1. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof - hier: - Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB - Anordnung einer Umlegung nach § 46 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 1 - Am Römerhof - hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 21.09.2018, M
167 Betreff: 1. Bebauungsplan Nr. 919 - Am Römerhof -
hier: - Aufstellungsbeschluss - § 2 (1) BauGB - Anordnung einer
Umlegung nach § 46 (1) BauGB 2. Vorkaufssatzung Nr. 1 - Am Römerhof -
hier: Satzungsbeschluss - § 25 (1) BauGB I. 1 Für das Gebiet Am Römerhof in
Frankfurt am Main - Bockenheim / Gallus ist ein Bebauungsplan aufzustellen.
Der räumliche Geltungsbereich des
neu aufzustellenden Bebauungsplans ergibt sich aus dem vorgelegten Lageplan zum
Aufstellungsbeschluss vom 18.06.2018. I. 2 Der Magistrat wird beauftragt, zusammen mit der
ortsüblichen Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses die allgemeinen Ziele
und Zwecke der Planung zu veröffentlichen. Allgemeine Ziele und Zwecke Mit dem Bebauungsplan sollen die planungsrechtlichen
Grundlagen für ein urbanes, gemischt genutztes Quartier mit einer Grundschule
und einer weiterführenden Schule geschaffen werden. Ziel des Bebauungsplans ist
darüber hinaus die Verbesserung der Erschließungssituation durch eine teilweise
veränderte Verkehrsführung und den Ausbau der Straße Am Römerhof inklusive der
Trassensicherung für eine Verlängerung der Stadtbahnlinie 5. II. Der Magistrat wird beauftragt, die entsprechenden
formalen Schritte zur Änderung der Verordnung über das Landschaftsschutzgebiet
"GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main vom 12.05.2010 im
Bereich des Aufstellungsbeschlusses einzuleiten. Die im räumlichen Geltungsbereich des
Aufstellungsbeschlusses entfallenen Flächen des Frankfurter GrünGürtels werden
im Umgriff des GrünGürtelparks Nieder-Eschbach ausgeglichen. III. Der Magistrat wird beauftragt, beim
Regionalverband FrankfurtRheinMain die Änderung des Regionalen
Flächennutzungsplans zu beantragen, sowie beim Regierungspräsidium Darmstadt,
Geschäftsstelle der Regionalversammlung Südhessen, einen Antrag auf
Zielabweichung vom Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010
zu stellen. IV. Der Magistrat wird ermächtigt,
ohne einen weiteren Beschluss der Stadtverordnetenversammlung eine Umlegung
nach § 46 (1) BauGB anzuordnen, wenn und sobald diese zur Vorbereitung der
erforderlichen Neuordnung der Grundstücksverhältnisse im Geltungsbereich des in
Aufstellung befindlichen Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof erforderlich
ist. V. Der vorgelegte Entwurf der
Vorkaufssatzung Nr. 1 - Am Römerhof wird nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2 BauGB als
Satzung beschlossen. Die ortsübliche Bekanntmachung ist entsprechend § 16
(2) BauGB durchzuführen. Begründung: ÜBERSICHTSKARTE Zu I. Es ist vorgesehen, den an der Straße Am Römerhof
befindlichen städtischen Omnibus-Betriebshof innerhalb des Frankfurter
Stadtgebietes zu verlagern, wodurch eine wohnbauliche Entwicklung auf den
heutigen Gewerbeflächen angestoßen werden soll. Durch die Verlagerung des
Betriebshofs kann ein Areal von insgesamt etwa 5 ha freigeräumt und einer
Wohnnutzung zugeführt werden. Die Bebauung der frei werdenden Flächen soll den
Auftakt für die Entwicklung des "Römerhof-Quartiers" mit insgesamt ca. 2.000
Wohneinheiten bilden. Hierbei ist vorgesehen, das Quartier abschnittsweise zu
entwickeln. Das Plangebiet des Bebauungsplans Nr.
919 - Am Römerhof liegt südlich des Rebstockparks unterhalb der
Kleingartenanlage "KGV Römerhof 1947 e.V." und der Sportanlage Rebstock. Es
umfasst die gewerblichen Nutzungen entlang der Straße Am Römerhof sowie die
durch den Polizeisportverein Grün-Weiß e.V. und den Fußballverein SG Rot-Weiß
Frankfurt e. V. genutzten Sportflächen und den städtischen Omnibusbetriebshof.
