Grunderneuerung der Silostraße, 2. Bauabschnitt Bau-/Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 29.05.2015, M 95 Betreff: Grunderneuerung der Silostraße, 2.
Bauabschnitt Bau-/Finanzierungsvorlage I. Der Planung zur Grunderneuerung
der Silostraße, 2. Bauabschnitt, wird entsprechend der vorgelegten
Planunterlage zugestimmt. II. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1.718.854 € werden
bereitgestellt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die
sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. Die vorhandenen
Verkehrsflächen weisen zum 31.12.2014 einen Restbuchwert von 126.169 €
auf, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige
Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes verursacht. III. Es dient zur Kenntnis, - dass im Investitionsprogramm 2015 - 2018 für die
Maßnahme Mittel in Höhe von 1.165.000 € in der Produktgruppe 16.03,
Projektdefinition 5.002745 "Grunderneuerung Silostraße zwischen Hunsrückstraße
und Knoten Pfaffenwiese" veranschlagt sind und für Planung und
Baugrunduntersuchungen bis Ende 2014 bereits 62.981€ verausgabt
wurden, - die Deckung der den Ansatz
überschreitenden Ausgaben in Höhe von 553.854 € aus Mitteln der
Produktgruppe 16.03, Projektdefinition 5.001110 "Verbesserung der
Verkehrsverhältnisse rund um das Waldstadion für die WM 2006", erfolgt, - für die Grunderneuerung der Silostraße ein
Zuwendungsantrag nach dem Gemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (GVFG) und dem
Finanzierungsausgleichsgesetz (FAG) gestellt wurde und im Falle eines positiven
Zuwendungsbescheides mit Einnahmen in Höhe von 865.685 € gerechnet werden
kann, die endgültige Höhe der Förderung sich jedoch aus dem Zuwendungsbescheid
ergibt, - die Jahresfolgekosten i. H. v.
86.488 € sichergestellt sind und diesen Erträge in
Höhe von 29.014 € aus der Auflösung von Sonderposten
gegenüberstehen.
Begründung: A - Zielsetzung Die Grunderneuerung dient der Wiederherstellung der
Verkehrssicherheit der stark beschädigten Fahrbahn der Silostraße als
Grundnetzstraße sowie der Verbesserung der Verkehrsverhältnisse für Radfahrer
durch Anordnung eines Schutzstreifens. Im 1. Bauabschnitt (BA) erfolgte die
Planung und der Ausbau, des Verkehrsknotens Pfaffenwiese/Silostraße. Die
Grunderneuerung der Silostraße, 2. BA, ist die weiterführende Sanierung des neu
gestalteten Verkehrsknotens. B - Alternativen - Keine - C - Lösung Die Grunderneuerung der Silostraße (2. BA) erstreckt
sich von der Hunsrückstraße bis zum Anschluss an den Knoten Pfaffenwiese /
Silostraße mit einer Baulänge von ca. 670 m. Für die durchgehenden Fahrspuren
(Dachprofil) in der Silostraße beträgt die Gesamtbreite 8,75 m und im Bereich
der Hunsrückstraße/Ballsporthalle mit der Linksabbiegespur bis zu 10,50 m.
Die Gehwegbreiten sind auf der Nord-/Westseite ca.
2,50 m bis 3 m. Auf der Süd-/Ostseite befinden sich seitlich der Fahrbahn ein
Grünstreifen mit Baumbeständen und der Gehweg mit einer Gesamtbreite bis zu ca.
3 m. Die vorhandenen Baumstandorte zeigen in Teilbereichen einen
oberflächennahen Wurzelwuchs. Die vorhandene Parksituation vor der Ballsporthalle
für Busse wird beibehalten. Mit der grundhaften Erneuerung der Fahrbahn werden
auch die Verkehrsflächen für Fußgänger und des ruhenden Verkehrs erneuert. Eine
planerische Ergänzung zum Bestand bildet jeweils der Ausbau der Bushaltestellen
Silostraße Mitte mit einer Querungshilfe und die beidseitige Abmarkierung der
Schutzstreifen zur Radfahrnutzung. Die Trassierung im Lageplan ergibt sich weitgehend
aus der Bestandssituation. Die Fahrbahn erhält ein Dachprofil mit einer
Querneigung von 2,5 %. Die Querneigung der Gehwege beträgt in der Regel 2
% auf der Nord- / Westseite und ca. 1 % auf der Süd-/Ostseite. Das Entwässerungssystem der bestehenden Fahrbahn wird
nicht verändert, zusätzliche Straßenabläufe werden an bestehende Straßenabläufe
angeschlossen. Das auf der Fahrbahn sowie den Nebenflächen anfallende
Oberflächenwasser wird über die Entwässerungsrinnen abgeleitet. Über
Straßenabläufe wird das Oberflächenwasser dem Mischwasserkanal zugeführt.
