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PAR_6240_2025 § 6240 ABGELEHNT

Erlass der „Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler in Frankfurt am Main“

Gremium

Stadtverordnetenversammlung

Sitzung

41

Beschlussdatum

5. Juni 2025

Gremiensitzung

5. Juni 2025

Zusammenfassung

Die Stadt Frankfurt am Main plant den Erlass einer Verordnung zum Schutz der Naturdenkmäler, um bestehende Verordnungen zu modernisieren und neue Naturdenkmäler auszuweisen. Dieses Vorhaben zielt darauf ab, einen effektiven Schutz für die Naturdenkmäler zu gewährleisten und die Pflege und den Unterhalt dieser Denkmäler sicherzustellen.

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Beschluss

1. Der Vorlage M 70 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, sich im Zuge der Aufstellung des qualifizierten Mietspiegels 2026 in den zuständigen Gremien auf den verschiedenen Regierungs- und Verwaltungsebenen aktiv dafür einzusetzen, dass der energetische Zustand der vermieteten Gebäude bzw. Wohnungen in Frankfurt noch systematischer bei der Erhebung zum Mietspiegel der Stadt Frankfurt und damit im finalen Mietspiegel-Modell abgebildet werden kann. Der Magistrat wird ferner beauftragt, im Magistratsbericht zur Mietspiegel-Veröffentlichung sowie in der Mietspiegel-Broschüre selbst dezidiert auf die Prüfung der Merkmale aus der Gruppe der energetischen Ausstattung und Beschaffenheit einzugehen. Zudem soll das zuständige Amt zeitnah nach der Veröffentlichung des Mietspiegels die Prüfergebnisse zu energetischen Merkmalen der Öffentlichkeit vorstellen und dabei auch die Gelegenheit zu Rückfragen und Diskussion geben, bspw. im Rahmen einer geeigneten Informationsveranstaltung. (NR 1207) 3. Durch das neu aufgelegte Förderprogramm zur Modernisierung des Wohnungsbestands werden energetische Sanierungen/Modernisierungen von Wohnungen und Gebäuden in Gebieten mit Milieuschutzsatzungen in größerem Umfang als bisher ermöglicht, ohne dass dies den Zielen der Erhaltungssatzung zur Erhaltung der Zusammensetzung der Wohnbevölkerung entgegensteht. Um den sozialen Ausgleich für die Mieter:innen zu gewährleisten und gleichzeitig den Gebäudestandard EH 70 zu erreichen, wovon auch die Mieter:innen bei der Nebenkostenabrechnung profitieren, ist eine Nutzung des Förderprogramms wünschenswert. Vor diesem Hintergrund wird der Magistrat gebeten, rechtssichere Möglichkeiten zur Erleichterung energetischer Sanierungen in Milieuschutzsatzungsgebieten oberhalb des GEG-Mindeststandards aufzuzeigen, bei denen das aktualisierte "Frankfurter Programm zur Modernisierung des Wohnungsbestandes (‚Modernisierungsbonus')" nicht in Anspruch genommen werden muss. Dabei ist zu berücksichtigen, dass durch die energetischen Modernisierungen keine zusätzlichen Belastungen für die Mieter:innen ausgelöst werden, die oberhalb der bisher zulässigen umlagefähigen Kosten zur Erreichung des GEG-Mindeststandards liegen. Dabei ist gewünscht, dass alle umlagefähigen Kosten warmmietenneutral abgebildet werden. (NR 1208) 4. Die Vorlagen NR 1225, NR 1247, NR 1248 und NR 1249 werden abgelehnt. 5. Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Edelmann, Zieran, Thoma, Dr. Dürbeck, Papke, Meyer, Yilmaz und Pauli sowie von Stadtrat Prof. Dr. Gwechenberger dienen zur Kenntnis.

Verknüpftes Dokument

M_70_2025