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Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor Bau- und Finanzierungsvorlage

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 06.03.2009, M 43 Betreff: Fahrradroute 8 und Radroutenverbindung Friedberger Tor Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 17.11.2005, § 10308 (M 188) I. Der Planung zur Radroute 8 und zur Radroutenverbindung Friedberger Tor wird entsprechend der beigefügten Plananlagen zugestimmt. II. Mit dem Bau wird unabhängig von dem Vorliegen des Bewilligungsbescheides begonnen. III. Es dient weiterhin zur Kenntnis, - dass die Finanzierung der Gesamtmaßnahme in Höhe von ca. 2.104.100 € aus Mitteln des Ausbauprogramms "Radwegebau", Produktgruppe 16.3 Verkehrsanlagen, Sachkonto 80785200, Projektdefinition 5.001068 erfolgt, - dass von den Gesamtkosten ca. 1.730.800,00 € zuschussfähig sind und ein entsprechender Bewilligungsantrag durch den Magistrat gestellt ist, - dass der verbleibende Anteil der Kosten aus Mitteln aus Stellplatzablösebeträgen zu finanzieren ist, und - dass die Herstellungskosten auf die Beträge begrenzt werden, die sich aus der nachträglichen Prüfung durch das Revisionsamt ergeben. IV. Die Deckung der jährlichen Folgekosten ist innerhalb des dem Dezernat VI zur Verfügung stehenden Budgets sicherzustellen. A Zielsetzung Der Bau der Fahrradroute 8 ist Bestandteil der Radverkehrskonzeption der Stadt Frankfurt (M 217 vom 16.10.1992). B Alternativen - keine - C Lösung 1. Allgemeines In seinem Vortrag an die Stadtverordnetenversammlung M 217 vom 16.10.1992 hat der Magistrat eine Radverkehrskonzeption für Frankfurt am Main vorgelegt. Eine Route aus diesem Netz ist die Fahrradroute Fahrgasse - Große Friedberger Straße. Die Route führt fast geradlinig von Süden nach Norden und verbindet das nördliche Mainufer mit den Wallanlagen und der Eckenheimer Landstraße. Sie verläuft überwiegend durch Nebenstraßen und verkehrsberuhigte Bereiche (Tempo-30-Zonen) und bietet sich als Alternative zur Nutzung des Hauptstraßenzuges Kurt-Schumacher-Straße / Konrad-Adenauer-Straße an, in dessen Verlauf separate Radverkehrsanlagen u. a. aus Gründen der Flächenverfügbarkeit und unter Berücksichtigung der übrigen (konkurrierenden) Nutzungsansprüche an den Straßenraum nicht eingerichtet werden können. Die Gesamtlänge der Route beträgt ca. 1,3 km. Die vorgelegte Planung entspricht den Vorgaben der städtischen Radverkehrskonzeption. Alternativen waren nicht zu untersuchen. Die Fahrradroute beginnt an der Kreuzung Alte Brücke / Schöne Aussicht / Kurt-Schumacher-Straße / Fahrgasse, führt durch die Fahrgasse, quert den Knotenpunkt Berliner-/ Battonnstraße. In diesem Bereich ist die Route bereits ausgebaut. Anschließend kreuzt die Route den Bereich Zeil / Konstablerwache. In diesem Bereich wird die erforderliche Markierung im Zusammenhang mit der Erneuerung des Belags der Zeil und der Konstabler Wache hergestellt. Nun folgt die Route der Großen Friedberger Straße bis zur Kreuzung Alte Gasse / Vilbeler Straße / Große Friedberger Straße / Schäfergasse. Hier ist ein Anschluss über Vilbeler Straße, Konrad-Adenauer-Straße, Friedberger Tor und Friedberger Anlage zur Fahrradroute F1 vorgesehen. Die Hauptroute verläuft weiter in der Alten Gasse, kreuzt die Bleichstraße, folgt der Petersstraße und führt über die Wallanlage zur Kreuzung Eckenheimer Landstraße / Eschenheimer Anlage / Scheffelstraße. In Nord-Süd-Richtung verläuft die Fahrradroute in umgekehrter Reihenfolge auf den gleichen Streckenabschnitten. Die Verknüpfung mit der Radroute F1 erfolgt über die Vilbeler Straße, einen separaten Radweg auf der Ostseite der Konrad-Adenauer-Straße, einen gemeinsamen Fuß- und Radweg auf der Ostseite des Friedberger Tors sowie auf der Südseite der Friedberger Anlage bis zur Einmündung der Berger Straße in die Friedberger Anlage. 