Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße - 1. Bauabschnitt - zwischen der HeinzHerbertKarryStraße und der Atzelbergstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.09.2019, M 144 Betreff: Grunderneuerung der Wilhelmshöher
Straße - 1. Bauabschnitt - zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und der
Atzelbergstraße hier: Bau- und Finanzierungsvorlage Vorgang:
Beschl. d. Stv.-V. vom 25.02.2016,
§ 6877 (M 20) 1. Der Planung und Ausführung
einer Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße wird entsprechend der
vorgelegten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die erforderlichen Mittel für den ersten
Bauabschnitt mit einem Gesamtinvestitionsbedarf in Höhe von 4.450 T€
werden bewilligt und freigegeben; der Betrag wird auf die Summe begrenzt, die
sich aus der Prüfung durch das Revisionsamt ergibt. 3. Der erforderlichen Fällung des im Bereich der
Baumaßnahme befindlichen, nachfolgend aufgeführten Bestandsbaums, nämlich:
1 Feld-Ahorn (Acer campestre mit 88 cm Stammumfang)
wird zugestimmt.
4. Der Pflanzung von 18 neuen,
standortgerechten Laubbäumen (mit 20-25 cm Stammumfang) wird zugestimmt.
5. Es dient zur Kenntnis, dass a) für den ersten Bauabschnitt Mittel in Höhe von
4.450 T€ in der Produktgruppe 16.03 Verkehrsanlagen, Projektdefinition
5.002442 - Grunderneuerung eines Teilabschnitts der Wilhelmshöher Straße, zur
Verfügung stehen, von denen bereits rd. 204 T€ für Planungsleistungen
verausgabt wurden,
b) die vorhandenen
Verkehrsflächen des ersten Bauabschnitts einen Restbuchwert in Höhe von 57
T€ aufweisen (Stand 2019), der infolge des Abgangs des alten
Anlagevermögens eine einmalige Sonderabschreibung in Höhe des Restbuchwertes
verursacht, c) den Jahresfolgekosten in Höhe von
241 T€ Erträge aus der Auflösung von Sonderposten in Höhe von 35 T€
gegenüberstehen,
d) der Magistrat einen Antrag auf
Fördermittel des Landes nach dem Mobilitätsförder-gesetz (Mobifög) stellen
wird. Es wird mit einer Förderung
in Höhe von rund 1.050 T€ gerechnet. Die endgültige Höhe der Zuwendung
ergibt sich nach abgeschlossener Prüfung aus dem Zuwendungsbescheid des
Fördermittelgebers, e) der Magistrat im Zuge der Maßnahme bei Bedarf und
in Abstimmung mit den Anliegern zu Gunsten des öffentlichen Raums Grunderwerb
tätigt. Die daraus resultierenden Kosten in Höhe von 30 T€ sind
Bestandteil dieser Vorlage. Begründung: A - Zielsetzung Der Straßenraum der Wilhelmshöher Straße befindet
sich insbesondere im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße und dem
Seckbacher Bitzweg in einem stark sanierungsbedürftigen Zustand und soll
nunmehr sukzessive saniert werden. Dabei ist zu berücksichtigen, dass die
unveränderbar geringe Straßenraumbreite kaum Regelwerk konforme Aufteilungen
entsprechend der Verkehrs- und Netzfunktion zulässt. Insofern muss sich die
erforderliche Grundsanierung zwar stark an der Bestandssituation orientieren,
gleichzeitig soll jedoch das Planungsziel für eine stärker bedarfsgerechte und
verkehrssichere Trassierung und Aufteilung der unterschiedlichen
Verkehrsflächen weiterverfolgt werden. Die Erneuerung der Wilhelmshöher Straße soll als eine
Gemeinschaftsmaßnahme der Stadt Frankfurt am Main und der anderen am Bau
Beteiligten umgesetzt werden. Dabei wird das Ziel verfolgt, einerseits die
Wirtschaftlichkeit der Gesamtmaßnahme zu erhöhen und andererseits die Bauzeiten
und die baubedingten Störungen und Einschränkungen von Anwohnern zu
verringern. Die Baumaßnahme ist im Rahmen der
Stellplatzablöse förderfähig. Ein entsprechender Antrag wurde gestellt. Da
jedoch nach derzeitigem Stand keine Einnahmen aus Stellplatzablösemitteln
