Notwendige Planänderung für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle „Musterschule“ veröffentlichen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D : Bericht des
Magistrats vom 19.02.2016, B 48 Betreff: Notwendige Planänderung für
Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle "Musterschule"
veröffentlichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2015, § 5932 - NR 1195/15 FDP, B 282/15 - Mit seinem Zwischenbericht B 282 vom 24.07.2015 legte
der Magistrat das Sicherheitsgutachten vor und stellte hinsichtlich der darin
identifizierten Risiken die vorgesehenen Maßnahmen und Schritte zur
Risikominimierung vor. Inzwischen wurden die Planungen überarbeitet sowie die
für die Planfeststellungsverfahren "Haltestelle Musterschule" und "Haltestelle
Glauburgstraße" angepassten Planungen und Pläne bei der
Planfeststellungsbehörde eingereicht. Davon unabhängig wurden diese Planungen
sowie die Pläne des Straßenverkehrsamtes zur Markierung und Aufbringung von
Piktogrammen der Radwegeführung an beiden Stationen dem Ortsbeirat 3 in der
Sitzung am 12.11.2015 vorgestellt. Für beide Stationen liegen nunmehr die
Planfeststellungsbeschlüsse des Regierungspräsidiums Darmstadt, einschließlich
der Bewilligung der Technischen Aufsicht für die Einrichtung akustischer und
optischer Warnung, vor. Dies vorangestellt, berichtet der Magistrat zu den
drei im Sicherheitsgutachten als "unerwünscht" bezeichneten Risiken und dem
Gutachter mit überarbeiteter Planung zur abschließenden Bewertung vorgelegten
Vorschlägen, abschließend wie folgt: 1. Haltestellen Glauburgstraße und Musterschule
Risiko: Verletzungen an den Kupplungen der
Straßenbahnen, die bereits bei leichter Fehlpositionierung der Bahnen in die
Fußgängerfurten hineinreichen könnten, so wie diese in der aktuellen Planung
vorgesehen sind.
2. Haltestelle Glauburgstraße
Risiko: Annahme der Kollision von Fahrgästen mit
Radfahrern aufgrund der Baumbestände, da Sichtbeziehungen beeinträchtigt
sind. 3. Haltestelle Musterschule Risiko: Kollision von Fahrgästen mit Radfahrern auf
der Seite, die in Fahrtrichtung leicht abschüssig ist, sodass Radfahrer mit
nicht angemessener Geschwindigkeit in den Haltestellenbereich fahren. Aufgrund der vorgeschlagenen und im weiteren
Planungsverlauf vorgenommenen Anpassungen, wie - die verschobene und in der Breite vorgesehene
Reduzierung der Fußgängerfurten an den Stationen Glauburgstraße und
Musterschule (Risiko 1), -
der dauerhaften Überprüfung der Sichtbeziehungen nach Beendigung der
Baumaßnahme an der Station Glauburgstraße (Risiko 2) und - den vorgesehenen Markierungen und
Piktogrammen zur Entschleunigung des Radverkehrs an der Station Musterschule
(Risiko 3) hat der Sicherheitsgutachter die
angepasste Planung zu 1 als "tolerabel" eingestuft und bestätigt, dass die
Anpassungen zu 2 und 3 sinnvoll sind und hierdurch Situationen geschaffen
werden, die darüber hinaus mit allgemeinen Verkehrssituationen (allgemein
akzeptiertes Lebensrisiko) vergleichbar sind. Vertraulichkeit: Nein
dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
30.04.2015, NR 1195
Bericht des
Magistrats vom 24.07.2015, B 282
Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket:
24.02.2016 Beratungsergebnisse: 1. Sitzung des OBR 3
am 28.04.2016, TO II, TOP 3 Beschluss: Die Vorlage B 48 dient zur Kenntnis.
Abstimmung:
GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.06.2016, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 48 dient zur Kenntnis.
(Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
gegen AfD und LINKE. (= Zurückweisung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Kenntnis) Beschlussausfertigung(en): § 138, 1. Sitzung des
Verkehrsausschusses vom 07.06.2016 Aktenzeichen: 92 13