Notwendige Planänderungen für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle „Musterschule“ veröffentlichen
Vorlagentyp: B
Inhalt
S A C H S T A N D :
Bericht des Magistrats vom 24.07.2015, B
282 Betreff:
Notwendige Planänderungen für Hochbahnsteige der U-Bahn-Haltestelle
"Musterschule" veröffentlichen Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 07.05.2015, §
5932 - NR 1195/15 FDP -
Zwischenbericht: Der von der Stadtverordnetenversammlung aufgrund der
Planung (M 88 vom 17.05.2010) der Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH
(VGF) beschlossene barrierefreie Ausbau der beiden Stadtbahnstationen
"Glauburgstraße" und "Musterschule" der Stadtbahnlinie U 5(§ 8334 vom
01.07.2010) beinhaltet eine Lösung, die durch Lage, Länge sowie des immer im
mittleren Teil der Seitenbahnsteige gegebenen barrierefreien Ein- und Ausstiegs
die trennende Wirkung der Haltestellen so weit wie möglich minimiert. Die Lage
der Haltestellen wurde zudem so gewählt, dass Veränderungen im Straßennetz des
Nordends so gering wie möglich gehalten werden und die Erschließung der
Eingänge und Einfahrten bestehen bleibt. Rad- und Fußwege verlaufen zwischen
Bahnsteig und Häuserfronten. Um in der Konsequenz auch für die Ausformung der
Haltestellen selbst gleichfalls ortsbezogene, gestalterische und
funktionale Lösungen zu finden, beinhaltet die beschlossene Planung die
Auslobung eines Gestaltungswettbewerbes. Durch die städtebaulichen Entwürfe der als
Preisträger aus dem Wettbewerb hervorgegangenen Architekten findet faktisch
eine bessere Integration der Verkehrsanlagen (Bahnsteige) in die Nebenanlage
(Rad- und Fußweg - "Bürgersteig") statt, sodass der tiefliegende
Bahnsteigbereich als Bürgersteig wahrgenommen und genutzt werden kann. Mit der Anregung OM 560 vom 03.11.2011 empfahl der
Ortsbeirat 3 (Nordend) dem Magistrat, für die U 5 Station "Musterschule" die
Planung der Architekten Kölling und für die Station "Glauburgstraße" die
Planung der Architekten Just/Burgeff umzusetzen. Aus dem Erläuterungstext des Wettbewerbsgewinners für
die Station Musterschule geht hervor, dass: "Durch eine differenzierte
Modellierung der Bürgersteigniveaus die Zugänglichkeit des Bahnsteiges von
allen Seiten erreicht und das Erfordernis von Geländern und Absturzsicherungen
mit der entsprechenden Barrierewirkung vermieden wird. Die dadurch geschaffene
Weite und Transparenz fördert die Orientierung und die städtebauliche
Einbettung im Straßenraum: Der Bahnsteig geht in den Bürgersteig über und
dieser nahtlos in die Stadt. Der Bürgersteig dient im Haltestellenbereich als
geschützte Bahnsteigerweiterung, welche ein sicheres Warten mit Abstand zu der
[...] Bahnsteigkante ermöglicht und dafür sorgt, dass die [Fahrgäste] nicht bis
zum Ende der Plattform zu laufen brauchen. [...] Der Bürgersteig führt die
Passanten von den Bahnsteigköpfen aus mit einer Steigung von 2,5% barrierefrei
auf das Bahnsteigniveau +60 cm und senkt sich dann im Bereich des mittleren
Bahnsteigniveaus +80 cm nochmals leicht ab. Auf diese Weise sind maximal 3
Steigungen zur Überwindung der Höhenunterschiede im Haltestellenbereich nötig.