möglich sind, wird von einer Ablehnung des Antrages ausgegangen. B - Alternativen Die vorliegende Planung basiert auf einer durch die
Stadtverordnetenversammlung beschlossenen Vorplanung (§ 6877 vom 25.02.2016 zu
M 20 vom 22.01.2016). In der Vorplanungsphase wurden bereits zahlreiche
Alternativen entwickelt. Über den vorgenannten Beschluss wurde die weiter zu
entwickelnde Variante festgelegt, die hiermit vorliegt. Insofern waren keine
weiteren Alternativen zu untersuchen. C - Lösung Bei der Durcharbeitung und Konkretisierung der
beschlossenen Vorplanung ist herausgearbeitet worden, dass eine grundhafte
Straßensanierung nur mit zahlreichen abschnittsweisen Vollsperrungen der
Wilhelmshöher Straße für den Fahrzeugverkehr durchgeführt werden kann, für die
klein- und großräumige Umleitungsstrecken eingerichtet werden müssen. Darüber
hinaus nutzen Versorgungsträger vernünftigerweise die Straßenbaumaßnahme für
umfangreiche Leitungserneuerungen. Daraus resultiert eine derartige Komplexität
in Planung und Bau mit ungewöhnlich hohen Anforderungen an Koordinierung und
Abstimmung mit den am Bau beteiligten Ämtern, Betrieben und natürlich
insbesondere mit den Anliegern, sodass die Entscheidung getroffen wurde, die
rund 1.300 Meter lange Ausbaustrecke in Bauabschnitte zu unterteilen. Diese
Vorlage befasst sich zunächst mit dem ersten Bauabschnitt zwischen
Heinz-Herbert-Karry-Straße und Atzelbergstraße auf einer Länge von rund 750
Metern. Weitere Bauabschnitte werden sukzessive im Anschluss an den ersten
Bauabschnitt realisiert. Entwurfsbeschreibung Im Abschnitt zwischen der Heinz-Herbert-Karry-Straße
und der Atzelbergstraße ist eine Fahrbahnbreite von sechs Meter geplant. Dies
ermöglicht den Begegnungsfall Lkw/Lkw und Bus/Bus mit eingeschränkten
Bewegungsspielräumen. Auf Höhe der Hausnummer 49 findet im Kurvenbereich eine
Fahrbahnaufweitung statt. Straßenbegleitend werden die Bestandsgehwege in der
Mindestbreite von 1,50 Meter wiederhergestellt. Die einseitig vorhandenen
Kfz-Stellplätze werden baulich mit Betonbordsteinen gefasst, sodass die
Funktion Parken im Straßenraum über die Gestaltung sichtbar wird. Hinsichtlich der Oberflächenbefestigung werden für
die Verkehrsflächen Standardmaterialien ausgewählt. Die Fahrbahnfläche erhält
einen bituminösen Oberbau, die Nebenflächen wie Gehwege werden mit Betonplatten
40 x 40 cm, diagonal verlegt, befestigt und für die Kfz-Stellplätze wird
Betonpflaster 20 x 20 cm, orthogonal verlegt, verwendet. Zur Steigerung des
Gehkomforts für den Fußgängerverkehr werden Grundstückszufahrten straßenseitig
in der Regel mit Einfahrtsschwellensteinen hergestellt, wodurch der Gehweg
einen konstanten Querneigungsverlauf erhält. Die Einmündung der Straße Am
Atzelberg wird zur Verbesserung der Verkehrssicherheit für den Fußgängerverkehr
als Gehwegüberfahrt gestaltet, d.h. der Gehweg wird in diesem Bereich nicht wie
üblich unterbrochen, sondern durchgängig geführt. Die zu Fuß Gehenden erhalten
somit den Vorrang vor ab- und einbiegendem Verkehr. Ein besonderer Schwerpunkt der Planung liegt in der
Berücksichtigung mobilitätseingeschränkter Menschen. Die Barrierefreiheit wurde
nach städtischem Standard gemäß dem Arbeitsplan zur Barrierefreiheit für die
Stadt Frankfurt am Main im erforderlichen Umfang berücksichtigt. Auf der Wilhelmshöher Straße verkehren aktuell die
Buslinien 38, 43 und n5. Im ersten Bauabschnitt werden die beiden
Bushaltestellen Hufelandhaus und Altebornstraße in beiden Fahrtrichtungen
barrierefrei ausgebaut und die VGF wird die Haltpunkte mit einer zeitgemäßen
neuen Möblierung ausstatten. Schwierige örtliche Gegebenheiten, wie z.B.