Ebenfalls Teil des Geltungsbereichs ist der gewerbliche Gebrauchtwagenhandel
südlich der Straße Am Römerhof. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans umfasst
eine Fläche von ca. 29 ha. Der Großteil des Plangebiets wird von dem
rechtsverbindlichen Bebauungsplan Nr. 683 - Rebstock, in Kraft getreten am
23.11.1999, überlagert. Er weist die Flächen oberhalb der Straße Am Römerhof
teilweise als Gewerbegebiet, teilweise als Fläche für Versorgungsanlagen -
Omnibus-Betriebshof - aus. Die von dem Polizeisportverein Grün-Weiß e.V. und
dem Fußballverein SG Rot-Weiß Frankfurt e.V. genutzten Sportflächen sind als
Öffentliche Grünfläche - Sportfläche - und Öffentliche Grünfläche -
Schießanlage - festgesetzt. Die von der Messe als Parkplatz für Wohnmobile
genutzte Fläche im Nordosten des Geltungsbereichs ist als Öffentliche
Grünfläche - Parkanlage - ausgewiesen. Das Plangebiet stellt in seinem heutigen Zustand ein
typisches Gewerbegebiet dar, das insbesondere durch Kfz-affine Nutzungen
geprägt ist, wie dem Omnibus-Betriebshof, der Kfz-Zulassungs-behörde, dem TÜV
Hessen, dem Service-Zentrum "Rund um's Auto" des Ordnungsamtes oder dem
Fernreiseunternehmen Touring. Die durch die Neuplanung wegfallenden
Gewerbeflächen werden im Rahmen der Fortschreibung des
Gewerbeflächenentwicklungsprogramms quantitativ oder qualitativ ausgeglichen.
Die Versiegelung der Baugrundstücke ist erheblich, wobei ein vergleichsweise
großer Anteil auf die privaten Erschließungsflächen (einschließlich der
Stellplätze für Kfz und Busse) entfällt. Das Feldbahnmuseum liegt ebenfalls
innerhalb des Plangebietes und ist ein technisches Museum in privater
Trägerschaft, das bereits seit 1985 an dem heutigen Standort südlich des
Rebstockparks besteht. Das Feldbahnmuseum verfügt über eine eigene Fahrstrecke
innerhalb des Parks, die einmal pro Monat, an den sogenannten "Fahrtagen",
genutzt wird. Im Westen des Plangebiets liegen
Sportflächen, die durch den Polizeisportverein Grün-Weiß e.V. und den
Fußballverein SG Rot-Weiß Frankfurt e.V. genutzt werden. Aufgrund der Größe der
Sportanlage eignet sich der Standort für eine weiterführende Schule
(Gymnasium). Die Schießsportanlage im Norden der Anlage bleibt bis auf Weiteres
erhalten. Um die Ausübung des Schießsports auch künftig, in direkter
Nachbarschaft zu der/n Schule/n konfliktfrei ermöglichen zu können, soll die
Schießsportanlage eingehaust werden. Im Rahmen der weiteren
Planungsüberlegungen wird geprüft, die Schießsportanlage im Kellergeschoss der
Neubebauung zu berücksichtigen. Ferner wird der Verlust der Sportflächen
quantitativ oder qualitativ ausgeglichen. Südlich der Straße Am Römerhof grenzt ein etwa 6 m
hoher, teilweise befestigter Bahndamm an. Oberhalb des Bahndamms liegt eine
natur- und artenschutzrechtliche Ausgleichsfläche, die im Zuge des
Planfeststellungsverfahrens zum Rückbau des Güterbahnhofs für die Populationen
der dort beheimateten Mauer- und Zauneidechsen sowie der Ödlandschrecken
angelegt wurde. Im Südosten grenzt eine Brach- bzw. Lagerfläche an die
Ausgleichsfläche an. Nördlich der Straße Am Römerhof soll eine verdichtete
Wohnbebauung realisiert werden. Bei der Umsetzung des Bebauungsplans sind 30 %
der Wohnbaufläche für den geförderten Wohnungsbau vorzusehen. Bei einer
Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften sollen 40 % der
Wohnbauflächen der neu entstehenden Wohnungen im geförderten Wohnungsbau
entstehen. 15 % der neu entstehenden
Geschossfläche sollen an alternative Wohnformen, Baugruppen sowie
Genossenschaften vergeben werden. Ein zentraler Quartiersplatz soll als Treffpunkt
dienen und z.B. einem Wochenmarkt angemessenen Raum bieten. Die Nahversorgung
innerhalb des Quartiers mit Gütern des täglichen Bedarfs soll durch
wohnungsnahe Läden gesichert werden. Zur Deckung der Betreuungsbedarfe von
Unterdreijährigen und Kindergartenkindern werden innerhalb des Geltungsbereichs
mehrere Kindertagesstätten erforderlich. Das Bebauungs- und Nutzungskonzept für die Flächen
nördlich der Straße Am Römerhof wird in einem kooperativen Verfahren ermittelt.