Die lang gezogenen Stufen verschneiden sich mit dem neuen an- und absteigenden
Gelände und ergeben ein elegantes und ruhiges Straßenbild. Um die neue
Gehwegsituation aufweiten zu können, werden der Fuß- und Fahrradweg entlang der
Grundstücksgrenzen auf das Minimum verschmälert (b > 3,2 m) und kaum
merklich um eine Stufenhöhe angehoben. Die bestehenden erhöhten Hauseingänge
machen dies möglich. [...]" Daher reduziert sich der Abstand der hintersten Kante
der Station Musterschule zur Hausfront zwar rein rechnerisch von ca. 4 auf 3
Meter. Da die unterste Ebene der Station Musterschule sich jedoch kaum von der
Ebene des Bürgersteigs abhebt, vermischen sich diese und die gesamte
Durchgangsbreite wird so um ca. 2,40 bis 2,70 Meter auf ca. 5,40 bis 5,70 Meter
erweitert. Diese Entwurfsplanung wurde bereits vor Einreichung des
Planfeststellungsantrages inklusive der Veränderungen in Bezug auf die
Vorplanung im Verkehrsausschuss sowie mehrfach dem Ortsbeirat 3 (Nordend) und
der Öffentlichkeit vorgestellt (Pläne, Modelle und 3D-Darstellungen) und
eingehend erläutert. Im Zuge des Planfeststellungsverfahrens hat die
Planfeststellungsbehörde, das Regierungspräsidium (RP) Darmstadt, im
Einvernehmen mit der VGF als Antragstellerin des Planfeststellungsverfahrens
festgelegt, mit einem neutralen Gutachten eine Bewertung der Verkehrssicherheit
der geplanten Stationen Musterschule und Glauburgstraße im Rahmen der
Planfeststellung durchzuführen. Die Notwendigkeit ergab sich aus der besonderen
Situation - Hochbahnsteig, gemeinsamer Verkehrsraum Straßenbahn/Motorisierter
Individualverkehr (MIV), hohes Fahrgastaufkommen durch drei Schulen im
Einzugsgebiet. Das Sicherheitsgutachten sowie eine
ergänzende Bewertung von Anpassungen durch den Sicherheitsgutachter sind als
Anlagen beigefügt. Die Verträglichkeit der Anlage 5 des Sicherheitsgutachtens
(Risikoregister) ist aufgehoben. Ziel und Anwendungsbereich des Gutachtens: Ziel des Gutachtens war, die
möglichen Risiken infolge des barrierefreien Umbaus der Stationen Musterschule
und Glauburgstraße zu identifizieren, zu analysieren und neutral aus
Expertensicht zu bewerten. Untersucht und bewertet wurden die für die beiden
Haltestellen spezifischen Aspekte, die im direkten räumlichen Zusammenhang mit
den beiden Haltestellen stehen und nicht die unspezifischen Risiken, die
generell mit Haltestellen, mit oder ohne Hochbahnsteig, verbunden sind. Hierbei
hat der Gutachter in eigenem Ermessen nicht nur
planfeststellungsrelevante Aspekte der Stationen in Bezug auf mögliche Risiken
betrachtet. Ausgewertete Grundlagen: Als Grundlage für das Gutachten
wurden vor allem die Unterlagen des Planfeststellungsverfahrens ausgewertet. Es
wurden die entsprechenden Normen und Regelwerke überprüft; an beiden
Haltestellen und zusätzlich an den Vergleichshaltestellen Fritz-Tarnow-Straße
und Oberursel Stadtmitte wurde die Verkehrssituation erhoben. Zudem wurden die
geplanten Hochbahnsteige in ihrer Dimensionierung überprüft und die
Bahnsteigkapazität ermittelt. Basierend auf umfänglicher Expertenbetrachtung,
Szenarienbäume und Gefährdungsprotokolle in Anlehnung an DIN EN 50126
(Bahnanwendungen - Spezifikation und Nachweis der Zuverlässigkeit,
Verfügbarkeit, Instandhaltbarkeit, Sicherheit [RAMS]) wurden Risikoszenarien
erarbeitet und bewertet. Erstellung des Gutachtens: Für die Erstellung des Gutachtens wurden im Rahmen
eines Workshops die relevanten Fachleute und Stakeholder, insbesondere die
Experten der Stadt, der Behörden, der Polizei, des Verkehrsunternehmens sowie
der betroffenen Schulen und Behindertenvertretungen einbezogen, um deren
Expertise und das ortsspezifische Wissen angemessen zu berücksichtigen. Ergebnis des Gutachtens: Das Gutachten kommt zu dem Schluss, dass die
Planungen für den Umbau in den zentralen Teilen den relevanten Normen und
Regelwerken zwar entsprechen, aber an mehreren Punkten von diesen abweichen.
