Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 06.03.2009, M 43 Betreff: Fahrradroute 8 und
Radroutenverbindung Friedberger Tor Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorgang: l. Beschl. d.
Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10308 (M 188) I. Der Planung zur Radroute 8 und zur
Radroutenverbindung Friedberger Tor wird entsprechend der beigefügten
Plananlagen zugestimmt. II. Mit dem Bau wird unabhängig von dem Vorliegen des
Bewilligungsbescheides begonnen. III. Es dient weiterhin zur Kenntnis, - dass die Finanzierung der
Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 2.104.100 € aus Mitteln des Ausbauprogramms
"Radwegebau", Produktgruppe 16.3 Verkehrsanlagen, Sachkonto 80785200,
Projektdefinition 5.001068 erfolgt, - dass von den Gesamtkosten ca. 1.730.800,00 €
zuschussfähig sind und ein entsprechender Bewilligungsantrag durch den
Magistrat gestellt ist, -
dass der verbleibende Anteil der Kosten aus Mitteln aus
Stellplatzablösebeträgen zu finanzieren ist, und - dass die Herstellungskosten auf die Beträge
begrenzt werden, die sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt
ergeben. IV. Die Deckung der jährlichen
Folgekosten ist innerhalb des dem Dezernat VI zur Verfügung stehenden Budgets
sicherzustellen.
A Zielsetzung Der Bau der Fahrradroute 8 ist Bestandteil der
Radverkehrskonzeption der Stadt Frankfurt (M 217 vom 16.10.1992). B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines In seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung
M 217 vom 16.10.1992 hat der Magistrat eine Radverkehrskonzeption für Frankfurt
am Main vorgelegt. Eine Route
aus diesem Netz ist die Fahrradroute Fahrgasse - Große Friedberger Straße. Die
Route führt fast geradlinig von Süden nach Norden und verbindet das nördliche
Mainufer mit den Wallanlagen und der Eckenheimer Landstraße. Sie verläuft
überwiegend durch Nebenstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche (Tempo-30-Zonen)
und bietet sich als Alternative zur Nutzung des Hauptstraßenzuges
Kurt-Schumacher-Straße / Konrad-Adenauer-Straße an, in dessen Verlauf separate
Radverkehrsanlagen u. a. aus Gründen der Flächenverfügbarkeit und unter
Berücksichtigung der übrigen (konkurrierenden) Nutzungsansprüche an den
Straßenraum nicht eingerichtet werden können. Die Gesamtlänge der Route beträgt
ca. 1,3 km. Die vorgelegte Planung entspricht den
Vorgaben der städtischen Radverkehrskonzeption. Alternativen waren nicht zu
untersuchen. Die Fahrradroute beginnt an der
Kreuzung Alte Brücke / Schöne Aussicht / Kurt-Schumacher-Straße / Fahrgasse,
führt durch die Fahrgasse, quert den Knotenpunkt Berliner-/ Battonnstraße. In
diesem Bereich ist die Route bereits ausgebaut. Anschließend kreuzt die Route den Bereich Zeil /
Konstablerwache. In diesem Bereich wird die erforderliche Markierung im
Zusammenhang mit der Erneuerung des Belags der Zeil und der Konstabler Wache
hergestellt. Nun folgt die Route der Großen Friedberger Straße bis zur Kreuzung
Alte Gasse / Vilbeler Straße / Große Friedberger Straße / Schäfergasse. Hier
ist ein Anschluss über Vilbeler Straße, Konrad-Adenauer-Straße, Friedberger Tor
