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Erschließungsvorlage nördliches Gibbs-Gelände

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 28.11.2014, M 207 Betreff: Erschließungsvorlage nördliches Gibbs-Gelände 1. Den Erschließungsmaßnahmen auf dem nördlichen Teil des Geländes der ehemaligen Gibbs-Kaserne wird entsprechend der beigefügten Planunterlagen zugestimmt. 2. Die für die Maßnahme entstehenden Gesamtkosten in Höhe von rd. 1,8 Mio. Euro werden zunächst von der BKRZ GmbH & Co.KG getragen und anschließend nach § 9 der Erschließungssatzung der Stadt Frankfurt auf die erschlossenen Grundstücke des Abrechnungsgebietes in dem Verhältnis verteilt, in dem die Summen aus den Grundstücksflächen und den zulässigen Geschossflächen der einzelnen Grundstücke zueinander stehen. 3. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorstehenden Maßnahmen auch die Herstellung eines Rad- und Fußweges zwischen dem "Grünen Band Preungesheim" und der Feuerwehrstraße enthalten sind, deren Herstellung und Unterhalt Auflage für die Baugenehmigung des geplanten Katastrophenschutzlagers sind. Die Kosten für diesen Weg gehen ebenso wie die Grunderwerbskosten der für die Erschließung benötigten Flächen in die Kostenverteilung mit ein. 4. Es dient ferner zur Kenntnis, dass a) der Aufsichtsrat der BKRZ GmbH der Maßnahme zugestimmt und die notwendigen Mittel im Wirtschaftsplan 2014 der Gesellschaft bereitgestellt hat, b) für den Bau der Kindertagesstätte und des Katastrophenschutzlagers gesonderte Bau- und Finanzierungsvorlagen erstellt werden. 5. Es dient weiterhin zur Kenntnis, dass die dargestellten Folgekosten die Beteiligten im gleichen Verhältnis treffen, wie unter Ziffer 2 beschrieben. 6. Es dient ebenfalls zur Kenntnis, dass im Rahmen der Gesamtentwicklung des nördlichen Gibbsgeländes das gegenüber dem alten Stabsgebäude an der Feuerwehrstraße gelegene Eckgrundstück entgegen der ursprünglichen Planung nicht von der Stadt Frankfurt am Main veräußert wird. Es soll stattdessen im Tausch für ein Teilgrundstück der Bereichswache 11 in Enkheim auf die BKRZ GmbH & Co.KG übertragen werden. Dieses Teilgrundstück soll für den Bau einer weiteren Kinderbetreuungseinrichtung in Enkheim verwendet werden. Das Eckgrundstück an der Feuerwehrstraße soll durch die BKRZ GmbH & Co.KG einer Nutzung zugeführt werden, die den Betrieb der benachbarten Katastrophenschutzeinrichtungen nicht gefährdet. Hierzu befindet sich eine gesonderte Beschlussvorlage im Geschäftsgang. Begründung: A. Zielsetzung Das nördliche Gelände der ehemaligen Gibbs-Kaserne wurde gemäß Beschluss des Aufsichtsrates der BKRZ GmbH vom 15.11.2011 gekauft, um die Flächen unterschiedlichen öffentlichen Nutzungen zuzuführen. So sollen nach derzeitigem Planungsstand u. a. die Landeszentrale des Technischen Hilfswerks, das am neuen Standort der Bereichswache (BW) 21 zwischen Erich-Ollenhauer-Ring und Rosa-Luxemburg-Straße aus Platzgründen nicht realisierbare, bisher der BW angegliederte Katastrophenschutzlager, und eine Kindertagesstätte entstehen. Die Planungen für diese Kindertagestätte sind weitgehend abgeschlossen. Da die Kindertagesstätte an den nördlichen Rand des Geländes platziert werden soll, ist die Erschließung dieses Grundstücksteils sicherzustellen. Aus Kostengründen ist es sinnvoll, die Erschließung des gesamten Areals zu planen und in einer Maßnahme umzusetzen. B. Alternativen Unter Berücksichtigung des vorstehenden Sachverhalts: keine. C. Lösung 1. Die Planung sieht den Bau der Verkehrswege vor, die durch einen Stich auf der westlichen Seite das Gelände des THW, durch eine Umfahrung des "Adlerbaus" das geplante Katastrophenschutzlager und durch eine Sackgasse mit Ende an der nördlichen Grundstücksgrenze die verkehrstechnische Erschließung der Kindertagesstätte sicherstellen werden. 