geringe Abstände zwischen benachbarten Grundstückszufahrten, bewirken, dass die
hohen Busbordsteine nicht immer auf der gesamten Bushaltestellenlänge
hergestellt werden können und somit nur zwei von drei Bustüren barrierefrei
nutzbar sind. Die Einschränkung lässt sich leider auch durch eine Verlegung von
Bushaltestellen nicht ausräumen und wurde daher von VGF, traffiQ und
städtischen Behindertenbeauftragten akzeptiert. Zur Vermeidung einer
frühzeitigen Spurrillenbildung im Haltebereich der Busse, wird die Fahrbahn
dort mit einer stabilen halbstarren Decke befestigt. Die Geschwindigkeitsbegrenzung für den motorisierten
Verkehr auf 30 km/h bleibt erhalten und somit ist der Radverkehr wie bisher im
Mischverkehr auf der Straße zu führen. Leitungen / Straßenausstattung Die Grunderneuerung der Wilhelmshöher Straße
ermöglicht eine Bündelung der Straßenerneuerung mit notwendigen Arbeiten
anderer Ämter und Werke (Versorgungsträger). Ziel ist es, die Arbeiten
gemeinsam durchzuführen, um somit die mit einer Straßenbaumaßnahme
einhergehenden bekannten Einschränkungen auf das notwendige zu begrenzen. Der
Straßenbaulastträger hat dabei erhebliche Koordinierungs- und
Steuerungsleistungen zu erbringen. Hinsichtlich der Abwicklung der Maßnahme
sind entsprechende Verträge und Vereinbarungen mit den am Bau Beteiligten zu
schließen. Die folgenden Arbeiten sind u.a.
vorgesehen: - Erneuerung des Abwasserkanals inkl.
Hausanschlüsse - Erneuerung
der Wasser- und Gasversorgungsleitungen - Umlegung der Stromtrassen - Erneuerung der Straßenbeleuchtung, u.a. durch den
Rückbau der vorhandenen Gasbeleuchtung und Ersatz durch LED-Leuchten - Erneuerung aller Hausanschlüsse
(Gas, Wasser, Strom) -
Umlegung Telekommunikationsleitungen - Erneuerung der Lichtsignalanlagen (LSA) - Erneuerung der Straßenmarkierung
und -beschilderung. Maßgebliche Akteure neben dem Straßenbaulastträger
sind die Stadtentwässerung Frankfurt am Main (SEF), die Netzdienste Rhein Main
(NRM), die Stadtbeleuchtung Rhein Main (SRM), das Straßenverkehrsamt, sowie die
Deutsche Telekom AG und die Unitymedia GmbH. Zur Sanierung des Straßenraums gehört ebenfalls die
Straßenbegrünung. Hier kann die Forderung der Anwohner nach mehr Grün trotz
einer Vielzahl unterschiedlichster Versorgungsleitungen im Untergrund durch die
Neupflanzung von 18 Bäumen erfüllt werden. Grunderwerb Bei der Analyse der Eigentumsverhältnisse entlang der
Wilhelmshöher Straße ist für die Verkehrsflächen festgestellt worden, dass in
der Vergangenheit der öffentliche Gehweg jeweils bis an die Einfriedungen (z.B.