Zu einzelnen Bauabschnitten sollen im weiteren Entwicklungsverlauf
architektonische Wettbewerbe ausgelobt werden. Die westlich an den Bahndamm mit Eidechsenhabitat
angrenzenden Flächen des heutigen Gebrauchtwagenhandels sollen in den
Geltungsbereich einbezogen werden, um z.B. etwaige Erschließungserfordernisse
im Zusammenhang mit dem Umbau der Straße Am Römerhof und der dortigen Führung
des schienengebundenen Öffentlichen Personennahverkehrs (ÖPNV) befriedigen zu
können. Zu II: Durch die beabsichtigten planungsrechtlichen
Änderungen werden Flächen des Frankfurter GrünGürtels in einer Größe von etwa
88.000 qm entfallen. Der Frankfurter GrünGürtel soll an anderer Stelle
entsprechend erweitert werden. Vorgesehen ist dieser Ausgleich im Gebiet des
GrünGürtelparks Nieder-Eschbach. Der GrünGürtelpark Nieder-Eschbach liegt
nördlich des Harheimer Weges zwischen dem Eschbach und den Ortslagen Bonames
und Nieder-Eschbach. Zudem muss die Verordnung zum Landschaftsschutzgebiet
"GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am Main" im Wege eines
Teillöschungsverfahrens geändert werden. Der Magistrat wird entsprechende
formale Schritte in Bezug auf die Änderung der Verordnung über das
Landschaftsschutzgebiet "GrünGürtel und Grünzüge in der Stadt Frankfurt am
Main" vom 12.05.2010 einleiten. Zu III.
Im Regionalen Flächennutzungsplan
(RegFNP) des Regionalverbands FrankfurtRheinMain ist der östliche Teil des
Plangebiets nördlich der Straße Am Römerhof als Fläche für den Gemeinbedarf
(Bestand), der westliche Teil als gewerbliche Baufläche (Bestand) dargestellt.
Die heutige durch den Polizeisportverein Grün-Weiß e.V. und den Fußballverein
SG Rot-Weiß Frankfurt e.V. genutzte Fläche ist als Grünfläche (Bestand) mit der
Zweckbestimmung Sportanlage dargestellt und wird von den Festlegungen
Vorranggebiet Regionaler Grünzug sowie Vorbehaltsgebiet für besondere
Klimafunktionen überlagert. Das Plangebiet wird von Ost nach West sowie im
östlichen Bereich von der Mitte Richtung Süden von Hauptverkehrsstraßen
durchzogen. Der Bereich südwestlich dieser Straßen ist ebenfalls als Grünfläche
ausgewiesen und wird auch von den Festlegungen Vorranggebiet Regionaler Grünzug
sowie Vorbehaltsgebiet für besondere Klimafunktionen überlagert. Des Weiteren
wird das Plangebiet von einer überörtlichen Fahrradroute (Bestand)
durchzogen. Zur Anpassung des RegFNP an die
geänderten Planungsziele ist dieser im Parallelverfahren gemäß § 8 (3) BauGB
entsprechend zu ändern. Des Weiteren ist zur Anpassung des Regionalplans
Südhessen (RPS) / RegFNP 2010 an die geänderten Planungsziele ein
Zielabweichungsverfahren gemäß § 8 (2) HLPG durchzuführen. Die Planung einer
weiterführenden Schule auf den Flächen des heute durch den Polizeisportverein
Grün-Weiß e.V. und SG Rot-Weiß Frankfurt e. V. genutzten Flächen beeinträchtigt
das Vorranggebiet Regionaler Grünzug und widerspricht damit den
regionalplanerischen Zielsetzungen. Darüber hinaus bereitet die Planung im
Umfang von mehr als 5 ha die Umnutzung von Flächen, die im RPS / RegFNP
2010 als gewerbliche Bauflächen dargestellt sind, in gemischte Bauflächen vor.
