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Kiosk/Wasserhäuschen auf dem Kurfürstenplatz

Vorlagentyp: M

Inhalt

Vortrag des Magistrats vom 10.02.2012, M 48

Betreff: Kiosk/Wasserhäuschen auf dem Kurfürstenplatz Vorgang: Beschl. d. Stv.-V. vom 25.08.2011, § 563 (OA 23) Der Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 25.08.2011, § 563 wird aufgehoben. Begründung: Zu Ziffer 1 des Beschlusses: INDEX "Der Magistrat wird gebeten, die Anfang des Jahres beschlossene Erhöhung des Mietzinses für den Pächter des Kiosks/Wasserhäuschens auf dem Kurfürstenplatz wieder zurückzunehmen. Die vom Pächter seit Inkrafttreten der Mietzinserhöhung bereits geleisteten Mehrzahlungen sind diesem von der Stadt zu erstatten bzw. auf künftige Mietzahlungen anzurechnen. Der Magistrat kann dieser Bitte nicht entsprechen, denn die vertraglichen Gegebenheiten lassen dies nicht zu. Der Magistrat hat keinen Vertrag mit dem Kioskbetreiber. Vielmehr besteht zwischen dem Magistrat und der Radeberger Gruppe ein Rahmenvertrag über die Verpachtung von Flächen für eine Vielzahl von Kioskstandorten im Stadtgebiet. Innerhalb dieses Rahmenvertrages wird der einheitliche Pachtzins je Quadratmeter Fläche turnusmäßig moderat angepasst. Der Rahmenvertrag sieht eine monatliche Kündigung der Pachtverhältnisse für die einzelnen Kioskstandorte vor. Da der Radeberger Gruppe bekannt war, dass der Kiosk wegen der Sanierung des Kurfürstenplatzes niedergelegt werden und von einer Neuverpachtung abgesehen werden soll, hat der Magistrat mehrere Jahre auf die Anpassung der Pacht verzichtet. Nachdem der Kiosk jedoch neu verpachtet wurde, der Vertrag zusätzlich für eine mittlere Frist verlängert wurde und die Niederlegung nicht unmittelbar bevorsteht, hat der Magistrat den Pachtzins auf das allgemein nach dem Rahmenvertrag geltende Niveau angehoben. Die Radeberger Gruppe zahlte für den Standort Kurfürstenplatz in 2010 eine Pacht in Höhe von

