Was bedeutet D'Hondt für Frankfurt? (Poseck in der Kritik)
Antrag
Umgehend werden folgende Fragen ermittelt und ehrlich geklärt:
- Wie wäre die Sitzverteilung heute im Römer, wenn man das d'Hondt verfahren angewendet hätte bei der Kommunalwahl 2021 in Frankfurt?
- Welche Parteien und Wählervereinigungen hätte es nicht in den Römer geschafft? 2a. Wieviel % müssen erreicht werden, um in den Römer einzuziehen? (bisher haben ca. 0,7% gereicht).
- Ist die Handlungsfähigkeit im Römer beeinträchtigt derzeit durch Einzelmandatsrägerinnen (Fraktionslosen)?
- Ist die Zahl der Einzelmandatsträgerinnen (Fraktionslosen) in Frankfurt gestiegen in den letzten 20 Jahren oder gefallen?
- Ziehen sich Tagesordnungen und Sitzungen in einem unvertretbaren Maß in die Länge, wegen Einzelmandatsträgerinnen (Fraktionslosen)? (oder wegen überlanger Statements des Magistrats?
- Sind Verfahrensgänge länger, zeitaufwendiger und personalintensiver, wegen Einzelmandatsträgerinnen (Fraktionslosen)?
- Führen mehr "Gruppierungen" (Parteien, Wählervereinigungen) im Römer zu mehr Einzelmandatsträgerinnen? Oder nur zu mehr Fraktionen?
- Ist eine fortwährend verstärkenden Zersplitterung der Kommunalvertretungen nicht ein Beitrag zur Offenheit und Vielfalt in einer Demokratie, als nur eine 3 Parteienlandschaft?
- Fördert Possek mit seiner Änderung nicht die Anzahl der Einzelmandatsträgerinnen (Fraktionslosen), da er ja jetzt auch in kleineren Parlamenten denen den Fraktionsstatus nimmt, die vorher einen Fraktionsstatus hatten?
- Verhält sich Posseck nicht eigentlich demokratiefeindlich, insbesondere mit der Einschränkung von Bürgerbegehren?
- Dient Possecks Gesetzesänderung nicht nur seinem Macherhalt, 3 Parteienlandschaft bedeutet wenig Kritik, das Gegenteil von Vielfalt.
Begründung
Roman Posseck schreibt: "Das Stadtparlament in Frankfurt hat 93 Sitze, die sich aktuell auf 16 Gruppierungen verteilen. Bei der letzten Kommunalwahl haben bereits circa 0,8 % der Stimmen ausgereicht, um einen Sitz zu bekommen" und "Diesen Beeinträchtigungen der Handlungsfähigkeit soll mit dem Verfahren nach d'Hondt entgegengewirkt werden. Die Arbeit der Vertretungskörperschaften und auch der Verwaltung wird insbesondere durch die gestiegene Zahl von Einzelmandatsträgerinnen und -trägern über Gebühr erschwert. Verfahrensgänge dauern länger, sind zeitaufwendiger und personalintensiver. Tagesordnungen und Sitzungen können sich in einem unvertretbaren Maß in die Länge ziehen. Dies erweist sich als erhebliche Beeinträchtigung einer konstruktiven politischen Arbeit und einer effektiven Wahrnehmung der den Kommunen obliegenden Aufgaben. " und "Das Verfahren nach Hare/Niemeyer hat dazu geführt, dass auch Parteien und Wählergruppen einen Sitz erhalten können, die nur sehr wenige Stimmen auf sich vereinigen konnten. Dies hat zu einer erheblichen und sich fortwährend verstärkenden Zersplitterung der Kommunalvertretungen beigetragen.
Beratungsverlauf 7 Sitzungen
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