Diese Abweichungen wurden u.a. mit Hilfe der analytischen Risikobewertung
beleuchtet. In der Risikobewertung wurden insgesamt 110 Risiken betrachtet und
anhand ihrer Eintrittswahrscheinlichkeit und ihren Auswirkungen bewertet.
Die Mehrheit der Risiken (71%) wurde als "akzeptabel" bewertet. Für "tolerabel"
wurden 14% der Risiken befunden. In die Risikokategorie "unerwünscht" fielen 8%
der Risiken. In die Risikokategorie "inakzeptabel" fiel kein Risiko. Zu sämtlichen Risiken werden Empfehlungen für
risikomindernde Maßnahmen gegeben, die als Anregungen die Suche nach einer
optimalen Lösung unterstützen sollen. Die identifizierten nicht tolerablen
Risiken, die nicht zu den allgemein akzeptierten Lebensrisiken zählen, können
durch die empfohlenen Maßnahmen gemindert werden, sodass Sicherheitsrisiken
einem barrierefreien Ausbau grundsätzlich nicht entgegenstehen. Es werden nur
Anlagen erstellt, bei denen alle erkannten Risikopotentiale zumindest in den
Akzeptanzbereich "tolerabel" eingestuft sind. Für die im Planfeststellungsverfahren behandelten
Risiken hat die VGF Anpassungen vorgeschlagen, die von dem Sicherheitsgutachter
in der ergänzenden Bewertung als "tolerable" Risikoakzeptanz eingestuft worden
sind. Für die nicht im Planfeststellungsverfahren behandelten Risiken werden
die Empfehlungen zur Verringerung des erkannten Risikos im Zuge der weiteren
Planungen mit den zuständigen Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main
berücksichtigt. Die erforderlichen Maßnahmen werden derzeit, parallel zum
laufenden Planfeststellungsverfahren beplant. Entsprechende Workshops haben mit
entsprechender Ergebnisfindung bereits stattgefunden. Nach abschließender
Festlegung der Maßnahmen werden diese dem Gutachter zur Bewertung vorgestellt.
Erst nach Bestätigung, dass diese geeignet sind, das Risiko ausreichend zu
mindern, wird die Ausführungsplanung dahingehend ergänzt. Es werden nur Anlagen
erstellt, bei denen alle erkannten Risikopotentiale zumindest in den
Akzeptanzbereich "tolerabel" eingestuft sind. Zur Überblick werden die im Sicherheitsgutachten
identifizierten größten Risiken mitsamt den vorgeschlagenen Empfehlungen
nachfolgend zusammengefasst und nach Örtlichkeit aufgelistet. Hinzugefügt sind
die seitens der VGF und der zuständigen Fachämter vorgeschlagene Anpassungen
zur Risikominimierung. Wo eine vom Gutachter vorgenommene ergänzenden Bewertung
der Anpassungen vorliegt, wurden diese mit aufgeführt: Identifizierte Themenbereiche mit den größten Risiken
/ Empfehlungen zur Verringerung der Risiken / vorgeschlagene Anpassungen /
Bewertung der vorgeschlagenen Anpassungen: Haltestellen Glauburgstraße und
Musterschule (1) Stolpern und Sturz auf die Fläche
beim Verlassen der Stadtbahn aufgrund der unterschiedlichen Bahnsteighöhen (60
vs. 80 cm über Schienenoberkante [SOK]), weil Fahrgäste keine Stufe
erwarten Empfehlung: Hinweise auf
unterschiedliche Bahnsteighöhen 60/80 cm über SOK Auf die Besonderheit der Haltestellen kann durch
Ansagen in den Fahrzeugen aufmerksam gemacht werden ("Mind the Gap"-Prinzip).
