Vereinfachung von Berichtspflichten des Magistrats
Vorlagentyp: NR CDU
Begründung
Magistrats Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6037 vom 09.05.1996 zum Antrag E 59 wird dahingehend modifiziert, dass der Bericht des Magistrats über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen mit einem Auftragswert bzw. Gesamtauftragswert von unter 5.000 Euro in Zukunft nur noch einmal pro Jahr zu erstatten ist. Begründung: Durch Annahme des gemeinsamen Etat-Antrags E 1 der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Römer zum Haushalt 2007 (§ 1470) hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, u.a. zu prüfen und zu berichten, welche Berichtspflichten an die Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf die städtischen Finanzen unter Gesichtspunkten der größtmöglichen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und der Konzentration der Berichterstattung bei inhaltlich nicht reduziertem Informationsgehalt zusammengefasst werden können. Der Magistrat hat dazu mit B 208 vom 27.04.2007 erklärt, er halte alle derzeit erstatteten Berichte für erforderlich mit Ausnahme des oben genannten, der bisher zweimal jährlich gesondert erstattet werden muss, und für den er vorschlage, nur noch jährlich zu berichten. Dieser Vorschlag des Magistrats ist vernünftig und soll deswegen hiermit umgesetzt werden.
Inhalt
S A C H S T A N D :
Antrag vom 27.08.2008, NR 1043 Betreff: Vereinfachung von Berichtspflichten des
Magistrats Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung § 6037 vom 09.05.1996 zum Antrag E 59 wird
dahingehend modifiziert, dass der Bericht des Magistrats über die Vergabe von
Gutachten und Untersuchungen mit einem Auftragswert bzw. Gesamtauftragswert von
unter 5.000 Euro in Zukunft nur noch einmal pro Jahr zu erstatten ist. Begründung: Durch Annahme des gemeinsamen
Etat-Antrags E 1 der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Römer zum
Haushalt 2007 (§ 1470) hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat
beauftragt, u.a. zu prüfen und zu berichten, welche Berichtspflichten an die
Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf die städtischen Finanzen unter
Gesichtspunkten der größtmöglichen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und der
Konzentration der Berichterstattung bei inhaltlich nicht reduziertem
Informationsgehalt zusammengefasst werden können. Der Magistrat hat dazu mit B
208 vom 27.04.2007 erklärt, er halte alle derzeit erstatteten Berichte für
erforderlich mit Ausnahme des oben genannten, der bisher zweimal jährlich
gesondert erstattet werden muss, und für den er vorschlage, nur noch jährlich
zu berichten. Dieser Vorschlag des Magistrats ist vernünftig und soll deswegen
hiermit umgesetzt werden. Antragsteller:
CDU
Antragstellende Person(en):
Stadtv. Michael zu
Löwenstein Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Bericht des
Magistrats vom 19.03.2010, B 184
Bericht des
Magistrats vom 14.03.2011, B 141
Bericht des
Magistrats vom 05.03.2012, B 109
Bericht des
Magistrats vom 03.06.2013, B 281
Bericht des
Magistrats vom 28.04.2014, B 134
Bericht des
Magistrats vom 07.04.2015, B 146
Bericht des
Magistrats vom 25.11.2016, B 309
Bericht des
Magistrats vom 09.02.2018, B 44
Bericht des
Magistrats vom 23.07.2018, B 209
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 03.09.2008 Beratungsergebnisse: 27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 04.11.2008, TO I, TOP 9
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage NR 1043 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG und BFF gegen LINKE. (=
Ablehnung) Sonstige
Voten/Protokollerklärung: REP und NPD (= Annahme) ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) 28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 06.11.2008, TO II, TOP 8
Beschluss: Der Vorlage NR 1043 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP, FAG, BFF, REP und NPD gegen
LINKE. und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) Beschlussausfertigung(en):
§ 4835, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 06.11.2008 Aktenzeichen: 00 40