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Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche

Vorlagentyp: NR FAG

Begründung

Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Magistratsvorlage M 175 vom 05.09.2008 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 680 vom 22.09.2008 der FAG-Fraktion zurückgestellt.
  2. Der Magistrat wird aufgefordert, der Vorlage M 175 Pläne beizufügen, die die Positionen der vorhandenen, zu entfernenden und ggf. neu zu setzenden Bäume erkennen lassen. Begründung: Mit der Vorlage M 175 vom 05.09.2008 wird beantragt, für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche (Alte Mainzer Gasse 35, Am Mainfeld 43 - Flurstück 22/5) zwei Straßenbäume zu entfernen. In der Begründung wird ausgeführt, dass in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt die Grundstücksgrenzen verändert werden sollen und der Bauherr einen Streifen öffentlicher Fläche ankaufen wird. Aus diesen Gründen sei ein Eingriff in den vorhandenen Baumbestand unvermeidlich. Weiterhin wird ausgeführt, dass "der dem Planungsausschuss am
  3. Juni 2008 vorgestellte Vorentwurf des Landschaftsarchitekten für die Umgestaltung des Platzes vor der Leonhardskirche . . das Einbeziehen der beiden zu fällenden Bäume vorsieht". Zur Erläuterung wird auf zwei der Vorlage beigefügten Pläne verwiesen. Der Vorlage ist nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen für das geplante Vorhaben die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen zwingend geboten ist. Es wird nicht dargelegt, ob die Voraussetzungen nach § 6 des Hessischen Straßengesetzes für die Einziehung von Straßen gegeben sind und ob es Alternativplanungen ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Flächen - und damit ohne Beseitigung der Bäume - gibt. Die der Vorlage beigefügten Pläne sind zur Beurteilung ungeeignet. Zum einen fehlt bei Plan 2 eine Legende, es ist daher nicht erkennbar, ob auf diesem Plan (vorhandene oder zu pflanzende) Bäume eingezeichnet sind. Falls die auf dem Plan eingezeichneten Kreise Bäume bezeichnen sollen, sind sie jedenfalls nicht deckungsgleich mit den auf dem Plan 1 eingezeichneten Bäumen. Der Leser kann somit bestenfalls erahnen, um welche Bäume es sich in der Vorlage konkret handelt. Weiterhin ist die Ausführung in der Vorlage unverständlich, die darauf hinweist, dass der Vorentwurf "das Einbeziehen der beiden zu fällenden Bäume vorsieht". Wie ist das zu verstehen? Sollen die beiden Bäume in die Planung einbezogen - d.h. erhalten - werden oder sieht die Planung die Entfernung der Bäume vor? Weiterhin wird das betroffene Grundstück mit "Alte Mainzer Gasse 35, Am Mainfeld 43" bezeichnet. Eine Straße mit der Bezeichnung "Am Mainfeld" findet sich jedoch weder in dem der Vorlage beigefügten Plan noch im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, eine Vorlage zu erstellen, die die konkrete Planung und deren Begründung erkennen lassen.

Inhalt

Antrag vom 23.09.2008, NR 1086

Betreff: Fällung von zwei Straßenbäumen für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:

  1. Die Magistratsvorlage M 175 vom 05.09.2008 wird bis zur Beantwortung der Anfrage A 680 vom 22.09.2008 der FAG-Fraktion zurückgestellt.

  2. Der Magistrat wird aufgefordert, der Vorlage M 175 Pläne beizufügen, die die Positionen der vorhandenen, zu entfernenden und ggf. neu zu setzenden Bäume erkennen lassen. Begründung: Mit der Vorlage M 175 vom 05.09.2008 wird beantragt, für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche (Alte Mainzer Gasse 35, Am Mainfeld 43 - Flurstück 22/5) zwei Straßenbäume zu entfernen. In der Begründung wird ausgeführt, dass in Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt die Grundstücksgrenzen verändert werden sollen und der Bauherr einen Streifen öffentlicher Fläche ankaufen wird. Aus diesen Gründen sei ein Eingriff in den vorhandenen Baumbestand unvermeidlich. Weiterhin wird ausgeführt, dass "der dem Planungsausschuss am

  3. Juni 2008 vorgestellte Vorentwurf des Landschaftsarchitekten für die Umgestaltung des Platzes vor der Leonhardskirche . . das Einbeziehen der beiden zu fällenden Bäume vorsieht". Zur Erläuterung wird auf zwei der Vorlage beigefügten Pläne verwiesen. Der Vorlage ist nicht zu entnehmen, aus welchen Gründen für das geplante Vorhaben die Inanspruchnahme öffentlicher Verkehrsflächen zwingend geboten ist. Es wird nicht dargelegt, ob die Voraussetzungen nach § 6 des Hessischen Straßengesetzes für die Einziehung von Straßen gegeben sind und ob es Alternativplanungen ohne Inanspruchnahme der öffentlichen Flächen - und damit ohne Beseitigung der Bäume - gibt. Die der Vorlage beigefügten Pläne sind zur Beurteilung ungeeignet. Zum einen fehlt bei Plan 2 eine Legende, es ist daher nicht erkennbar, ob auf diesem Plan (vorhandene oder zu pflanzende) Bäume eingezeichnet sind. Falls die auf dem Plan eingezeichneten Kreise Bäume bezeichnen sollen, sind sie jedenfalls nicht deckungsgleich mit den auf dem Plan 1 eingezeichneten Bäumen. Der Leser kann somit bestenfalls erahnen, um welche Bäume es sich in der Vorlage konkret handelt. Weiterhin ist die Ausführung in der Vorlage unverständlich, die darauf hinweist, dass der Vorentwurf "das Einbeziehen der beiden zu fällenden Bäume vorsieht". Wie ist das zu verstehen? Sollen die beiden Bäume in die Planung einbezogen - d.h. erhalten - werden oder sieht die Planung die Entfernung der Bäume vor? Weiterhin wird das betroffene Grundstück mit "Alte Mainzer Gasse 35, Am Mainfeld 43" bezeichnet. Eine Straße mit der Bezeichnung "Am Mainfeld" findet sich jedoch weder in dem der Vorlage beigefügten Plan noch im amtlichen Straßenverzeichnis der Stadt Frankfurt am Main. Der Magistrat soll daher aufgefordert werden, eine Vorlage zu erstellen, die die konkrete Planung und deren Begründung erkennen lassen.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 05.09.2008, M 175 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Umwelt und Sport Versandpaket: 24.09.2008

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