen
FDP (= Prüfung und Berichterstattung) und REP (= Ablehnung) Ziffer
3.4: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG gegen REP (= Ablehnung) b) CDU und SPD
gegen GRÜNE, FDP und REP (= Ablehnung) sowie FAG (= Annahme) c) CDU,
GRÜNE, FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) und REP (= Ablehnung) d) Ziffer
1.2, 4.2 und 4.3: CDU, FDP und REP gegen SPD, GRÜNE und FAG (= Annahme)
Ziffer 2.3: CDU, GRÜNE, FDP, FAG und REP gegen SPD (= Ablehnung) Ziffer
3.2 erster Absatz: CDU, FDP, FAG und REP gegen SPD und GRÜNE (= Annahme)
Ziffer 3.2 zweiter Absatz: CDU, GRÜNE, FDP und REP gegen SPD und FAG (=
Annahme) Ziffer 4.1: CDU und REP (= Ablehnung) SPD, GRÜNE und FAG
(= Annahme) FDP (= Annahme bei Streichung des Wortes Alleentunnel)
Der Ausschussvorsitzende stellt fest, dass die Ziffer 4.1 der Vorlage NR
2092 nicht die erforderliche Mehrheit erhalten hat und somit abgelehnt ist.
50. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2005, TO II, TOP 21
Beschluss: a) Den Ziffern 1., 2.1, 2.2, 3.1, 3.4 und 4. der
Vorlage NR 2092 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. b) Der
Ziffer 3.3 der Vorlage NR 2092 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die
Worte "und/oder über die Walter-Kolb-Straße zur Gartenstraße"
gestrichen werden. c) Die Ziffer 2.4 der Vorlage NR 2092 wird dem
Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen. d) Die Ziffern
2.3 und 3.2 der Vorlage NR 2092 werden abgelehnt.
Abstimmung:
a) Ziffer 1.1: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL
gegen FAG, REP, Die Linke. und E.L. (= Ablehnung) Ziffer 1.2: SPD,
GRÜNE, FAG und Die Linke. gegen CDU, FDP, REP, ÖkoLinX-ARL und E.L. (=
Ablehnung) Ziffer 1.3.: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und ÖkoLinX-ARL gegen FAG
(= Prüfung und Berichterstattung) sowie REP, Die Linke. und E.L. (=
Ablehnung) Ziffer 2.1: CDU, SPD und FDP gegen GRÜNE, FAG, REP, Die
Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung) Ziffer 2.2: CDU, SPD, FDP
und FAG gegen REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. (= Ablehnung); GRÜNE (=
Annahme im Rahmen der Vorlage NR 2071) Ziffer 3.1: CDU, SPD, GRÜNE, FAG,
Die Linke. und ÖkoLinX-ARL gegen FDP (= Prüfung und Berichterstattung) sowie
REP und E.L. (= Ablehnung) Ziffer 3.4: CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, Die
Linke. und ÖkoLinX-ARL gegen REP und E.L. (= Ablehnung) Ziffer 4.1:
SPD, GRÜNE, FAG, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, REP und E.L. (=
Ablehnung); FDP (= Annahme bei Streichung des Wortes
"Alleentunnel") Ziffern 4.2 und 4.3: SPD, GRÜNE, FAG, Die
Linke. und ÖkoLinX-ARL gegen CDU, FDP, REP und E.L. (= Ablehnung)
Ziffer 4.4: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Die Linke. gegen FAG, REP, ÖkoLinX-ARL
und E.L. (= Ablehnung) b) CDU und SPD gegen GRÜNE, FDP, REP und E.L. (=
Ablehnung); FAG, Die Linke. und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) c) CDU, GRÜNE,
FDP und FAG gegen SPD (= Annahme) sowie REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L.
(= Ablehnung) d) Ziffer 2.3: CDU, GRÜNE, FDP, FAG, REP, Die Linke.,
ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen SPD (= Annahme) Ziffer 3.2 erster Absatz:
CDU, FDP, FAG, REP, Die Linke., ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen SPD und GRÜNE (=
Annahme) Ziffer 3.2 zweiter Absatz: CDU, GRÜNE, FDP, REP, Die Linke.,
ÖkoLinX-ARL und E.L. gegen SPD und FAG (= Annahme)
1. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 13.06.2006, TO I, TOP 4
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Ziffer 2.4 der Vorlage NR 2092 spätestens in drei Monaten vorzulegen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE.WASG, FDP, FAG und BFF
4. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 26.09.2006, TO I, TOP 3
Beschluss: nicht auf TO
Der Magistrat wird aufgefordert, den Bericht zur
Ziffer 2.4 der Vorlage NR 2092 spätestens in einem Monat vorzulegen.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FAG
Beschlussausfertigung(en): § 231, 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 13.06.2006 Aktenzeichen: 61 1