Erschließungsvorlage nördliches Gibbs-Gelände
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 28.11.2014, M
207 Betreff: Erschließungsvorlage nördliches
Gibbs-Gelände 1. Den Erschließungsmaßnahmen
auf dem nördlichen Teil des Geländes der ehemaligen Gibbs-Kaserne wird
entsprechend der beigefügten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die für die Maßnahme entstehenden Gesamtkosten in
Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro werden zunächst von der BKRZ GmbH & Co.KG
getragen und anschließend nach § 9 der Erschließungssatzung der Stadt Frankfurt
auf die erschlossenen Grundstücke des Abrechnungsgebietes in dem Verhältnis
verteilt, in dem die Summen aus den Grundstücksflächen und den zulässigen
Geschossflächen der einzelnen Grundstücke zueinander stehen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorstehenden
Maßnahmen auch die Herstellung eines Rad- und Fußweges zwischen dem "Grünen
Band Preungesheim" und der Feuerwehrstraße enthalten sind, deren Herstellung
und Unterhalt Auflage für die Baugenehmigung des geplanten
Katastrophenschutzlagers sind. Die Kosten für diesen Weg gehen ebenso wie die
Grunderwerbskosten der für die Erschließung benötigten Flächen in die
Kostenverteilung mit ein. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) der Aufsichtsrat der BKRZ
GmbH der Maßnahme zugestimmt und die notwendigen Mittel im Wirtschaftsplan 2014
der Gesellschaft bereitgestellt hat, b) für den Bau der Kindertagesstätte und des
Katastrophenschutzlagers gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlagen erstellt
werden. 5. Es dient weiterhin zur Kenntnis,
dass die dargestellten Folgekosten die Beteiligten im gleichen Verhältnis
treffen, wie unter Ziffer 2 beschrieben. 6. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass im Rahmen
der Gesamtentwicklung des nördlichen Gibbsgeländes das gegenüber dem alten
Stabsgebäude an der Feuerwehrstraße gelegene Eckgrundstück entgegen der
ursprünglichen Planung nicht von der Stadt Frankfurt am Main veräußert wird. Es
soll stattdessen im Tausch für ein Teilgrundstück der Bereichswache 11 in
Enkheim auf die BKRZ GmbH & Co.KG übertragen werden. Dieses Teilgrundstück
soll für den Bau einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung in Enkheim
verwendet werden. Das Eckgrundstück an der Feuerwehrstraße soll durch die BKRZ
GmbH & Co.KG einer Nutzung zugeführt werden, die den Betrieb der
benachbarten Katastrophenschutzeinrichtungen nicht gefährdet. Hierzu befindet
sich eine gesonderte Beschlussvorlage im Geschäftsgang. Begründung: A. Zielsetzung Das nördliche Gelände der ehemaligen Gibbs-Kaserne
wurde gemäß Beschluss des Aufsichtsrates der BKRZ GmbH vom 15.11.2011 gekauft,
um die Flächen unterschiedlichen öffentlichen Nutzungen zuzuführen. So sollen
nach derzeitigem Planungsstand u. a. die Landeszentrale des Technischen
Hilfswerks, das am neuen Standort der Bereichswache (BW) 21 zwischen
Erich-Ollenhauer-Ring und Rosa-Luxemburg-Straße aus Platzgründen nicht
realisierbare, bisher der BW angegliederte Katastrophenschutzlager, und eine
Kindertagesstätte entstehen. Die Planungen für diese Kindertagestätte sind
weitgehend abgeschlossen. Da die Kindertagesstätte an den nördlichen Rand des
Geländes platziert werden soll, ist die Erschließung dieses Grundstücksteils
sicherzustellen. Aus Kostengründen ist es sinnvoll, die Erschließung des
gesamten Areals zu planen und in einer Maßnahme umzusetzen. B. Alternativen Unter Berücksichtigung des vorstehenden Sachverhalts:
keine. C. Lösung 1. Die Planung sieht den Bau der Verkehrswege vor,
die durch einen Stich auf der westlichen Seite das Gelände des THW, durch eine
Umfahrung des "Adlerbaus" das geplante Katastrophenschutzlager und durch eine
Sackgasse mit Ende an der nördlichen Grundstücksgrenze die verkehrstechnische
Erschließung der Kindertagesstätte sicherstellen werden. 2. Zur Entwässerung der
(Teil-)Grundstücke sind Mischwasserkanäle in unterschiedlicher Stärke und ein
Staukanal vorgesehen. 3.
Sämtliche Versorgungsleitungen für Gas, Wasser, Strom, DV-Infrastruktur und
sonstige, der spezifischen Nutzung der Grundstücke geschuldeten, Anlagen (z.B.
Brandmeldeanlagen) sowie die Straßenbeleuchtung werden im Zuge der Baumaßnahme
ebenfalls hergestellt.