und Friedberger Anlage zur Fahrradroute F1 vorgesehen. Die Hauptroute verläuft
weiter in der Alten Gasse, kreuzt die Bleichstraße, folgt der Petersstraße und
führt über die Wallanlage zur Kreuzung Eckenheimer Landstraße / Eschenheimer
Anlage / Scheffelstraße. In
Nord-Süd-Richtung verläuft die Fahrradroute in umgekehrter Reihenfolge auf den
gleichen Streckenabschnitten. Die Verknüpfung mit der Radroute F1 erfolgt über die
Vilbeler Straße, einen separaten Radweg auf der Ostseite der
Konrad-Adenauer-Straße, einen gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der Ostseite des
Friedberger Tors sowie auf der Südseite der Friedberger Anlage bis zur
Einmündung der Berger Straße in die Friedberger Anlage. 2. Beschreibung der Baumaßnahme für die Fahrradroute
8 2.1 Fahrtrichtung Norden
An der Kreuzung Alte Brücke
/ Schöne Aussicht / Kurt-Schumacher-Straße / Fahrgasse gelangt der
Fahrradverkehr über einen Zweirichtungsradweg in die südliche Fahrgasse. Die
Radfahrer werden in der Fahrgasse im Mischverkehr auf der Fahrbahn
(Tempo-30-Zone) und über die Kreuzung Berliner Straße / Battonnstraße /
Fahrgasse zur Konstablerwache geführt. Der Knotenpunkt Berliner Straße / Battonnstraße /
Fahrgasse wurde im Zuge der Maßnahme "Kulturmeile Braubachstraße" bereits unter
Berücksichtigung der Radroute ausgebaut. Ab der Einmündung Töngesgasse ist die Fahrgasse
bereits als Fahrradstraße ausgewiesen. Die Route wird ohne die Einrichtung von
gesonderten Radverkehrsanlagen durch die Fußgängerzone zur Großen Friedberger
Straße geführt. Zur Orientierung erhält der Fahrradverkehr im Bereich der
Fußgängerzone eine Beschilderung zum Routenverlauf. Im Bereich Große Friedberger Straße sind andere
Nutzungen so zu gestalten, dass die durchgängige Befahrbarkeit für den
Fahrradverkehr gewährleistet ist. In der Großen Friedberger Straße ist eine
Führung ohne gesonderte Radverkehrsanlagen vorgesehen. An der Kreuzung Alte Gasse / Vilbeler Straße / Große
Friedberger Straße / Schäfergasse erhält der Fahrradverkehr separate
Aufstellflächen.
Die Route führt weiter über die
Alte Gasse (zunächst im Mischverkehr auf der Fahrbahn - nördlich des Abzweigs
der Rosenberger Straße als Radfahrstreifen) zum Knotenpunkt Bleichstraße / Alte
Gasse / Petersstraße. Im Knotenpunkt Alte Gasse / Bleichstraße
/Petersstraße wird die Führung des Radverkehrs durch eine Furtmarkierung
verdeutlicht. Im südlichen Knotenpunktast wird eine Verkehrsinsel eingebaut und
die signalgesicherte Querung für Fußgänger ermöglicht. In der Petersstraße werden auf beiden Seiten
Radfahrstreifen abmarkiert. An der Einmündung in die Eschenheimer Anlage zweigt
die Route von der Petersstraße in die Wallanlagen ab und wird dort parallel zur
Fahrbahn auf dem vorhandenen Weg geführt. In der Kreuzung Eschenheimer Anlage / Eckenheimer
Landstraße / Scheffelstraße werden Radfahrerfurten, die einen Anschluss an den
Radweg in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen, parallel zu den
Fußgängerüberwegen markiert. Der vorhandene Radfahrstreifen in der Eckenheimer
Landstraße wird bis an die Verkehrsinsel verlängert, somit ist das Befahren des
