Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße bis Anschluss Seckbacher Bitzweg
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Betreff: Vorplanung zur Umgestaltung der
Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße bis Anschluss
Seckbacher Bitzweg 1. Der Vorplanung zur Wilhelmshöher Straße zwischen
Heinz-Herbert-Karry-Straße und Seckbacher Bitzweg entsprechend der Plananlage
wird zugestimmt.
2. Der Magistrat wird
beauftragt, a) auf dieser Grundlage die weiteren
Planungsschritte voranzutreiben und eine Bau- und Finanzierungsvorlage
vorzulegen sowie
b) zu prüfen, ob die Maßnahme
zuwendungsfähig im Sinne des Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetzes (GVFG) ist
und gegebenenfalls einen Antrag auf Förderung zu stellen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die zur weiterführenden Planung erforderlichen
Mittel in Höhe von 305 T€ in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen,
Projektdefinition 5.002442 - Grunderneuerung eines Teilabschnitts der
Wilhelmshöher Straße (Planungsmittel) - zur Verfügung stehen, b) der Investitionsbedarf zur Umsetzung der Maßnahme
auf 4.941 T€ geschätzt wird. 4. Es dient ferner zu Kenntnis, dass der im Rahmen
einer Informationsveranstaltung angeregte Ersatz des an der Einmündung "Im
Trieb" geplanten Minikreisverkehrs durch eine Lichtsignalanlage (siehe Anlage
"Lageplan", Blatt 2) nach eingehender Prüfung nicht weiterverfolgt wird. Begründung: A - Zielsetzung Aufgrund des schlechten Straßenzustandes der
Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und
dem Seckbacher Bitzweg besteht dringlicher Sanierungsbedarf. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass die Wilhelmshöher Straße - insbesondere im Abschnitt
zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - eine Straßenraumbreite
aufweist, die keine regelwerkskonforme Aufteilung des Straßenraumes nach dem
Trennungsprinzip zulässt, die ihrer Netzfunktion, der Verkehrsbelastung und der
Verkehrszusammensetzung (mit Linienbusverkehr) entspricht. Im Zuge der erforderlichen Grundsanierung der
Wilhelmshöher Straße soll der Straßenraum in den vorhandenen Breiten so
umgestaltet werden, dass die Aufteilung zwischen den unterschiedlichen
Verkehrsformen bedarfsgerecht verbessert wird. B - Alternativen Im Zuge der Planungen zur Umgestaltung der
Wilhelmshöher Straße wurden folgende Varianten untersucht. Variante Trennung von Fahrbahn und Seitenräumen
mit weicher Separation (Bordhöhe 3 cm): Hierbei wurde eine asphaltierte Kernfahrbahnbreite
von 4,10 m zugrunde gelegt, die dazu genügt, den Begegnungsverkehr Pkw - Pkw
auf der asphaltierten Fläche abzuwickeln. Der Begegnungsfall Pkw - Lkw
erfordert die Mitbenutzung von Pflasterstreifen in Fahrbahnrandlage und der
Begegnungsfall Bus-Bus die Mitbenutzung von Pflasterstreifen auf Gehwegniveau.
Angesichts der dargelegten Gegebenheiten ist diese Lösung jedoch aus
straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Dies insbesondere im
Hinblick darauf, dass eine weiche Separation zur Mitbenutzung von Seitenräumen
durch den Kfz-Verkehr verkehrlich betrachtet eine Mischverkehrsfläche
darstellt, die grundsätzlich nur für Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen,
untergeordneter Verbindungs- und vorwiegender Aufenthaltsfunktion geeignet ist.
Variante Mischverkehrsflächen
(ohne Trennung von Fahrbahn und Gehweg): Bei dieser Variante wurde ein komplett niveaugleicher
Ausbau des Straßenquerschnittes mit verschiedenen Breiten der Kernfahrbahn
untersucht. Aus Sicherheits- und den zur vorigen Variante bereits dargelegten
Gründen wurde auch diese Variante, nicht weiter verfolgt, da ein ausschließlich
auf Blickkontakt sowie auf Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme beruhender
ausgebauter Querschnitt unter den gegebenen Randbedingungen ein nicht
unerhebliches Gefährdungspotenzial birgt. Variante Separation von Fahrbahn und Gehwegen
durch 6 - 8 cm hohe Borde: Die Führung der Zufußgehenden auf dem Gehweg als
gesonderte Verkehrsfläche (harte Separation) wird aus Sicherheitsgründen als
Vorzugsvariante weiterverfolgt. Variante Lichtsignalanlage statt
Minikreisel: Die oben
genannten Varianten und die Planung der Vorzugsvariante wurden den Bürgerinnen
und Bürgern des Ortsbeirats 11 im Rahmen einer Informationsveranstaltung am
20.03.2015 vorgestellt. Auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger wurde für die
Einmündung der Straße "Im Trieb" anstelle des geplanten Minikreisels eine
Variante mit Lichtsignalanlage (LSA) erarbeitet, die in den Planunterlagen als
Deckblattlösung dargestellt wird. Die Straße "Im Trieb" wäre danach als
untergeordnete Straße vorgesehen, sodass der in die Wilhelmshöher Straße
einmündende Verkehr wartepflichtig wäre. Zur Querung der Wilhelmshöher Straße
sieht diese Lösung östlich der Straße "Im Trieb" für den Fußgängerverkehr eine
LSA vor. Nach fachlicher Beurteilung hätte die
Planung mit LSA nicht die gewünschte Wirkung auf eine dauerhafte
Geschwindigkeitsreduzierung. Aufgrund der fehlenden Einsehbarkeit im
Kurvenbereich der Wilhelmhöher Straße und dem vorhandenen Straßenquerschnitt
ist eine bauliche Lösung zu präferieren. Dem vorgesehenen Minikreisverkehr
ist eine solche dauerhaft geschwindigkeits-reduzierende und damit
sicherheitsverbessernde Wirkung beizumessen. Aus fachlicher Sicht ist die
Variante mit LSA nicht zu empfehlen, zumal diese Mehrausgaben in Höhe von ca.
