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Jahresabschluss 2016 inklusive Finanzcontrollingbericht 2016

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 21.04.2017, M 83 Betreff: Jahresabschluss 2016 inklusive Finanzcontrollingbericht 2016 I. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den Jahresabschluss 2016 für den Bereich Stadtverwaltung wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.542.844.344,60 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 113.954.190,37 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 39.840.651,89 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen 74.113.538,48 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 172.767.128,99 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von - 234.416.948,44 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von - 113.382.637,44 €, mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von - 3.177.681,86 €, und mit einem Finanzmittelbedarf von - 178.210.138,75 € und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 113.563.288,82 €. II. Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit 39.840.651,89 € der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" zugeführt. Der Stand der Rücklagen inklusive des Überschusses 2016 beträgt damit 771.266.423,81 €. III. Die Fehlbeträge aus den außerordentlichen Ergebnissen 2011 bis 2015 in Höhe von kumuliert - 140.009.983,07 € werden 2016 aus der außerordentlichen Rücklage ausgeglichen. Der Rücklagenbestand beläuft sich damit nach dem Verlustausgleich 2011 bis 2015 auf 16.630.033,91 €. Der Überschuss des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, wird mit 74.113.538,48 € der "Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses" zugeführt. Der Stand der außerordentlichen Rücklagen inklusive des Überschusses 2016 beträgt damit 90.743.572,39 €. IV. Mit dem Jahresabschluss 2016 werden den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften entsprechend im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 223,65 Mio. € (Vorjahr 182,25 Mio. €) gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen. Die Budgetüberträge des Ergebnishaushaltes belasten die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme. Im Finanzhaushalt werden in den Fachbereichen Ausgabereste in einer Gesamthöhe von 733,77 Mio. € gebildet (Vorjahr saldiert ohne übertragene Kreditermächtigung 663,50 Mio. €). Zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen des Ergebnishaushaltes stehen zum 31.12.2016 Kassenmittel in Höhe von rd. 113,56 Mio. € zur Verfügung. Für die Budgetüberträge im investiven Bereich können Kreditermächtigungen aus Vorjahren, die mit 758,74 Mio. € in das nachfolgende Haushaltsjahr vorgetragen werden, in Anspruch genommen werden. V. Es dient zur Kenntnis, dass für den Gebührenbereich Friedhof im Haushaltsjahr 2016 ein Verlust in Höhe von 2.401.551,56 € entstanden ist, der nicht aus einem Sonderposten ausgeglichen werden konnte, sondern aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt wird. Der Magistrat wird hierzu eine gesonderte Beschlussvorlage einbringen. VI. Es dient zur Kenntnis, dass im Rahmen der Jahresabschlüsse 2014 und 2015 Budgetüberträge in Höhe von 2,5 Mio. € zweckgebunden zur Deckung künftiger Belastungen aus der Einführung von Leistungsanreizen für die Beamtinnen und Beamten vorgetragen wurden. Die Zweckbindung wird zu Gunsten der Deckung überplanmäßiger Personalaufwendungen in verschiedenen Budgetbereichen aufgehoben (siehe Ziffer VIII. und IX.). VII. Es dient zur Kenntnis, dass es im Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft - im Bereich des Kulturamtes bei den Zuwendungen und Zuschüssen aufgrund von Mehrkosten bei den Mietzuschüssen für Vereine und Organisationen in Bürgergemeinschaftseinrichtungen der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH zu Überschreitungen in Höhe von 174.535,69 € kam, die im Rahmen des Jahresabschlusses zu Lasten der Gesamtdeckung genehmigt werden. VIII. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat VIII - Soziales - im voll budgetierten Bereich saldiert eine Überschreitung in Höhe von 3.463.497,34 € entstanden ist. Insbesondere aufgrund der aktuellen Flüchtlingssituation resultierte ein Bedarf für Leiharbeitskräften in 2016 von 3.329.318,18 €. Die überplanmäßigen Aufwendungen in Höhe von insgesamt 3.463.497,34 € werden genehmigt. Die Deckung erfolgt in Höhe von 1.695.799,58 € innerhalb des Budgets zu Lasten des Personalkostenansätze sowie in Höhe von 1.633.518,60 € zu Lasten zentraler Personalkostenveranschlagungen. Der Differenzbetrag zur Gesamtsumme der Überschreitung (134.179,16 €) ist begründet durch nicht gedeckte Sachkosten für die Stabsstelle Flüchtlingsmanagement. Er wird zu Lasten der Gesamtdeckung gedeckt. IX. Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt 10.962.602,23 € zugelassen sind und in nachstehender Höhe, aufgeteilt zu Lasten der Gesamtdeckung, anderer Deckungsvorschläge außerhalb und innerhalb der Budgets durch Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen, tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Zu Lasten der Gesamtdeckung wurden im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen in Höhe von 8.825.602,23 € zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € I Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben Verfügung der Stadtkämmerei vom 06.02.2017 36.084,36 36.084,36 VII Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen § 2681 vom 31.01.2013 (M 290 / 2012) 3.400.000,00 4.374,43 IX Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen § 530 vom 15.09.2016 (M 152 / 2016) 5.389.517,87 731.812,02 Zwischensumme I 8.825.602,23 772.270,81 Nachrichtlich: Unter Berücksichtigung der Ziffern VII. und VIII. dieser Vorlage stellen sich die Mehraufwendungen zu Lasten der Gesamtdeckung wie folgt dar: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € VII Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben 174.535,69 174.535,69 VIII Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 134.179,16 134.179,16 Zwischensumme II 308.714,85 308.714,85 Gesamt 9.134.317,08 1.080.985,66 Die Pflichtrückstellung für die Rekultivierung und Nachsorge der ehemaligen Abfalldeponien wurde im Haushaltsjahr 2016 in Höhe von 3.426.000,00 € zu Lasten der Gesamtdeckung erhöht. Die Genehmigung erfolgt mittels separater Magistratsvorlage. Unterjährig wurden Mehraufwendungen zugelassen, die innerhalb der Budgets durch Minderaufwendungen bzw. Mehrerträge gedeckt waren. Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € XI Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen § 1091 vom 23.02.2017 (M 18 / 2017) 214.000,00 169.460,08 Zwischensumme I 214.000,00 169.460,08 Nachrichtlich: Unter Berücksichtigung der Ziffer VIII. dieser Vorlage ergeben sich folgende weitere Mehraufwendungen, die innerhalb des Budgets gedeckt werden können: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € VIII Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.695.799,58 1.695.799,58 Zwischensumme II 1.695.799,58 1.695.799,58 Gesamt 1.909.799,58 1.865.259,66 Ferner wurden im Dezernat XI - Integration und Bildung - das Budget im voll budgetierten Bereich durch das Stadtschulamt um 6.531.611,80 € überschritten. Eine entsprechende Mehrkostenvorlage befindet sich parallel im parlamentarischen Geschäftsgang. Weiterhin wurden im Ergebnishaushalt unterjährig Mehraufwendungen in Höhe von 1.935.000 € zu Lasten anderer Deckungsvorschläge außerhalb des Budgetbereiches zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich verausgabt waren. Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € VII Personalaufwendungen Verfügung der Stadtkämmerei vom 10.03.2017 389.000,00 388.357,83 VII Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben Verfügung der Stadtkämmerei vom 26.01.2017 12.500,00 12.500,00 VII Personalaufwendungen Verfügung der Stadtkämmerei vom 17.03.2017 12.000,00 12.000,00 IX Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen § 49 vom 12.05.2016 (M 31 / 2016) 30.000,00 2.090,59 X Personalaufwendungen Verfügung der Stadtkämmerei vom 10.03.2017 1.400.000,00 1.400.000,00 ZF Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben Verfügung der Stadtkämmerei vom 26.01.2017 44.000,00 44.000,00 ZF Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben MB 84 vom 22.01.2016 47.500,00 47.500,00 Zwischensumme I 1.935.000,00 1.906.448,42 Nachrichtlich: Unter Berücksichtigung der Ziffer VIII. dieser Vorlage stellen sich die Mehraufwendungen zu Lasten anderer Deckungsvorschläge außerhalb des Budgetbereiches wie folgt dar: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € VIII Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 1.633.518,60 1.633.518,60 Zwischensumme II 1.633.518,60 1.633.518,60 Gesamt 3.568.518,60 3.539.967,02 Summe Ergebnishaushalt gesamt 14.612.635,26 6.486.212,34 Im Finanzhaushalt wurden Mehrausgaben zu Lasten der Gesamtdeckung wie folgt zugelassen und in Anspruch genommen: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € XI Grundlagenermittlungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Schulprojekte des integrierten Schulentwicklungsplans § 940 vom 26.01.2017 (M 233 / 2016) 5.000.000,00 0,00 Summe I 5.000.000,00 0,00 Ferner liegen im Dezernat XI - Integration und Bildung - Budgetüberschreitung des Stadtschulamtes im Bereich des bewegliches Vermögens in Höhe von 3.062.128,40 € vor. Der Magistrat bringt hierzu eine separate Vorlage ein. Der Gesamtbetrag der überplanmäßigen Aufwendungen, Ausgaben und Auszahlungen beläuft sich im Haushaltsjahr 2016 somit auf rd. 19,51 Mio. €. Der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung nach § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO betreffend über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Haushaltsjahres 2016 wird damit genügt. X. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 26.01.2017, § 940 (M 233 / 2016) für die Grundlagenermittlungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Schulprojekte des integrierten Schulentwicklungsplans 2015 - 2019 im Haushaltsjahr 2016 überplanmäßige Auszahlungen in Höhe von 5,0 Mio. € zu Lasten der Gesamtdeckung genehmigt wurden, die nicht im Haushaltsjahr 2016 in Anspruch genommen wurden. Die nicht verausgabten Mittel in Höhe von 5,0 Mio. € stehen weiterhin zur Verfügung, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. XI. