Missbrauch von Lachgas unterbinden - Konsumverbot umsetzen
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Magistrat wird aufgefordert, schnellstmöglich den Erlass einer Gefahrenabwehrverordnung zum räumlichen Konsumverbot von Lachgas (Distickstoffmonoxid, N2O) zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. Das Konsumverbot soll insbesondere für Spiel- und Sportplätze, Grün- und Parkanlagen, Fußgängerzonen, ÖPNV-Haltestellen und Orte, an denen in der Vergangenheit ein vermehrter Konsum der Droge festgestellt wurde, gelten.
Begründung
Der Konsum von Lachgas hat insbesondere für Minderjährige schwerwiegende gesundheitliche Folgen. Dazu zählen unter anderem Schwindel, Übelkeit, Bewusstlosigkeit, langfristige neurologische Schäden und im Falle falscher Handhabung Erfrierungen. Die Stadtregierung hat im ordnungspolitischen Bereich wiederholt versäumt, zeitnah auf die Gefahren durch Lachgas zu reagieren. Dies gefährdet die Gesundheit der Menschen und die Sicherheit im öffentlichen Raum und untergräbt gleichzeitig das Vertrauen der Bürger in eine handlungsfähige Kommunalpolitik. Ziel der Gefahrenabwehrverordnung zum räumlichen Konsumverbot von Lachgas ist es, den Missbrauch von Lachgas zu minimieren bzw. auszuschließen. Andere Kommunen haben längst reagiert und räumliche Konsumverbote umgesetzt.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
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