Radwegs auf dem Gehwegniveau nicht erforderlich. 2.2 Fahrtrichtung Süden Der heute vor der Einmündung Jahnstraße endende
Radfahrstreifen wird bis zur Verkehrsinsel des Knotens Eckenheimer Landstraße /
Eschenheimer Anlage / Scheffelstraße fortgesetzt. Die Verkehrsinsel muss
dementsprechend zurückgebaut werden. Die Route führt am Knotenpunkt über Furten
und die Verkehrsinsel in die Wallanlagen. Im Einmündungsbereich der Eschenheimer Anlage wird
die Petersstraße auf einer Furt überquert. Auf der Petersstraße, über die
Bleichstraße hinweg bis in die Alte Gasse sind gesonderte Radverkehrsanlagen
vorgesehen. An der Kreuzung Alte Gasse / Vilbeler
Straße / Große Friedberger Straße / Schäfergasse erhält der Fahrradverkehr
separate Aufstellflächen vor den Haltlinien des Kfz-Verkehrs. Im Bereich Große Friedberger Straße /
Zeil / nördliche Fahrgasse ist die gleiche Führung wie in der Gegenrichtung
dieses Abschnittes vorgesehen. Über den bereits ausgebauten Knotenpunkt Berliner
Straße / Battonnstraße / Fahrgasse fährt der Radverkehr in den südlichen Teil
der Fahrgasse ein. Dort erfolgt die Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn
(Tempo-30-Zone) bis zum südlichen Ende der Fahrgasse. Über einen kurzen Zweirichtungsradweg erhält der
Fahrradverkehr Anschluss an den Knotenpunkt Alte Brücke / Schöne Aussicht /
Mainkai / Kurt-Schumacher-Straße / Fahrgasse. Dieser Knoten wird im
Zusammenhang mit der Grunderneuerung der Alten Brücke ausgebaut. 3. Beschreibung der Baumaßnahme für die Verknüpfung
mit der Fahrradroute F1 3.1
Fahrtrichtung Osten In der Vilbeler Straße erfolgt die Führung im
Mischverkehr auf der Fahrbahn. Am Knotenpunkt Vilbeler Straße / Konrad
Adenauer-Straße werden dem Radverkehr ein Vorbeifahrstreifen sowie eine
vorgezogene Wartelinie angeboten. Von hier aus kann der Radverkehr gesichert
auf die Verkehrsinsel gelangen. Für die signalgesicherte Querung der
Konrad-Adenauer-Straße wird eine separate Furt eingerichtet. Hierzu müssen die
Bordsteine der Konrad-Adenauer-Straße sowie der Abtrennung des Gleiskörpers im
Bereich der Radfahrerfurt abgesenkt werden. Die Weiterführung erfolgt über einen separaten Radweg
(für beide Richtungen) in der Konrad-Adenauer-Straße, der auf dem derzeit
vorhandenen Straßenbegleitgrün vor dem Gerichtsgebäude hergestellt wird. Zur
gesicherten und möglichst kurzen Querung des Knotens Konrad-Adenauer-Straße /
Friedberger Tor / Bleichstraße / Seilerstraße wird die vorhandene Verkehrsinsel
auf der Südostseite des Knotens zurückgebaut. Die separate Führung des
rechtsabbiegenden Kfz-Verkehrs entfällt somit. Die Fläche der Trenninsel
zwischen Fahrbahn und Gleiskörper muss ebenfalls auf einer Länge von rund
33 m schmaler ausgeführt werden. Auf der Ostseite des Friedberger Tors wird ein
vorhandener, rund 2,65 m breiter Fußweg künftig als gemeinsamer Fuß- und
Radweg genutzt.
Ein vorhandener, rund 2,20 m
breiter Fußweg, der kurz vor dem Knoten Friedberger Tor / Friedberger
Landstraße / Friedberger Anlage / Eschenheimer Anlage in Richtung Friedberger
Anlage abzweigt, wird auf 3,00 m verbreitert und als gemeinsamer Fuß- und
Radweg genutzt.
