Einrichtung Akteneinsichtsausschuss
Antrag
Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Die Stadtverordnetenversammlung richtet nach § 50 Abs. 2 der Hessischen Gemeindeordnung in Verbindung mit § 10 Abs. 3 der Geschäftsordnung der Stadtverordnetenversammlung einen Akteneinsichtsausschuss "Liquiditätsprobleme der KEG Konversions-Grundstücksentwicklungsgesellschaft mbH" ein. Gegenstand des Ausschusses ist die Aufklärung über die sachlichen Hintergründe, die zum Beschluss § 5814 aus der 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 27.02.2025 geführt haben. Insbesondere soll Einsicht gewährt werden in die handschriftlichen Vermerke des aktuellen Geschäftsführers der KEG, die die Probleme der KEG zu Tage gefördert haben sollen. Auch soll die Rolle des Aufsichtsrats beleuchtet werden und hierzu die einschlägigen Dokumente vorgelegt werden.
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
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