Rahmenkonzept Gewerbegebiet Sossenheim
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 07.05.2010, M
85 Betreff:
Rahmenkonzept Gewerbegebiet
Sossenheim Der Magistrat wird beauftragt, die
Vermarktung städtischer Grundstücke gemäß dem in Anlage 1 dargestellten
Rahmenkonzept unter Berücksichtigung der Erläuterungen in der Begründung dieses
Magistratsvortrages vorzubereiten. Begründung: A.
Zielsetzung Das
Rahmenkonzept stellt ein städtebauliches Konzept zur Nutzungsstruktur des
Gewerbegebiets Sossenheim aufgrund der Bestandsnutzungen und der noch
vorhandenen Entwicklungsmöglichkeiten auf der Grundlage des geltenden
Planungsrechtes dar. Diesem Konzept entsprechend soll die Vermarktung der
städtischen Grundstücke erfolgen mit dem Ziel die Entwicklungschancen für
klassische Gewerbebetriebe zu erhöhen. Im Stadtgebiet sind nach weitgehend
abgeschlossener Entwicklung des Gebiets Am Martinszehnten nicht genügend
geeignete Flächenangebote vorhanden. Die mit der Einschränkung des
Nutzungsspektrums faktisch verbundene Reduzierung von Grundstückswerten für
städtische Grundstücke auf noch verfügbaren Baufeldern erhöht die Chancen, für
die Zielgruppe der kleinen und mittleren Gewerbebetriebe auch geeignete
Angebote machen zu können. B. Alternativen Eine modifizierte städtebauliche Flächengliederung
des Rahmenkonzepts ist möglich. Ein alternativer Lösungsvorschlag für die
gezielte Vermarktung städtischer Grundstücke zur Flächensicherung für
produzierendes Gewerbe auf Grundlage des bestehenden Planungsrechts besteht
nicht. C. Lösung Das Gewerbegebiet Sossenheim liegt im Westen
Frankfurts im Schnittbereich von A5, A66 und A648. Der Bebauungsplan Nr. 341
(geändert durch Bebauungsplan Nr. 341 Ä vom 12.07.2005) wurde 1981
rechtverbindlich mit dem Ziel, die gewerblichen Bauflächen im westlichen
Frankfurt zu vermehren und Firmen- und Betriebsumsiedlungen zu ermöglichen.
Dabei standen das Interesse an einem breiten Arbeitsplatzangebot und
wirtschaftspolitische Erwägungen im Vordergrund. Der Standort der
Gewerbeansiedlung in Sossenheim wurde angesichts der verkehrsgünstigen Lage und
der damals bereits erwarteten S-Bahn-Haltestelle an der Eschborner
Gemarkungsgrenze gewählt. Seit den 60er Jahren entwickelte sich nordwestlich
angrenzend das Gewerbegebiet Eschborn-Süd als florierendes
Dienstleistungszentrum und profitierte von der günstigen geographischen Lage
zur Stadt Frankfurt, zu dem Flughafen und der Autobahnanbindung sowie von den
Gewerbesteuervorteilen in Eschborn. Die Nachfrage nach Büroflächen in dezentralen
Randlagen mit preisgünstigeren Bodenwerten im Vergleich zur Innenstadt stieg
an. Im Gewerbegebiet Sossenheim entstanden zahlreiche Bürogebäude, die in
Teilen des Gebiets eine Entwicklung zu einem reinen Bürostandort bzw. zu einem
Kerngebiet erwarten ließen, während sich das klassische Gewerbe nicht
(merklich) ansiedelte. In den letzten Jahren stagnierte im Gebiet die Nachfrage
nach Büroimmobilien. Der aktuelle Bodenpreis, orientiert an den bestehenden
Büronutzungen, macht den Standort für klassisches Gewerbe uninteressant. In
Anbetracht der weiterhin für kleine und mittlere Gewerbebetriebe zu hohen
Bodenpreise ist die Ansiedlung von Gewerbe selbsttätig nicht zu erwarten.
