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Für eine saubere Stadt

Vorlagentyp: NR FRAKTION

Antrag

Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, im Austausch mit betroffenen Betrieben und Gastronomen und deren Interessensvertretungen ein Konzept für die Einführung einer Verpackungssteuer auf Einwegverpackungen vorzubereiten. Diese soll von Verkaufsstellen von Einwegverpackungen, Einweggeschirr und Einwegbesteck erhoben werden, die darin Speisen und Getränke für den sofortigen Verzehr oder zum Mitnehmen ausgeben. Die Verpackungssteuer soll mit dem Ziel erhoben werden, den Verpackungsmüll in der Stadt, insbesondere in der Umgebung der genannten Verkaufsstellen, zu reduzieren. Die Steuereinnahmen sollen wiederum für die Sauberkeit der Stadt eingesetzt werden. Eine genaue juristische und finanzielle Ausarbeitung des Konzepts soll der Stadtverordnetenversammlung zum Beschluss vorgelegt werden. Der Magistrat wird gebeten, sich hierzu mit anderen Städten und Kommunen, die ebenfalls die Einführung einer Verpackungssteuer planen, auszutauschen und zu koordinieren. Außerdem wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, 1. wie die Steuer und die dazugehörige Steuererklärung einfach und effizient umgesetzt werden kann, 2. wie Informationsveranstaltungen zu Verpackungsalternativen und den verschiedenen Mehrwegsystemen erfolgen können, 3. wie kleine Betriebe generell bei der Einführung von Mehrwegsystemen unterstützt werden können, 4. wie die Einnahmen aus der Verpackungssteuer für die Sauberkeit der Stadt eingesetzt werden können. Des Weiteren wird der Magistrat gebeten, zu prüfen und zu berichten, ob und wie bei der Verpackungssteuer eine Ausnahmeregelung für kleine Betriebe die nicht der Mehrwegangebotspflicht gemäß § 33 VerpackG unterliegen und die gleichzeitig ein Pfandsystem für Einwegverpackungen einführen, sinnvoll umzusetzen ist. Ausnahmeregelungen für nicht-kommerzielle Veranstaltungen und Feste, die nicht von der Stadt organisiert werden, sollen zudem erlassen werden können, wenn entsprechende Konzepte für die Müllentsorgung, wie zum Beispiel Pfand- oder dezentrale Poolsysteme, vorgelegt und umgesetzt werden. Der Magistrat soll Frankfurter Vereine und Fest-Veranstalter bei der Entwicklung entsprechend bezahl- und handhabbarer Alternativen unterstützen.

Begründung

In der Stadt Tübingen gilt seit dem

  1. Januar 2022 eine Verpackungssteuer. Der Steuerbetrag beträgt 0,5 Euro für Einwegverpackungen wie zum Beispiel Kaffeebecher, 0,5 Euro für Einweggeschirr wie zum Beispiel Pommesschalen und 0,2 Euro für Einwegbesteck und andere Hilfsmittel wie zum Beispiel Trinkhalm oder Eislöffel. Auch in Frankfurt ist die zunehmende Vermüllung des Stadtbilds durch weg geworfene Einwegverpackungen zu einem viel kritisierten Problem geworden. Durch eine Verpackungssteuer könnten die Kosten der Müllentsorgung zumindest teilweise an die Verursacher*innen gerichtet werden. Vor allem aber soll ein Anreiz zur Verwendung von Mehrwegsystemen geschaffen werden. Aus Tübingen wird berichtet, dass Mehrwegsysteme seit Einführung der Verpackungssteuer um den Faktor 10 häufiger benutzt werden. Zwar gibt es in ganz Deutschland seit Anfang 2023 eine Mehrwegpflicht, die aber nur besagt, dass den Kundinnen und Kunden eine Mehrwegalternative angeboten werden muss. Diese Gesetzesänderung allein hat aber bisher noch nicht zu mehr Sauberkeit geführt. Eine Verpackungssteuer könnte hier eine Bewusstseinsveränderung bringen und zusätzliche Anreize zur Nutzung dieser Mehrwegsysteme schaffen. Die Leiterin einer Tübinger McDonald ́s Filiale hatte gegen die Einführung der Verpackungssteuer geklagt, das Bundesverwaltungsgericht hat aber im Mai 2023 die Tübinger Verpackungssteuer für rechtmäßig erklärt. Inzwischen hat auch das Bundesverfassungsgericht die Verpackungssteuer der Stadt Tübingen für rechtmäßig erklärt. Juristisch steht der Einführung einer lokalen Verpackungssteuer daher nun nichts mehr im Wege. Tatsächlich wäre eine bundesweit einheitliche Regelung zur Verpackungssteuer begrüßenswert. Diese wird auch vom Deutschen Städtetag gewünscht. Da eine solche Regelung auf Bundesebene jedoch mittelfristig nicht absehbar ist, sollte Frankfurt dem Beispiel von Tübingen, Konstanz und ab 2026 auch Freiburg folgen, und eine lokale Verpackungssteuer einführen.

Beratungsverlauf 5 Sitzungen

Sitzung 39
Ausschusses für Wirtschaft, Recht und Frauen
TO I, TOP 24
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1385 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne SPD Linke FDP AFD VOLT BFF-BIG ÖkoLinX-ELF
Ablehnung:
FRAKTION Wohnen
Sitzung 42
OBR 5
TO I, TOP 57
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1385 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Alle
Sitzung 39
Ausschusses für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I, TOP 15
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1385 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FRAKTION Gartenpartei
Sitzung 39
Ausschusses für Kultur, Wissenschaft und Sport
TO I, TOP 9
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1385 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD FDP BFF-BIG AFD VOLT Linke ÖkoLinX-ELF Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FRAKTION
Sitzung 44
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 24
Abgelehnt
Die Vorlage NR 1385 wird abgelehnt.
Zustimmung:
Grüne CDU SPD Linke FDP BFF-BIG AFD VOLT ÖkoLinX-ELF Stadtv. Yilmaz Stadtv. Bäppler-Wolf
Ablehnung:
FRAKTION Gartenpartei

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