Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Kita Frankfurt
Inhalt
Vortrag des Magistrats vom 09.01.2012, M 1
Betreff: Beauftragung einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Kita Frankfurt Auf Vorschlag der Betriebskommission des Eigenbetriebs Kita Frankfurt wird die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Erthalstr. 1 55118 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebes Kita Frankfurt beauftragt. Begründung: A Zielsetzung Die nach § 23 Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) zu erstellende Bilanz und der nach § 22 Eigenbetriebsgesetzes (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2011 sind gemäß § 27 Absatz 2 EigBGes durch einen Abschlussprüfer nach den für große Kapitalgesellschaften geltenden Vorschriften des Dritten Buches des Handelsgesetzbuches zu prüfen. Gemäß § 5 Ziff. 13 des EigBGes in der Fassung vom 9. Juni 1989 entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a HGO über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebes zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen. B Alternativen Keine C Lösung Der Jahresabschluss, der Anlagennachweis, die Erfolgsübersicht und der Jahresbericht sind nach der Prüfung durch den Abschlussprüfer mit der Stellungnahme der Betriebsleitung über den Gemeindevorstand der Gemeindevertretung vorzulegen. Die Prüfung erstreckt sich auf den Jahresbericht, soweit dieser den Jahresabschluss erläutert, auf die Erfolgsübersicht, soweit diese zur Beurteilung der wirtschaftlichen Verhältnisse notwendig ist, und auf die Ordnungsmäßigkeit der Geschäftsführung unter entsprechender Anwendung der Vorschriften des § 53 Abs. 1 Nr. 1 Haushaltsgrundsätzegesetz. Der festgestellte Jahresabschluss ist, soweit er vorschriftsmäßig geprüft wurde, mit dem Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers in der ortsüblichen Form öffentlich bekannt zu machen. Mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ist die KPMG Aktiengesellschaft Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Erthalstraße 1 55118 Mainz zu beauftragen. Die Betriebskommission hat in ihrer Sitzung am 25.10.2011 die Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Aktiengesellschaft vorgeschlagen. D Kosten Die Betriebskommission empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Aktiengesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2011 des Eigenbetriebs Kita Frankfurt zu bestellen. Die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft KPMG Aktiengesellschaft hat ihr Vorjahresangebot angepasst und für die Prüfung des Jahresabschlusses 2011 ist der Betrag in Höhe von netto 26.000,00 € kalkuliert. Somit ergibt sich eine Gesamtsumme von 30.940,00 € inkl. MwSt.