Jahresabschluss 2017 und Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D :
Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M
194 Betreff:
Jahresabschluss 2017 und Schlussberichte des Revisionsamtes über die
Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den
Schlussberichten des Revisionsamtes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2019, § 4640 (M
99) I. Die beigefügte Stellungnahme des Magistrats zu den
Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017
wird zur Kenntnis genommen. II. Den Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das
Haushaltsjahr 2017 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil I - und der
Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom
Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu
beschließen: Die Vermögensrechnung mit einer Summe
von 16.549.343.602,53 €
Das Jahresergebnis nach
Rücklagen mit einer Summe von -199.778.448,06
€ davon
Ordentliches
Jahresergebnis nach Rücklagen -181.262.314,09 €
Außerordentliches
Jahresergebnis nach Rücklagen -18.516.133,97
€
Die Finanzrechnung mit
einem Saldo aus
Verwaltungstätigkeit von 45.888.995,68
€,
einem Saldo aus
Investitionstätigkeit von -236.270.036,67
€,
einem Saldo aus
Finanzierungstätigkeit von 37.644.311,78
€,
mit einem Saldo aus
haushaltsunwirksamen
Vorgängen (inklusive
Kassenkredite) von 60.576.164,95
€,
und mit einem
Zahlungsmittelbedarf von -92.160.564,26
€
und einem
Zahlungsmittelbestand am Ende des
Haushaltsjahres
von 21.402.724,56 €
Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO
für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2017 und die
Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2017 ist öffentlich bekannt zu
machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde
vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss 2017 mit
dem Lage- und Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in
der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. III. Die geprüften drei Jahresabschlüsse 2017 für die
Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit den
Schlussberichten des Revisionsamtes - Teile II bis IV - nach § 113 HGO zu
beraten und wie folgt zu beschließen: 1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung -
Die Vermögensrechnung mit einer Summe
von 760.796.463,29 €
Das Jahresergebnis nach
Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €
Die Finanzrechnung mit
einem Saldo aus
Verwaltungstätigkeit von 26.368.067,45
€
einem Saldo aus
Investitionstätigkeit von -21.518.827,00
€
einem Saldo aus
Finanzierungstätigkeit von 0,00 €
mit einem Saldo aus
haushaltsunwirksamen
Vorgängen (inklusive
Kassenkredite) von -113.161,60 €
und mit einem
Zahlungsmittelüberschuss von 4.736.078,85
€
und einem
Zahlungsmittelbestand am Ende des
Haushaltsjahres
von 3.740.078,66 €
Es dient zur Kenntnis, dass in den
vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung
zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung
- Die Vermögensrechnung mit einer Summe
von 32.875.364,78 €
Das Jahresergebnis nach
Rücklagen mit einer Summe von -240.163,66
€.
Die Finanzrechnung
mit einem Saldo aus
Verwaltungstätigkeit von 2.309.976,06
€
einem Saldo aus
Investitionstätigkeit von -2.306.454,94
€
einem Saldo aus
Finanzierungstätigkeit von 0,00 €
und mit einem
Zahlungsmittelüberschuss von 3.521,12 €
und einem Zahlungsmittelbestand
am Ende des
Haushaltsjahres
von 168.711,98 €
Es dient zur Kenntnis, dass in den
vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung
- die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten
sind. 3. Der Jahresabschluss 2017 wird für
die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen Enkheim wie folgt aufgestellt: Die Vermögensrechnung mit einer Summe
von 590,50
€
Das Jahresergebnis
nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €
Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO
für das Haushaltsjahr 2017 der drei Sonder- vermögen Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2017 der
Sondervermögen und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2017
sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes
der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung sind die
Jahresabschlüsse mit den Lage- und Rechenschaftsberichten an sieben Tagen
öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung
hinzuweisen. IV. Den Konsolidierten
Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2017 mit dem
Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil VI - und der Stellungnahme des
Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften
Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu
beschließen:
Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe
von
24.037.189.886,39 €
den Konzernjahresfehlbetrag nach
Anteilen Dritter von 32.846.901,63 €
und einem Konzernbilanzgewinn
von 660.774.373,54 €
Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO
für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den
Konsolidierten Gesamtabschluss 2017 und die Entlastung des Magistrats für das
Haushaltsjahr 2017 sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht
des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die
Bekanntmachung ist der Konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierten
Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) an sieben Tagen
öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen.