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 31.01.2013, § 2681 (M 290 / 2012) für die Sanierung des Parkhauses Dom Römer rd. 3,4 Mio. € außerplanmäßig zu Lasten der Gesamtdeckung genehmigt wurden, die nicht komplett in den Haushaltsjahren 2013 bis 2016 in Anspruch genommen wurden. Die bisher nicht verausgabten Mittel in Höhe von rd. 1,11 Mio. € stehen weiterhin zur Verfügung, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. XII. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016, § 530 (M 152 / 2016) für die Sanierung der Spundwand am Mainufer Höchst im Bereich "Batterie" rd. 5,39 Mio. € überplanmäßig zu Lasten der Gesamtdeckung genehmigt wurden, die nicht komplett in dem Haushaltsjahr 2016 in Anspruch genommen wurden. Die bisher nicht verausgabten Mittel in Höhe von rd. 4,66 Mio. € stehen weiterhin zur Verfügung, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. XIII. Es dient ferner zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Finanzcontrollingbericht zum Stand 31.12.2016 einschließt. Der Bericht zum Jahresabschluss 2016 wird der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben. XIV. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den Jahresabschluss 2016 für den Bereich der Zusatzversorgungskasse (ZVK) wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: 1 Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 736.137.981,64 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 € Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 25.629.899,27 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -31.092.770,58 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von 1.892,95 €, und mit einem Finanzmittelbedarf von -5.460.978,36 € und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von -996.000,19 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungs-mäßige Rückstellung enthalten sind. 2 Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 30.293.260,00 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -173.600,46 € Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 2.446.458,06 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -2.252.691,40 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, und mit einem Finanzmittelüberschuss von 193.766,66 € und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 165.190,86 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. XV. Der Jahresabschluss 2016 wird für die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen-Enkheim wie folgt aufgestellt: Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 96,42 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 € Begründung: in € Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz der Erträge und Aufwendungen von - 163.954.848,95 ein Ergebnis von 113.954.190,37 gegenüber. Im Finanzhaushalt steht dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von 21.884.000,00 ein Ergebnis von 172.767.128,99 und dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit von - 438.367.000,00 ein Ergebnis von - 234.416.948,44 und dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 345.000.000,00 ein Ergebnis von - 113.382.637,44 gegenüber. In der Vermögensrechnung ist eine weitere Zunahme der Bilanzsumme um 39,27 Mio. € auf 16,54 Mrd. € zu verzeichnen. Auf der Aktivseite erhöht sich das Sachanlagevermögen um 81,93 Mio. € insbesondere infolge der aus dem Treuhandvermögen Riedberg übernommenen Schulbau- und Infrastrukturmaßnahmen auf 13,27 Mrd. €. Das Finanzanlagevermögen steigt um rd. 11,61 Mio. € auf 2,13 Mrd. €. Der Bestand der flüssigen Mittel sinkt insbesondere aufgrund der hohen Tilgungsleistungen von 291,77 Mio. € um 178,21 Mio. € auf rd. 113,56 Mio. €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen (insbesondere die Personalrückstellungen +36,68 Mio. €) um rd. 27,47 Mio. € auf 1,53 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten sinken auf 2,21 Mrd. € (- 174,27 Mio. €). Trotz einer Entschuldung von rd. 113,38 Mio. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit nur um 14,18 Mio. € zurückgegangen, da zusammen mit dem Infrastrukturvermögen aus dem Treuhandvermögen Riedberg auch Verbindlichkeiten in Höhe von 99,2 Mio. € übernommen wurden. Mit 1,47 Mrd. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten. Das Eigenkapital steigt - maßgeblich aufgrund des Jahresüberschusses und der Rücklage aus Überschüssen des außerordentlichen Ergebnisses - um insgesamt 270,40 Mio. € auf 8,59 Mrd. €. Die Ergebnisse sind im Jahresabschluss einzeln nachgewiesen und im Rechenschaftsbericht sowie dem Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage _Jahresabschluss_2016 (ca. 9,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Bericht des Magistrats vom 19.06.2017, B 198 Vortrag des Magistrats vom 10.08.2018, M 142 Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 202 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 26.04.2017 Beratungsergebnisse: 12. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 30.05.2017, TO I, TOP 16 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF und FRAKTION (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.06.2017, TO II, TOP 28 Beschluss: Der Vorlage M 83 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD und FDP gegen LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF, FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 1458, 14. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.06.2017 Aktenzeichen: 20 16