  1. 800 Euro. Seit dem 01.01.2011 beträgt der Pachtzins 2.460 Euro jährlich. Die Einnahmen fließen dem Grünflächenamt zu. Die Kioskgebäude, die auf den verpachteten Flächen errichtet wurden, stehen sämtlich im Eigentum der Radeberger Gruppe. Die Radeberger Gruppe verpachtet den Standort und das Kioskgebäude an die jeweiligen Pächter weiter. Über die Höhe der Pacht und weitere Konditionen der Verträge hat der Magistrat keine Kenntnis. Der Magistrat hat auch keinen Einfluss auf diese Vertragsgestaltung. Es handelt sich nach dem Grundsatz der Privatautonomie um frei zwischen zwei selbständigen Unternehmern vereinbarte Konditionen. Zu Ziffer 2 des Beschlusses: INDEX "Der Magistrat wird gebeten, eine Stellungnahme abzugeben, warum die Anlage, die vormals als öffentliches Toilettenhaus auf dem Kurfürstenplatz diente, Ende 2010 trotz gegenläufiger Beschlüsse der Stadtverordnetenversammlung und des Ortsbeirates demontiert wurde." Die Städte und Landkreise betreiben öffentliche WC-Anlagen als freiwillige Leistung im Rahmen ihrer finanziellen Leistungsfähigkeit. Der Magistrat hat im Jahr 2009 eine Untersuchung von 47 damals betriebenen WC-Standorten im Stadtgebiet durchgeführt. Bei dieser Untersuchung wurde der WC-Standort Kurfürstenplatz zu Schließung empfohlen. Es handelte sich um einen Problemstandort, ein Bedarf für ein öffentliches WC war nicht mehr gegeben. Der Magistrat hat den Ortsbeirat 2 mit Schreiben vom 08.12.2009 über die beabsichtigte Stilllegung der WC-Anlage zum 01.01.2010 informiert. Nachdem nach einer Wartezeit von mehr als drei Monaten keinerlei Reaktionen beim Magistrat vorlagen, wurde veranlasst, dass die Hausanschlüsse getrennt werden und die Abholung der WC-Anlage in die Wege geleitet. Der Ortsbeirat 2 hat am 16.08.2010 die Anregung OA 1162 beschlossen, die Stadtverordnetenversammlung am 30.09.2010 den Beschluss § 8835 gefasst, der im Oktober in der Verwaltung vorlag. Da zu diesem Zeitpunkt bereits die Trennung der Hausanschlüsse durchgeführt und die weiteren Aufträge erteilt waren, hat der Magistrat das nicht mehr funktionsfähige WC-Gebäude abholen lassen. Ein stillgelegtes Gebäude regelmäßig zu kontrollieren und Instand zu halten verursacht Kosten. Außerdem wird an solchen Orten gern illegal Müll und Sperrmüll abgelegt, das Sprayen, Lagern von Personen usw. ist zu erwarten. Dies wirkt sich negativ auf die Umgebung aus und mindert das Sicherheitsgefühl der Anwohnerinnen und Anwohner. Der Kurfürstenplatz ist ein Quartiersplatz, der von wenigen Anwohnerinnen und Anwohnern zum gelegentlichen Verweilen genutzt wird. Es halten sich im Vergleich zu anderen Standorten in der Stadt nur wenige Menschen und über längere Zeit dort auf. Dafür bietet er nicht ausreichende Verweilanlässe, wie dies zum Beispiel bei Spielplätzen oder Grillplätzen von stadtteilübergreifender Bedeutung der Fall ist. Durch die Einstellung des Betriebes des WCs am Kurfürstenplatz wurden finanzielle Mittel frei, die an anderer Stelle im Ortsbeirat 2 eingesetzt werden. Am Grillplatz im Rebstockpark, auf dem sich im Sommer am Wochenende mehrere hundert Menschen über einen langen Zeitraum aufhalten, können nun im Sommer an den Wochenenden 4 WC-Kabinen zu der vorhandenen WC-Anlage zusätzlich aufgestellt werden. Dies war vorher aus finanziellen Gründen nicht möglich. Diese Maßnahme hat sich jedoch bewährt und soll zunächst weitergeführt werden. Zu Ziffer 3 des Beschlusses: INDEX "Der Magistrat wird gebeten, in Abstimmung mit dem Ortsbeirat sowie dem Pächter des Wasserhäuschens eine Übergangslösung für eine öffentliche Toilette auf dem Kurfürstenplatz für den Zeitraum bis zu geplanten Sanierung des Kurfürstenplatzes zu erarbeiten. In diesem Zusammenhang wäre dann auch ein finanzieller Beitrag des Pächters zu verhandeln." Der Magistrat hat den Bedarf für eine öffentliche WC-Anlage am Kurfürstenplatz gründlich überprüft und dem Ortsbeirat über die getroffene Entscheidung und die Grundlagen dafür bereits mehrfach berichtet. An der Sachlage vor Ort hat sich seither keine Veränderung ergeben. Der Kurfürstenplatz ist ein Quartiersplatz und nicht von stadtteilübergreifender Bedeutung. Der Kurfürstenplatz wird vorwiegend von Menschen genutzt, die in unmittelbarer Nähe wohnen. Weiter entfernt wohnende Personen können das öffentliche WC benutzen, das sich in 300 Metern Entfernung in der B-Ebene der U-Bahnstation Leipziger Straße befindet. Zu Ziffer 4 des Beschlusses: INDEX "Der Magistrat wird gebeten, den Ortsbeirat rechtzeitig in die Planungen zur Sanierung des Kurfürstenplatzes einzubinden. Der Ortsbeirat bietet dem Magistrat an, die Bürgerbeteiligung an dem Sanierungsvorhaben zu organisieren und zu begleiten. Der Ortsbeirat behält sich vor, im Rahmen des zukünftigen Gesamtkonzeptes die Wiederherstellung der öffentlichen Toilettenanlagen zu verlangen." Nach erfolgter Grundlagenermittlung wird der Magistrat, das liegenschaftsverwaltende und planende Fachamt, mit dem Ortsbeirat Kontakt aufnehmen, um den Umfang und die Organisation einer Bürgerbeteiligung abzustimmen. Da der Kurfürstenplatz derzeit temporär für ca. zwei Jahre für die Auslagerung einer Kinderkrippe genutzt werden muss, werden die Planungen voraussichtlich 2013/2014 beginnen. Eine Überprüfung des Bedarfes für öffentliche WC-Anlagen führt der Magistrat bei jedem eingehenden Vorschlag für einen zusätzlichen WC-Standort durch. Eine solche Überprüfung könnte auf Wunsch des Ortsbeirates im Zusammenhang mit den Planungen für die Sanierung des Kurfürstenplatzes erfolgen.Nebenvorlage: Anregung vom 16.04.2012, OA 175 Antrag vom 16.04.2012, OF 163/2