Stellungnahme des Magistrats
zu den Schlussberichten des Revisionsamtes: Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde
vom Magistrat mit Beschluss vom 20.04.2018 aufgestellt und mit den
vorgeschriebenen Anlagen und Unterlagen ohne Verzögerung dem Revisionsamt zur
Prüfung weitergeleitet. Der Stadtverordnetenversammlung wurde mit dem Vortrag M
74 vom 20.04.2018 über das Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadt Frankfurt
am Main und über die Jahresabschlüsse für die drei Sondervermögen der Stadt
Frankfurt am Main nach § 112 Abs. 9 HGO berichtet. Der Konsolidierte Gesamtabschluss 2017 wurde vom
Magistrat mit Beschluss vom 02.11.2018 aufgestellt und mit den vorgeschriebenen
Anlagen und Unterlagen ohne Verzögerung dem Revisionsamt zur Prüfung
weitergeleitet. Der Stadtverordnetenversammlung wurde mit dem Vortrag M 201 vom
02.11.2018 über das Ergebnis des Konsolidierten Gesamtabschlusses nach
§ 112 Abs. 9 HGO berichtet. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die
Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 wurden der Stadtverordnetenversammlung mit
Vortrag des Magistrats M 99 vom 29.07.2019 übergeben. Zu diesen Berichten wird
durch den Magistrat nachfolgend Stellung genommen. Teil I Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am
Main Tz. 1. 3 Vertragsmanagement bei Vermietung
(S.29), (s.a. Tz. 6.3.10, S. 83, und weitere Fund-stellen) Die zentrale Anschaffung eines IT-gestützten
Vertragsmanagementprogramms als stadtweite Lösung, das den Ämtern zur Nutzung
zur Verfügung gestellt würde, wird begrüßt. (Dez. IX) Tz. 6.3.2 Stand der Aufgabenerfüllung mit den
Zielsetzungen und Strategien Produktbereich 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz
(S. 60) Die Beanstandung zur
"Durchschnittlichen Bearbeitungszeit" wurde bereits zum Endausdruck des
Haushalts 2018 umgesetzt. Die Kenngröße zielt nun auf die
"Genehmigungsverfahren" ab. (Dez. II) Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV PG 16.03
Verkehrsanlagen: "Betreute Verkehrsfläche Straße in qm" (S. 60) Die
dort dargestellte Abweichung kann nicht nachvollzogen werden. Maßgebend für die
Leistungskennzahlen war und ist für das Amt die Auswertung aus Kolibri, da
diese Auswertung auch unterjährig für die Berichtskommentierung herangezogen
wird. (Dez. VI)
Produktbereich 19 Gesundheit - Produktbereich
19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen: "Anzahl der Vermittlungen in
Drogenhilfemaßnahmen (Projekt OSSIP - Offensive Sozialarbeit, Sicherheit,
Intervention, Prävention S. 60)" Ab dem Haushalt 2019 ist bei der Abbildung der
Strategischen Wirkungsdimensionen unter der Kennzahl "OSSIP (Anzahl der
Vermittlungen von Drogenabhängigen in weiterführende Hilfen)" nur noch die
Anzahl der Vermittlungen in Drogenhilfemaßnahmen und nicht mehr die Anzahl
aller Leistungen des Projektes OSSIP abgebildet. (Dez. III) Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport (S.
61): Künftig werden strategische
Ausrichtungen für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte
festgelegt. Die fehlerhafte
Anzahl an Besuchern beim Historischen Museum lässt sich im Nachhinein nicht
mehr aufklären. Die vom Revisionsamt genannte Zahl von 191.940 ist richtig.
