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Vereinfachung von Berichtspflichten des Magistrats

Vorlagentyp: NR CDU

Begründung

Magistrats Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6037 vom 09.05.1996 zum Antrag E 59 wird dahingehend modifiziert, dass der Bericht des Magistrats über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen mit einem Auftragswert bzw. Gesamtauftragswert von unter 5.000 Euro in Zukunft nur noch einmal pro Jahr zu erstatten ist. Begründung: Durch Annahme des gemeinsamen Etat-Antrags E 1 der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Römer zum Haushalt 2007 (§ 1470) hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, u.a. zu prüfen und zu berichten, welche Berichtspflichten an die Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf die städtischen Finanzen unter Gesichtspunkten der größtmöglichen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und der Konzentration der Berichterstattung bei inhaltlich nicht reduziertem Informationsgehalt zusammengefasst werden können. Der Magistrat hat dazu mit B 208 vom 27.04.2007 erklärt, er halte alle derzeit erstatteten Berichte für erforderlich mit Ausnahme des oben genannten, der bisher zweimal jährlich gesondert erstattet werden muss, und für den er vorschlage, nur noch jährlich zu berichten. Dieser Vorschlag des Magistrats ist vernünftig und soll deswegen hiermit umgesetzt werden.

Inhalt

Antrag vom 27.08.2008, NR 1043

Betreff: Vereinfachung von Berichtspflichten des Magistrats Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 6037 vom 09.05.1996 zum Antrag E 59 wird dahingehend modifiziert, dass der Bericht des Magistrats über die Vergabe von Gutachten und Untersuchungen mit einem Auftragswert bzw. Gesamtauftragswert von unter 5.000 Euro in Zukunft nur noch einmal pro Jahr zu erstatten ist. Begründung: Durch Annahme des gemeinsamen Etat-Antrags E 1 der CDU-Fraktion und der Fraktion Die Grünen im Römer zum Haushalt 2007 (§ 1470) hat die Stadtverordnetenversammlung den Magistrat beauftragt, u.a. zu prüfen und zu berichten, welche Berichtspflichten an die Stadtverordnetenversammlung in Bezug auf die städtischen Finanzen unter Gesichtspunkten der größtmöglichen Reduzierung des Verwaltungsaufwandes und der Konzentration der Berichterstattung bei inhaltlich nicht reduziertem Informationsgehalt zusammengefasst werden können. Der Magistrat hat dazu mit B 208 vom 27.04.2007 erklärt, er halte alle derzeit erstatteten Berichte für erforderlich mit Ausnahme des oben genannten, der bisher zweimal jährlich gesondert erstattet werden muss, und für den er vorschlage, nur noch jährlich zu berichten. Dieser Vorschlag des Magistrats ist vernünftig und soll deswegen hiermit umgesetzt werden.

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