Verkehrswende mitdenken - Straßenumbauten intelligent koordinieren
Stadtverordnetenversammlung
39
3. April 2025
3. April 2025
Antragsteller
Linke
Zusammenfassung
Der Antrag sieht die Einrichtung eines Akteneinsichtsausschusses zur Aufklärung der Liquiditätsprobleme der KEG vor. Ziel ist es, die Hintergründe des Beschlusses aus der Stadtverordnetenversammlung zu klären und Einsicht in relevante Dokumente zu gewähren.
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Beschluss
a) Dem Antrag NR 1161 auf Akteneinsicht gemäß § 50 Absatz 2 HGO wird entsprochen. b) Der Ausschuss für Controlling und Revision wird mit der Akteneinsicht beauftragt. c) Die Fraktionen können für die Akteneinsicht Umbenennungen vornehmen. d) Die Akteneinsicht bezieht sich auf den im Antrag NR 1161 dargestellten Sachverhalt. e) Die fraktionslosen Stadtverordneten haben ebenfalls das Recht zur Akteneinsicht. f) Die Mitglieder des Ausschusses berichten über das Ergebnis der Einsichtnahme ihrer jeweiligen Fraktion.