2. Beschreibung der Baumaßnahme für die Fahrradroute 8 2.1 Fahrtrichtung Norden An der Kreuzung Alte Brücke / Schöne Aussicht / Kurt-Schumacher-Straße / Fahrgasse gelangt der Fahrradverkehr über einen Zweirichtungsradweg in die südliche Fahrgasse. Die Radfahrer werden in der Fahrgasse im Mischverkehr auf der Fahrbahn (Tempo-30-Zone) und über die Kreuzung Berliner Straße / Battonnstraße / Fahrgasse zur Konstablerwache geführt. Der Knotenpunkt Berliner Straße / Battonnstraße / Fahrgasse wurde im Zuge der Maßnahme "Kulturmeile Braubachstraße" bereits unter Berücksichtigung der Radroute ausgebaut. Ab der Einmündung Töngesgasse ist die Fahrgasse bereits als Fahrradstraße ausgewiesen. Die Route wird ohne die Einrichtung von gesonderten Radverkehrsanlagen durch die Fußgängerzone zur Großen Friedberger Straße geführt. Zur Orientierung erhält der Fahrradverkehr im Bereich der Fußgängerzone eine Beschilderung zum Routenverlauf. Im Bereich Große Friedberger Straße sind andere Nutzungen so zu gestalten, dass die durchgängige Befahrbarkeit für den Fahrradverkehr gewährleistet ist. In der Großen Friedberger Straße ist eine Führung ohne gesonderte Radverkehrsanlagen vorgesehen. An der Kreuzung Alte Gasse / Vilbeler Straße / Große Friedberger Straße / Schäfergasse erhält der Fahrradverkehr separate Aufstellflächen. Die Route führt weiter über die Alte Gasse (zunächst im Mischverkehr auf der Fahrbahn - nördlich des Abzweigs der Rosenberger Straße als Radfahrstreifen) zum Knotenpunkt Bleichstraße / Alte Gasse / Petersstraße. Im Knotenpunkt Alte Gasse / Bleichstraße /Petersstraße wird die Führung des Radverkehrs durch eine Furtmarkierung verdeutlicht. Im südlichen Knotenpunktast wird eine Verkehrsinsel eingebaut und die signalgesicherte Querung für Fußgänger ermöglicht. In der Petersstraße werden auf beiden Seiten Radfahrstreifen abmarkiert. An der Einmündung in die Eschenheimer Anlage zweigt die Route von der Petersstraße in die Wallanlagen ab und wird dort parallel zur Fahrbahn auf dem vorhandenen Weg geführt. In der Kreuzung Eschenheimer Anlage / Eckenheimer Landstraße / Scheffelstraße werden Radfahrerfurten, die einen Anschluss an den Radweg in der Eckenheimer Landstraße ermöglichen, parallel zu den Fußgängerüberwegen markiert. Der vorhandene Radfahrstreifen in der Eckenheimer Landstraße wird bis an die Verkehrsinsel verlängert, somit ist das Befahren des Radwegs auf dem Gehwegniveau nicht erforderlich. 2.2 Fahrtrichtung Süden Der heute vor der Einmündung Jahnstraße endende Radfahrstreifen wird bis zur Verkehrsinsel des Knotens Eckenheimer Landstraße / Eschenheimer Anlage / Scheffelstraße fortgesetzt. Die Verkehrsinsel muss dementsprechend zurückgebaut werden. Die Route führt am Knotenpunkt über Furten und die Verkehrsinsel in die Wallanlagen. Im Einmündungsbereich der Eschenheimer Anlage wird die Petersstraße auf einer Furt überquert. Auf der Petersstraße, über die Bleichstraße hinweg bis in die Alte Gasse sind gesonderte Radverkehrsanlagen vorgesehen. An der Kreuzung Alte Gasse / Vilbeler Straße / Große Friedberger Straße / Schäfergasse erhält der Fahrradverkehr separate Aufstellflächen vor den Haltlinien des Kfz-Verkehrs. Im Bereich Große Friedberger Straße / Zeil / nördliche Fahrgasse ist die gleiche Führung wie in der Gegenrichtung dieses Abschnittes vorgesehen. Über den bereits ausgebauten Knotenpunkt Berliner Straße / Battonnstraße / Fahrgasse fährt der Radverkehr in den südlichen Teil der Fahrgasse ein. Dort erfolgt die Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn (Tempo-30-Zone) bis zum südlichen Ende der Fahrgasse. Über einen kurzen Zweirichtungsradweg erhält der Fahrradverkehr Anschluss an den Knotenpunkt Alte Brücke / Schöne Aussicht / Mainkai / Kurt-Schumacher-Straße / Fahrgasse. Dieser Knoten wird im Zusammenhang mit der Grunderneuerung der Alten Brücke ausgebaut. 