Mäuerchen und Zäune) der Anlieger hergestellt wurde und dadurch bei der
erstmaligen Herstellung teilweise private Flächen der Öffentlichkeit zur
Verfügung stehen. Die Situationen scheinen historisch gewachsen. Sollten
Anlieger den Bedarf nach einer Ordnung anmelden, ist der Magistrat bereit, die
Teilgrundstücksflächen zu erwerben. In der Regel handelt es sich hierbei um
Flächen von unter eineinhalb Quadratmeter. Termine Der Magistrat beabsichtigt, zeitnah nach einem
Beschluss der Bau- und Finanzierungsvorlage durch die
Stadtverordnetenversammlung bis Oktober 2019, einer sich daran anschließenden
öffentlichen Ausschreibung der Bauleistungen, einer Sondergenehmigung durch das
Land Hessen als Fördergeber und der gesicherten Finanzierung über den städt.
Haushalt 2019 im Mai 2020 mit einer baulichen Umsetzung zu beginnen. Die Bauzeit beträgt nach dem
derzeitigen Kenntnisstand vsl. rund 30 Monate. D - Kosten Aufgrund der aktuellen Marktlage in der (hessischen)
Bauwirtschaft liegen die Angebote derzeit regelmäßig (weit) über den
ursprünglich berechneten Baukosten. Für diese Beschlussvorlage wurden die
Baukosten neu bewertet. Der Kostenberechnung liegen die aktuell zu erwartenden
Marktpreise zugrunde. Hinweis: Die Kosten für das
Anwohnerinformationsmanagement werden ab dem Herbst 2020 in den
Ergebnishaushalt abgebildet. 1. Investitionsbedarf: (dazu zählen auch Investitionsförderungen durch
Zuschüsse und Darlehen)
Investitionsbedarf 4.450.000 €
Die Mittel in Höhe von 4.450.000
€ stehen zur Verfügung bei:
Produktgruppe:
16.03
Projektdefinition:
5.002442
Kostenübersicht 1 Baukosten
brutto
1.1 Straßenbauarbeiten
2.650.000,00 €
1.2 Lichtsignalanlagen (Amt 36):
1.2.1 Signaltechnik
43.750,00 €
1.2.2 Tiefbau 87.500,00 €
1.3 Straßenbeleuchtung (SRM)
625.000,00 € 1.4 Landschaftsgärtnerische Arbeiten
(Amt 67) 87.500,00 € Summe Baukosten
3.493.750,00
€ 2 Baunebenkosten
2.1 Straßenplanung und Koordinierung d.
Trassenplanung 530.000,00 € 2.2 Vermessungsleistungen
70.000,00
€ 2.3 Planung und Bauleitung Amt 36
40.000,00
€ 2.4 Planung und Bauleitung SRM
50.000,00
€ 2.5 Planung und Bauleitung Amt 67
10.000,00
€ 2.6 Gutachten 130.000,00 €
2.7 Kampfmittelsondierung
(Schätzung) 50.000,00 € 2.8 SiGeKo (nach AHO)
10.000,00 €
2.9 Beweissicherung (Schätzung)
30.000,00 €
Summe Baunebenkosten
920.000,00 € 3 Grunderwerbskosten
30.000,00 € Summe Baukosten
4.443.750,00 € Summe Baukosten, gerundet
4.450.000,00 €
2. Finanzierungsbedarfszeitraum mit Angabe
der Jahresraten:
Bis 2019 (für
Planung verausgabt)
204.019,82 €
2019
150.000,00 €
2020
1.000.000,00
€ 2021
1.400.000,00 €
2022
1.400.000,00
€ 2023
415.980,18 €
3. Folgeinvestitionen:
- keine -
0,00 €
4. Jahresfolgekosten:
a) Persönliche Ausgaben
- keine - b) Sachkosten 1. Bauunterhaltungskosten - Straßenbau 6.000 m2
1,30 €/m2 *)
7.800,00 € - Beleuchtung (Folgekosten werden
im Rahmen des Vertrages über die
Straßenbeleuchtung im Ergebnishaushalt abgerechnet)
0,00 €
- Grün- und Freiflächen
5,00% von 87.500€ + 10.000€
4.875,00 € Verkehrssignalanlagen 5,00% von 131.250€ +
40.000€ 8.562,50 €
*) Gemäß
Forschungsanstalt für Straßen- und Verkehrswesen ist zur Substanzerhaltung
ein Betrag von 1,30
€/m2 jährlich erforderlich. Summe Sachkosten
21.237,50 €
2. Abschreibung - Straßenbau BND*) 30 Jahre 1/30 von 3.590.000
€
119.666,67 €
(2.650.000€+530.000€+70.000€+130.000
