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Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße bis Anschluss Seckbacher Bitzweg

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 22.01.2016, M 20 Betreff: Vorplanung zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße bis Anschluss Seckbacher Bitzweg 1. Der Vorplanung zur Wilhelmshöher Straße zwischen Heinz-Herbert-Karry-Straße und Seckbacher Bitzweg entsprechend der Plananlage wird zugestimmt. 2. Der Magistrat wird beauftragt, a) auf dieser Grundlage die weiteren Planungsschritte voranzutreiben und eine Bau- und Finanzierungsvorlage vorzulegen sowie b) zu prüfen, ob die Maßnahme zuwendungsfähig im Sinne des Gemeindeverkehrs-finanzierungsgesetzes (GVFG) ist und gegebenenfalls einen Antrag auf Förderung zu stellen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass a) die zur weiterführenden Planung erforderlichen Mittel in Höhe von 305 T€ in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition 5.002442 - Grunderneuerung eines Teilabschnitts der Wilhelmshöher Straße (Planungsmittel) - zur Verfügung stehen, b) der Investitionsbedarf zur Umsetzung der Maßnahme auf 4.941 T€ geschätzt wird. 4. Es dient ferner zu Kenntnis, dass der im Rahmen einer Informationsveranstaltung angeregte Ersatz des an der Einmündung "Im Trieb" geplanten Minikreisverkehrs durch eine Lichtsignalanlage (siehe Anlage "Lageplan", Blatt 2) nach eingehender Prüfung nicht weiterverfolgt wird. Begründung: A - Zielsetzung Aufgrund des schlechten Straßenzustandes der Wilhelmshöher Straße im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und dem Seckbacher Bitzweg besteht dringlicher Sanierungsbedarf. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die Wilhelmshöher Straße - insbesondere im Abschnitt zwischen Atzelbergstraße und Seckbacher Bitzweg - eine Straßenraumbreite aufweist, die keine regelwerkskonforme Aufteilung des Straßenraumes nach dem Trennungsprinzip zulässt, die ihrer Netzfunktion, der Verkehrsbelastung und der Verkehrszusammensetzung (mit Linienbusverkehr) entspricht. Im Zuge der erforderlichen Grundsanierung der Wilhelmshöher Straße soll der Straßenraum in den vorhandenen Breiten so umgestaltet werden, dass die Aufteilung zwischen den unterschiedlichen Verkehrsformen bedarfsgerecht verbessert wird. B - Alternativen Im Zuge der Planungen zur Umgestaltung der Wilhelmshöher Straße wurden folgende Varianten untersucht. Variante Trennung von Fahrbahn und Seitenräumen mit weicher Separation (Bordhöhe 3 cm): Hierbei wurde eine asphaltierte Kernfahrbahnbreite von 4,10 m zugrunde gelegt, die dazu genügt, den Begegnungsverkehr Pkw - Pkw auf der asphaltierten Fläche abzuwickeln. Der Begegnungsfall Pkw - Lkw erfordert die Mitbenutzung von Pflasterstreifen in Fahrbahnrandlage und der Begegnungsfall Bus-Bus die Mitbenutzung von Pflasterstreifen auf Gehwegniveau. Angesichts der dargelegten Gegebenheiten ist diese Lösung jedoch aus straßenverkehrsrechtlichen Gründen nicht umsetzbar. Dies insbesondere im Hinblick darauf, dass eine weiche Separation zur Mitbenutzung von Seitenräumen durch den Kfz-Verkehr verkehrlich betrachtet eine Mischverkehrsfläche darstellt, die grundsätzlich nur für Straßen mit geringerem Verkehrsaufkommen, untergeordneter Verbindungs- und vorwiegender Aufenthaltsfunktion geeignet ist. Variante Mischverkehrsflächen (ohne Trennung von Fahrbahn und Gehweg): Bei dieser Variante wurde ein komplett niveaugleicher Ausbau des Straßenquerschnittes mit verschiedenen Breiten der Kernfahrbahn untersucht. Aus Sicherheits- und den zur vorigen Variante bereits dargelegten Gründen wurde auch diese Variante, nicht weiter verfolgt, da ein ausschließlich auf Blickkontakt sowie auf Vorsicht und gegenseitiger Rücksichtnahme beruhender ausgebauter Querschnitt unter den gegebenen Randbedingungen ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial birgt. Variante Separation von Fahrbahn und Gehwegen durch 6 - 8 cm hohe Borde: Die Führung der Zufußgehenden auf dem Gehweg als gesonderte Verkehrsfläche (harte Separation) wird aus Sicherheitsgründen als Vorzugsvariante weiterverfolgt. Variante Lichtsignalanlage statt Minikreisel: Die oben genannten Varianten und die Planung der Vorzugsvariante wurden den Bürgerinnen und Bürgern des Ortsbeirats 11 im Rahmen einer Informationsveranstaltung am 20.03.2015 vorgestellt. Auf Anregung der Bürgerinnen und Bürger wurde für die Einmündung der Straße "Im Trieb" anstelle des geplanten Minikreisels eine Variante mit Lichtsignalanlage (LSA) erarbeitet, die in den Planunterlagen als Deckblattlösung dargestellt wird. Die Straße "Im Trieb" wäre danach als untergeordnete Straße vorgesehen, sodass der in die Wilhelmshöher Straße einmündende Verkehr wartepflichtig wäre. Zur Querung