Gemäß den textlichen Festsetzungen des RPS / RegFNP 2010 stellt die Darstellung
gewerblicher Bauflächen zugleich die Festlegung des Vorranggebiets Industrie
und Gewerbe dar. Die geplante Umnutzung dieses Vorranggebiets in ein
Vorranggebiet Siedlung widerspricht daher den genannten regionalplanerischen
Zielsetzungen. Zu IV. Zur Realisierung des aufzustellenden Bebauungsplans
Nr. 919 wird eine Neuordnung der vorhandenen Grundstückssituation erforderlich.
Sofern eine vollständige Neuordnung der Grundstücke nicht durch
privatrechtliche Regelungen erfolgt, soll ein Baulandumlegungsverfahren nach §§
45 ff. BauGB oder eine vereinfachte Umlegung nach §§ 80 ff. BauGB durchgeführt
werden. Nach § 78 BauGB trägt die Gemeinde
die Verfahrenskosten und die nicht durch die Geldleistungen nach § 64 (3) BauGB
gedeckten Sachkosten. Die zu erwartenden Einnahmen aus der Abschöpfung der
Umlegungsvorteile oder anderer durch das Verfahren bewirkter
Ausgleichsleistungen werden die Verfahrens- und Sachkosten decken. Zu V. Die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, im
Geltungsbereich des Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof städtebauliche
Maßnahmen durchzuführen. Das Gewerbegebiet Am Römerhof ist Bestandteil des
Integrierten Stadtentwicklungskonzeptes der Stadt Frankfurt am Main und besitzt
eine besondere Bedeutung für die Wohnbaulandentwicklung innerhalb des
Frankfurter Stadtgebiets. Der aufzustellende Bebauungsplan Nr. 919 soll hierbei
die planungsrechtlichen Grundlagen für ein gemischt genutztes, urbanes Quartier
mit etwa 2.000 Wohneinheiten und Schulstandorte für eine weiterführende Schule
sowie eine Grundschule schaffen. Die Erschließung des Quartiers durch den
motorisierten Individualverkehr und den ÖPNV erfordert hierbei eine Anpassung
der Straße Am Römerhof sowie die Verlängerung der Stadtbahnlinie U 5 nach
Westen. Zur Umsetzung dieser Ziele kann es notwendig sein, bebaute und
unbebaute Grundstücke zu erwerben, um sie im Sinne der definierten
städtebaulichen Zielvorstellungen einer geordneten städtebaulichen Entwicklung
zuzuführen. Zur Sicherung dieser Entwicklung soll
für Teilbereiche des aufzustellenden Bebauungsplans Nr. 919 - Am Römerhof
eine Satzung über ein besonderes Vorkaufsrecht nach § 25 (1) Satz 1 Nr. 2
BauGB erlassen werden. Da die Stadt Frankfurt am Main beabsichtigt, auf den
Flurstücken im Geltungsbereich der Vorkaufssatzung Nr. 1 - Am Römerhof
städtebauliche Maßnahmen durchzuführen, kann sie an diesen Grundstücken ein
besonderes Vorkaufsrecht geltend machen. Die durch die Vorkaufssatzung ggf.
entstehenden Kosten werden aus den laufenden Haushaltsmitteln des Amtes für Bau
und Immobilien, das für derartige Grundstücksgeschäfte Mittel vorhält,
finanziert. Anlage 1_Lageplan (ca. 1,8 MB) Anlage
2_Vorkaufssatzung (ca.
496 KB) Anlage 3_Geltungsbereichskarte (ca. 1,1 MB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
29.10.2018, OA 322
Antrag vom
26.10.2018, OF
683/2
Antrag vom 15.08.2019, OF 885/2
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 26.04.2024, M 57 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen Beratung im Ortsbeirat: 1, 2, 15
Versandpaket: 26.09.2018 Beratungsergebnisse: 25. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 25.10.2018, TO I, TOP 19
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 167 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD und LINKE.; FDP und BFF (=
Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 26. Sitzung des OBR
15 am 26.10.2018, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 26. Sitzung des OBR 2
am 29.10.2018, TO I, TOP 43 Beschluss: Anregung OA 322 2018
1. a) Die
Vorlage M 167 wird bis zur Öffentlichen Vorstellung des Bebauungsplans im
Ortsbeirat zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird
gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
2. Die Vorlage
OF 683/2 wird mit der Maßgabe beschlossen, dass folgender Text als Einleitung
vorangestellt wird: "Der Ortsbeirat 2 begrüßt die Überlegungen des
Magistrats zur Bebauung des Quartiers Am Römerhof"
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, Piraten und BFF bei
Enthaltung 1 GRÜNE und LINKE. zu 2. CDU, SPD, 2 GRÜNE, FDP, Piraten und BFF bei
Enthaltung 1 GRÜNE und LINKE. 25. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 29.10.2018, TO I, TOP
16 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 167 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und FRAKTION
gegen FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
26. Sitzung des
OBR 1 am 30.10.2018, TO I, TOP 49 Beschluss: Der Vorlage M 167 wird zugestimmt.