Sollte sich herausstellen, dass diese Maßnahme nicht ausreicht, wären optische
Aufmerksamkeitssignale (beispielsweise Blitzlichter vertikal am Bahnsteigrand
bei haltendem Fahrzeug) eine weitere Möglichkeit, das Risiko zu verringern.
Vorgeschlagene Anpassungen: Die VGF schlägt
akustische und optische Warnungen vor. Bewertung: In seiner Ergänzungsbetrachtung bestätigt
der Gutachter, dass durch akustische Warnungen die Risikoakzeptanz als
tolerabel eingestuft werden kann. Im Sinne einer präventiven Maßnahme ist die
Umsetzung einer optischen Warnung sinnvoll. (2) Verletzungen an den Kupplungen der Straßenbahnen,
die bereits bei leichter Fehlpositionierung der Bahnen in die Fußgängerfurten
hineinreichen könnten, so wie diese in der aktuellen Planung vorgesehen
sind Empfehlung: Das Risiko eines
Zusammenstoßes von Personen mit der Stadtbahn aufgrund des geringen Abstands
zwischen der Stadtbahnkupplung und den Fußgängerfurten wird als "unerwünscht"
bewertet. Es lässt sich durch die Überplanung der Fußgängerfurten mindern, d.h.
die vorgesehenen Fußgängerfurten sollten so gestaltet werden, dass sie einen
größeren Abstand zu den Haltepositionen der stehenden Stadtbahnen erhalten. Um
diesen Abstand weiter zu vergrößern, einen zusätzlichen räumlichen Puffer
einzubauen, sollte zudem geprüft werden, ob die Fußgängerfurten ggf. in ihrer
Breite reduziert werden können. Vorgeschlagene Anpassungen: Die Empfehlungen zur
Verringerung des erkannten Risikos wurden im Zuge der weiteren Planungen mit
den zuständigen Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt und bei
der Planfeststellungsbehörde nachgereicht. Sobald die Technische Aufsicht eine
Prüfung bzw. Genehmigung ausgesprochen hat, werden die Anpassungen abschließend
bewertet. (3) Stürze und Fall auf die Fläche
auf dem Bahnsteig in Folge von glatten Böden durch (extreme)
Witterungsverhältnisse - akzeptiert, da allgemeines Lebensrisiko Identifizierte Themenbereiche mit den größten Risiken
/ Empfehlungen zur Verringerung der Risiken / vorgeschlagene Anpassungen /
Bewertung der vorgeschlagenen Anpassungen: Haltestelle Glauburgstraße (1) Annahme der Kollision von Fahrgästen mit
Radfahrern aufgrund der Baumbestände, da Sichtbeziehungen beeinträchtigt
sind Empfehlung: An den Bahnsteigen der
Haltestelle Glauburgstraße (stadtauswärts und stadteinwärts) wurden anhand der
Planungen teilweise unzureichende Sichtbeziehungen aufgrund von Bestandsbäumen
zwischen Radfahrern und Personen, welche die Bahnsteige betreten und verlassen,
festgestellt. Am Bahnsteig stadtauswärts betrifft dies insbesondere einen
Bestandsbaum mittig vor dem Treppenaufgang im südlichen Abschnitt der
Haltestelle sowie ggf. einen Bestandsbaum südlich des mittleren
Treppenaufgangs. In Gegenrichtung am Bahnsteig stadteinwärts betrifft dies die
Bestandsbäume vor dem mittleren Treppenaufgang sowie zwischen vor dem mittleren
und südlichen Treppenaufgang. Hier gilt es ggf. zu prüfen nach vollendeter
Baumaßnahme, ob Sichtbeziehungen unzureichend sind und diese herzustellen. Eine
Maßnahme, Gefahrenbewusstsein zu schaffen, wären Markierungen und/oder ggf.
