Umgestaltung der Straße Alt-Nied (K 803) Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 15.01.2018, M 4 Betreff: Umgestaltung der Straße Alt-Nied
(K 803) Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 26.03.2015, §
5782 (M 24) 1. Der Umgestaltung der Straße Alt-Nied (K 803)
zwischen Oeserstraße und Franz-Simon-Straße wird entsprechend der vorgelegten
Planunterlage zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für die Baumaßnahme mit
einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 1,91 Mio. € werden
bereitgestellt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die
sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Finanzierung der Baumaßnahme in Höhe von 1,91
Mio. € aus Mitteln der Projektdefinition 5.006295, Programm "Schöneres
Frankfurt", Sammelveranschlagung in der Produktgruppe 13.01, erfolgt, von denen
bereits rd. 66.467 € für Planungsleistungen verausgabt wurden; b) die Maßnahme über eine in der Produktgruppe 13.01
neu einzurichtende Projektdefinition abgewickelt wird; die bereits verausgabten
Mittel sind entsprechend zuzuordnen; c) die Stadt Frankfurt am Main Fördermittel des
Landes nach dem GVFG über 693.900 € beantragt hat. Die endgültige Höhe der
Förderung ergibt sich aus dem zu erwartenden Zuwendungsbescheid; d) die Jahresfolgekosten in Höhe von rd. 87.193
€ sichergestellt sind und den Jahresfolgekosten jährliche Erträge in Höhe
von rd. 23.130 € aus der Auflösung von Sonderposten gegenüberstehen;
e) die vorhandenen Verkehrsflächen einen Restbuchwert
von 30.309 € (Stand 2017) aufweisen, der infolge des Abgangs des alten
Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes in
der Produktgruppe 16.03 verursacht. 4. Ferner dient zur Kenntnis, dass im Rahmen dieser
Baumaßnahme die Neupflanzung von 7 standortgerechten Laubbäumen (mit 20 -
25 cm Stammumfang) im Straßenbereich vorgesehen ist. 5. Es dient darüber hinaus zur Kenntnis, dass bei der
Planung die Barrierefreiheit nach städtischem Standard gemäß dem mit der
Behindertenbeauftragten der Stadt Frankfurt am Main abgestimmten Arbeitsplan
zur Barrierefreiheit für Frankfurt mit Stand vom 26.10.2015 im erforderlichen
Umfang berücksichtigt wird. D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen)
Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den
ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die
Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden
Marktpreise zugrunde.
1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch
Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf
1.910.000 € Die
Mittel in Höhe von 1.910.000 € stehen zur Verfügung bei: Produktgruppe:
13.01 Projektdefinition: 5.006295
Kostenübersicht
1 Baukosten brutto
1.1 Grunderwerb
142.000,00 €
1.2 Straßenbau
1.312.000,00 €
1.3 Straßenbegleitgrün
62.000,00 €
1.4 Beleuchtung
91.000,00 €
1.5 Zur Rundung
0,00
€ Summe
Baukosten 1.607.000,00 €
2 Baunebenkosten
2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau
142.000,00 €
2.2 Planung Straßenbegleitgrün
6.000,00 €
2.3 Bodengutachten Planung
10.709,00 €
2.4 Bodengutachten Bau
(Schätzkosten) 18.000,00
€ 2.5
SKL-Befahrung und Inspektion
5.563,00 €
2.6 SiGeKo
(Schätzkosten) 9.000,00
€ 2.7
Beweissicherungsverfahren (Schätzkosten)
22.000,00 €
2.8 Erschütterungsmessungen
(Schätzkosten) 9.000,00
€ 2.9
Kampfmittelsondierung mit VS
17.000,00 €
2.10 Entwurfsvermessung
8.689,00 €
2.11 Bauvermessung (Schätzkosten)
2.500,00 €
2.12 Anwohnerinformationsmanagement (Schätzkosten)
52.000,00 €
2.13 Zur
Rundung 539,00 €
