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Notwendige Planänderungen für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle „Musterschule“ veröffentlichen

Vorlagentyp: NR FDP

Begründung

Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" veröffentlichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Der Magistrat wird aufgefordert, die auf Grund eines Sicherheitsgutachtens notwendig gewordenen Planänderungen für die U-Bahnhaltestelle Musterschule unverzüglich zu veröffentlichen und den Stadtverordneten zur Kenntnis zu bringen. Dabei sind die Veränderungen der Vorplanung deutlich darzustellen.
  2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch das Sicherheitsgutachten zu veröffentlichen. Begründung: In der Vorlage M 88 aus dem Jahr 2010 hatte der Magistrat die Vorplanungen zum barrierefreien Bau der Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße zur Votierung vorgestellt. Die Stadtverordneten hatten der Vorplanung mit großer Mehrheit zugestimmt. Offenbar hat aber ein in der Zwischenzeit erstelltes Sicherheitsgutachten im Ergebnis gezeigt, dass Teile dieser Vorplanung insbesondere im Bereich der Haltestelle Musterschule erhebliche Sicherheitsrisiken bergen und daher zu überarbeiten sind. In der Kritik stehen unter anderem die Verkehrsflächen zwischen den Bahnsteigen und den dahinterliegenden Gebäuden entlang der Eckenheimer Landstraße, die den Vorplanungen entsprechend sowohl Gehwege als auch Radspuren aufnehmen sollen. Das Gutachten sieht in diesen Bereichen auf Grund einer zur Verfügung stehenden Breite von ca. 3 Metern erhebliches Gefahren- und Konfliktpotential für Fußgänger, Radfahrer und Personen, die an den Haltestellen auf die U-Bahnzüge warten. Mittlerweile liegen magistratsintern wohl auf Grund der Auflagen des Regierungspräsidiums, resultierend aus den Ergebnissen des Sicherheitsgutachtens, auch bereits Umplanungen vor oder sind in Arbeit. Dem Vernehmen nach weichen die Umplanungen in wichtigen Details ganz erheblich von den in der Vorlage M 88 zur Abstimmung gebrachten Planungen ab. Der Magistrat ist in der Pflicht, den Stadtverordneten sowohl das Sicherheitsgutachten als auch die geänderten Planungen unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Aussage des Verkehrsdezernenten im Rahmen städtischen Verkehrsausschusses am 27.04.2015 notwendig, dass der Bau der Bahnsteige zum Fahrplanwechsel 2015 abgeschlossen sein soll.

Inhalt

S A C H S T A N D : Antrag gem. § 17 (3) GOS vom 30.04.2015, NR 1195 Betreff: Notwendige Planänderungen für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" veröffentlichen Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: 1. Der Magistrat wird aufgefordert, die auf Grund eines Sicherheitsgutachtens notwendig gewordenen Planänderungen für die U-Bahnhaltestelle Musterschule unverzüglich zu veröffentlichen und den Stadtverordneten zur Kenntnis zu bringen. Dabei sind die Veränderungen der Vorplanung deutlich darzustellen. 2. Darüber hinaus wird der Magistrat aufgefordert, auch das Sicherheitsgutachten zu veröffentlichen. Begründung: In der Vorlage M 88 aus dem Jahr 2010 hatte der Magistrat die Vorplanungen zum barrierefreien Bau der Hochbahnsteige an den Haltestellen Musterschule und Glauburgstraße zur Votierung vorgestellt. Die Stadtverordneten hatten der Vorplanung mit großer Mehrheit zugestimmt. Offenbar hat aber ein in der Zwischenzeit erstelltes Sicherheitsgutachten im Ergebnis gezeigt, dass Teile dieser Vorplanung insbesondere im Bereich der Haltestelle Musterschule erhebliche Sicherheitsrisiken bergen und daher zu überarbeiten sind. In der Kritik stehen unter anderem die Verkehrsflächen zwischen den Bahnsteigen und den dahinterliegenden Gebäuden entlang der Eckenheimer Landstraße, die den Vorplanungen entsprechend sowohl Gehwege als auch Radspuren aufnehmen sollen. Das Gutachten sieht in diesen Bereichen auf Grund einer zur Verfügung stehenden Breite von ca. 3 Metern erhebliches Gefahren- und Konfliktpotential für Fußgänger, Radfahrer und Personen, die an den Haltestellen auf die U-Bahnzüge warten. Mittlerweile liegen magistratsintern wohl auf Grund der Auflagen des Regierungspräsidiums, resultierend aus den Ergebnissen des Sicherheitsgutachtens, auch bereits Umplanungen vor oder sind in Arbeit. Dem Vernehmen nach weichen die Umplanungen in wichtigen Details ganz erheblich von den in der Vorlage M 88 zur Abstimmung gebrachten Planungen ab. Der Magistrat ist in der Pflicht, den Stadtverordneten sowohl das Sicherheitsgutachten als auch die geänderten Planungen unverzüglich zur Kenntnis zu bringen. Dies ist insbesondere vor dem Hintergrund der Aussage des Verkehrsdezernenten im Rahmen städtischen Verkehrsausschusses am 27.04.2015 notwendig, dass der Bau der Bahnsteige zum Fahrplanwechsel 2015 abgeschlossen sein soll. Antragsteller: FDP Antragstellende Person(en): Stadtv. Annette Rinn Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 282 Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 48 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ältestenausschuss Versandpaket: 06.05.2015 Beratungsergebnisse: 40. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2015, TO I, TOP 42 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage NR 1195 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Stadtverordnetenversammlung über Änderungen in der Ausführungsplanung gegenüber der Vorplanung bei der Gehweg- und Radwegbreite zwischen Bahnsteig und Hauswand zu berichten und weiterhin das Sicherheitsgutachten zur Verfügung zu stellen ist. Abstimmung: CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme ohne Zusatz) Sonstige Voten/Protokollerklärung: Piraten (= Annahme) 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2015, TO II, TOP 45 Beschluss: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1195 auf die Tagesordnung II der 41. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Der Vorlage NR 1195 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass der Stadtverordnetenversammlung über Änderungen in der Ausführungsplanung gegenüber der Vorplanung bei der Gehweg- und Radwegbreite zwischen Bahnsteig und Hauswand zu berichten und weiterhin das Sicherheitsgutachten zur Verfügung zu stellen ist. Abstimmung: a) CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER und RÖMER b) CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, FREIE WÄHLER, RÖMER und Piraten (= Annahme ohne Zusatz) 42. Sitzung des Ältestenausschusses am 07.05.2015, TO I, TOP 7 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: a) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss mit der Mehrheit von zwei Dritteln seiner Mitglieder die Aufnahme der Vorlage NR 1195 auf die Tagesordnung II der 41. Plenarsitzung beschlossen hat. b) Es dient zur Kenntnis, dass der Ältestenausschuss die Vorlage NR 1195 zur Entscheidung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen hat. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Aufnahme auf TO II) Beschlussausfertigung(en): § 5932, 41. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2015 Aktenzeichen: 92 13