Jahresabschluss 2023 inklusive Finanzcontrollingbericht 2023
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 52 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Der Jahresabschluss 2023 der Kernverwaltung wurde gemäß den einschlägigen Bestimmungen der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) und der Verordnung über die Aufstellung und Ausführung des Haushaltsplans der Gemeinden (Gemeindehaushaltsverordnung - GemHVO) unter Beachtung der Verwaltungsvorschriften und Hinweise des Hessischen Ministeriums des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz aufgestellt. Die Ergebnisse sind in der Vermögens-, Ergebnis- und Finanzrechnung einzeln nachgewiesen und im Lage- und Rechenschaftsbericht sowie den Anlagen zum Jahresabschluss erläutert.