28;+50.000€+120.000€+10.000€+30.000€)
- Beleuchtung BND*) 20 Jahre 1/20 von
675.000 € 33.750,00 €
(625.000€+50.000€) - Grün- und Freiflächen BND*) 15 Jahre 1/15 von 97.500 €
6.500,00 €
(87.500€+10.000€) - Verkehrssignalanlagen BND*) 15 Jahre 1/15 von 171.250€
11.416,67 €
(43.750€ + 87.500€ + 40.000€)
- Grunderwerb Grundstücke unterliegen
keiner Abnutzung 0,00 €
*) BND =
betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer Summe Abschreibung
171.333,34 €
c) Kapitalkosten Kalkulatorische Verzinsung 2,75%* x
(4.570.000€-1.050.000€) / 2
48.400,00 €
*) Zinssatz für den
Haushalt 2019 gemäß HH-Rundschreiben vom 12.10.2017 Gesamtsumme Jahresfolgekosten:
240.970,84 €
5.
Jahreserträge:
Auflösung von
Sonderposten 1.050.000,00 € / 30
35.000,00 € * gewogene
durchschnittliche Nutzungsdauer
6. Leistungen Dritter:
Zuwendungen nach
Mobifög 1.050.000,00
€
Summe Leistungen Dritter
1.050.000,00 €
7. Stellenplanmäßige Auswirkungen:
- keine -
0,00
€
8. Sonstiges:
- nein -
Anlage LageplanBlatt_1 (ca. 1,3 MB) Anlage
LageplanBlatt_2 (ca.
1,2 MB) Anlage
LageplanBlatt_3 (ca.
1,1 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 22.01.2016, M 20
Antrag vom
24.01.2020, OF
706/11
Anregung an den Magistrat vom 17.02.2020, OM 5791
Vortrag des
Magistrats vom 05.07.2021, M 98
Antrag vom
06.11.2021, OF
135/11 Zuständige Ausschüsse:
Verkehrsausschuss
Ausschuss für
Umwelt und Sport
Haupt- und
Finanzausschuss Beratung im Ortsbeirat: 11 Versandpaket:
25.09.2019 Beratungsergebnisse: 34. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 24.10.2019, TO I, TOP 23
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 144 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
35. Sitzung des
OBR 11 am 28.10.2019, TO I, TOP 32
Beschluss: a) Die Vorlage M 144 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 34. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 29.10.2019, TO I, TOP 21
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 144 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 35. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 05.11.2019, TO II, TOP 12
Beschluss: nicht auf TO
Die Beratung der Vorlage M 144 wird bis zur
nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 35. Sitzung des
Ausschusses für Umwelt und Sport am 28.11.2019, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Es dient zur Kenntnis, dass der
Ausschuss für Umwelt und Sport die Beratung der Vorlage M 144 auf den
Verkehrsausschuss delegiert hat. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF und FRAKTION
36. Sitzung des
OBR 11 am 02.12.2019, TO I, TOP 6 Beschluss: Der Vorlage M 144 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 35. Sitzung des
Verkehrsausschusses am 03.12.2019, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FRAKTION und ÖkoLinX-ARL (= Annahme) 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO II, TOP 7
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 144 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF und FRANKFURTER
gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 24
Beschluss: Der Vorlage M 144 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, LINKE., FDP, BFF, FRANKFURTER,
FRAKTION, ÖkoLinX-ARL gegen AfD (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes)
Beschlussausfertigung(en): § 4985, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 66 5