Vorplanungsbeschluss Umgestaltung Alt-Nied
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 23.01.2015, M 24
Betreff: Vorplanungsbeschluss Umgestaltung Alt-Nied Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 24.02.2011, § 9523 (M 19) I. Der Planung zur Umgestaltung des öffentlichen Raumes der Straße Alt-Nied wird entsprechend der Plananlage zugestimmt. II. Der Magistrat wird beauftragt, auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte des gesamten Projektes voranzutreiben. III. Es dient zur Kenntnis, dass a) die Gesamtausgaben der Maßnahme auf ca. 1,1 Millionen € brutto geschätzt werden, b) die Finanzierung der Maßnahme aus Mitteln der Projektdefinition 5.006295 Programm "Schöneres Frankfurt" - Sammelveranschlagung in der PG 13.01 erfolgen soll und c) der Magistrat hierfür zu gegebener Zeit eine Bau-/Finanzierungsvorlage zur Beschlussfassung vorlegen wird. Begründung: A - Zielsetzung Die Umgestaltung der Straße Alt-Nied ist ein Projekt im Rahmen des Programms "Schöneres Frankfurt" und soll gemäß Beschluss der StVV § 9523/2011 zur M 19 als Maßnahme mit Priorität umgesetzt werden. Mit einer veränderten Aufteilung des Querschnitts wird angestrebt, der Straße einen neuen Charakter zu verleihen. Zum einen wird, um den Fußgängern mehr Raum zu geben, die Fahrbahn auf das notwendige Maß für den Linienbusverkehr verringert und des Weiteren erfolgt eine optische Einengung des Profils durch Baumstandorte auf der Ostseite und neue Leuchten auf der gegenüberliegenden Seite. Das Parken wird geordnet und baulich gefasst. Eine sichtbare Aufwertung ist ebenfalls durch neue Belagsmaterialien zu er-warten. Mit dem Einbau der Leiteinrichtungen zur ungehinderten Mobilität gemäß "Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für die Stadt Frankfurt am Main" wird den Bedürfnissen der besonders schutzbedürftigen Menschen (u. a. Seh- und Gehbehinderte, Rollstuhlfahrer) Rechnung getragen. Die vorhandenen Kreuzungen und Fußgängerüberwege sowie die Bushalte-stelle werden mit der Umgestaltung barrierefrei umgebaut. B - Alternativen Im Rahmen der Vorplanung wurden mehrere Alternativen zur Aufteilung des Straßenquerschnitts betrachtet. Vor allem bezüglich der Baumstandorte und der Anordnung der Stellplätze im Straßenverlauf wurden mehrere Varianten geprüft. Auf Grund der Lage von Trassen und Versorgungsleitungen im Untergrund hat sich nur eine einseitige Anordnung der Baumstandorte als umsetzbar herausgestellt. Die bestehende lichte Weite des Straßenraums zwischen den Gebäuden schließt Senkrecht- bzw. Schrägparkstände aus. Da auf beiden Seiten der Gehweg soweit möglich verbreitert werden soll, hat sich die Variante mit beidseitigen Längsparkständen auf der Ostseite, gegliedert durch Bäume, als vorteilhaft herausgestellt. Im Planungsprozess war die Koordinierungsgruppe Verkehr mit einbezogen und die Planunterlagen wurden Vertretern des Ortsbeirats 6 als Bericht aus der Werkstatt bereits vorgestellt und positiv aufgenommen. C - Lösung Die bestehende breite Fahrbahn (6,50 m bis 8,70 m) mit beidseitigen Stellplätzen am Fahrbahnrand (45 Stellplätze) wird durchgängig auf 4,00 m reduziert. Dies ermöglicht weiterhin einen störungsfreien Betrieb des Linienbusverkehrs und erlaubt auch das Radfahren gegen die Einbahnstraße. Die Gehwege werden verbreitert und das Parken baulich gefasst und auf der Ostseite mit neuen Baumstandorten gegliedert. Andienungsbereiche sind im Abschnitt Alt-Nied 3 - 7 vorgesehen, können aber im weiteren Verfahren durchaus verkürzt werden. Zukünftig stehen 30 Stellplätze im Verlauf der Straße zur Verfügung. Behindertenstellplätze können mit berollbaren Belag ausgewiesen werden. Die bestehende Bushaltestelle vor der Kirche wird vor die Liegenschaft Alt-Nied 6-8 verlegt und entsprechend barrierefrei umgestaltet. Mit einer Breite von 3,00 m ergibt sich eine Verbesserung gegenüber der bestehenden Lage. Eine entsprechende Möblierung ist vorgesehen und wird im weiteren Verfahren abgestimmt. Es ist angedacht, die Altglascontainer als Unterflurcontainer im Bereich vor Alt-Nied 1a auszubauen. Die Fahrbahn wird in Asphalt ausgeführt, die Stellplätze liegen auf Gehwegniveau und werden mit Basalt-Großpflaster ausgestattet. Der Gehwegbelag besteht aus hellgrauen Betonplatten (40x40) diagonal verlegt. Grundstückszufahrten erhalten hellgraues Betonplaster (20x20) orthogonal halbstein versetzt. Der Bordstein ist durchgängig 6 cm hoch aus Naturstein mit abgerundeten Ecken. Die Leuchtenstandorte werden auf die Westseite verlegt. Die Leuchten werden gemäß den neuen technischen Anforderungen gewählt. Der Bereich An der Wörthspitze um das denkmalgeschützte Alte Rathaus (heute Polizeistation) wird bestandsnah angepasst, d. h. das bestehende Pflaster wird aufgenommen und nur in der Höhe angeglichen. Die Gehwegverbreiterung im Vorbereich des Gebäudes wird mit Betonplatten mit Natursteinvorsatz farblich angeglichen ausgeführt. Gemäß den Anregungen aus dem Stadtteil ist es angedacht, die Pollerreihe An der Wörthspitze durch Sitz- und Kunstelemente mit Bezug auf die Umgebung (ggf. Informationstafel zur Geschichte) zu ersetzen. Detailplanungen hierzu liegen noch nicht vor. Die bestehende Beleuchtung soll durch einen neuen Leuchtentyp ausgetauscht werden. D - Kosten Die auf der Grundlage der Vorplanung kalkulierten Ausgaben für Straßenbau, Baumpflanzungen, Beleuchtung, Möblierung und Leitungsverlegungen im Rahmen des Projektes belaufen sich auf rund 1,1 Millionen € inkl. Planungs- und Nebenkosten. Anlage _Lageplan (ca. 1,8 MB)Nebenvorlage: Anregung vom 10.03.2015, OA 606