3. Beschreibung der Baumaßnahme für die Verknüpfung mit der Fahrradroute F1 3.1 Fahrtrichtung Osten In der Vilbeler Straße erfolgt die Führung im Mischverkehr auf der Fahrbahn. Am Knotenpunkt Vilbeler Straße / Konrad Adenauer-Straße werden dem Radverkehr ein Vorbeifahrstreifen sowie eine vorgezogene Wartelinie angeboten. Von hier aus kann der Radverkehr gesichert auf die Verkehrsinsel gelangen. Für die signalgesicherte Querung der Konrad-Adenauer-Straße wird eine separate Furt eingerichtet. Hierzu müssen die Bordsteine der Konrad-Adenauer-Straße sowie der Abtrennung des Gleiskörpers im Bereich der Radfahrerfurt abgesenkt werden. Die Weiterführung erfolgt über einen separaten Radweg (für beide Richtungen) in der Konrad-Adenauer-Straße, der auf dem derzeit vorhandenen Straßenbegleitgrün vor dem Gerichtsgebäude hergestellt wird. Zur gesicherten und möglichst kurzen Querung des Knotens Konrad-Adenauer-Straße / Friedberger Tor / Bleichstraße / Seilerstraße wird die vorhandene Verkehrsinsel auf der Südostseite des Knotens zurückgebaut. Die separate Führung des rechtsabbiegenden Kfz-Verkehrs entfällt somit. Die Fläche der Trenninsel zwischen Fahrbahn und Gleiskörper muss ebenfalls auf einer Länge von rund 33 m schmaler ausgeführt werden. Auf der Ostseite des Friedberger Tors wird ein vorhandener, rund 2,65 m breiter Fußweg künftig als gemeinsamer Fuß- und Radweg genutzt. Ein vorhandener, rund 2,20 m breiter Fußweg, der kurz vor dem Knoten Friedberger Tor / Friedberger Landstraße / Friedberger Anlage / Eschenheimer Anlage in Richtung Friedberger Anlage abzweigt, wird auf 3,00 m verbreitert und als gemeinsamer Fuß- und Radweg genutzt. Zur Gewährleistung einer gesicherten Einfädelung des Radverkehrs in die Friedberger Landstraße mit einer 1,85 m breiten Radfahrerfurt wird die Bordsteinführung einer Verkehrsinsel und der nördlich anschließenden Fahrbahn um 1,85 m auf einer Länge von rund 22 m nach Osten verschoben. Auf der Südseite der Friedberger Anlage zwischen Friedberger Tor und Berger Straße wird das vorhandene Straßenbegleitgrün befestig. Somit entsteht ein rund 4,05 m breiter gemeinsamer Fuß- und Radweg. Südlich der Einmündung der Berger Straße in die Friedberger Anlage stößt dieser Weg auf die Radroute F1. Die Herstellung des gemeinsamen Fuß- und Radwegs erfordert die Fällung eines Baums mit einem Stammdurchmesser von 27 cm. Etwa 1,0 m vom Standort des zu fällenden Baums entfernt ist eine Neupflanzung im vorhandenen Grünstreifen vorgesehen. 3.2 Fahrtrichtung Westen Nach Benutzung des gemeinsamen Fuß- und Radwegs auf der Südseite der Friedberger Anlage quert der Radverkehr den Knoten Friedberger Tor / Friedberger Landstraße / Friedberger Anlage / Eschenheimer Anlage auf einer zwischenzeitlich bereits eingerichteten Furt. Auf der Westseite des Friedberger Tors benutzt der Radverkehr einen vorhandenen Weg in der Grünanlage Richtung Süden. Vor Erreichen des Knotenpunkts Konrad-Adenauer-Straße / Friedberger Tor / Bleichstraße / Seilerstraße wird der Radverkehr auf einem separaten Weg in Parallellage an den Straßenrand herangeführt. Zur gesicherten Querung der Einmündung der Bleichstraße werden zwei Verkehrsinseln um die Breite der Radfahrerfurt verkürzt. Auf der Südseite des Knotens wird der Radverkehr mit Hilfe einer Fahrrad-Furt-Markierung in die Mischverkehrsfläche eingefädelt. Alternativ zur Nutzung der oben beschriebenen Radverkehrsanlagen auf der Westseite des Friedberger Tors kann der Radverkehr auch die bei der Darstellung der