Die im Baufeld befindlichen Straßenabläufe mit
300x500 mm werden durch neue Straßenabläufe 300x500 mm ersetzt. Die
vorhandenen Straßenabläufe mit 500x500 mm werden durch einen Aufsatz 300x500 mm
ersetzt, sofern die Lage beibehalten wird. Die Entwässerungsrinnen werden als
Gussasphaltrinnen (b = 30 cm) vorgesehen und wie im Bestand als Bestandteil der
Fahrbahn eingeordnet. Im gesamten Planungsbereich werden die vorhandenen
Straßenleuchten beibehalten. Eine Fußgängerquerungshilfe ist aufgrund
rechtlicher Vorgaben mit zusätzlichen Beleuchtungsmasten auszustatten. Die
vorhandene Straßenbeleuchtung befindet sich auf der Süd-/Ostseite, im Bereich
der Ballsporthalle auf beiden Seiten. Der Pflanzstreifen vor dem Haus Nr. 69 wird um ca.
8,00 m verlängert und mit einem neuen Baum bepflanzt. Zur Anbindung der bereits erstellten neuen Feuer- und
Rettungswache erfolgt die Neuanordnungen einer Fernmeldetrasse auf der ganzen
Strecke durch das Amt für Informations- und Kommunikationstechnik. Daneben sind
in Teilabschnitten Leitungen zur Trinkwasser- und Gasversorgung durch die
Netzdienste Rhein-Main GmbH und darüber hinaus Strommasten der
Straßenbeleuchtung Rhein-Main GmbH zu erneuern. D - Kosten 1. Investitionsbedarf:
Straßenbau 1.700.028,22 €
Beleuchtung 18.825,80 € Summe 1.718.854,02 €
gerundet 1.718.854,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum:
2014
62.980,95 € 2015
900.000,00 € 2016
755.873,05 €
3. Zugehörige Folgeinvestitionen
unter Angabe des Umfangs- und Zeitraums:
4. Jahresfolgekosten:
4.1. Persönliche Ausgaben
4.2. Sachkosten
1. Bauunterhaltung
Straßenbau (10.730 m2 x 1,30
€/m2*) 13.949,00 € Beleuchtung**)
2. Abschreibung
Straßenbau: BND***) 30 Jahre;
1.700.028,22 € x 1/30 56.667,61 € Beleuchtung: BND 20 Jahre;
18.825,80 € x 1/20 941,29
€
4.3. Kapitalkosten
Ø Kalkulatorische Verzinsung
1.718.854 - 865.685 x 3,5 % /2
14.930,46 €
Summe Jahresfolgekosten
86.488,36 €
5. Jahreserträge:
Ertrag aus der Auflösung von Sonderposten
865.685
x Ø BND 29,84 Jahre 29.014,19 €
6. Leistungen Dritter:
(Zuwendungen GVFG/FAG)
865.685,00 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
8. Sonstiges:
*) gem. Forschungsanstalt für
Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30
€/m2 jährlich erforderlich **) Folgekosten werden im Rahmen
des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet
***) BND =
Betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Anlage
Uebersichtslageplan (ca.
1,3 MB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
30.06.2015, OA 647
Antrag vom
30.06.2015, OF
1415/6 Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
03.06.2015 Beratungsergebnisse: 42. Sitzung des OBR 6
am 30.06.2015, TO I, TOP 47 Beschluss: Anregung OA 647 2015
1. Der Vorlage
M 95 wird unter Hinweis auf OA 647 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 1415/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 41. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; BFF (=
Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO II, TOP 16
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 95 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung
und Berichterstattung überwiesen. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und RÖMER; BFF (=
Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF und RÖMER
(= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 95 = Ablehnung, OA 647
= Annahme bei Ablehnung M 95) REP (M 95 und OA 647 = Annahme) Stv.
Krebs (M 95 = Enthaltung, OA 647 = Annahme) 43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 36
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 95 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 647 wird dem Magistrat zur Prüfung und Berichterstattung überwiesen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, RÖMER und REP gegen
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) zu 2. CDU und GRÜNE gegen SPD, LINKE., FDP, BFF, RÖMER
und REP (= Annahme) sowie ÖkoLinX-ARL (= Annahme bei Ablehnung der Vorlage M
95) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: Stv. Krebs (M 95 = Enthaltung, OA 647
= Annahme) Beschlussausfertigung(en): § 6164, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 66 5