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Gestaltungsrichtlinie für die Frankfurter Altstadt

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Vorlage M 149 wird zugestimmt.
  2. Die Vorlage OF 1481/1 wurde zurückgezogen.

Begründung

A. Allgemeines

Die kommerzielle Nutzung des öffentlichen Raums innerhalb der Frankfurter Altstadt hat, wie auch an anderen attraktiven Orten und in zentralen Lagen der Stadt Frankfurt am Main, in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Dabei handelt es sich vornehmlich um gastronomische Angebote, aber auch um die Präsentation von Waren. Durch ihr Erscheinungsbild und ihre Häufigkeit nehmen diese Angebote jedoch auch unmittelbar Einfluss auf das Ambiente des Stadtraums, positiv wie negativ. Auf deren Gestaltung muss ein besonderes Augenmerk liegen, da nur im Einklang mit der gebauten Umgebung ein attraktives Stadtbild entstehen kann. Für das gesamte Stadtgebiet regelt die "Satzung der Stadt Frankfurt am Main über Sondernutzungen an öffentlichen Straßen und Sondernutzungsgebühren" die Benutzung des öffentlichen Straßenraumes. Aspekte zur Gestaltung von Sondernutzungen werden in der Satzung aufgrund ihrer straßenrechtlichen Zielsetzung jedoch nicht vertieft geregelt. Für den historisch wertvollen Bereich der Frankfurter Altstadt soll nun die Gestaltung von Sondernutzungen auf öffentlichen Verkehrsflächen mit dieser Richtlinie in Form eines Gestaltungskonzeptes gesteuert werden. Ziel der Richtlinie ist, das Stadtbild im vom Geltungsbereich umfassten und besonders schützenswerten Bereich der Frankfurter Altstadt soweit wie nötig gestalterisch zu ordnen und für Umfang und Erscheinungsbild der Sondernutzungen einen dem Ort angemessenen Rahmen zu definieren. Der Charakter des öffentlichen Raums soll dadurch betont und durch einheitliche Regeln das bestehende Stadtbild als Ausdruck und Zeichen einer gewachsenen urbanen Kultur erhalten werden. Sondernutzungen sind dementsprechend unter Wahrung eines besonders zurückhaltenden, transparenten und offenen Erscheinungsbildes umzusetzen, welches die Gestalt der Gebäude sowie die stadträumlichen Qualitäten nicht negativ beeinflusst. Aufgrund der stadthistorischen, städtebaulichen und touristischen Bedeutung der Frankfurter Altstadt muss hier ein strengeres Genehmigungsmaß für Sondernutzungen angesetzt werden als im übrigen Stadtgebiet. Die Maßgaben der Richtlinie zielen jedoch keinesfalls darauf ab, die individuelle Gestaltungsfreiheit von Gastronomie und Gewerbetreibenden unverhältnismäßig einzuschränken. Im Sinne der Homogenität und Angemessenheit der Gestaltung im von der Richtlinie umfassten Gebiet bedarf es jedoch eines Mindestmaßes an Regelungen, schließlich stellt ein homogenes, attraktives Stadtbild auch für Gastronomie und Handel einen relevanten wirtschaftlichen Nutzen dar und ist als Standortfaktor von großer Bedeutung.

