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Stadtbahnbau in Frankfurt am Main, Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4, Verlängerung U 5 bis "Am Römerhof" hier: Genehmigung der Vorplanung/Variantenuntersuchung und Freigabe von Planungsmitteln

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: I. Der vorgelegten Lösung aus Vorplanung/Variantenuntersuchung für die Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4, Verlängerung U5 bis "Am Römerhof" wird zugestimmt. II. Es ist beabsichtigt, dass die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) Vorhabenträgerin im Sinne des Personenbeförderungsgesetzes (PBefG) für die Planung und den Neubau der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4, Verlängerung U5 bis "Am Römerhof" werden soll. III. Um die Durchführung des Bauprojektes "Verlängerung U5 bis ‚Am Römerhof'" aus einer Hand zu ermöglichen, wird der VGF aufgrund bestehender personenbeförderungsrechtlicher Genehmigungen sowie auf Basis der Leistungsbeschreibungen der Direktvergabe Schiene (DVS) Befugnis eingeräumt, die Planung zu erstellen und die für die Erstellung der baureifen Planung erforderlichen baulichen (Behelfs-)Maßnahmen auszuführen. IV. Der Magistrat wird beauftragt, die VGF mit einer Planungsvereinbarung für das Projekt Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4, Verlängerung U5 bis "Am Römerhof" mit folgenden wesentlichen Eckpunkten zu beauftragen und soweit erforderlich zu bevollmächtigen: a) die baureife Planung mit den zugehörigen Plänen und Kostenanschlägen und damit zusammenhängende Aufgaben für die in Verbindung mit der Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 4 stehenden angrenzenden Verkehrsanlagen (Individual-, Bus-, Rad- und Fußverkehr) einschließlich der P+R Anlage im Namen und Auftrag der Stadt entsprechend der Abgrenzung des Infrastrukturnutzungsvertrages (ISNV) zu erstellen, b) die Projektleitung des Gesamtprojektes inkl. der Verkehrsanlagen sowie die Koordination und Abstimmung der Verkehrsplanung mit den Fachämtern und Organisationen der Stadt Frankfurt zu erbringen. V. Der Magistrat wird zudem beauftragt, eine Bau- und Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und zu gegebener Zeit der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen. VI. Der Magistrat wird außerdem beauftragt, die VGF durch die Stadtwerke Frankfurt am Main Holding GmbH (SWFH) anweisen zu lassen, die Stadtbahn Entwicklung und Verkehrsinfrastrukturprojekte Frankfurt GmbH (SBEV) über eine Planungsvereinbarung damit zu beauftragen, die Planungen zu Ziffer III. a) und b) zu erstellen und damit in Zusammenhang stehende Aufträge an Dritte im eigenen Namen und auf eigene Rechnung zu vergeben sowie die Leistungen unter Ziffer IV. a) im Unterauftrag der VGF für die Stadt sowie Ziffer IV. b) im Auftrag der VGF und im Unterauftrag für die Stadt zu erbringen und die VGF bei den Aufgaben unter III. c) und d) zu unterstützen. VII. Die erforderlichen Mittel für den städtischen Kostenanteil (Baunebenkosten/Planungskosten) des in den Ziffern III. und IV. beschriebenen Auftrages werden anteilig in Höhe von 1,62 Mio. EUR bewilligt und freigegeben. VIII. Es dient zur Kenntnis, dass die voraussichtlichen Gesamtkosten (brutto) auf rund 84,3 Mio. EUR geschätzt werden; der städtische Anteil aus Bau- und Baunebenkosten ohne Grunderwerb und ohne Kosten für eine P+R-Anlage auf rund 25,9 Mio. EUR (brutto) geschätzt wird. IX. Es dient zur Kenntnis, dass die zur Durchführung des in Ziffern III. und IV. beschriebenen Auftrages erforderlichen, anteiligen städtischen Mittel in Höhe von 1,62 Mio. EUR unter der Produktgruppe 16.11, Produktdefinition 5.010792 zur Verfügung stehen, wovon 798.000 EUR unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung des Magistrats zum Jahresabschluss 2023 und 822.000 EUR unter dem Vorbehalt der Beschlussfassung der Stadtverordnetenversammlung zum Haushalt 2024/2025 stehen. Weitere erforderliche Mittel, die insbesondere für die weiteren Verkehrsanlagen benötigt werden, stehen noch nicht zur Verfügung. Die Bewilligung und Freigabe dieser Mittel erfolgt in einem Folgebeschluss. X. Es dient zur Kenntnis, dass für die weitere Planungs-, Baurechts- und Projektrealisierung der Satzungsbeschluss zum in Aufstellung befindlichen Bebauungsplan 919 bzw. 936 für das Römerhof-Areal sowie der erforderliche Grunderwerb für die Verkehrsflächen einschließlich Stadtbahn wesentliche Voraussetzungen sind. Die erforderlichen jeweiligen Grunderwerbsflächen umfassen insgesamt ca. 24.000 m2. XI. Es dient zur Kenntnis, dass für das vorgelegte Bauvorhaben im Juni 2022 eine "Prüfung der Aussicht auf Förderwürdigkeit einer Stadtbahnverlängerung zum Römerhof", also eine vereinfachte Nutzen-Kosten-Untersuchung, nach dem vom Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) vorgegebenen Standardisierten Bewertungsverfahren durchgeführt wurde. Mit einem positiven nutzwertanalytischen Faktor von 1,4 wurde eine hohe verkehrliche Wirksamkeit und hohe Nutzen-Wirkung und somit die Zuwendungsfähigkeit der Maßnahme prognostiziert.

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

31
31. Sitzung Ausschuss für Mobilität und Smart-City
TO I
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP und BFF gegen 1 Linke und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); 1 Linke (= Enthaltung)

Ablehnung:
Linke ÖkoLinX-ARL
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP BFF
Enthaltung:
Linke
30
30. Sitzung Ausschuss für Planen, Wohnen und Städtebau
TO I
✓ Angenommen

Annahme bei Enthaltung ÖkoLinX-ARL

32
32. Sitzung Stadtverordnetenversammlung
TO II
✓ Angenommen

GRÜNE, CDU, SPD, FDP, Linke, AfD, Volt, FRAKTION und BFF-BIG gegen ÖkoLinX-ELF (= Ablehnung); Gartenpartei (= Ablehnung)

Ablehnung:
ÖkoLinX-ELF
Annahme:
GRÜNE CDU SPD FDP Linke AfD Volt FRAKTION BFF-BIG
Enthaltung:
Gartenpartei