2. Zur Entwässerung der (Teil-)Grundstücke sind Mischwasserkanäle in unterschiedlicher Stärke und ein Staukanal vorgesehen. 3. Sämtliche Versorgungsleitungen für Gas, Wasser, Strom, DV-Infrastruktur und sonstige, der spezifischen Nutzung der Grundstücke geschuldeten, Anlagen (z.B. Brandmeldeanlagen) sowie die Straßenbeleuchtung werden im Zuge der Baumaßnahme ebenfalls hergestellt. Zur Erschließung der Kindertagesstätte wird zusätzlich zur Straße auch ein Fuß- und Fahrradweg erstellt. Zu weiteren Details wird auf die als Anlage beigefügten Planunterlagen verwiesen. D. Kosten 1. Einmalige Kosten Netto € MwSt. € Brutto € Grunderwerbskosten Erschließungsflächen 668.351,87 Los 1: Grundausbau Baustellenvorbereitung 34.565,61 Kanalbau 273.678,90 Versorgungsleitungen - Tiefbau 43.984,54 Straßenbau - Grundausbau 144.270,42 Sonstiges 52.467,95 Arbeiten gegen Nachweis 6.870,00 Summe netto 555.837,42 105.609,11 661.446,53 Summe Los 2 Endausbau 166.933,65 31.717,39 198.651,04 Netto € MwSt. € Brutto € Summe Los 1 und Los 2 722.771,07 137.326,50 860.097,57 Netzdienste Rhein-Main GmbH 40.494,00 6.600,90 47.094,90 Straßenbeleuchtung Rhein-Main SRM 20.000,00 3.800,00 23.800,00 Trafogehäuse 20.708,00 3.934,52 24.642,52 Summe 803.973,07 151.661,92 955.634,99 Kostengruppe 700 Baunebenkosten (18%) 144.715,15 27.495,88 172.211,03 Unvorhergesehenes/Abrundung 1.810,07 343,91 2.153,98 Summe gesamt ohne Grunderwerbskosten 950.498,29 179.501,72 1.130.000,00 Summe gesamt mit Grunderwerbskosten 1.798.351,87 2. Jahresfolgekosten: Die für die Folgekostenermittlung anzusetzenden Gesamtkosten verteilen sich auf 1. Baukosten 955.635 € 2. Baunebenkosten 174.365 € Gesamtkosten 1.130.000 €. 3. Personelle Ausgaben - keine - 4. Sachkosten á 1,30 € = 3.510 € 5. Kapitalkosten 5.1. Kalkulatorische Verzinsung (4% der Gesamtkosten, davon die Hälfte) 1.130.000 € x 4% x 0,5 = 22.600 € 5.2. Abschreibung Straßenbau (30 Jahre) von 860.100 € x 3,33 % = 28.640 € 5.3. Abschreibung Beleuchtung (30 Jahre) von 23.800 € x 3,33 % = 790 € 5.4. Abschreibung Versorgungsleitungen einschl. Trafogehäuse (40 Jahre) von 71.736 x 2,5 % = 1.790 € Abschreibung gesamt 31.220 € Kapitalkosten gesamt 53.820 € 6. Jahreserträge - keine - 7. Leistungen Dritter - keine - 8. Stellenplanmäßige Auswirkungen - keine - 9. Sonstiges - entfällt - Anlage _Bauwerkszeichnung_Staukanal (ca. 718 KB) Anlage _Lageplan_Kanalbau_und_Versorger (ca. 687 KB) Anlage _Lageplan_Strassenbau (ca. 920 KB) Vertraulichkeit: Nein Nebenvorlage: Anregung vom 20.01.2015, OA 597 Antrag vom 04.01.2015, OF 743/10 Antrag vom 20.01.2015, OF 745/10 dazugehörende Vorlage: Anregung an den Magistrat vom 20.01.2015, OM 3784 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau Ausschuss für Bildung und Integration Beratung im Ortsbeirat: 10, 16 Versandpaket: 03.12.2014 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des OBR 16 am 14.01.2015, TO I, TOP 10 Beschluss: a) Die Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt, um zu eruieren, um welches Teilgrundstück, welches unter Punkt 6. des Tenors der Magistratsvorlage M 207 Erwähnung findet, es sich handelt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Bildung