Summe
Baunebenkosten 303.000,00 €
Gesamtkosten 1.910.000,00 €
Begründung: A - Zielsetzung Der vorhandene Verkehrsraum der Straße Alt-Nied (K
803) zwischen Oeserstraße und Franz-Simon-Straße wird hauptsächlich von einem
überbreiten Straßenquerschnitt mit einer weitestgehend unbeordneten
Parkraumsituation des Längsparkens und einer unzureichenden und wenig
zufriedenstellenden Gehwegsituation für Fußgänger geprägt. Es ist daher
beabsichtigt, den Verkehrsraum der Straße Alt-Nied durch einen neuen,
anforderungsgerechten Umbau gestalterisch und funktional aufzuwerten. Mit dieser veränderten Aufteilung des
Straßenquerschnitts wird angestrebt, den Fußgängern mehr Raum durch breitere
Gehwege zu geben, das Parken durch zur Fahrbahn abgegrenzte Längsstellplätze zu
beordnen und die Fahrbahnbreite auf das dafür entsprechend angemessene und für
den störungsfreien Betrieb im Begegnungsfall Linienbusverkehr/Radfahrer
notwendige Maß zu verringern. Des Weiteren soll eine optische Aufwertung und
Einengung des Straßenraumprofils durch Baumstandorte auf der Ostseite
einerseits und neue, attraktive Leuchten auf der Westseite andererseits
erfolgen. Zusätzlich soll eine deutlich sichtbare, funktionale Aufwertung durch
neue Belagsmaterialien und der damit einhergehenden Trennung von Fahrbahn und
Geh- und Parkflächen gewährleistet werden. Die Trassierung der Straße Alt-Nied zwischen
Oeserstraße und Franz-Simon-Straße weist eine nahezu geradlinige Linienführung
auf. Sie verläuft innerhalb des öffentlichen, ca. 13 m breiten Verkehrsraumes,
der jedoch auch private Grundstücksteilflächen beinhaltet und sich im
Geltungsbereich des rechtskräftigen Fluchtlinien- und Bebauungsplanes F 1525
und SW 25a Nr. 2 befindet. Die bestehenden Grenzen orientieren sich, mit
Ausnahme der im öffentlichen Verkehrsraum befindlichen vorgenannten
Privatflächen, an der vorhandenen Bebauung. B - Alternativen Keine, da die weiterführende Entwurfs- und
Ausführungsplanung auf Grundlage der durch die Stadtverordnetenversammlung
beschlossenen Vorplanung (§ 5782 vom 26.03.2015, M 24 vom 23.01.2015) erstellt
wird und dementsprechend umgesetzt werden soll. C - Lösung Die Planung sieht einen auf ganzer Länge rd. 13 m
breiten Verkehrsraum vor. Dieser gliedert sich in eine 4 m breite Fahrbahn, an
die sich beidseitig durch Überfahrten und Baumscheiben bzw. Leuchtenstandorte
gegliederte Längsparkstreifen anschließen. Die daran bis zur Bebauung
angrenzenden Seitenräume stehen allein den Fußgängern als Gehwege zur
Verfügung. Hierbei wird die bestehende
überbreite Fahrbahn (ca. 6,50 m - 8,70 m) mit beidseitigen Stellplätzen am
Fahrbahnrand (45 Stellplätze) durchgängig auf 4,00 m reduziert und liegt
weitestgehend mittig im neuen Straßenquerschnitt. Dies ermöglicht einen
störungsfreien Betrieb des Linienbusverkehrs und erlaubt auch das Radfahren
gegen die Einbahnstraße. Des Weiteren wird das Parken baulich gefasst und auf
der Ostseite mit neuen Baumstandorten und auf der Westseite mit neuen
Leuchtenstandorten gegliedert. Andienungsbereiche sind im Abschnitt der
Liegenschaft Alt-Nied 3 - 7 vorgesehen. Das vorhandene Stellplatzangebot wurde
im Planungsbereich mit einer Anzahl von 45 Stellplätzen bilanziert. Künftig
stehen - bedingt durch die Leuchten- und Baumstandorte nur 30 Stellplätze zur
Verfügung. Die vor der Kirche bestehende
Bushaltestelle "Nied Brücke" wird vor die Liegenschaft Alt-Nied 6-8 verlegt und
barrierefrei mit entsprechender Möblierung ausgebaut. Mit einer Gehwegbreite