Zur Gewährleistung einer
gesicherten Einfädelung des Radverkehrs in die Friedberger Landstraße mit einer
1,85 m breiten Radfahrerfurt wird die Bordsteinführung einer Verkehrsinsel
und der nördlich anschließenden Fahrbahn um 1,85 m auf einer Länge von
rund 22 m nach Osten verschoben. Auf der Südseite der Friedberger Anlage zwischen
Friedberger Tor und Berger Straße wird das vorhandene Straßenbegleitgrün
befestig. Somit entsteht ein rund 4,05 m breiter gemeinsamer Fuß- und
Radweg. Südlich der Einmündung der Berger Straße in die Friedberger Anlage
stößt dieser Weg auf die Radroute F1. Die Herstellung des gemeinsamen Fuß- und
Radwegs erfordert die Fällung eines Baums mit einem Stammdurchmesser von
27 cm. Etwa 1,0 m vom Standort des zu fällenden Baums entfernt ist
eine Neupflanzung im vorhandenen Grünstreifen vorgesehen. 3.2 Fahrtrichtung Westen Nach Benutzung des gemeinsamen Fuß- und Radwegs auf
der Südseite der Friedberger Anlage quert der Radverkehr den Knoten Friedberger
Tor / Friedberger Landstraße / Friedberger Anlage / Eschenheimer Anlage auf
einer zwischenzeitlich bereits eingerichteten Furt. Auf der Westseite des
Friedberger Tors benutzt der Radverkehr einen vorhandenen Weg in der Grünanlage
Richtung Süden. Vor Erreichen des Knotenpunkts Konrad-Adenauer-Straße /
Friedberger Tor / Bleichstraße / Seilerstraße wird der Radverkehr auf einem
separaten Weg in Parallellage an den Straßenrand herangeführt. Zur gesicherten
Querung der Einmündung der Bleichstraße werden zwei Verkehrsinseln um die
Breite der Radfahrerfurt verkürzt. Auf der Südseite des Knotens wird der
Radverkehr mit Hilfe einer Fahrrad-Furt-Markierung in die Mischverkehrsfläche
eingefädelt. Alternativ zur Nutzung der oben
beschriebenen Radverkehrsanlagen auf der Westseite des Friedberger Tors kann
der Radverkehr auch die bei der Darstellung der Gegenrichtung beschriebenen
Anlagen für den Radverkehr nutzen. Nach der Benutzung des gemeinsamen Fuß- und Radwegs
auf der Ostseite des Friedberger Tors und des Radwegs auf der Ostseite der
Konrad-Adenauer-Straße quert der Radverkehr die Konrad-Adenauer-Straße
signalgesichert an der Einmündung der Vilbeler Straße. Auf der Westseite der
Konrad-Adenauer-Straße wird der Radverkehr auf einem kurzen Radweg auf die
nördliche Fahrbahn der Vilbeler Straße geführt. Am Knotenpunkt Große Friedberger Straße / Alte Gasse
/ Schäfergasse / Vilbeler Straße erhält der Radverkehr einen Vorbeifahrstreifen
und eine vorgezogene Wartelinie. Zur Gewährleistung der Sicherheit des
Radverkehrs ist es erforderlich, die nicht mehr genutzten Schienen in der
Vilbeler Straße auszubauen. Dies bietet zugleich die Gelegenheit, den
Querschnitt der Fahrbahn der Vilbeler Straße auf 10,00 m zu verringern und
den nördlichen Gehweg dementsprechend zu verbreitern. 4. Befestigungen Die Fahrbahn der Vilbeler Straße erhält einen 65 cm
dicken Deckenaufbau aus bituminösen Trag- und Deckschichten gem. RStO 01, Tafel
1, Zeile 5, Bauklasse III. Die Gehwege erhalten einen 40 cm dicken
Deckenaufbau. Die Decke besteht - entsprechend dem Bestand - aus Betonplatten
oder Beton-Verbundsteinpflaster. Im Bereich der Einmündung der Petersstraße in
die Eschenheimer Anlage wird Naturstein-Großpflaster aus den Beständen des
Straßenbauamts verlegt. Die neu herzustellenden Radwege erhalten eine
Asphaltdecke. In den Bereichen, in denen sehr viel
vorhandene Fahrbahnmarkierung zu entfernen ist, wird die Asphaltdecke
erneuert. 5. Leitungen / Straßenausstattung
Folgende Arbeiten der Ämter und
Werke ( Versorgungsträger ) sind vorgesehen: Umbauten der Lichtsignalanlagen an allen
Knotenpunkten. Die VGF muss in der Verkehrsinsel in
der südlichen Eckenheimer Landstraße einen Abspannmast versetzen. Die Standorte von Lampenmasten sind im Bereich des
Knotens Konrad-Adenauer-Straße / Friedberger Tor / Bleichstraße / Seilerstraße
sowie im westlichen Teil der Friedberger Anlage den geänderten Gegebenheiten
anzupassen. Zur Freihaltung der Wege werden in
der Friedberger Anlage Poller statt der vorhandenen Stahlrohrgeländer
verwendet. In der Konrad-Adenauer Straße werden wieder Stahlrohrbügel
verwendet. Im Bereich des Knotens Alte Gasse / Petersstraße / Bleichstraße
werden einige niedrige Betonpoller durch Poller aus Stahl ersetzt. 6. Entwässerung Einige Straßeneinläufe sind entsprechend der neuen
Bordsteinführung zu versetzen. Die Roste von Straßeneinläufen, die künftig in
den vom Radverkehr genutzten Flächen liegen, erhalten neue Aufsätze mit
schmalen Schlitzen. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca.