225 T€ sowie zusätzlich laufende Ausgaben im Betrieb verursachen
würde. C - Lösung Im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße
und der Atzelbergstraße sind 6,00 m Fahrbahnbreite zwischen den Borden und
jeweils einseitig aufgesetztes Parken vorgesehen. Im Regelfall verbleibt eine
Mindestgehwegbreite von 1,50m, was gegenüber dem Bestand eine deutliche
Verbesserung darstellt. In diesem Abschnitt sind insgesamt 17 neue
Baumpflanzungen vorgesehen. Im Abschnitt ab der Atzelbergstraße bis zum
Seckbacher Bitzweg wäre eine durchgängige 6,00 m breite Fahrbahn zumeist nur
bei einer Verschmälerung der Gehwege möglich. Die Gehwegbreiten in diesem
Abschnitt liegen jedoch schon im Bestand teilweise unter dem Mindestmaß von
1,50m. Daher wurde für diesen Abschnitt eine Planung ausgearbeitet, die
zwischen den Borden eine in Fahrversuchen ermittelte Mindestfahrbahnbreite für
den Begegnungsfall Bus - Bus von 5,70 m vorsieht, sodass die bestehenden
Gehwegbreiten erhalten bleiben und teilweise verbreitert werden können. Die
Fahrbahn wird danach in eine Kernfahrbahn, die zwischen zwei Pflastersteifen
angeordnet ist, aufgeteilt. Die Kernfahrbahn von 4,50 m Breite dient zur
Abwicklung der Begegnungsfälle Pkw - Pkw bzw. Pkw - Lieferwagen, die den
überwiegenden Teil der abzuwickelnden Verkehre bilden. Für die Abwicklung des
Begegnungsfalls Bus - Bus werden an die Kernfahrbahn noch zwei je 0,60 m
breite Pflasterstreifen angeschlossen, sodass sämtliche Begegnungsfälle des
Fahrverkehrs zwischen den 6 - 8 cm hohen Borden abgewickelt werden können.
Aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit wird der Radverkehr wie bereits derzeit
im Mischverkehr geführt. Für den Knotenpunkt Wilhelmshöher Straße/Im Trieb
sieht die Planung als geschwindigkeitsreduzierendes und stadtgestalterisch
geeignetes Element die Einrichtung eines Minikreisverkehrs mit einem
Durchmesser von 13 m vor. Da es sich bei der Wilhelmshöher Straße um eine
klassifizierte Straße handelt und Teile der bereits heute als Straße genutzten
Flächen in Privateigentum sind, die auch in Zukunft mit einer Fläche von
insgesamt 371 m2 als öffentliche Verkehrsflächen benötigt werden, sind die
baurechtlichen Voraussetzungen erforderlichenfalls herzustellen. Es wird
angestrebt, die benötigten Flächen freihändig zu erwerben. D - Kosten Der Gesamtinvestitionsbedarf (brutto) für die
bauliche Umsetzung der Maßnahme mit der empfohlenen Lösung mit Minikreisverkehr
wird auf 4.941.000,- € geschätzt. Anlage _Lageplan_Bl_1 (ca. 686 KB) Anlage
_Lageplan_Bl_2 (ca. 1,4 MB)
Anlage _Lageplan_Bl_3 (ca. 1,4 MB) Anlage
_Uebersichtslageplan (ca.
2,2 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Antrag vom
25.02.2017, OF
138/11
Etatanregung vom 13.03.2017, EA 73
Vortrag des
Magistrats vom 20.09.2019, M 144
Antrag vom
25.07.2023, OF
496/11
Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
27.01.2016 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR
11 am 15.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 20 wird zugestimmt.
Abstimmung:
4 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen 3 CDU (=
Ablehnung); bei Enthaltung 2 CDU und 1 SPD 47. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 15
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Votum im Haupt-
und Finanzausschuss)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichtes) 48. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 25
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme)
49. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 37
Beschluss: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, REP,
Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen BFF (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichtes) Beschlussausfertigung(en): § 6877, 49. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 66 0