B. Finanzielle Auswirkungen

Eine alternative Ansatzmöglichkeit gibt es nicht, um Sondernutzungen in dem städtebaulich und historisch wertvollen Geltungsbereich gestalterisch zu konzeptionieren. Bei der Prüfung, ob eine Sondernutzungserlaubnis erteilt werden kann, leiten primär verkehrliche Aspekte die Entscheidung. Eine Möglichkeit zur Lenkung der Sondernutzungen in ihrer Gestaltung bietet die Sondernutzungssatzung der Stadt Frankfurt am Main nicht. Konsequenz könnte folglich sein, dass der Geltungsbereich zum Teil überfrachtet und unruhig in seiner Wahrnehmung wird. Um diesem Anschein abzuhelfen, folgt Frankfurt am Main dem Vorbild anderer deutscher Großstädte wie Augsburg oder Darmstadt und ordnet die Gestaltung der Sondernutzungen in dem für die Frankfurterinnen und Frankfurter sowie Touristen wichtigen Bereich der Frankfurter Altstadt. Somit werden Wahrnehmung und Aufenthaltsqualität im Geltungsbereich gefördert.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Als geeignete Lösung, um den vorangegangenen Problemstellungen entgegenzuwirken, wird die Einführung einer Gestaltungsrichtlinie für den Stadtraum Frankfurter Altstadt gesehen. Der Geltungsbereich ist in ein Kerngebiet und ein Nebengebiet unterteilt. Für das Kerngebiet gilt eine besondere Brandschutzordnung "Brandschutzordnung zur Außengastronomie im Bereich der Flächen für die Feuerwehr, gültig für die Neue Altstadt" (BSO), die aufgrund der Enge der öffentlichen Flächen zur Beordnung der Nutzungen erforderlich ist. Die Festlegungen der Brandschutzordnung wurden in der Gestaltungsrichtlinie berücksichtigt und führen zu einem besonderen Antragsverfahren in der Neuen Altstadt. Innerhalb der Stadtverwaltung gibt es zwei Bereiche, die vornehmlich mit den Belangen des öffentlichen Raums beauftragt sind. Zum einen das Stadtplanungsamt - Bereich Öffentlicher Raum, zum anderen das Amt für Straßenbau und Erschließung - Bereich Sondernutzungen. Hierbei entscheidet das Amt für Straßenbau und Erschließung über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen nach verkehrlichen Aspekten. Das Stadtplanungsamt entscheidet über die Gestaltung des öffentlichen Raums in jeglichen Belangen. Im Geltungsbereich ist daher ein gemeinsamer Genehmigungsprozess erforderlich, da das Stadtplanungsamt als Behörde über das Know-How von gestalterischen Aspekten verfügt. Die Mitarbeitenden des Bereichs Sondernutzungen im Amt für Straßenbau und Erschließung haben hierfür keine Qualifizierung. Zum aktuellen Zeitpunkt wird das Stadtplanungsamt auch bei Erstanträgen auf Außengastronomie außerhalb des Geltungsbereichs um Stellungnahme gebeten, d.h. es besteht bereits ein geübtes Verfahren bzw. Kommunikation. Hieran wird festgehalten. Das Genehmigungsverfahren sieht wie folgt aus: - Der Antrag wird bei 66.13.1 gestellt - 66.13.1 prüft die Antragsunterlagen auf Vollständigkeit (die erforderlichen Unterlagen sind in der Richtlinie vollumfänglich und präzise benannt) - 66.13.1 übersendet den Antrag nebst Unterlagen und Aussage über straßenrechtliche Genehmigungsfähigkeit per E-Mail an 61.O31 an das Funktionspostfach sondernutzungen.amt61@stadt-frankfurt.de. - 61.O31 prüft und berät den Antragsteller zur Gestaltung und übermittelt das Ergebnis mit entsprechender Begründung an sondernutzungen.amt66@stadt-frankfurt.de. - 66.13.1 erlässt den Bescheid mit entsprechender Begründung.

D. Klimaschutz

Durch die Richtlinie wird somit gewährleistet, dass ein ausgewogenes Miteinander zwischen dem Gemeingebrauch der Allgemeinheit und der privaten wirtschaftlichen Nutzung hergestellt wird. Darüber hinaus trägt die Gestaltungsrichtlinie auch zur Transparenz des Verwaltungshandelns bei. Alle Antragstellenden sowie Interessierte können die Regelungen nachlesen und -vollziehen. Sie hat somit auch befriedenden Charakter.

Beratungsverlauf 6 Sitzungen

Sitzung 44
OBR 1
TO I, TOP 65
Zurückgestellt / Beraten
1. Der Vorlage M 149 wird zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 1481/1 wurde zurückgezogen.
Zustimmung:
SPD CDU Grüne Linke FDP Die Partei U.B
Ablehnung:
ÖkoLinX-ARL
Sitzung 42
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau
TO I, TOP 19
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau die Beratung der Vorlage M 149 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke BFF FRAKTION
Sitzung 42
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 22
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 149 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne Linke FDP BFF FRAKTION
Sitzung 42
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen
TO I, TOP 12
Angenommen
Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 149 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne AFD Linke FDP BFF Frankfurter
Sitzung 44
Haupt- und Finanzausschusses
TO I, TOP 25
Angenommen
Der Vorlage M 149 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
AFD FDP BFF FRAKTION Frankfurter
Ablehnung:
Linke CDU SPD Grüne ÖkoLinX-ARL
Sitzung 49
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 38
Angenommen
1. Der Vorlage M 149 wird im Rahmen der Vorlage NR 1321 zugestimmt. 2. Der Vorlage NR 1321 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 3. Die Beratung der Vorlage NR 1322 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Zustimmung:
CDU SPD Grüne
Ablehnung:
AFD BFF FRAKTION Frankfurter Linke ÖkoLinX-ARL FDP