Effizient fördern, Mieter schützen, digital umsetzen
Antrag
- Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Der Vorlage NR 1207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Der Vorlage NR 1208 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
- Die Vorlage NR 1225 wird abgelehnt.
- Die Vorlage NR 1247 wird abgelehnt.
- Die Vorlage NR 1248 wird abgelehnt.
- Die Vorlage NR 1249 wird abgelehnt.
Begründung
Weder die Klimaziele der Stadt Frankfurt am Main noch die Entlastung des angespannten Wohnungsmarkts werden durch die Magistratsvorlage M 70/25 wirksam unterstützt. Das vorgelegte Förderprogramm bleibt finanzpolitisch unklar, inhaltlich zu breit und digital unausgereift - ein typischer Fall von mangelhafter Umsetzung. Zuerst braucht es klare Zielvorgaben und eine nachvollziehbare Budgetplanung. Der Magistrat muss darlegen, wie viele Wohneinheiten, Quadratmeter oder CO2-Einsparung mit den zur Verfügung stehenden Mitteln tatsächlich erreicht werden können. Nur so wird der Mitteleinsatz transparent und steuerbar. Darauf aufbauend ist zu prüfen, ob städtische Zuschüsse ergänzend zu bestehenden Bundes- und Landesförderungen gewährt werden können, anstelle ein umfangreiches eigenes Regelwerk der Förderrichtlinien zu erlassen. Ein solcher Mechanismus einer kommunalen Zusatzförderung, beispielsweise nach Vorlage eines KfW- oder BAFA-Bescheids, kann die Wirkung bestehender Programme verstärken, den Verwaltungsaufwand reduzieren und zugleich die Zahl förderfähiger Vorhaben erhöhen. Ergänzend ist eine räumliche und sachliche Fokussierung erforderlich. Energetischer Nachholbedarf besteht insbesondere in Milieuschutzsatzungsgebieten, bei unsanierten Mehrfamilienhäusern oder in Quartieren mit unterdurchschnittlichem Sanierungsstand. Eine Priorisierung dieser Zielgruppen erhöht die Wirkung und trägt zur sozialen Ausgewogenheit bei. Durch eine Übergangsregelung soll sichergestellt werden, dass Eigentümerinnen und Eigentümer sofortigen Zugang zu verbesserten Förderbedingungen erhalten, ohne auf die Umsetzung der neuen Richtlinie warten zu müssen. Die im Magistratsvortrag M 70/25 vorgesehene pauschale Umlagebegrenzung ist rechtlich problematisch und wirtschaftlich kontraproduktiv. Besser ist ein einkommensabhängiger Härtefallfonds, der ohne Investitionen zu blockieren zielgenau jene Haushalte schützt, deren Mietbelastung durch Sanierungsmaßnahmen unzumutbar ansteigt. Wenn überhaupt eine Zweckbindung vorgesehen wird, darf sie nur in zwingend notwendigen Fällen Anwendung finden. In solchen Fällen ist auf differenzierte, an Förderhöhe, Maßnahme und Objektart angepasste Fristen zu setzen. Starre und überlange Bindungen wirken abschreckend und hemmen die Investitionsbereitschaft. Zielgenauigkeit kann auch durch Rückzahlungsklauseln bei vorzeitiger Zweckentfremdung erreicht werden, ohne die Wirksamkeit des Programms zu gefährden. Das in der Magistratsvorlage angekündigte Online-Verfahren bleibt vage. Ein digitales Genehmigungssystem mit verbindlichem 14-Tage-Service-Level, barrierefrei und transparent, schafft Planungssicherheit und beschleunigt Verfahren. Eine jährliche Evaluation des Programms ist haushaltspolitisch zwingend. Nur mit regelmäßiger Überprüfung können Wirkungsdefizite frühzeitig erkannt und das Programm an neue Anforderungen angepasst werden. Das Förderinstrument ist im Einklang mit den klimapolitischen und wohnungspolitischen Zielen der Stadt Frankfurt am Main auf eine zielgerichtete, sozial tragfähige und haushaltskonforme Ausgestaltung auszurichten.
Beratungsverlauf 4 Sitzungen
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