Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2020 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages
Beschlussvorschlag
Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen:
- Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2020 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FALK GmbH & Co KG geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2020 am
- Juni 2021 erteilt wurde.
- Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt
- a)Die Bilanzsumme beträgt 13.205.897,25 €.
- b)Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von -14.871.127,95 € aus.
- c)Der Jahresfehlbetrag in Höhe von -14.871.127,95 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen.
- Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt.
- Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen.
- Der Bericht 2020 der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen.
Begründung
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 10. Dezember 2020 (§ 6829) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FALK GmbH & Co KG. Die Prüfung wurde im Juni 2020 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft FALK GmbH & Co KG am 23. Juni 2021 erteilt. Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, dem Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen. Zur Bestreitung der laufenden Betriebsausgaben im Jahr 2020 zahlte die Stadt Frankfurt am Main eine Einlage in Höhe von 15.242.608,42 €, die der Kapitalrücklage des Eigenbetriebs zugeführt wurde. Die Gesamtaufwendungen des Betriebs wurden bis zur Höhe von 14.871.127,95 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Das Jahresergebnis liegt damit um 371.480,47 € unter den von der Stadt Frankfurt am Main bereitgestellten Mitteln. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken, in der nach der Entnahme ein Rest in Höhe von 861.794,78 € verbleibt.