Neubauvorhaben Büro und Wohnhaus neben der Leonhardskirche
Vorlagentyp: M
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 05.09.2008, M 175
Betreff: Neubauvorhaben Büro und Wohnhaus neben der Leonhardskirche
- Es dient zur Kenntnis, dass für die Errichtung eines Wohn- und Bürogebäudes an der Leonhardskirche (Alte Mainzer Gasse 35, Am Mainfeld 43 - Flurstück 22/5) zwei Straßenbäume gefällt werden müssen. Es handelt sich um zwei Robinien. In Abstimmung mit dem Stadtplanungsamt werden die Grundstücksgrenzen verändert, der Bauherr wird einen Streifen öffentlicher Fläche ankaufen. (Plan 1). Somit ist ein Eingriff in den vorhandenen Baumbestand unvermeidlich. Insgesamt müssen 2 Bäume mit einem Stammumfang von 100 und ca. 90 cm gefällt werden.
- Der Beseitigung der beiden Bäume wird zugestimmt.
- Es wird zur Kenntnis genommen, dass eine grundsätzliche Zustimmung des Grünflächenamtes mit der erforderlichen Ermittlung der Ausgleichsabgabe vorliegt. Der festgesetzte Wert des Baumes wird vom Bauherren ersetzt. Begründung: Der dem Planungsausschuss am
- Juni 2008 vorgestellte Vorentwurf des Landschaftsarchitekten für die Umgestaltung des Platzes vor der Leonhardskirche sieht das Einbeziehen der beiden zu fällenden Bäume vor. (Plan 2). Voraussetzung für die Fällung der beiden Bäume sind: - Eine abgestimmte und beschlossene Vorplanung für die Neugestaltung des Platzes vor der Leonhardskirche - Ein Einziehungsverfahren gemäß § 6 des Hessischen Straßengesetzes für die im Plan 1 rot dargestellten öffentlichen Flächen zugunsten des Neubaus des Leonhardshauses. Es dient zur Kenntnis, dass das Einziehungsverfahren erst nach beschlossener Vorplanung durchgeführt werden kann. - Nach Erlangen der Rechtskraft kann die öffentliche Fläche erst vom Bauherr erworben werden. Eine Baumberechnung wurde mit folgenden Auflagen durchgeführt:
- Die Erstattung der Baumwerte in Höhe von 4.963,- € erfolgt an das Grünflächenamt.
- Der private Investor hat die Kosten für die Fällung der Bäume zu übernehmen.
- Die Kosten für die Neupflanzung an anderer Stelle sind über die Erstattung der Baumwerte abgedeckt. Unter den genannten Auflagen kann der Fällung der beiden Bäume zugestimmt werden. Anlage Plan_1 (ca. 411 KB) Anlage Plan_2 (ca. 726 KB) #Nebenvorlage: Antrag vom 23.09.2008, NR 1086 Anregung vom 25.11.2008, OA 764 Antrag vom 21.10.2008, OF 460/1 Antrag vom 10.11.2008, OF 469/1