Gegenrichtung beschriebenen Anlagen für den Radverkehr nutzen. Nach der Benutzung des gemeinsamen Fuß- und Radwegs auf der Ostseite des Friedberger Tors und des Radwegs auf der Ostseite der Konrad-Adenauer-Straße quert der Radverkehr die Konrad-Adenauer-Straße signalgesichert an der Einmündung der Vilbeler Straße. Auf der Westseite der Konrad-Adenauer-Straße wird der Radverkehr auf einem kurzen Radweg auf die nördliche Fahrbahn der Vilbeler Straße geführt. Am Knotenpunkt Große Friedberger Straße / Alte Gasse / Schäfergasse / Vilbeler Straße erhält der Radverkehr einen Vorbeifahrstreifen und eine vorgezogene Wartelinie. Zur Gewährleistung der Sicherheit des Radverkehrs ist es erforderlich, die nicht mehr genutzten Schienen in der Vilbeler Straße auszubauen. Dies bietet zugleich die Gelegenheit, den Querschnitt der Fahrbahn der Vilbeler Straße auf 10,00 m zu verringern und den nördlichen Gehweg dementsprechend zu verbreitern. 4. Befestigungen Die Fahrbahn der Vilbeler Straße erhält einen 65 cm dicken Deckenaufbau aus bituminösen Trag- und Deckschichten gem. RStO 01, Tafel 1, Zeile 5, Bauklasse III. Die Gehwege erhalten einen 40 cm dicken Deckenaufbau. Die Decke besteht - entsprechend dem Bestand - aus Betonplatten oder Beton-Verbundsteinpflaster. Im Bereich der Einmündung der Petersstraße in die Eschenheimer Anlage wird Naturstein-Großpflaster aus den Beständen des Straßenbauamts verlegt. Die neu herzustellenden Radwege erhalten eine Asphaltdecke. In den Bereichen, in denen sehr viel vorhandene Fahrbahnmarkierung zu entfernen ist, wird die Asphaltdecke erneuert. 5. Leitungen / Straßenausstattung Folgende Arbeiten der Ämter und Werke ( Versorgungsträger ) sind vorgesehen: Umbauten der Lichtsignalanlagen an allen Knotenpunkten. Die VGF muss in der Verkehrsinsel in der südlichen Eckenheimer Landstraße einen Abspannmast versetzen. Die Standorte von Lampenmasten sind im Bereich des Knotens Konrad-Adenauer-Straße / Friedberger Tor / Bleichstraße / Seilerstraße sowie im westlichen Teil der Friedberger Anlage den geänderten Gegebenheiten anzupassen. Zur Freihaltung der Wege werden in der Friedberger Anlage Poller statt der vorhandenen Stahlrohrgeländer verwendet. In der Konrad-Adenauer Straße werden wieder Stahlrohrbügel verwendet. Im Bereich des Knotens Alte Gasse / Petersstraße / Bleichstraße werden einige niedrige Betonpoller durch Poller aus Stahl ersetzt. 6. Entwässerung Einige Straßeneinläufe sind entsprechend der neuen Bordsteinführung zu versetzen. Die Roste von Straßeneinläufen, die künftig in den vom Radverkehr genutzten Flächen liegen, erhalten neue Aufsätze mit schmalen Schlitzen. D Kosten 1. Investitionsbedarf Die Kosten der Gesamtmaßnahme belaufen sich auf ca. 2.104.100,00 € einschl. Mehrwertsteuer. Die Mittel stehen auf dem Konto Produktgruppe: 16.3 Sachkonto: 80785200 Projektdefinition: 5.001068 Die Einrichtung der Radroute ist zuschussfähig. Der GVFG Antrag ist gestellt. Kostenübersicht 1. Baukosten € € € 1.1 Straßenbauarbeiten 446.300,00 1.2 Pflanzkosten 5.300 ,00 1.3 Versetzen der Beleuchtung (SRM) 69.000,00 1.4 Umbau LSA 1.171.100,00 1.5 VGF 17.900,00 1.6 Kabelverlegung Amt 16 21.200,00 Summe 1 Baukosten 1.730.800,00 2. Baunebenkosten € € € Planung und Bauleitung etc. 373.300,00 Summe 2 Baunebenkosten 373.300,00 GESAMTKOSTEN 2.104.100,00 2. Finanzbedarfszeitraum Folgende Kosten wurden bereits verausgabt: 18.757,50 € in 2006, 41.053,01 € in 2007 und 45.145,74 € in 2008. Die Gesamtkosten in Höhe von 1.999.174 € werden mit 499.794 € in 2009 und 1.499.380 € in 2010 kassenwirksam. 