(Dez. VII) Tz. 6.3.2 PG 20.01
Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben (S. 61) Die Berechnung von Versorgungsgraden im Rahmen des
Jahresabschlusses werden nicht für sinnvoll umsetzbar noch für zielführend
gehalten. Raumauslastungen werden regelmäßig bei der Erstellung eines
Schulentwicklungsplans geprüft. Einer Zusammenarbeit mit dem Revisionsamt wird
jedoch positiv gegenüber gestanden. Bspw. können die Datensätze zur Verfügung
gestellt werden, um dann anhand eines konkreten Vorschlags zur Umsetzung das
Thema weiter zu vertiefen. (Dez. XI) Tz. 6.3.2 PG 20.03 Trägerübergreifende
Kita-Aufgaben, Tagespflege (S. 61) Die Umsetzung des Vorschlages des Revisionsamtes wird
grundsätzlich für zielführend und aussagekräftig gehalten. Für die Ermittlung der Kennzahlen
sind die Fachämter auf zwei Datenquellen angewiesen. Zum einen werden die
Kinderzahlen zum jeweiligen Jahresende benötigt, die neuerdings automatisiert
aus der Schnittstelle zwischen Kindernetfrankfurt und der Einwohnermeldedatei
entnommen werden können. Zum
anderen werden von allen ca. 900 Kita-Einrichtungen die entsprechenden
Stichtagszahlen benötigt. In der Vergangenheit gab es sowohl technische
Probleme als auch Probleme mit den Rückläufern aus den Kita-Einrichtungen.
Die Kennzahlen für den
Jahresabschluss 2018 konnten erst im Mai 2019 abgerufen werden. Dieser
Zeitpunkt ist in Hinblick auf die Fristen für den Jahresabschluss jedoch
deutlich zu spät. (Dez.
XI) Tz. 6.3.2 PG 20.03
Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege (S. 61) Die Stellungnahme bezieht sich auf den
Jahresabschluss 2017. Die Ausführungen des Dezernates XI zur Tz. 6.3.2 PG 20.03
Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege (s. 61) gehen jedoch auf den
Jahresabschluss 2018 ein. Es sollte auf 2017 eingegangen werden. (Amt 20)
Tz. 6.3.8 Entwicklung in den
Produktbereichen (S. 81) Im Jahr 2017 hatte die Stadtkämmerei erhebliche
Korrekturbuchungen vorgenommen, die das Anlagevermögen betreffen. Dabei handelt
es sich nicht nur um Korrekturen des Jahres 2017, sondern auch aus Vorjahren.
(Dez. VI) Tz. 7.2.1.2 Erläuterungen und
Feststellungen zur Vermögensrechnung (ab S.93) 1 Anlagevermögen (Seite 93/94)
Das Verfahren im Fachamt wurde in den letzten Jahren
erheblich weiterentwickelt und verbessert. Derzeit erhält das Amt jährlich im
April eine entsprechende Liste der aktuellen Anlagen im Bau (AIB) von der
Stadtkämmerei. Diese werden
für die einzelnen Fachabteilungen heruntergebrochen und übersichtlich
aufbereitet, so dass die von der Stadtkämmerei abgeforderten Angaben von der
jeweiligen Bauleitung entsprechend eingetragen werden können. Ebenso erfolgt
eine Terminsetzung und -überwachung mit entsprechenden Erinnerungen an die
Abgabe. Im jeweiligen
Anschreiben an die Fachabteilungen wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass
eine Abrechnung erfolgen kann, sobald die Verkehrsfläche der Öffentlichkeit zur
Verfügung steht, auch Teilabrechnungen sind hierbei möglich. (Dez. VI) Für die Meldung von fertiggestellten Anlagegütern
wurde 2016 bereits ein Arbeitsablauf mit der Stadtkämmerei vereinbart. Diese
wird sukzessive umgesetzt. Die Meldung von ersetzten oder veräußerten
Vermögensgegenständen erfolgt in der Regel zeitnah. Zuwendungen werden in der
Regel erst nach einem Zuwendungsbescheid erteilt. Darüber hinaus wird den
Ausführungen des Revisionsamtes zugestimmt. (Dez. X) 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf
fremden Grundstücken
AiB Gymnasium Nord (S.99) Laut Revisionsbericht wurde festgestellt, dass die
Abrechnung im Posten Aktiva 1.2.6 "geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in
Höhe von 412.512,63 € bezüglich der Baumaßnahme Gymnasium Nord
(Westhausen) verspätet erfolgte. In Abstimmung mit der Stadtkämmerei sind die
Umbuchungen mit den Belegnummern 9600004579 + 9600005456 mittlerweile erfolgt.
