Skip to main content Skip to navigation Skip to footer

Umgestaltung der Straße Alt-Nied (K 803) Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 15.01.2018, M 4 Betreff: Umgestaltung der Straße Alt-Nied (K 803) Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, § 5782 (M 24) 1. Der Umgestaltung der Straße Alt-Nied (K 803) zwischen Oeserstraße und Franz-Simon-Straße wird entsprechend der vorgelegten Planunterlage zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1,91 Mio. € werden bereitgestellt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Finanzierung der Baumaßnahme in Höhe von 1,91 Mio. € aus Mitteln der Projektdefinition 5.006295, Programm "Schöneres Frankfurt", Sammelveranschlagung in der Produktgruppe 13.01, erfolgt, von denen bereits rd. 66.467 € für Planungsleistungen verausgabt wurden; b) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 13.01 neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten Mittel sind entsprechend zuzuordnen; c) die Stadt Frankfurt am Main Fördermittel des Landes nach dem GVFG über 693.900 € beantragt hat. Die endgültige Höhe der Förderung ergibt sich aus dem zu erwartenden Zuwendungsbescheid; d) die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 87.193 € sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe von rd. 23.130 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen; e) die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert von 30.309 € (Stand 2017) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes in der Produktgruppe 16.03 verursacht. 4. Ferner dient zur Kenntnis, dass im Rahmen dieser Baumaßnahme die Neupflanzung von 7 standortgerechten Laubbäumen (mit 20 - 25 cm Stammumfang) im Straßenbereich vorgesehen ist. 5. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass bei der Planung die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem mit der Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmten Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für Frankfurt mit Stand vom 26.10.2015 im erforderlichen Umfang berücksichtigt wird. D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 1.910.000 € Die Mittel in Höhe von 1.910.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 13.01 Projektdefinition: 5.006295 Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Grunderwerb 142.000,00 € 1.2 Straßenbau 1.312.000,00 € 1.3 Straßenbegleitgrün 62.000,00 € 1.4 Beleuchtung 91.000,00 € 1.5 Zur Rundung 0,00 € Summe Baukosten 1.607.000,00 € 2 Baunebenkosten 2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau 142.000,00 € 2.2 Planung Straßenbegleitgrün 6.000,00 € 2.3 Bodengutachten Planung 10.709,00 € 2.4 Bodengutachten Bau (Schätzkosten) 18.000,00 € 2.5 SKL-Befahrung und Inspektion 5.563,00 € 2.6 SiGeKo (Schätzkosten) 9.000,00 € 2.7 Beweissicherungsverfahren (Schätzkosten) 22.000,00 € 2.8 Erschütterungsmessungen (Schätzkosten) 9.000,00 € 2.9 Kampfmittelsondierung mit VS 17.000,00 € 2.10 Entwurfsvermessung 8.689,00 € 2.11 Bauvermessung (Schätzkosten) 2.500,00 € 2.12 Anwohnerinformationsmanagement (Schätzkosten) 52.000,00 € 2.13 Zur Rundung 539,00 € Summe Baunebenkosten 303.000,00 € Gesamtkosten 1.910.000,00 € Begründung: A - Zielsetzung Der vorhandene Verkehrsraum der Straße Alt-Nied (K 803) zwischen Oeserstraße und Franz-Simon-Straße wird hauptsächlich von einem überbreiten Straßenquerschnitt mit einer weitestgehend unbeordneten Parkraumsituation des Längsparkens und einer unzureichenden und wenig zufriedenstellenden Gehwegsituation für Fußgänger geprägt. Es ist daher beabsichtigt, den Verkehrsraum der Straße Alt-Nied durch einen neuen, anforderungsgerechten Umbau gestalterisch und funktional aufzuwerten. Mit dieser veränderten Aufteilung des Straßenquerschnitts wird angestrebt, den Fußgängern mehr Raum durch breitere Gehwege zu geben, das Parken durch zur Fahrbahn abgegrenzte Längsstellplätze zu beordnen und die Fahrbahnbreite auf das dafür entsprechend angemessene und für den störungsfreien Betrieb im Begegnungsfall Linienbusverkehr/Radfahrer notwendige Maß zu verringern. Des Weiteren soll eine optische Aufwertung und Einengung des Straßenraumprofils durch Baumstandorte auf der Ostseite einerseits und neue, attraktive Leuchten auf der Westseite andererseits erfolgen. Zusätzlich soll eine deutlich sichtbare, funktionale Aufwertung durch neue Belagsmaterialien