Nicht nur den Schienenverkehr, auch den Busverkehr direkt vergeben!
Begründung
Busverkehr direkt vergeben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt, 1. neben dem Schienenpersonennahverkehr nach Ablauf der geltenden Vergabeverträge Zug um Zug auch alle städtischen Personenbeförderungsleistungen der Sparte Bus direkt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) zu vergeben. 2. die hierfür erforderlichen Schritte gemäß den europäischen und nationalen vergabe- und personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften fristgerecht einzuleiten, damit die Direktvergabe rechtssicher umgesetzt werden kann. Begründung: Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Die VGF bzw. deren Tochtergesellschaft In-der-City-Bus-GmbH (ICB) hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie in der Lage ist, städtische Buslinien zu Marktpreisen zu betreiben. Die verordnungs-gemäßen Bedingungen für eine Direktvergabe sind damit hinreichend nachgewiesen. Zugleich honoriert der Magistrat mit der Direktvergabe die bisherigen Erfolge der Gesellschaft zur Steigerung von Qualität und Effizienz und sichert somit die Arbeitsplätze und das Know-How der bei der VGF bzw. der ICB beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.
Inhalt
Antrag vom 20.03.2014, NR 843
Betreff: Nicht nur den Schienenverkehr, auch den Busverkehr direkt vergeben! Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen: Der Magistrat wird beauftragt,
- neben dem Schienenpersonennahverkehr nach Ablauf der geltenden Vergabeverträge Zug um Zug auch alle städtischen Personenbeförderungsleistungen der Sparte Bus direkt an die Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) zu vergeben.
- die hierfür erforderlichen Schritte gemäß den europäischen und nationalen vergabe- und personenbeförderungsrechtlichen Vorschriften fristgerecht einzuleiten, damit die Direktvergabe rechtssicher umgesetzt werden kann. Begründung: Gemäß der am 03.12.2009 in Kraft getretenen EU-Verordnung 1370/2007 über Öffentliche Personenverkehrsdienste auf Schiene und Straße kann die zuständige Behörde beschließen, öffentliche Dienstleistungsaufträge über die Erbringung von Personenverkehrsdiensten an eine von ihr kontrollierte Einheit zu vergeben. Die VGF bzw. deren Tochtergesellschaft In-der-City-Bus-GmbH (ICB) hat in der Vergangenheit bewiesen, dass sie in der Lage ist, städtische Buslinien zu Marktpreisen zu betreiben. Die verordnungs-gemäßen Bedingungen für eine Direktvergabe sind damit hinreichend nachgewiesen. Zugleich honoriert der Magistrat mit der Direktvergabe die bisherigen Erfolge der Gesellschaft zur Steigerung von Qualität und Effizienz und sichert somit die Arbeitsplätze und das Know-How der bei der VGF bzw. der ICB beschäftigten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter.Hauptvorlage: Vortrag des Magistrats vom 03.02.2014, M 34 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Versandpaket: 26.03.2014
Beratungsverlauf 3 Sitzungen
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