(Dez. XI) 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch,
Infrastrukturvermögen (S. 99) Die
Stadtkämmerei und das Fachamt sind in dieser Angelegenheit in ständigem
Kontakt. Ein abschließendes
Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. (Dez. VI) 1.2.4 Anlagen und Maschinen zur
Leistungserstellung (S. 101) Wird ein Gegenstand des Anlagevermögens errichtet,
werden die Zahlungen im Rahmen eines investiven Projektes auf eine Anlage im
Bau gebucht, bis der Gegenstand in die Nutzung übergeht. Die Abrechnung auf
eine als in Betrieb genommene fertige Anlage erfolgte irrtümlich zu früh. Die
Buchungen wurden rückgängig gemacht. (Dez. VI) 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau -
Historisches Museum (S. 103) Die angemerkten Fehlbuchungen wurden von der
Stadtkämmerei in 2018 bereinigt. (Dez.VII) 1.2.6 AiB Provisorium IGS Kalbach-Riedberg (S.
103) Laut Revisionsbericht wurde eine
"erforderliche Umbuchung" bezüglich eines Provisoriums der IGS Kalbach-Riedberg
in Höhe von 262 T€ von dem Bilanzposten "Anlagen im Bau" auf den
Aktivposten 1.2.2 "Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken"
versäumt. Zusätzlich soll die unterbliebene Abschreibung ebenfalls nachgeholt
werden. In Abstimmung mit der Stadtkämmerei wurde festgestellt, dass der
verbleibende Betrag nicht das Provisorium, sondern den Neubau betrifft.
Dementsprechend erfolgt auch die Abschreibung erst nach Fertigstellung des
Neubaus. (Dez. XI)
1.2.6. Provisorium für die zukünftige Grundschule
Europaviertel (S. 103) Laut Revisionsbericht fehlen im Jahresabschluss 2017
Umbuchungen in Summe von 328 T€ vom Bilanzposten für "Anlagen im Bau" auf
die Bilanzkonten "betriebsbereit hergestellte Vermögensgegenstände", sowie die
entsprechenden Abschreibungsbuchungen. Ferner wurde eine Pavillonanlage
unzutreffend mit 2,5 Mio. € als Betriebsgebäude aktiviert. Zusätzlich
erfolgte ein fehlerhafter Ausweis für Außenanlagen in Höhe von 348 T€. In
Abstimmung mit der Stadtkämmerei wurden die beanstandeten Beträge/Positionen in
2018 berichtigt. (Dez. XI) 1.2.6 Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 -
Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz
der Republik" bis zu der Endstation "Wohnpark" (S. 103)
Nach Kenntnisstand der SBEV GmbH erfolgt die
angesprochene Umbuchung nach Abschluss der letzten Vertragsübernahme (ARGE
SBEV) sowie nach Abschluss (Schlussrechnung) der laufenden Verträge, die nicht
übertragen werden konnten. (Dez. VI) 2.1.1 Neubau der 3. Kindertageseinrichtung im
Europaviertel (S 127) Das Revisionsamt weist darauf hin, dass für den
Neubau der 3. Kindertageseinrichtung im Europaviertel die Stadt mehr
Drittmittel erhalten hat, als investive Auszahlungen geleistet wurden.
Bei den Modulbau Kita
Projekten sind noch Rechtsstreitigkeiten anhängig, daher kann die genaue Höhe
der noch abzufließenden Mittel nicht genau beziffert werden. (Dez. XI) 2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich
(S.129-130) Aufgrund der bestehenden Friedhofsentwicklung wird es
bereits seit Jahren stets schwieriger, die Kosten des Friedhofsbetriebes
alleine über Gebühreneinnahmen oder auch zusammen mit dem Zuschuss des
aktuellen grünpolitischen Wertes zu decken. Das kommunale Friedhofswesen
unterliegt einem starken Wandel. Bundesweit lassen sich dabei verschiedene
Entwicklungen aufzeigen, die zu einer strukturellen Problematik der deutschen
Friedhöfe führen und sich so auch in Frankfurt am Main widerspiegeln. Vor allem
Friedhöfe größerer Kommunen verlieren vermehrt ihre Primärfunktion als
Beisetzungsort und nehmen für die Bevölkerung verstärkt kulturhistorische,
soziale, ökologische und Erholungsfunktionen ein, welche als öffentliches
Interesse beschrieben werden können. Die veränderte Nachfrage der
Friedhofsnutzerinnen und -nutzer führt zu einem abnehmenden Bedarf an
Bestattungsflächen, zu einer sinkenden Auslastung der Friedhofseinrichtungen
und zu einem steigenden Bedarf an pflegefreien Grabformen. Auch haben
Friedhöfe, vor allem in Ballungszentren, ihre Monopolstellung verloren.