Warnschilder für Radfahrer und Fußgänger (von und zu den Bahnsteigen)
gleichermaßen. Vorgeschlagene Anpassungen: Die
Sichtbeziehungen werden nach Beendigung der Baumaßnahme dauerhaft überprüft und
freigehalten. Die weiteren Empfehlungen zur Verringerung des erkannten
Risikos werden im Zuge der weiteren Planungen mit den zuständigen Fachämtern
der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt. (2) Kollision des Motorisierten Individualverkehrs
(MIV) mit Fahrgästen Empfehlung: Hochbahnsteige bieten grundsätzlich einen
besseren Schutz für wartende Fahrgäste vor Gefahren aus dem Bereich des
motorisierten Individualverkehrs. Auf der Eckenheimer Landstraße herrscht auf Höhe der
Haltestelle Glauburgstraße eine Durchgangsgeschwindigkeit von 50 km/h für den
Verkehr, in Höhe der Haltestelle Musterschule ist das Tempo aufgrund der Schule
auf 30 km/h reduziert. Eine mögliche Geschwindigkeitsbegrenzung auf 30 km/h an
der Haltestelle Glauburgstraße würde auch hier den Anhalteweg erheblich
verkürzen und damit die Verkehrssicherheit für Personen auf der Fahrbahn
deutlich erhöhen, da Auswirkungen (Verletzungen) vermindert werden und die
Eintrittswahrscheinlichkeit (durch den kürzeren Anhalteweg) grundsätzlich
gesenkt wird. Formal lässt sich aus den Ergebnissen
der Risikobetrachtung für den Hochbahnsteig keine zwingende Notwendigkeit einer
risikomindernden Maßnahme in Form einer Geschwindigkeitsbeschränkung an der
Haltestelle Glauburgstraße ableiten. Wird eine risikomindernde Wirkung trotzdem
favorisiert, wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung von 30km/h an der Haltestelle
Glauburgstraße in Verbindung mit einer Geschwindigkeitsbegrenzung von 40km/h
zwischen den Haltestellen empfohlen, wie sie bereits in Oberrad umgesetzt
wurde. Vorgeschlagene Anpassungen: Nach
Beendigung der Baumaßnahme wird an der Haltestelle Glauburgstraße die
Geschwindigkeit auf 30 km/h begrenzt. Im Bereich der Haltestelle ist dies wegen
der beengten Verhältnisse angemessen. Zwischen den Haltestellen verbleibt es
bei der innerörtliche Regelgeschwindigkeit von 50 km/h, da hier gemäß der
Bewertung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde keine besonderen örtliche
Verhältnisse bestehen, die eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf 40 km/h
rechtfertigen würden. Identifizierte Themenbereiche mit den größten Risiken
/ Empfehlungen zur Verringerung der Risiken / vorgeschlagene Anpassungen /
Bewertung der vorgeschlagenen Anpassungen: Haltestelle Musterschule (1) Stolpern vorwärts und Fall auf die Fläche
aufgrund des Haltestellendesigns (Einzelstufen) beim Betreten oder Verlassen
der Haltestelle aufgrund der Übergänge von Einzelstufen und Rampen, vertikal
schleifenden Schnitten, unterschiedlichen Stufenhöhe. (2) Rollstuhlfahrer oder Fahrgäste mit Rollator
stürzen beim Betreten oder Verlassen der Haltestelle auf der Fläche aufgrund
des Haltestellendesigns (Übergänge Rampe/Stufen werden nicht erkannt) (3) Sehbehinderte Personen stürzen
auf der Fläche der Haltestelle, weil sie bei einer hohen Auslastung der
Haltestelle möglicherweise fern der taktilen Streifen sind, sich nicht
orientieren können und über Kanten stolpern Empfehlung: Eine potentielle Maßnahme, die Sicherheit
vor Stolpergefahren oder ein Abrutschen von Stufen an den Bahnsteigen der
Haltestelle Musterschule zu verhindern, wäre der Einbau von zusätzlichen
Handläufen. Die Handläufe würden zusätzlich dazu führen, dass die Erkennbarkeit
der Treppen und Stufen erhöht wird. Weitere Handläufe könnten die
Verkehrsströme beeinflussen. Sie können - je nach Anordnung - Verkehrsströme
beschleunigen und entschleunigen, können jedoch als bauliche Abgrenzung auch
ein zusätzliches Risiko bei Überfüllung der Bahnsteige sein. Ein Redesign der Stufenanlagen zu klar abgegrenzten
Stufen und Rampen wäre eine Möglichkeit, jedoch wäre diese Variante ein
Unterfangen, welches das sorgfältig geplante Design der Bahnsteige und damit
die Akzeptanz der Anwohner und Nutzer der Haltestelle stark beeinflusst. Je
nach Gestaltung könnten zudem neue Gefährdungen entstehen, wie eine Verlagerung
der Kanten in andere Bereiche. Vorgeschlagene Anpassungen: Die VGF schlägt vor, die
Haltestellen so zu gestalten, dass die Fahrgäste in der Regel über Stufen
gleicher Höhe geführt werden. Die Anzahl der verbleibenden zugänglichen
schleifenden Schnitte sollen - durch eine Verkürzung in der Länge oder
Veränderung der Haltestellentopografie (z.B. an den Haltestellen-Stirnseiten)
deutlich reduziert werden. Es werden zusätzliche Geländer und Handläufe
angebracht. Die schleifenden Schnitte werden durch eine Anordnung der Leuchten
abgesichert und verhindern so ein direktes "Einfädeln" von Rollstuhlfahrenden.
