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Umgestaltung der Gartenstraße zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße hier: Planungsmittelfreigabe

Vorlagentyp: M

Beschlussvorschlag

  1. Der Vorplanung zur Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlagen zugestimmt.
  2. Der Magistrat wird beauftragt,
    • a)auf Grundlage der Vorplanung eine baureife Planung zu erstellen,
    • b)zu prüfen, ob die Maßnahme förderfähig ist (FAG/MobiFö
    • G)und ggf. entsprechende Förderanträge zu stellen,
    • c)eine Bau-/Finanzierungsvorlage zu erarbeiten und der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorzulegen.
  3. Die Planungsmittel in Höhe von brutto 445 T€ werden bewilligt und freigegeben.
  4. Es dient zur Kenntnis, dass
    • a)der städtische Gesamtinvestitionsbedarf für die Umsetzung der Maßnahme auf rd. 2,9 Mio. € geschätzt wird,
    • b)die benötigten Planungsmittel in Höhe von 455 T€ auf der Projektdefinition 5.007005 "Radverkehr" zur Verfügung stehen und die Abwicklung auf Projektdefinition 5.002739 "Grunderneuerung der Gartenstraße zwischen Otto-Hahn-Platz und Schweizer Straße" erfolgt.

Begründung

A. Allgemeines

Mit Beschluss § 4424/2019 "Fahrradstadt Frankfurt" hat die Stadtverordnetenversammlung die Weichen für die Einleitung der Verkehrswende gestellt und eine massive Förderung umweltfreundlicher Mobilitätsarten beschlossen. Dazu zählt vor allem die Einrichtung einer fahrradfreundlichen Infrastruktur im gesamten Stadtgebiet und die Schließung von Lücken im bestehenden Radnetz. Der Gartenstraße kommt vor diesem Hintergrund eine besondere Bedeutung zu, hat sie doch im Bestand nicht nur unzureichende, sondern gar keine Radverkehrsanlagen. Zusätzlich stellt sie eine wichtige Radverkehrsverbindung zwischen der Alten Brücke/Walter-Kolb-Straße sowie der Schweizer Straße und weiter Richtung Westen dar. Im westlich der Schweizer Straße gelegenen Teil der Gartenstraße weisen die Verkehrsflächen einen schlechten Zustand auf, welcher durch eine Grunderneuerung behoben werden soll (vgl. M 15/23, § 3118). Damit werden dort ausreichend dimensionierte Radverkehrsanlagen geschaffen. Im Teil zwischen Schweizer Straße und Launitzstraße entsteht dadurch eine Lücke im Radnetz zur Walter-Kolb-Straße.

C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen

Das Ziel der Planung ist die Einrichtung einer durchgängigen Radverkehrsführung in der Gartenstraße zwischen der Schweizer Straße und der Launitzstraße. Die Planung soll im Westen an die Planung Gartenstraße West und im Osten an den Bestand in der Walter-Kolb-Straße anschließen. Folgender Zwangspunkt ist zu berücksichtigen: In diesem Straßenabschnitt befindet sich auf der Nordseite eine erhaltenswerte Baumreihe. Die Planung wurde gemäß diesem Aspekt entwickelt. Als Grundprinzip ist vorgesehen, auf der Nordseite einen Schutzstreifen unter Entfall der Stellplätze einzurichten und auf der Südseite aus städtebaulichen Gründen eine Kombination aus Schutzstreifen und Radweg anzulegen, um möglichst viele Parkplätze erhalten zu können.

D. Klimaschutz

Die Gesamtkosten der Maßnahme werden auf 2,9 Mio. € (brutto) geschätzt. Auf Grundlage aktueller Angebote wird mit Planungskosten in Höhe von 445 T€ (rd. 15 %) gerechnet.

Beratungsverlauf 1 Sitzung

Sitzung 41
OBR 7
TO I, TOP 41
Abgelehnt
1. Die Vorlage M 122 wird abgelehnt. (Ermächtigung gem. § 3 Absatz 3 GOOBR) 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ortsbeirat zeitnah einen Namen für Benennung des Weges vorlegen wird.
Zustimmung:
Annahme Bei Enthaltung Bff