Rund 70% der Bauflächen des Bebauungsplanes 341Ä
sind noch immer unbebaut und damit ungenutzt. Ein nicht unerheblicher
Flächenanteil befindet sich davon in städtischem Eigentum (Vgl. Anlage 2).
Teilbereiche der Flächenpotenziale stehen derzeit jedoch nicht zur Verfügung,
da diese im laufenden Umlegungsverfahren noch neu geordnet werden müssen.
Hinsichtlich der
Gewerbeflächennachfrage und auch in Anbetracht der absehbaren abgeschlossenen
Vermarktung freier Gewerbeflächen im Gewerbegebiet Am Martinszehnten stellt das
Gewerbegebiet Sossenheim mit bestehendem Planungsrecht und vielen unbebauten
Grundstücken ein großes Gewerbeflächenpotenzial in verkehrsgünstiger Lage dar.
Die verfügbaren Flächen sind im Sinne einer städtebaulichen Entwicklung
besonders geeignet, um erweiterungswilligen, verlagerungsbedürftigen oder neuen
Gewerbebetrieben einen Standort zu bieten. Das Ziel des Rahmenkonzepts stellt eine geordnete
Nutzungsentwicklung mit definierten Zonen sich ergänzender Nutzungen zur
Verbesserung der Gebietsstruktur und zur Flächensicherung für produzierendes
Gewerbe dar. Durch gezielte Vermarktung der städtischen Grundstücke nach
Maßgabe dieses Rahmenkonzepts kann sich klassisches Gewerbe im Gewerbegebiet
Sossenheim ansiedeln gemäß der Zielsetzung des Bebauungsplanes und seiner
Festsetzungen. Das bestehende Planungsrecht mit der überwiegend festgesetzten
Nutzungsart Gewerbe gemäß § 8 BauNVO bleibt unverändert, d. h. eine rechtliche
Einschränkung von privaten Grundstückseigentümern durch das Rahmenkonzept
erfolgt nicht.
Das Rahmenkonzept gliedert das
Gewerbegebiet in zwei Nutzungszonen. Der Bereich Geschäfts-, Büro- und
Verwaltungsgebäude stellt die Entwicklung eines zusammenhängenden Büro- und
Dienstleistungsbereiches dar. Es grenzt an die Büronutzung des Gewerbegebiets
Eschborn und umfasst die bestehenden Büroparks auf Sossenheimer Seite entlang
der Wilhelm-Fay-Straße. Vorwiegend in den Randlagen ist ein Bereich für
sonstige Gewerbebetriebe vorgesehen. In diesem Bereich sollen Bürogebäude nur
entstehen, die in einem direkten betrieblichen Zusammenhang mit einem
gewerblichen Betrieb stehen. Die Flächenzuordnung hat auch eine Stärkung des
städtebaulichen Erscheinungsbildes für das gesamte Gewerbegebiet zum Ziel.