Dort, wo durch eine "Slalomfahrt" in wenigen Fällen doch ein schleifender
Schnitt angefahren werden könnte, sind Querrillen vorgesehen, die als taktile
Warnung fungieren und in diesem Fall eine rechtzeitige Korrektur
ermöglichen. Der Vollständigkeit wegen sei an
dieser Stelle der Hinweis gestattet, dass sich das Maßnahmenbündel auf
Ausbauelemente des Bahnsteigs bezieht, die weder in der Vorplanung noch in der
Genehmigungsplanung dargestellt sind. Teile davon wurden zur Veranschaulichung
in 3D-Darstellungen der Architekten in abweichender Form schon in einer frühen
Planungsphase gezeigt. Die Änderung beinhaltet, dass jetzt 10 statt vormals 6
Leuchten, jeweils an den Ansatzstellen der schleifenden Schnitte aufgestellt
werden. Da hiermit weder Einschränkungen der Bewegungsfreiheit noch der
Sicherheit einhergehen, wurde bislang auf eine erneute 3D-Abbildung in
Anbetracht des dafür nötigen, erheblichen Aufwands verzichtet. Die Leuchten
werden natürlich in der Ausführungsplanung erfasst, genauso wie die Handläufe,
Geländer, Papierkörbe, Fahrkartenautomaten, Rillenplatten etc. Bewertung: Das Maßnahmenbündel,
welches von der VGF durch planerische Veränderungen in der Ausführung
entwickelt wurde, ist aus Sicht des Sicherheitsgutachters geeignet, das
verbleibende Risiko auf ein tolerables Maß zu senken. Dies hat der Gutachter in
seiner ergänzenden Bewertung bestätigt. (4) Nichtkontrollierte Bewegungen, z.B. Rangeleien
oder Spielende stürzen selbst bzw. bringen Dritte zum Stürzen auf eine Fläche -
prinzipiell akzeptiert, da allgemeines Lebensrisiko, das besonders bei Kindern
und Jugendlichen gegeben ist Empfehlung: Eine weitere Möglichkeit das
Gefahrenbewusstsein zu stärken und damit die Sicherheit insbesondere von
Schülergruppen zu erhöhen, ist die Aufklärungsarbeit in Schulen. Vorgeschlagene Anpassungen: In Höhe der Haltestelle
ist das Tempo aufgrund der Schule auf 30 km/h reduziert. Die VGF bietet bereits
in Kooperation mit der Polizei schulorientierte Aufklärungsveranstaltungen an.
Dies wurde im Workshop seitens der Musterschule bestätigt, wo diese
Aufklärungsarbeit bereits integriert ist. Es bestand Interesse seitens der I.E.
