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Notwendige Planänderung für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle „Musterschule“ veröffentlichen

Vorlagentyp: B

Inhalt

S A C H S T A N D : Bericht des Magistrats vom 19.02.2016, B 48 Betreff: Notwendige Planänderung für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule" veröffentlichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2015, § 5932 - NR 1195/15 FDP, B 282/15 - Mit seinem Zwischenbericht B 282 vom 24.07.2015 legte der Magistrat das Sicherheitsgutachten vor und stellte hinsichtlich der darin identifizierten Risiken die vorgesehenen Maßnahmen und Schritte zur Risikominimierung vor. Inzwischen wurden die Planungen überarbeitet sowie die für die Planfeststellungsverfahren "Haltestelle Musterschule" und "Haltestelle Glauburgstraße" angepassten Planungen und Pläne bei der Planfeststellungsbehörde eingereicht. Davon unabhängig wurden diese Planungen sowie die Pläne des Straßenverkehrsamtes zur Markierung und Aufbringung von Piktogrammen der Radwegeführung an beiden Stationen dem Ortsbeirat 3 in der Sitzung am 12.11.2015 vorgestellt. Für beide Stationen liegen nunmehr die Planfeststellungsbeschlüsse des Regierungspräsidiums Darmstadt, einschließlich der Bewilligung der Technischen Aufsicht für die Einrichtung akustischer und optischer Warnung, vor. Dies vorangestellt, berichtet der Magistrat zu den drei im Sicherheitsgutachten als "unerwünscht" bezeichneten Risiken und dem Gutachter mit überarbeiteter Planung zur abschließenden Bewertung vorgelegten Vorschlägen, abschließend wie folgt: 1. Haltestellen Glauburgstraße und Musterschule Risiko: Verletzungen an den Kupplungen der Straßenbahnen, die bereits bei leichter Fehlpositionierung der Bahnen in die Fußgängerfurten hineinreichen könnten, so wie diese in der aktuellen Planung vorgesehen sind. 2. Haltestelle Glauburgstraße Risiko: Annahme der Kollision von Fahrgästen mit Radfahrern aufgrund der Baumbestände, da Sichtbeziehungen beeinträchtigt sind. 3. Haltestelle Musterschule Risiko: Kollision von Fahrgästen mit Radfahrern auf der Seite, die in Fahrtrichtung leicht abschüssig ist, sodass Radfahrer mit nicht angemessener Geschwindigkeit in den Haltestellenbereich fahren. Aufgrund der vorgeschlagenen und im weiteren Planungsverlauf vorgenommenen Anpassungen, wie - die verschobene und in der Breite vorgesehene Reduzierung der Fußgängerfurten an den Stationen Glauburgstraße und Musterschule (Risiko 1), - der dauerhaften Überprüfung der Sichtbeziehungen nach Beendigung der Baumaßnahme an der Station Glauburgstraße (Risiko 2) und - den vorgesehenen Markierungen und Piktogrammen zur Entschleunigung des Radverkehrs an der Station Musterschule (Risiko 3) hat der Sicherheitsgutachter die angepasste Planung zu 1 als "tolerabel" eingestuft und bestätigt, dass die Anpassungen zu 2 und 3 sinnvoll sind und hierdurch Situationen geschaffen werden, die darüber hinaus mit allgemeinen Verkehrssituationen (allgemein akzeptiertes Lebensrisiko) vergleichbar sind. Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 30.04.2015, NR 1195 Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B 282 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket: 24.02.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3 am 28.04.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 48 dient zur Kenntnis. Abstimmung: GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 1. Sitzung des Verkehrsausschusses am 07.06.2016, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Vorlage B 48 dient zur Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER gegen AfD und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 138, 1. Sitzung des Verkehrsausschusses vom 07.06.2016 Aktenzeichen: 92 13