3. Folgeinvestitionen - keine - 4. Jahresfolgekosten 4.1 Personelle Ausgaben - keine - 4.2 Sachkosten 4.2.1 Produktgruppe 16.3 5 % von 2.104.100,00 € 105.205,00 € Kostenstelle: 660040 Sachkonto: 8078.5200 4.3 Kapitalkosten 4.3.1 Produktgruppe 16.3 1. Kalkulatorische Verzinsung 6,0% von 2.104.100,00 € 126.246,00 € 2. Abschreibung 3,0 % von 2.104.100,00 € 63.123,00 € gesamt 189.369,00 € 5. Jahreserträge - keine - 6. Leistungen Dritter - keine - 7. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 8. Sonstiges entfällt Anlage 1_Lageplan (ca. 5,1 MB) # Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Antrag vom 03.06.2009, NR 1421 Antrag vom 04.05.2009, OF 711/3 dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 19.04.2004, M 78 Vortrag des Magistrats vom 05.09.2005, M 188 Vortrag des Magistrats vom 17.05.2021, M 70 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 1, 3 Versandpaket: 11.03.2009 Beratungsergebnisse: 33. Sitzung des OBR 1 am 21.04.2009, TO I, TOP 11 Beschluss: Der Vorlage M 43 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme 32. Sitzung des OBR 3 am 23.04.2009, TO I, TOP 28 Beschluss: a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 43 ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 30. Sitzung des Verkehrsausschusses am 28.04.2009, TO I, TOP 16 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 33. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 05.05.2009, TO II, TOP 9 Beschluss: nicht auf TO Die Beratung der Vorlage M 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und BFF 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 07.05.2009, TO I, TOP 10 Beschluss: Die Vorlage M 43 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG, BFF, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL 33. Sitzung des OBR 3 am 14.05.2009, TO I, TOP 36 Beschluss: 1. a) Die Beratung des Tagesordnungspunktes wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage M 43 ebenfalls zurückzustellen. 2. Die Vorlage OF 711/3 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme 31. Sitzung des Verkehrsausschusses am 26.05.2009, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der Verkehrsausschuss die Beratung der Vorlage M 43 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, FAG und Freie Wähler 34. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 28.05.2009, TO I, TOP 36 Bericht: TO I Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP und Freie Wähler gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass der Bewilligungsbescheid vorliegt) und FAG (= Ablehnung) zu 2. CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG und Freie Wähler (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (M 43 = Annahme) 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 04.06.2009, TO I, TOP 8 Beschluss: 1. Der Vorlage M 43 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. a) Die Vorlage NR 1421 wird abgelehnt. b) Die Wortmeldungen der Stadtverordneten Majer, Becker, Müller, Heuser, Rinn, Reininger und Oesterling sowie von Stadtrat Sikorski dienen zur Kenntnis. Abstimmung: zu 1. CDU, SPD, GRÜNE, FDP, REP und NPD gegen LINKE. (= Annahme mit der Maßgabe, dass mit dem Bau erst nach Vorliegen des Bewilligungsbescheides begonnen wird) sowie FAG, Freie Wähler und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) zu 2. zu a) CDU, SPD, GRÜNE und FDP gegen LINKE. (= Prüfung und Berichterstattung) sowie FAG, Freie Wähler, REP, NPD und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 34. Sitzung des OBR 3 am 18.06.2009, TO I, TOP 20 Beschluss: Anregung OA 917 2009 1. Der Vorlage M 43 wird unter Hinweis auf OA 917 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 711/3 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5859, 33. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 07.05.2009 § 6063, 34. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 04.06.2009 Aktenzeichen: 61 1