Abstimmung:
SPD, CDU, GRÜNE, LINKE., BFF und PARTEI gegen FDP
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 30.10.2018, TO I, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen die Beratung der Vorlage M 167 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Wirtschaft und Frauen die Beratung der
Vorlage OA 322 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP, und FRANKFURTER gegen
LINKE. (= Zurückstellung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, FDP und
FRANKFURTER gegen LINKE. (= Zurückstellung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: BFF (M 167 = Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Fraktion
(M 167 = Annahme) 26. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 06.11.2018, TO I, TOP 32
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Die Beratung der Vorlage M 167 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. 2. Die Beratung
der Vorlage OA 322 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
28. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 08.11.2018, TO II, TOP 33
Beschluss: 1. Die Beratung
der Vorlage M 167 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
2. Die Beratung
der Vorlage OA 322 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
27. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 11.12.2018, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 167 wird mit der Maßgabe zugestimmt,
dass die für eine Bebauung durch öffentliche Wohnungsbaugesellschaften
vorgesehenen 40 % im geförderten Wohnungsbau zu 15 % im ersten Förderweg und
25 % im zweiten Förderweg gebaut werden und in beiden Fällen eine
gleichmäßige Verteilung auf die verschiedenen Stufen unter den betreffenden
städtischen Richtlinien angestrebt wird. Der Magistrat wird beauftragt, die
ABG Frankfurt Holding mit einem Gesellschafterbeschluss entsprechend zu
beauftragen. 2. a) Die Ziffer 1. der Vorlage OA 322 wird
abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der Vorlage OA 322 wird in der vorgelegten
Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (=
Annahme ohne Zusatz), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 322) sowie
FRANKFURTER (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD,
LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) b) CDU, SPD,
GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: ÖkoLinX-ARL (M 167 = Ablehnung, OA 322 = Annahme)
29. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 13.12.2018, TO II, TOP 28
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 167 wird mit der Maßgabe zugestimmt, dass die für eine Bebauung durch
öffentliche Wohnungsbaugesellschaften vorgesehenen 40 Prozent im geförderten
Wohnungsbau zu 15 Prozent im ersten Förderweg und zu 25 Prozent im zweiten
Förderweg gebaut werden und in beiden Fällen eine gleichmäßige Verteilung auf
die verschiedenen Stufen unter den betreffenden städtischen Richtlinien
angestrebt wird. Der Magistrat wird beauftragt, die ABG Frankfurt Holding mit
einem Gesellschafterbeschluss entsprechend zu beauftragen.
2. a) Die
Ziffer 1. der Vorlage OA 322 wird abgelehnt. b) Der Ziffer 2. der
Vorlage OA 322 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE. und FDP (=
Annahme ohne Zusatz), BFF und FRAKTION (= Annahme im Rahmen OA 322) sowie
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. a) CDU, SPD und GRÜNE gegen AfD, LINKE., FDP, BFF,
FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) b) CDU, SPD, GRÜNE,
AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL
28. Sitzung des OBR 2
am 21.01.2019, TO I, TOP 14 Beschluss: Die Vorlage M 167 wird bis zur Vorstellung des
Bebauungsplans im Ortsbeirat zurückgestellt. Abstimmung:
Einstimmige Annahme 33. Sitzung des OBR 2
am 19.08.2019, TO I, TOP 13 Beschluss: 1. Der Vorlage
M 167 wird unter Hinweis auf OA 322 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 885/2 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und
BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Piraten
zu 2. CDU, SPD, 2 GRÜNE und FDP gegen 1 GRÜNE, LINKE. und
BFF (= Ablehnung) bei Enthaltung 1 GRÜNE und Piraten
Beschlussausfertigung(en): § 3335, 28. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 08.11.2018 § 3475, 29. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 13.12.2018 Aktenzeichen: 61 00