und der damit einhergehenden Trennung von Fahrbahn und Geh- und Parkflächen gewährleistet werden. Die Trassierung der Straße Alt-Nied zwischen Oeserstraße und Franz-Simon-Straße weist eine nahezu geradlinige Linienführung auf. Sie verläuft innerhalb des öffentlichen, ca. 13 m breiten Verkehrsraumes, der jedoch auch private Grundstücksteilflächen beinhaltet und sich im Geltungsbereich des rechtskräftigen Fluchtlinien- und Bebauungsplanes F 1525 und SW 25a Nr. 2 befindet. Die bestehenden Grenzen orientieren sich, mit Ausnahme der im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen vorgenannten Privatflächen, an der vorhandenen Bebauung. B - Alternativen Keine, da die weiterführende Entwurfs- und Ausführungsplanung auf Grundlage der durch die Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorplanung (§ 5782 vom 26.03.2015, M 24 vom 23.01.2015) erstellt wird und dementsprechend umgesetzt werden soll. C - Lösung Die Planung sieht einen auf ganzer Länge rd. 13 m breiten Verkehrsraum vor. Dieser gliedert sich in eine 4 m breite Fahrbahn, an die sich beidseitig durch Überfahrten und Baumscheiben bzw. Leuchtenstandorte gegliederte Längsparkstreifen anschließen. Die daran bis zur Bebauung angrenzenden Seitenräume stehen allein den Fußgängern als Gehwege zur Verfügung. Hierbei wird die bestehende überbreite Fahrbahn (ca. 6,50 m - 8,70 m) mit beidseitigen Stellplätzen am Fahrbahnrand (45 Stellplätze) durchgängig auf 4,00 m reduziert und liegt weitestgehend mittig im neuen Straßenquerschnitt. Dies ermöglicht einen störungsfreien Betrieb des Linienbusverkehrs und erlaubt auch das Radfahren gegen die Einbahnstraße. Des Weiteren wird das Parken baulich gefasst und auf der Ostseite mit neuen Baumstandorten und auf der Westseite mit neuen Leuchtenstandorten gegliedert. Andienungsbereiche sind im Abschnitt der Liegenschaft Alt-Nied 3 - 7 vorgesehen. Das vorhandene Stellplatzangebot wurde im Planungsbereich mit einer Anzahl von 45 Stellplätzen bilanziert. Künftig stehen - bedingt durch die Leuchten- und Baumstandorte nur 30 Stellplätze zur Verfügung. Die vor der Kirche bestehende Bushaltestelle "Nied Brücke" wird vor die Liegenschaft Alt-Nied 6-8 verlegt und barrierefrei mit entsprechender Möblierung ausgebaut. Mit einer Gehwegbreite von ca. 4,00 m ergibt sich an diesem Standort eine Verbesserung der Platzverhältnisse gegenüber der bestehenden Lage. Außerdem befindet sich in deren unmittelbaren Bereich eine lichtsignalgeregelte Fußgängerquerung. Die Andienung durch den öffentlichen Personennahverkehr der Buslinien 51,54,59 und N8 (Nachtbuslinie) ist daher nach wie vor sichergestellt. Überdies ist vorgesehen, auf der Westseite Altglascontainer als Unterflurcontainer im Bereich vor der Liegenschaft Alt-Nied 1a einzubauen. Die Leuchtenstandorte werden zwischen den Längsstellplätzen untergebracht. Die Leuchten werden gemäß den neuen technischen Anforderungen gewählt. Die Fahrbahn wird in Asphalt ausgeführt. Die auf Gehwegniveau liegenden Stellplätze werden beidseitig mit Tiefbordsteinen eingefasst und mit Basalt-Großpflaster ausgestattet, wobei die Behindertenstellplätze mit berollbaren Belägen (gesägtes Basaltgroßpflaster) ausgeführt werden. Der Gehwegbelag besteht aus hellgrauen Betonplatten (40 x 40), diagonal verlegt. Grundstückszufahrten erhalten hellgraues Betonpflaster (20 x 20), orthogonal halbstein versetzt. Der Bordstein ist aus Naturstein mit abgerundeten Kanten vorgesehen und soll - außer in den Querungsbereichen - einen durchgängigen Vorstand von 5 cm Höhe aufweisen. Der Bereich "An der Wörthspitze" am denkmalgeschützten Alten Rathaus (heute Polizeistation) wird bestandsnah angepasst, d. h. das bestehende Pflaster wird aufgenommen und nur in der Höhe angeglichen. Die vorhandene Platzbefestigung im nördlichen Vorbereich des Gebäudes wird durch einen Granit-Kleinpflasterbelag ersetzt. Die Barrierefreiheit wird an allen Fußgängerübergängen nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main und dem Leitfaden "Unbehinderte Mobilität" des Landes Hessen berücksichtigt. Damit soll die uneingeschränkte, barrierefreie Nutzung der Straße Alt-Nied auch für seh- und mobilitätseingeschränkte Menschen gewährleistet werden. Die zur Realisierung der Baumaßnahme erforderlichen Flächen befinden sich weitestgehend in der Vermögensverwaltung der Stadt Frankfurt am Main. Es müssen jedoch noch diverse Randflächen von privaten Grundstücken zur Beordnung der Grundstücksituation mit einer Gesamtfläche von rund 267 m2 erworben werden. Mit der Baumaßnahme soll im Sommer 2018 begonnen werden. D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen) Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden Marktpreise zugrunde. 