Jahresabschluss 2024 hier: Ergebnishaushalt - Dezernat VII - Produktgruppen 21.01, 21.05 sowie 21.18 - 21.27
Beschlussvorschlag
Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
Begründung
Die Überschreitung ist im Wesentlichen auf die zugeordnete Konsolidierung zurückzuführen. Im operativen Geschäft und zur Sicherstellung sowie Aufrechterhaltung des Dienstbetriebs ist jedoch keine Möglichkeit vorhanden gewesen, diesen Betrag in der Höhe in Form von Kürzungen umzusetzen. Die in Folge der multiplen Krisensituation gestiegenen Kosten insbesondere für Energie und Mieten sind mit dem Haushaltsbudget aus Vorjahren nicht zu beschreiten gewesen. Dies zeigen ebenfalls die Jahresabschlüsse der städtischen Museen, die im operativen und infrastrukturellen Bereich Budgetüberschreitungen aufweisen. Ursächlich hierfür sind neben gestiegenen Versicherungskosten und verteuerten Transporten von Kunstwerken allgemeine Kostensteigerungen sowie die Erhöhung des Mindestlohns bei Dienstleistungen, insbesondere im Sicherheitsbereich (Bewachung der Museen), die nicht durch Mehrerträge ausgeglichen werden konnten. Folglich waren diese Mehraufwendungen gem. § 100 (1) HGO nicht vorhersehbar und unabweisbar. Notwendige Bauunterhaltungsmaßnahmen im Bereich des Kulturamtes sowie der acht städtischen Museen und dem Institut für Stadtgeschichte zur Gewährleistung der Betriebssicherheit sind beauftragt, können aufgrund nicht auskömmlich vorhandener personeller Kapazitäten in den zuständigen Fachämtern lediglich sukzessive umgesetzt werden. Die Minderaufwendungen werden zur erheblichen Minimierung der Deckungslücke herangezogen. Vorhandene Restmittel für die städtischen Kulturgesellschaften können nicht zur Deckung herangezogen werden, da sie entsprechend der Gesellschafterbeschlüsse jeweils für die Ausführung der genehmigten Wirtschaftspläne 2025 erforderlich sind. Darüber hinaus sind die in Ziff. II benannten Mittel als Rest zu übertragen, da sie bereits eingeplant sind.