Frankfurt gegen Rechtsextremismus und für Demokratie
Antrag
- a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1224 auf die Tagesordnung I der
- Plenarsitzung beschlossen hat.
- b)Die Vorlage NR 1224 wird im Rahmen der Vorlage NR 1239 abgelehnt. 2.
- a)Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1238 auf die Tagesordnung I der
- Plenarsitzung beschlossen hat.
- b)Die Vorlage NR 1238 wird im Rahmen der Vorlage NR 1239 abgelehnt. 3.
- a)Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1239 auf die Tagesordnung I der
- Plenarsitzung beschlossen hat.
- b)Der Vorlage NR 1239 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 4.
- a)Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1240 auf die Tagesordnung I der
- Plenarsitzung beschlossen hat.
- b)Die Vorlage NR 1240 wird abgelehnt. 5.
- a)Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1241 auf die Tagesordnung I der
- Plenarsitzung beschlossen hat. b) Die Vorlage NR 1241 wird abgelehnt.
Begründung
Demokratie Die Stadtverordnetenversammlung Frankfurt am Main beschließt: "Wir wollen die Gefahren für die Demokratie gemeinsam bekämpfen: Rechtsextremismus, Antisemitismus, religiöser und politischer Extremismus, Antiziganismus, Frauenhass sowie Homo- und Transfeindlichkeit. Die Stadt Frankfurt muss aktiver werden, damit Einzelne in Eigenverantwortung ihr persönliches Lebenskonzept verwirklichen können. Wir bekennen uns zum aktiven Miteinander der unterschiedlichen Kulturen in unserer Stadt auf Grundlage unserer freiheitlich-demokratischen Grundordnung und treten jedweden Versuchen zur Spaltung der Gesellschaft entschieden entgegen." (Koalitionsvertrag Z. 2258-2265). Wer Menschen herabwürdigt und diskriminiert, die Demokratie abschaffen will und sich nur an demokratischen Verfahren und Abläufen beteiligt, um diese von innen heraus zu diskreditieren und zu zerstören, kann keinen Platz in demokratischen Institutionen beanspruchen. Aufgrund der deutschen Vergangenheit sollten Parteiverbote nicht leichtfertig gefordert werden. Sie können jedoch gerechtfertigt und unabdingbar sein, um die Demokratie selbst zu schützen. Das Bundesverfassungsgericht definiert das politische System in Deutschland als "streitbare, wehrhafte Demokratie", die zum Schutz der freiheitlich-demokratischen Grundordnung verpflichtet ist. Diese Grundordnung kann nicht legal aufgehoben werden und es ist gegen verfassungsfeindliche Personen oder Gruppen präventiv vorzugehen, sofern diese versuchen, besagte Grundordnung funktionsunfähig zu machen und zu beseitigen. Die Stadtverordnetenversammlung verteidigt die Grundsätze einer wachsamen und kämpferischen Demokratie, die die freiheitlich-demokratische Grundordnung und damit unser aller persönliche Freiheit schützt. Sie appelliert an alle verfassungstreuen Parteien und die Gesellschaft, hierbei mitzuwirken.
Beratungsverlauf 2 Sitzungen
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