und Integration am 19.01.2015, TO I, TOP 13 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, GRÜNE, SPD und LINKE. gegen FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); FDP (= Votum im Ausschuss für Planung, Bau und Wohnungsbau) Sonstige Voten/Protokollerklärung: RÖMER (= Annahme) 36. Sitzung des Ausschusses für Planung, Bau und Wohnungsbau am 19.01.2015, TO I, TOP 10 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: SPD gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes); CDU und GRÜNE (= Votum im Haupt- und Finanzausschuss) Sonstige Voten/Protokollerklärung: FDP, RÖMER und Piraten (= Annahme) FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichtes) 38. Sitzung des OBR 10 am 20.01.2015, TO I, TOP 30 Beschluss: Anregung OA 597 2015 Anregung an den Magistrat OM 3784 2015 1. Der Vorlage M 207 wird unter Hinweis auf OA 597 zugestimmt. 2. Die Vorlage OF 743/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. 3. Die Vorlage OF 745/10 wird in der vorgelegten Fassung beschlossen. Abstimmung: zu 1. Einstimmige Annahme zu 2. Einstimmige Annahme zu 3. Einstimmige Annahme 36. Sitzung des Ausschusses für Recht, Verwaltung und Sicherheit am 26.01.2015, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage M 207 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. 2. Es dient zur Kenntnis, dass der Ausschuss für Recht, Verwaltung und Sicherheit die Beratung der Vorlage OA 597 auf den Haupt- und Finanzausschuss delegiert hat. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER zu 2. CDU, GRÜNE, SPD, LINKE., FDP und FREIE WÄHLER 37. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 27.01.2015, TO I, TOP 26 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: 1. Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 597 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP und RÖMER gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 597 und des Revisionsberichts) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER und RÖMER (= Annahme) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: Piraten (M 207 = Annahme, OA 597 = Prüfung und Berichterstattung) ÖkoLinX-ARL (M 207 und OA 597 = Ablehnung) NPD (M 207 und OA 597 = Enthaltung) REP (M 207 und OA 597 = Annahme) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 29.01.2015, TO II, TOP 27 Beschluss: 1. Der Vorlage M 207 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. 2. Die Vorlage OA 597 wird im vereinfachten Verfahren erledigt. Abstimmung: zu 1. CDU, GRÜNE, SPD, FDP, RÖMER, Piraten und REP gegen LINKE. (= Annahme im Rahmen OA 597 und des Revisionsberichts) und FREIE WÄHLER (= Annahme im Rahmen des Revisionsberichts); NPD (= Enthaltung) zu 2. CDU, GRÜNE und FDP gegen SPD, LINKE., FREIE WÄHLER, RÖMER und REP (= Annahme) sowie Piraten (= Prüfung und Berichterstattung); NPD (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung zu 1: ÖkoLinX-ARL (M 207 und OA 597 = Ablehnung) 37. Sitzung des OBR 16 am 10.02.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: a) Die Vorlage M 207 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. b) Die Stadtverordnetenversammlung wird gebeten, die Vorlage ebenfalls zurückzustellen. Abstimmung: Einstimmige Annahme 38. Sitzung des OBR 16 am 10.03.2015, TO I, TOP 9 Beschluss: Der Vorlage M 207 wird zugestimmt. Abstimmung: Einstimmige Annahme Beschlussausfertigung(en): § 5537, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 29.01.2015 Aktenzeichen: 61 00