Stabsstelle Fußgängerverkehr
Antrag
Der Magistrat wird aufgefordert, beim Mobilitätsdezernat eine Stabsstelle Fußgängerverkehr einzurichten. Die Stabsstelle ist zunächst mit mindestens zwei Personalstellen auszustatten und soll die notwendigen Kompetenzen erhalten, um an allen den Fußverkehr betreffenden Planungen und Bauvorhaben mitwirken zu können. Dafür sind die notwendigen organisatorischen Voraussetzungen und verwaltungsinternen Abläufe zu schaffen.
Begründung
Das Zu-Fuß-Gehen ist die Basis aller Mobilität. Organisatorisch sind aber die Belange der Fußgänger in der Verkehrsplanung am wenigsten berücksichtigt. Während es für den Autoverkehr, ÖPNV und das Radfahren besondere Planungs- und Exekutiveinheiten gibt, sind die Fußgänger ohne eigene Interessenvertretung. Zwar gibt es im Mobilitätsdezernat mittlerweile die Stelle eines Fußverkehrsbeauftragten, die jedoch in ihren Kompetenzen und Möglichkeiten weit hinter der Stabsstelle Radverkehr zurückbleibt. Das macht sich nachteilig im Alltag bemerkbar. Schon bei Planungen für den öffentlichen Raum, für Straßen und Plätze werden die Belange der Fußgänger nicht auf Augenhöhe mit anderen Verkehrsarten behandelt. Gleiches gilt für die Instandhaltung und Verbesserungen von Fußwegen und dergleichen. Dementsprechend ist die Kritik an unzureichenden Wegebeziehungen für Fußgänger, schlechten Gehwegoberflächen und ungenügender Raumaufteilung. Es ist daher notwendig, für den Fußverkehr eine eigene Stabsstelle einzurichten und mit den notwendigen Kompetenzen zu versehen.
Beratungsverlauf 6 Sitzungen
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