2.104.100,00 € einschl. Mehrwertsteuer. Die Mittel stehen auf dem Konto Produktgruppe:
16.3 Sachkonto:
80785200 Projektdefinition:
5.001068 Die Einrichtung der Radroute ist zuschussfähig. Der
GVFG Antrag ist gestellt. Kostenübersicht 1.
Baukosten €
€ €
1.1
Straßenbauarbeiten
446.300,00
1.2
Pflanzkosten
5.300 ,00
1.3
Versetzen der Beleuchtung (SRM)
69.000,00
1.4
Umbau LSA
1.171.100,00 1.5
VGF
17.900,00
1.6
Kabelverlegung
Amt 16 21.200,00
Summe
1 Baukosten
1.730.800,00
2.
Baunebenkosten €
€ €
Planung
und Bauleitung etc.
373.300,00
Summe 2
Baunebenkosten
373.300,00
GESAMTKOSTEN
2.104.100,00
2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden bereits verausgabt: 18.757,50
€ in 2006, 41.053,01 € in 2007 und 45.145,74 € in 2008. Die Gesamtkosten in Höhe von
1.999.174 € werden mit 499.794 € in 2009 und 1.499.380 € in 2010
kassenwirksam. 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 5 % von 2.104.100,00 €
105.205,00 € Kostenstelle: 660040 Sachkonto:
8078.5200 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 1. Kalkulatorische Verzinsung 6,0% von 2.104.100,00 €
126.246,00 €
2. Abschreibung 3,0 % von 2.104.100,00 €
63.123,00 € gesamt
189.369,00 €
5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage 1_Lageplan (ca. 5,1 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage:
Antrag vom
03.06.2009, NR 1421
Antrag vom 04.05.2009,
OF 711/3
dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 19.04.2004, M 78
Vortrag des
Magistrats vom 05.09.2005, M 188
Vortrag des
Magistrats vom 17.05.2021, M 70 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im
Ortsbeirat: 1, 3 Versandpaket: 11.03.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1
am 21.04.2009, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3
am 23.04.2009, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis
zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die
Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 43 ebenfalls
zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 30. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 28.04.2009, TO I, TOP 16
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 43 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
33. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2009, TO II, TOP 9
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 43 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF
33. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, TO I, TOP 10
Beschluss: Die Vorlage M 43 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD
und ÖkoLinX-ARL 33. Sitzung des OBR 3
am 14.05.2009, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. a) Die
Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung
zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die
Vorlage M 43 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage
OF 711/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 26.05.2009, TO I, TOP 10
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 43 auf den Haupt- und
Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler
34. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 28.05.2009, TO I, TOP 36
Bericht: TO I
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE.
(= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bewilligungsbescheid vorliegt) und FAG
(= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und
Berichterstattung) sowie FAG und Freie Wähler (= Annahme)
Sonstige Voten/Protokollerklärung zu
1: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (M 43 = Annahme)
34. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2009, TO I, TOP 8
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. a) Die
Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der
Stadtverordneten Majer, Becker, Müller, Heuser, Rinn, Reininger und
Oesterling sowie von Stadtrat Sikorski dienen zur Kenntnis.
Abstimmung:
zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE. (=
Annahme mit der Maßgabe, dass mit dem Bau erst nach Vorliegen des
Bewilligungsbescheides begonnen wird) sowie FAG, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL
(= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (=
Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, Freie Wähler, REP, NPD und
ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung des OBR 3
am 18.06.2009, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 917 2009
1. Der Vorlage
M 43 wird unter Hinweis auf OA 917 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 711/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 5859, 33. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009 § 6063, 34. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009 Aktenzeichen: 61 1