Gestaltungsrichtlinie: Sondernutzung in der neuen und alten Altstadt
Antrag
- Der Magistrat wird aufgefordert, gemeinsam mit der Brandschutzleitung zu prüfen, ob Gastronomen in der Altstadt die Möglichkeit erhalten, Wind- und Kälteschutz aufzustellen sowie Heizpilze oder ähnliche Produkte zu nutzen, um so eine Außengastronomie auch in den Wintermonaten zu ermöglichen.
- Sollte die Prüfung unter Punkt eins positiv ausfallen, wird der Magistrat aufgefordert, die Gestaltungsrichtlinien dahingehend mit einem entsprechenden Übergangspassus zu ergänzen.
Begründung
Das Gastgewerbe ist durch die Corona-Krise besonders stark betroffen und der Lockdown-Light trifft die Branche zusätzlich hart. Bereits nach dem ersten Lockdown hat die Stadt Frankfurt die Gastronomie-Sonderreglungen für den Außengastronomiebereich verlängert und mit Blick auf die kühlere Jahreszeit die Nutzung von Heizpilzen sowie weitere Maßnahmen im Außenbereich ermöglicht, die Gäste vor Wind, Regen und Kälte schützt. Diese Möglichkeiten sollten der Gastronomie in der neuen und alten Altstadt mit Ende des Lockdown-Light nicht verwehrt bleiben. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat aufgefordert, gemeinsam mit der Brandschutzleitung zu prüfen, ob das Aufstellen von Wind- und Kälteschutz in der Altstadt sowie die Nutzung von Heizpilzen oder ähnlichem übergangsweise möglich ist.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
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