A. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichtes der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2023 und Beschlussfassung über die Behandlung des Jahresfehlbetrages B. Beauftragung der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zur Prüfung des Jahresabschlusses 2024 der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main
Beschlussvorschlag
Es dient zur Kenntnis, dass der Jahresabschluss und der Lagebericht der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main für das Wirtschaftsjahr 2023 durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH geprüft und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk im Bericht über die Abschlussprüfung für das Wirtschaftsjahr 2023 am 15. Mai 2024 erteilt wurde. 2. Der Jahresabschluss der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird in der vorgelegten Form festgestellt a) Die Bilanzsumme beträgt 13.535.315,95 €. b) Die Gewinn- und Verlustrechnung weist gleichlautend mit der Bilanz einen Jahresfehlbetrag von - 15.751.128,16 € aus. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von - 15.751.128,16 € wird durch Teilauflösung der Kapitalrücklage aus Einlagen durch die Stadt Frankfurt am Main ausgeglichen. 3. Der Lagebericht der Betriebsleitung wird gebilligt. 4. Das Ergebnis der Prüfung nach § 53 Haushaltsgrundsätzegesetz (HGrG) wird zur Kenntnis genommen. 5. Der Bericht 2023 der Betriebskommission einschließlich des Berichts zum Public Corporate Governance Kodex wird zur Kenntnis genommen. Im Übrigen nimmt die Betriebskommission das Ergebnis der Überkompensationskontrolle zur Kenntnis. B. Auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main wird die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Steuerberatungsgesellschaft Wilhelm-Theodor-Römheld-Str. 34 55130 Mainz mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt.
Begründung
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A. Allgemeines
Die Prüfung des Jahresabschlusses erfolgte gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 14.12.2023 (§ 4171) durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Die Prüfung wurde im Mai 2024 abgeschlossen und der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk der Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH am 15. Mai 2024 erteilt.
B. Finanzielle Auswirkungen
Gemäß § 7 Abs. 3 Ziffer 5 des Eigenbetriebsgesetzes hat die Betriebskommission zum Jahresabschluss, dem Lagebericht und zum Vorschlag für die Gewinnverwendung Stellung zu nehmen. Im Jahr 2023 leistete die Stadt Frankfurt am Main Zahlungen in Höhe von 14.907.932,47 €. Die erhaltenen Zahlungen enthalten eine fiktive Miete für kostenlose Raumnutzungen von 68.000,00 €. Die Gesamtaufwendungen des Betriebs wurden bis zur Höhe von 15.751.128,16 € nicht aus eigenen Erträgen erwirtschaftet, so dass sich ein Jahresfehlbetrag in dieser Höhe ergibt. Der Jahresfehlbetrag ist aus der Kapitalrücklage für den laufenden Geschäftsbetrieb zu decken, in der nach der Entnahme ein Rest in Höhe von 220.624,88 € verbleibt.
C. Personalwirtschaftliche Auswirkungen
Gemäß A3.3.4 des Public Corporate Governance Kodex (PCGK) sollen Betriebsleitung und Betriebskommission jährlich im Geschäftsbericht oder in einem gesonderten Bericht im Zusammenhang mit der Beschlussfassung über den Jahresabschluss über die Corporate Governance ihres Unternehmens berichten. Hierzu gehört auch die Erläuterung eventueller Abweichungen von den Empfehlungen des Kodex. Nach § 5.4 der Betrauungen des Eigenbetriebes Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe (MB vom 14.07.2023) hat der Eigenbetrieb die Einhaltung der sich aus dem Betrauungsakt ergebenden Pflichten in einem Jahresbericht nachzuweisen. Diese unabhängige betriebswirtschaftliche Prüfung (Überkompensationskontrolle) erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2023 ebenfalls durch die Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Solidaris Revisions-GmbH. Demnach übersteigen die Aufwendungen und die Erträge aus der Erfüllung von Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse die erhaltenen Ausgleichsleistungen.
D. Klimaschutz
Weiterhin wird auf Vorschlag der Betriebskommission der Kommunalen Kinder-, Jugend- und Familienhilfe Frankfurt am Main die Solidaris Revisions-GmbH mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2024 beauftragt. A. Zielsetzung Der nach § 22 Eigenbetriebsgesetz (EigBGes) aufzustellende Jahresabschluss 2024 ist gemäß § 27 Abs. 2 EigBGes durch einen von der Stadtverordnetenversammlung zu bestimmenden Abschlussprüfer prüfen zu lassen. Die Prüfung erfolgte für das Wirtschaftsjahr 2023 durch die Solidaris Revisions-GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft. Gemäß § 5 des EigBGes entscheidet die Gemeindevertretung unter Beachtung der §§ 127/127a Hessische Gemeindeordnung (HGO) über die Grundsätze, nach denen die Eigenbetriebe der Gemeinde gestaltet und wirtschaftlich geleitet werden sollen. Danach ist die Gemeindevertretung u. a. für die Bestellung des Prüfers für den Jahresabschluss des Eigenbetriebs zuständig. Gemäß § 7 Abs. 3 Nr. 7 des EigBGes hat die Betriebskommission den Prüfer für den Jahresabschluss vorzuschlagen.