von ca. 4,00 m ergibt sich an diesem Standort eine Verbesserung der
Platzverhältnisse gegenüber der bestehenden Lage. Außerdem befindet sich in
deren unmittelbaren Bereich eine lichtsignalgeregelte Fußgängerquerung. Die
Andienung durch den öffentlichen Personennahverkehr der Buslinien 51,54,59 und
N8 (Nachtbuslinie) ist daher nach wie vor sichergestellt. Überdies ist vorgesehen, auf der Westseite
Altglascontainer als Unterflurcontainer im Bereich vor der Liegenschaft
Alt-Nied 1a einzubauen. Die Leuchtenstandorte werden zwischen den
Längsstellplätzen untergebracht. Die Leuchten werden gemäß den neuen
technischen Anforderungen gewählt. Die Fahrbahn wird in Asphalt ausgeführt. Die auf
Gehwegniveau liegenden Stellplätze werden beidseitig mit Tiefbordsteinen
eingefasst und mit Basalt-Großpflaster ausgestattet, wobei die
Behindertenstellplätze mit berollbaren Belägen (gesägtes Basaltgroßpflaster)
ausgeführt werden. Der Gehwegbelag besteht aus hellgrauen Betonplatten (40 x
40), diagonal verlegt. Grundstückszufahrten erhalten hellgraues Betonpflaster
(20 x 20), orthogonal halbstein versetzt. Der Bordstein ist aus Naturstein mit
abgerundeten Kanten vorgesehen und soll - außer in den Querungsbereichen -
einen durchgängigen Vorstand von 5 cm Höhe aufweisen. Der Bereich "An der Wörthspitze" am
denkmalgeschützten Alten Rathaus (heute Polizeistation) wird bestandsnah
angepasst, d. h. das bestehende Pflaster wird aufgenommen und nur in der Höhe
angeglichen. Die vorhandene Platzbefestigung im nördlichen Vorbereich des
Gebäudes wird durch einen Granit-Kleinpflasterbelag ersetzt. Die Barrierefreiheit wird an allen
Fußgängerübergängen nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan
Barrierefreiheit der Stadt Frankfurt am Main und dem Leitfaden "Unbehinderte
Mobilität" des Landes Hessen berücksichtigt. Damit soll die uneingeschränkte,
barrierefreie Nutzung der Straße Alt-Nied auch für seh- und
mobilitätseingeschränkte Menschen gewährleistet werden. Die zur Realisierung der Baumaßnahme erforderlichen
Flächen befinden sich weitestgehend in der Vermögensverwaltung der Stadt
Frankfurt am Main. Es müssen jedoch noch diverse Randflächen von privaten
Grundstücken zur Beordnung der Grundstücksituation mit einer Gesamtfläche von
rund 267 m2 erworben werden. Mit der Baumaßnahme soll im Sommer 2018 begonnen
werden. D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen)
Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den
ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die
Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden
Marktpreise zugrunde. 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch
Investitionsförderungen durch Zuschüsse und Darlehen) Investitionsbedarf
1.910.000 € Die Mittel in Höhe von 1.910.000 € stehen zur
Verfügung bei: Produktgruppe: 13.01 Projektdefinition: 5.006295
Kostenübersicht 1 Baukosten
brutto 1.1 Grunderwerb
142.000,00 €
1.2 Straßenbau
1.312.000,00 €
1.3 Straßenbegleitgrün
62.000,00 €
1.4 Beleuchtung
91.000,00 €
1.5 Zur Rundung
0,00
€
Summe Baukosten
1.607.000,00 €
2 Baunebenkosten
2.1 Planung, Bauleitung, Straßenbau
142.000,00 €
2.2 Planung Straßenbegleitgrün
6.000,00 €
2.3 Bodengutachten Planung
10.709,00 €
2.4 Bodengutachten Bau
(Schätzkosten) 18.000,00 €
2.5 SKL-Befahrung und Inspektion
5.563,00 €
2.6 SiGeKo (Schätzkosten)
9.000,00 €
2.7 Beweissicherungsverfahren
(Schätzkosten) 22.000,00 €
2.8 Erschütterungsmessungen
(Schätzkosten) 9.000,00 €
2.9 Kampfmittelsondierung mit VS
17.000,00 €
2.10 Entwurfsvermessung
8.689,00 €