Zur Erschließung der Kindertagesstätte wird zusätzlich zur Straße auch ein Fuß-
und Fahrradweg erstellt. Zu weiteren Details wird auf die als Anlage
beigefügten Planunterlagen verwiesen. D. Kosten 1. Einmalige Kosten
Netto € MwSt. € Brutto €
Grunderwerbskosten
Erschließungsflächen
668.351,87
Los 1: Grundausbau
Baustellenvorbereitung 34.565,61
Kanalbau 273.678,90
Versorgungsleitungen - Tiefbau 43.984,54
Straßenbau - Grundausbau 144.270,42
Sonstiges 52.467,95
Arbeiten gegen Nachweis 6.870,00
Summe netto 555.837,42 105.609,11 661.446,53
Summe Los 2 Endausbau
166.933,65 31.717,39 198.651,04
Netto
€ MwSt. € Brutto €
Summe Los 1 und Los 2
722.771,07 137.326,50 860.097,57
Netzdienste Rhein-Main GmbH
40.494,00 6.600,90 47.094,90 Straßenbeleuchtung Rhein-Main
SRM 20.000,00 3.800,00 23.800,00 Trafogehäuse 20.708,00 3.934,52 24.642,52 Summe 803.973,07 151.661,92 955.634,99
Kostengruppe 700 Baunebenkosten
(18%) 144.715,15 27.495,88 172.211,03 Unvorhergesehenes/Abrundung
1.810,07 343,91 2.153,98 Summe gesamt ohne
Grunderwerbskosten 950.498,29 179.501,72 1.130.000,00
Summe gesamt mit Grunderwerbskosten
1.798.351,87 2. Jahresfolgekosten: Die für die Folgekostenermittlung anzusetzenden
Gesamtkosten verteilen sich auf 1. Baukosten
955.635 € 2.
Baunebenkosten 174.365 € Gesamtkosten
1.130.000 €. 3. Personelle Ausgaben - keine - 4. Sachkosten á 1,30 € = 3.510 € 5. Kapitalkosten 5.1. Kalkulatorische Verzinsung (4% der Gesamtkosten,
davon die Hälfte) 1.130.000 € x 4% x 0,5 =
22.600 € 5.2. Abschreibung Straßenbau (30
Jahre) von 860.100 € x 3,33 % = 28.640 € 5.3. Abschreibung Beleuchtung (30 Jahre) von 23.800
€ x 3,33 % = 790 € 5.4. Abschreibung Versorgungsleitungen einschl.
Trafogehäuse (40 Jahre) von 71.736 x 2,5 % = 1.790
€ Abschreibung gesamt 31.220 €
Kapitalkosten gesamt 53.820
€ 6. Jahreserträge - keine - 7. Leistungen Dritter - keine - 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 9. Sonstiges - entfällt - Anlage _Bauwerkszeichnung_Staukanal (ca. 718 KB) Anlage _Lageplan_Kanalbau_und_Versorger (ca. 687 KB) Anlage
_Lageplan_Strassenbau (ca.
920 KB) Vertraulichkeit:
Nein Nebenvorlage:
Anregung vom
20.01.2015, OA 597
Antrag vom
04.01.2015, OF
743/10
Antrag vom 20.01.2015, OF 745/10
dazugehörende Vorlage:
Anregung an den
Magistrat vom 20.01.2015, OM 3784
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss
Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit
Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau
Ausschuss für
Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 10, 16
Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR
16 am 14.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage M 207 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, um zu eruieren, um welches
Teilgrundstück, welches unter Punkt 6. des Tenors der Magistratsvorlage M 207
Erwähnung findet, es sich handelt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 36. Sitzung des
Ausschusses für Bildung und Integration am 19.01.2015, TO I, TOP 13
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 207 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); FDP (= Votum im Ausschuss für
Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
RÖMER (= Annahme) 36. Sitzung des
Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP
10 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 207 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des
Revisionsberichtes); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
FDP, RÖMER und Piraten (= Annahme) FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen
des Revisionsberichtes) 38. Sitzung des OBR
10 am 20.01.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 597 2015
Anregung an den Magistrat OM 3784 2015
1. Der Vorlage
M 207 wird unter Hinweis auf OA 597 zugestimmt.
2. Die Vorlage
OF 743/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
3. Die Vorlage
OF 745/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.
Abstimmung:
zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des
Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP
12 Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für
Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 207 auf den
Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur
Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die
Beratung der Vorlage OA 597 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER
37. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 26
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: 1. Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 597 wird im vereinfachten Verfahren
erledigt. Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (=
Annahme im Rahmen OA 597 und des Revisionsberichts) und FREIE WÄHLER (=
Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER
und RÖMER (= Annahme) Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 207 = Annahme, OA 597 =
Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 207 und OA 597 =
Ablehnung) NPD (M 207 und OA 597 = Enthaltung) REP (M 207 und OA
597 = Annahme) 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 27
Beschluss: 1. Der Vorlage
M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt.
2. Die Vorlage
OA 597 wird im vereinfachten Verfahren erledigt.
Abstimmung:
zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER, Piraten und REP gegen
LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 597 und des Revisionsberichts) und FREIE
WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); NPD (= Enthaltung)
zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER,
RÖMER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung);
NPD (= Enthaltung)
Sonstige
Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 207 und OA 597 =
Ablehnung) 37. Sitzung des OBR
16 am 10.02.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage M 207 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung
wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR
16 am 10.03.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 207 wird zugestimmt.
Abstimmung:
Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en):
§ 5537, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 61 00