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf 1.910.000 € Die Mittel in Höhe von 1.910.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe: 13.01 Projektdefinition: 5.006295 Kostenübersicht 1 Baukosten brutto 1.1 Grunderwerb 142.000,00 € 1.2 Straßenbau 1.312.000,00 € 1.3 Straßenbegleitgrün 62.000,00 € 1.4 Beleuchtung 91.000,00 € 1.5 Zur Rundung 0,00 € Summe Baukosten 1.607.000,00 € 2 Baunebenkosten 2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau 142.000,00 € 2.2 Planung Straßenbegleitgrün 6.000,00 € 2.3 Bodengutachten Planung 10.709,00 € 2.4 Bodengutachten Bau (Schätzkosten) 18.000,00 € 2.5 SKL-Befahrung und Inspektion 5.563,00 € 2.6 SiGeKo (Schätzkosten) 9.000,00 € 2.7 Beweissicherungsverfahren (Schätzkosten) 22.000,00 € 2.8 Erschütterungsmessungen (Schätzkosten) 9.000,00 € 2.9 Kampfmittelsondierung mit VS 17.000,00 € 2.10 Entwurfsvermessung 8.689,00 € 2.11 Bauvermessung (Schätzkosten) 2.500,00 € 2.12 Anwohnerinformationsmanagement (Schätzkosten) 52.000,00 € 2.13 Zur Rundung 539,00 € Summe Baunebenkosten 303.000,00 € Gesamtkosten 1.910.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der Jahresraten: Bis 2017 für Planung verausgabt 66.466,18 € 2018 800.000,00 € 2019 1.043.533,82 € 3. Folgeinvestitionen: - keine - 0,00 € 4. Jahresfolgekosten: a) Persönliche Ausgaben - keine - 0,00 € b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 3.350 m2 1,30 €/m2 *) 4.355,00 € - Beleuchtung (Folgekosten werden im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet) 0,00 € - Grün- und Freiflächen 5,00 % 3.400,00 € - Lichtsignalanlagen (neue Anlagen) - Unterhaltung Anzahl 0 Stck 5.000 €/Stck. 0,00 € - Betrieb Anzahl 0 Stck 1.500 €/Stck 0,00 € - Instandsetzung 5,00 % 0,00 € *) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten 7.755,00 € 2. Abschreibung - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 53.633,33 € - Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 4.550,00 € - Amt 16 - IKT BND*) 20 Jahre 1/20 0,00 € - Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 4.533,33 € - Lichtsignalanlagen BND*) 15 Jahre 1/15 0,00 € *) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung 62.716,66€ c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung (2,75% von 1.910.000,00 - 693.900) : 2 16.721,38 € *) Zinssatz für den Haushalt 2017 gemäß HH-Rundschreiben vom 25.11.2015 Gesamtsumme Jahresfolgekosten: 87.193,04 € 5. Jahreserträge: Auflösung von Sonderposten 693.900 € / 30 Jahre * 23.130,00 € * gewogene durchschnittliche Nutzungsdauer 6. Leistungen Dritter: Zuwendungen des Bundes nach GVFG 693.900,00 € Zuwendungen des Landes nach FAG 0,00 € Summe Leistungen Dritter (brutto) 693.900,00 € 7. Sonstiges: - keine - 0,00 € Summe Sonstiges (brutto) 0,00 € 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen: - keine - 0,00 € Anlage _Lageplan (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 24 Zuständige Ausschüsse: Verkehrsausschuss Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Umwelt und Sport Haupt- und Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket: 17.01.2018 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.02.2018, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF Sonstige Voten/Protokollerklärung: FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 18. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.02.2018, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme) 18. Sitzung des Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 19. Sitzung des OBR 6 am 20.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 4 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 19. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO II, TOP 2 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 19 Beschluss: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION, FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2385, 21. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 Aktenzeichen: 66 0

Verknüpfte Vorlagen