traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH hier: Anpassung des Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrages (AüBV)
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 22.05.2015, M 86 Betreff: traffiQ Lokale
Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH hier: Anpassung des
Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrages (AüBV) Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 31.01.2002,
§ 2055 (M 257) Den vorgelegten Änderungen des
Aufgaben- und Beleihungsvertrages zwischen der Stadt Frankfurt am Main und der
traffiQ Lokale Nahverkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (Entwurf Stand
28.01.2015), mit dem die Stadt als Aufgabenträger des ÖPNV ihre Aufgaben nach
dem Hessischen ÖPNV-Gesetz auf die traffiQ durch Beleihung übertragen hat, wird
zugestimmt. Begründung: Nach Ausgründung der traffiQ aus der VGF hat die
Stadtverordnetenversammlung die zukünftigen Aufgaben der Gesellschaft mit
Beschluss § 2055 vom 31.01.2002 in Form eines zwischen der Stadt Frankfurt und
der Gesellschaft geschlossenen Aufgabenübertragungs- und Beleihungsvertrages
(AüBV) festgelegt. Der AüBV nimmt an diversen Stellen Bezug auf die der
Aufgabenzuweisung zugrundeliegenden nationalen und europäischen
Rechtsgrundlagen (Hessisches ÖPNV-Gesetz, Personenbeförderungsgesetz,
einschlägige EU-Verordnungen). Bei diesen haben sich seither durch gesetzliche
Novellierungen Veränderungen ergeben, die dazu führen, dass der bisher gültige
AüBV sowohl im Hinblick auf die genannten Rechtsgrundlagen als auch in Bezug
auf die dort festgelegten Regelungsbefugnisse inhaltlich nicht mehr aktuell
ist. Gerade im Hinblick auf die
anstehenden Direktvergaben von Busverkehrsleistungen, mit deren Durchführung
traffiQ von der Aufgabenträgerin Stadt Frankfurt explizit durch den Beschluss
der Stadtverordnetenversammlung § 4843 vom 24.07.2014 beauftragt ist, gilt es,
rechtliche Risiken, die sich formal auch aus einer nicht aktuellen Beleihung
ergeben könnten, zu vermeiden. Aus diesem Grund hat die Geschäftsführung eine
Aktualisierung des AüBV im Hinblick auf die veränderten gesetzlichen
Rechtsgrundlagen erarbeitet (siehe Anlagen), die noch vor Inkrafttreten der
ersten Direktvergabe des Linienbündels D zum 01.08.15 durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossen werden sollte. Es dient zur Kenntnis, dass nach Auffassung des
städtischen Rechtsamtes eine Anpassung des AüBV an die geänderte Rechtslage
unumgänglich ist, um auch zukünftig die Grundlage für das Tätigwerden der
traffiQ u.a. im Rahmen des öffentlichen Dienstleistungsauftrags Schiene und des
bei der Aufgabenwahrnehmung und Mitwirkung beim Rhein-Main-Verkehrsverbundes
(RMV), zu gewährleisten. Insbesondere für die Durchführung sowie auch die
anstehenden Umsetzung der Direktvergabe von Busverkehrsleistungen
(Bus-)Betrauungen wird eine rechtsgültige Beleihung als unabdingbar
angesehen. Weiterhin dient zur Kenntnis, dass
der traffiQ-Aufsichtsrat in seiner Sitzung am 23.03.2015 die Geschäftsführung
beauftragt hat, über die Dezernate VI und III einen Vortrag des Magistrats an
die Stadtverordnetenversammlung einzubringen, der eine Anpassung des AüBV gemäß
dem vorgelegten Entwurf (Stand 28.01.2015) zum Inhalt hat. Anlage
1_AueBV_Aenderungen (ca.
3,7 MB) Anlage
2_AueVB_Reinschrift (ca.
3,4 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 09.02.2001, M 49
Vortrag des
Magistrats vom 16.07.2001, M 147
Vortrag des
Magistrats vom 07.12.2001, M 257 (nicht öffentlich)
Vortrag des
Magistrats vom 11.11.2022, M 189
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Versandpaket: 27.05.2015 Beratungsergebnisse: 41. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 07.07.2015, TO I, TOP 11
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 86 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und RÖMER gegen SPD (=
Ablehnung); BFF (= Enthaltung) 42. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 14.07.2015, TO II, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 86 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP und RÖMER gegen SPD (=
Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) REP (= Annahme) Stv. Krebs (=
Enthaltung) 43. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 16.07.2015, TO II, TOP 28
Beschluss: Der Vorlage M 86 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, LINKE., FDP, RÖMER und REP gegen SPD
und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
Stv. Krebs (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 6157, 43. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 16.07.2015 Aktenzeichen: 92 14