2.11 Bauvermessung (Schätzkosten)
2.500,00 €
2.12 Anwohnerinformationsmanagement
(Schätzkosten) 52.000,00 €
2.13 Zur Rundung
539,00 €
Summe Baunebenkosten
303.000,00 €
Gesamtkosten
1.910.000,00 € 2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe der
Jahresraten:
Bis 2017 für Planung verausgabt
66.466,18 € 2018
800.000,00 €
2019
1.043.533,82 €
3. Folgeinvestitionen:
- keine -
0,00 €
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
- keine - 0,00
€
b) Sachkosten
1. Bauunterhaltungskosten
- Straßenbau 3.350 m2 1,30 €/m2 *) 4.355,00 € - Beleuchtung (Folgekosten werden
im Rahmen des Vertrages über die Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt
abgerechnet) 0,00
€ - Grün- und Freiflächen 5,00 % 3.400,00
€ - Lichtsignalanlagen (neue
Anlagen)
- Unterhaltung
Anzahl
0 Stck
5.000 €/Stck. 0,00
€ - Betrieb Anzahl 0 Stck 1.500 €/Stck
0,00 €
-
Instandsetzung 5,00 % 0,00
€
*) Gemäß Forschungsanstalt für Straßen- und
Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung ein Betrag von 1,30 €/m2
jährlich erforderlich.
Summe
Sachkosten 7.755,00 €
2.
Abschreibung
- Straßenbau
BND*) 30 Jahre
1/30
53.633,33 €
- Beleuchtung
BND*)
20 Jahre
1/20
4.550,00 €
- Amt 16 - IKT
BND*)
20 Jahre
1/20
0,00 €
- Grün- und
Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15
4.533,33 €
- Lichtsignalanlagen
BND*)
15 Jahre
1/15
0,00 €
*) BND = betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer
Summe
Abschreibung
62.716,66€
c)
Kapitalkosten
Kalkulatorische Verzinsung (2,75% von 1.910.000,00
- 693.900) : 2 16.721,38 €
*) Zinssatz für den
Haushalt 2017 gemäß HH-Rundschreiben vom 25.11.2015
Gesamtsumme
Jahresfolgekosten:
87.193,04 €
5.
Jahreserträge:
Auflösung von Sonderposten 693.900 € / 30
Jahre * 23.130,00 €
* gewogene
durchschnittliche Nutzungsdauer
6. Leistungen
Dritter:
Zuwendungen des Bundes
nach GVFG 693.900,00 €
Zuwendungen des Landes nach FAG 0,00 €
Summe Leistungen
Dritter (brutto) 693.900,00 €
7. Sonstiges:
- keine - 0,00
€
Summe Sonstiges
(brutto) 0,00
€
8. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine - 0,00
€
Anlage _Lageplan (ca. 1,9 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 23.01.2015, M 24 Zuständige
Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 6 Versandpaket:
17.01.2018 Beratungsergebnisse: 18. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 15.02.2018, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP und BFF
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und FRANKFURTER (= Annahme) 18. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.02.2018, TO I, TOP
13 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER Sonstige
Voten/Protokollerklärung: FDP (= Annahme)
18. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 20.02.2018, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Annahme)
19. Sitzung des OBR 6
am 20.02.2018, TO I, TOP 24 Beschluss: Der Vorlage M 4 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 19. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.02.2018, TO II, TOP 2
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 4 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., BFF, FRAKTION und
FRANKFURTER 21. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 01.03.2018, TO II, TOP 19
Beschluss: Der Vorlage M 4 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION,
FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL Beschlussausfertigung(en): § 2385, 21. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 01.03.2018 Aktenzeichen: 66 0