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traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH hier: Anpassung des Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrages (AüBV)

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 22.05.2015, M 86

Betreff: traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH hier: Anpassung des Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrages (AüBV) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2002, § 2055 (M 257) Den vorgelegten Änderungen des Aufgaben- und Beleihungsvertrages zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (Entwurf Stand 28.01.2015), mit dem die Stadt als Aufgabenträger des ÖPNV ihre Aufgaben nach dem Hessischen ÖPNV-Gesetz auf die traffiQ durch Beleihung übertragen hat, wird zugestimmt. Begründung: Nach Ausgründung der traffiQ aus der VGF hat die Stadtverordnetenversammlung die zukünftigen Aufgaben der Gesellschaft mit Beschluss § 2055 vom 31.01.2002 in Form eines zwischen der Stadt Frankfurt und der Gesellschaft geschlossenen Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrages (AüBV) festgelegt. Der AüBV nimmt an diversen Stellen Bezug auf die der Aufgabenzuweisung zugrundeliegenden nationalen und europäischen Rechtsgrundlagen (Hessisches ÖPNV-Gesetz, Personenbeförderungsgesetz, einschlägige EU-Verordnungen). Bei diesen haben sich seither durch gesetzliche Novellierungen Veränderungen ergeben, die dazu führen, dass der bisher gültige AüBV sowohl im Hinblick auf die genannten Rechtsgrundlagen als auch in Bezug auf die dort festgelegten Regelungsbefugnisse inhaltlich nicht mehr aktuell ist. Gerade im Hinblick auf die anstehenden Direktvergaben von Busverkehrsleistungen, mit deren Durchführung traffiQ von der Aufgabenträgerin Stadt Frankfurt explizit durch den Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4843 vom 24.07.2014 beauftragt ist, gilt es, rechtliche Risiken, die sich formal auch aus einer nicht aktuellen Beleihung ergeben könnten, zu vermeiden. Aus diesem Grund hat die Geschäftsführung eine Aktualisierung des AüBV im Hinblick auf die veränderten gesetzlichen Rechtsgrundlagen erarbeitet (siehe Anlagen), die noch vor Inkrafttreten der ersten Direktvergabe des Linienbündels D zum 01.08.15 durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollte. Es dient zur Kenntnis, dass nach Auffassung des städtischen Rechtsamtes eine Anpassung des AüBV an die geänderte Rechtslage unumgänglich ist, um auch zukünftig die Grundlage für das Tätigwerden der traffiQ u.a. im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags Schiene und des bei der Aufgabenwahrnehmung und Mitwirkung beim Rhein-Main-Verkehrsverbundes (RMV), zu gewährleisten. Insbesondere für die Durchführung sowie auch die anstehenden Umsetzung der Direktvergabe von Busverkehrsleistungen (Bus-)Betrauungen wird eine rechtsgültige Beleihung als unabdingbar angesehen. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass der traffiQ-Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23.03.2015 die Geschäftsführung beauftragt hat, über die Dezernate VI und III einen Vortrag des Magistrats an die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, der eine Anpassung des AüBV gemäß dem vorgelegten Entwurf (Stand 28.01.2015) zum Inhalt hat. Anlage 1_AueBV_Aenderungen (ca. 3,7 MB) Anlage 2_AueVB_Reinschrift (ca. 3,4 MB) Vertraulichkeit: Nein

Beratungsverlauf 3 Sitzungen

Sitzung 41
Verkehrsausschusses
TO I, TOP 11
Angenommen
Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke FDP Römer
Ablehnung:
SPD
Enthaltung:
BFF
Sitzung 42
Haupt- und Finanzausschusses
TO II, TOP 10
Angenommen
Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke FDP Römer REP
Ablehnung:
SPD ÖkoLinX-ARL STV
Enthaltung:
BFF Krebs
Sitzung 43
Stadtverordnetenversammlung
TO II, TOP 28
Angenommen
Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Zustimmung:
CDU Grüne Linke FDP Römer REP
Ablehnung:
SPD ÖkoLinX-ARL STV
Enthaltung:
BFF Krebs

Verknüpfte Vorlagen