Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2021 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages
Beschlussvorschlag
Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2021 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2021 am 23. Mai 2022 erteilt wurde. Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt. a) Die Bilanzsumme beträgt 14.163.875,00 €. b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -14.699.755,22 € aus. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -14.699.755,22 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen. Der Bericht 2021 der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen nimmt die Betriebskommission das Ergebnis der Überkompensationskontrolle zur Kenntnis.
Begründung
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 17.06.2021 (§ 152) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Prüfung wurde im Mai 2022 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH am 23. Mai 2022 erteilt. Im Jahr 2021 leistete die Stadt Frankfurt am Main Zahlungen in Höhe von 15.404.375,96 €. Die erhaltenen Zahlungen enthalten eine fiktive Miete für kostenlose Raumnutzungen von 155.000,00 €. Die Gesamtaufwendungen des Betriebs wurden bis zur Höhe von 14.699.755,22 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken, in der nach der Entnahme ein Rest in Höhe von
- 411.415,52 € verbleibt.