Hierbei soll durch eine Sicherung von Raumkanten mit der Orientierung der
höheren (Büro-)Gebäude entlang der zentralen Erschließungsachse
(Wilhelm-Fay-Str.) eine Aufwertung des Gebietseindrucks und eine Verbesserung
der Standortadresse als Ansiedlungskriterium künftiger Betriebe erreicht
werden. D. Kosten Gemäß dem Rahmenkonzept erfolgt die künftige
Weiterentwicklung des Gebiets und speziell der noch nicht bebauten städtischen
Flächen. Wesentliche Anteile der im Rahmen der Baulandumlegung bisher noch
nicht zugeteilten Flächen an die Stadt stehen damit einer höherwertigen,
büroorientierten Nutzung nicht mehr zur Verfügung. Die Verkehrswerte einiger
städtischer, bzw. im Rahmen der Baulandumlegung künftig der Stadt zuzuteilenden
Grundstücke müssen neu bilanziert werden. Die damit notwendigen und teilweise
erheblichen Korrekturen nach unten ermöglichen erst die Bereitstellung dieser
Flächen für traditionelle Gewerbebetriebe kleiner und mittlerer Größe. Das
Rahmenkonzept ist somit die Handlungsgrundlage für die Vermarktung städtischer
Grundstücke und die Ansiedlung für Gewerbeinteressenten auf der Basis des
vorhandenen Planungsrechts. Anlage 1_Rahmenkonzept&nb
sp; (ca. 2,8 MB) Anlage 2 (ca. 208 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
17.08.2010, OA 1157
Antrag vom
14.06.2010, OF
1513/6
Antrag vom 20.05.2010, OF 1514/6
Antrag vom
28.07.2010, OF
1522/6 Zuständige Ausschüsse:
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Wirtschaft und Frauen
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6, 7 Versandpaket:
12.05.2010 Beratungsergebnisse: 44. Sitzung des OBR 7
am 08.06.2010, TO II, TOP 1 Beschluss: Der Vorlage M 85
wird zugestimmt.
Abstimmung: Einstimmige
Annahme 44. Sitzung des OBR 6
am 15.06.2010, TO I, TOP 39 Beschluss: Anregung an den Magistrat OM 4311 2010
Auskunftsersuchen V 1337 2010
1.
a) Die Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen
Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten,
die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. 2.
Die
Vorlage OF 1513/6 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3.
Die Vorlage OF 1514/6 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme zu 3.
Einstimmige Annahme 42. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 21.06.2010, TO I, TOP
16 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
42. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 22.06.2010, TO I, TOP 6
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
45. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 29.06.2010, TO II, TOP 10 Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der
Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
45. Sitzung des OBR 6
am 17.08.2010, TO I, TOP 8 Beschluss: Anregung OA 1157 2010
1.
Der Vorlage M 85 wird unter Hinweis auf OA 1157 zugestimmt.
2.
Die Vorlage OF 1522/6 wird in der vorgelegten Fassung
beschlossen. Abstimmung: zu 1.
Einstimmige Annahme zu 2.
Einstimmige Annahme 43. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 23.08.2010, TO I, TOP
18 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1157 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
43. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 24.08.2010, TO I, TOP 10
Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1157 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
46. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 31.08.2010, TO II, TOP 4 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1157 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
44. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 20.09.2010, TO I, TOP
19 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1157 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP und FAG 44. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 21.09.2010, TO I, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1157 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FREIE WÄHLER
zu 2. CDU, SPD, GRÜNE,
FDP und FREIE WÄHLER 47. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.09.2010, TO II, TOP 3 Beschluss: nicht auf TO
1.
Die
Beratung der Vorlage M 85 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt.
2. Die Beratung der Vorlage OA 1157 wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE,
LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
45. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 01.11.2010, TO I, TOP
17 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 85 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 1157 zugestimmt.
2.
Der Vorlage OA 1157 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP
(M 85 = Annahme unter Berücksichtigung OA 1157, OA 1157 = Annahme) NPD (M
85 und OA 1157 = Annahme) 45. Sitzung des
Ausschusses für Wirtschaft und Frauen am 02.11.2010, TO I, TOP 7
Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 85 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 1157 zugestimmt.
2.
Der Vorlage OA 1157 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 09.11.2010, TO II, TOP 5 Bericht: TO II Die
Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1.
Der
Vorlage M 85 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 1157 zugestimmt.
2.
Der Vorlage OA 1157 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
zu 2.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und FREIE WÄHLER
48. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 11.11.2010, TO II, TOP 37 Beschluss: 1.
Der
Vorlage M 85 wird unter Berücksichtigung der Vorlage OA 1157 zugestimmt.
2.
Der Vorlage OA 1157 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung: zu 1.
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER, REP und NPD
zu
2. CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, FREIE WÄHLER,
REP und NPD Beschlussausfertigung(en): § 8998, 48. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 11.11.2010 Aktenzeichen: 61 0