Lichtigfeld-Schule, dieses Angebot ebenfalls wahrzunehmen. (5) Kollision von Fahrgästen mit Radfahrern auf der
Seite, die in Fahrtrichtung leicht abschüssig ist, sodass Radfahrer mit nicht
angemessener Geschwindigkeit in den Haltestellenbereich fahren Empfehlung: Innerhalb des Workshops wurde angeregt,
die Radwegführung zu verändern. Die durchgängige Führung von Radfahrern auf der
Straße ist keine Lösung und würde andere Risikopotentiale, wie u.a. dass
Radfahrer aufgrund der Längs-Einfädelung in die Gleise zu Fall kommen, nur
erhöhen bzw. entstehen lassen. Der Radweg sollte, wenn möglich, bereits schon
früher von der Straße auf den Bürgersteig geführt werden, um damit
Kreuzungspunkte zwischen Fahrgästen, die den Bahnsteig verlassen bzw. betreten,
und Radfahrern übersichtlicher zu gestalten, um damit Reaktionswege für beide
Seiten zu verlängern. Zusätzlich wurde angeregt Radfahrer zu entschleunigen, da
diese insbesondere im Bereich des Bahnsteiges stadteinwärts, aufgrund der
abschüssigen Terrains und der damit verbundenen oft sehr hohen Geschwindigkeit,
Risiken einer Kollision potenzieren. Maßnahmen wie Schilder, flache
Querschwellen, Belagwechsel zur Entschleunigung oder Markierungen für Fußgänger
und Radfahrer könnten hier ggf. Risiken der Kollision mindern. Vorgeschlagene Anpassungen: Die Empfehlungen zur
Verringerung des erkannten Risikos werden im Zuge der weiteren Planungen mit
den zuständigen Fachämtern der Stadt Frankfurt am Main berücksichtigt. Die
erforderlichen Maßnahmen werden derzeit, parallel zum laufenden
Planfeststellungsverfahren beplant. Es sei noch darauf hingewiesen, dass nicht auf
Grundlage des Sicherheitsgutachtens, sondern auf Grundlage der Ergebnisse des
Erörterungstermins zum Planfeststellungsverfahren 3 Fahrleitungsmaste an der
Station Musterschule stadtauswärts um einige Meter verschoben wurden. Die neuen
Standorte ermöglichen bessere Zugangsmöglichkeiten zu Eingängen bzw. Schaffung
von Parkraum. Die Planänderung wurde in den Genehmigungsplänen nachgetragen und
im Rahmen des Verfahrens den Betroffenen zur Stellungnahme bekannt gegeben.
Der Magistrat wird abschließend berichten, sobald die
noch ausstehenden Maßnahmen beplant sind. Anlage _Bewertung (ca. 688 KB) Anlage
_Sicherheitsgutachten (ca.
10,6 MB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
26.11.2015, OF
909/3 dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
30.04.2015, NR 1195
Bericht des Magistrats
vom 19.02.2016, B 48
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 3 Versandpaket:
29.07.2015 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 3
am 17.09.2015, TO II, TOP 24 Beschluss: Die Vorlage B 282 wird auf Wunsch der CDU bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 06.10.2015, TO I, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage B 282 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und BFF
45. Sitzung des OBR 3
am 08.10.2015, TO II, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage B 282 wird bis zur Vorstellung der
notwendigen Planungsänderungen im Ortsbeirat zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 44. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 10.11.2015, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 282 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, BFF und RÖMER; LINKE. (= Votum im
Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP (= Kenntnis) 46. Sitzung des OBR 3
am 12.11.2015, TO I, TOP 4 Beschluss: a) Die Vorlage B 282 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 17.11.2015, TO I, TOP 30
Beschluss: nicht auf TO
Die Vorlage B 282 (Zwischenbericht) dient zur
Kenntnis. (Ermächtigung gemäß § 12 GOS) Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, FDP, BFF und RÖMER gegen LINKE. (=
Zurückweisung) 47. Sitzung des OBR 3
am 10.12.2015, TO I, TOP 52 Beschluss: 1. Die Vorlage
B 282 dient zur Kenntnis. 2. Die Vorlage
OF 909/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. GRÜNE, CDU, SPD und FDP gegen LINKE. und
ÖkoLinX-ARL (= Zurückweisung) zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 6478, 45. Sitzung
des Haupt- und Finanzausschusses vom 17.11.2015 Aktenzeichen: 92 13