der Wilhelmshöher Straße sieht diese Lösung östlich der Straße "Im Trieb" für den Fußgängerverkehr eine LSA vor. Nach fachlicher Beurteilung hätte die Planung mit LSA nicht die gewünschte Wirkung auf eine dauerhafte Geschwindigkeitsreduzierung. Aufgrund der fehlenden Einsehbarkeit im Kurvenbereich der Wilhelmhöher Straße und dem vorhandenen Straßenquerschnitt ist eine bauliche Lösung zu präferieren. Dem vorgesehenen Minikreisverkehr ist eine solche dauerhaft geschwindigkeits-reduzierende und damit sicherheitsverbessernde Wirkung beizumessen. Aus fachlicher Sicht ist die Variante mit LSA nicht zu empfehlen, zumal diese Mehrausgaben in Höhe von ca. 225 T€ sowie zusätzlich laufende Ausgaben im Betrieb verursachen würde. C - Lösung Im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und der Atzelbergstraße sind 6,00 m Fahrbahnbreite zwischen den Borden und jeweils einseitig aufgesetztes Parken vorgesehen. Im Regelfall verbleibt eine Mindestgehwegbreite von 1,50m, was gegenüber dem Bestand eine deutliche Verbesserung darstellt. In diesem Abschnitt sind insgesamt 17 neue Baumpflanzungen vorgesehen. Im Abschnitt ab der Atzelbergstraße bis zum Seckbacher Bitzweg wäre eine durchgängige 6,00 m breite Fahrbahn zumeist nur bei einer Verschmälerung der Gehwege möglich. Die Gehwegbreiten in diesem Abschnitt liegen jedoch schon im Bestand teilweise unter dem Mindestmaß von 1,50m. Daher wurde für diesen Abschnitt eine Planung ausgearbeitet, die zwischen den Borden eine in Fahrversuchen ermittelte Mindestfahrbahnbreite für den Begegnungsfall Bus - Bus von 5,70 m vorsieht, sodass die bestehenden Gehwegbreiten erhalten bleiben und teilweise verbreitert werden können. Die Fahrbahn wird danach in eine Kernfahrbahn, die zwischen zwei Pflastersteifen angeordnet ist, aufgeteilt. Die Kernfahrbahn von 4,50 m Breite dient zur Abwicklung der Begegnungsfälle Pkw - Pkw bzw. Pkw - Lieferwagen, die den überwiegenden Teil der abzuwickelnden Verkehre bilden. Für die Abwicklung des Begegnungsfalls Bus - Bus werden an die Kernfahrbahn noch zwei je 0,60 m breite Pflasterstreifen angeschlossen, sodass sämtliche Begegnungsfälle des Fahrverkehrs zwischen den 6 - 8 cm hohen Borden abgewickelt werden können. Aufgrund fehlender Flächenverfügbarkeit wird der Radverkehr wie bereits derzeit im Mischverkehr geführt. Für den Knotenpunkt Wilhelmshöher Straße/Im Trieb sieht die Planung als geschwindigkeitsreduzierendes und stadtgestalterisch geeignetes Element die Einrichtung eines Minikreisverkehrs mit einem Durchmesser von 13 m vor. Da es sich bei der Wilhelmshöher Straße um eine klassifizierte Straße handelt und Teile der bereits heute als Straße genutzten Flächen in Privateigentum sind, die auch in Zukunft mit einer Fläche von insgesamt 371 m2 als öffentliche Verkehrsflächen benötigt werden, sind die baurechtlichen Voraussetzungen erforderlichenfalls herzustellen. Es wird angestrebt, die benötigten Flächen freihändig zu erwerben. D - Kosten Der Gesamtinvestitionsbedarf (brutto) für die bauliche Umsetzung der Maßnahme mit der empfohlenen Lösung mit Minikreisverkehr wird auf 4.941.000,- € geschätzt. Anlage _Lageplan_Bl_1 (ca. 686 KB) Anlage _Lageplan_Bl_2 (ca. 1,4 MB) Anlage _Lageplan_Bl_3 (ca. 1,4 MB) Anlage _Uebersichtslageplan (ca. 2,2 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Antrag vom 25.02.2017, OF 138/11 Etatanregung vom 13.03.2017, EA 73 Vortrag des Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Antrag vom 25.07.2023, OF 496/11 Anregung an den Magistrat vom 11.09.2023, OM 4349 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Verkehrsausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket: 27.01.2016 Beratungsergebnisse: 48. Sitzung des OBR 11 am 15.02.2016, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 20 wird zugestimmt. Abstimmung: 4 SPD, GRÜNE, LINKE., BFF und FDP gegen 3 CDU (= Ablehnung); bei Enthaltung 2 CDU und 1 SPD 47. Sitzung des Verkehrsausschusses am 16.02.2016, TO I, TOP 15 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE.; FDP (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 48. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 23.02.2016, TO I, TOP 25 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE. und FDP gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs (= Annahme) 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 25.02.2016, TO II, TOP 37 Beschluss: Der Vorlage M 20 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP, ÖkoLinX-ARL, REP, Stv. Dr. Dr. Rahn und Stv. Krebs gegen BFF (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) Beschlussausfertigung(en): § 6877, 49. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 25.02.2016 Aktenzeichen: 66 0

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