Zunehmend macht sich hier die Konkurrenzsituation zu privatrechtlichen
Anbietern ("Friedwald", "Ruheforst" etc.) und benachbarten Kommunen bemerkbar.
Hierbei sollen nun kurz formuliert
die Frankfurt-spezifischen Ursachen dafür aufgeführt werden: - Rückgang der
Bestattungsfälle
Seit einigen Jahren ist eine
stetige Abnahme der Bestattungsfälle in Frankfurt am Main zu verzeichnen. Auch
ein Vergleich der Sterbeziffer im Bundesdurchschnitt mit der Frankfurter
Bevölkerung zeigt einen deutlichen Rückgang in Frankfurt am Main. Dabei wird
deutlich, dass neben der sinkenden Sterbeziffer auch die Zahl der
Bestattungen auf den Frankfurter Friedhöfen
weiterhin abnimmt. Ebenso steigt die Anzahl der Frankfurterinnen und
Frankfurter, die sich nicht auf Friedhöfen im Stadtgebiet bestatten lassen.
Während sich im Jahr 2007 nur 495 Einwohnerinnen und Einwohner außerhalb
Frankfurts haben bestatten lassen, sind im Jahr 2017 bereits 1.067 Menschen auf
auswärtige Friedhöfe abgewandert. - Es werden zunehmend kleinere und damit
kostengünstigere Grabarten nachgefragt. - Es finden immer mehr Urnenbeisetzungen statt und
Erdbestattungen werden weniger nachgefragt. In 2007 erfolgten noch 1.817
Bestattungen in einem Sarg, dagegen waren es im Jahr 2017 nur 1.358
Erdbestattungen. Dies entspricht einem Rückgang in Höhe von 459 Fällen bzw.
rund 25 % innerhalb von 11 Jahren. Im Gegensatz dazu steigen die
Urnenbeisetzungen im gleichen Zeitraum um 9 % an, trotz einer insgesamt
rückläufigen Bestattungszahl. - Die Nachfrage an Kühlzellen sinkt, da immer weniger
Erdbestattungen gewünscht werden und Bestatter zum größten Teil selbst
Kühlzellen anbieten. Wurden
Verstorbene im Jahr 2014 insgesamt noch 4.343 Tage in einer Kühlzelle bzw. im
Totenhaus untergestellt, hat sich im Jahr 2017 die Zahl um rund 36 % auf 2.792
Tage reduziert.
- Durch steigende Gebühren werden
weniger Grabstätten nachgefragt und weniger Bestattungen durchgeführt. - Mehr Freiflächen müssen durch die
Friedhofsmitarbeiter gepflegt werden. - Durch die steigenden Preise im Baugewerbe und der
alten Bausubstanz steigen die Kosten, beispielsweise für die Instandhaltung und
Sanierung der Trauerhallen, für defekte Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der
Friedhofswege. - Der globale Klimawandel ist
inzwischen in Frankfurt angekommen. Seit einigen Jahren ist auch bei den
Friedhöfen die Zunahme von extremer Hitze und Trockenperioden, von Starkregen-
sowie Sturmereignissen deutlich spür- und messbar. Zusätzliche Bewässerungen,
die Beseitigung von Sturmschäden sowie der Schädlingsbefall bedingen u.a. schon
jetzt einen erheblichen Mehrbedarf bei der Bewirtschaftung der Friedhöfe.
- Steigender Verwaltungsaufwand aufgrund von
gesetzlichen Regelungen sowie einem gestiegenen Anspruch
der Bürgerinnen und Bürger. Vor allem die deutschen Großkommunen haben sich den
kurz geschilderten Entwicklungen zu stellen. Die Forderung nach einer Erhöhung
des Kostendeckungsgrades ohne Rückgriff auf allgemeine Haushaltsmittel ist
daher weder für Frankfurt noch für andere vergleichbare Kommunen zu
realisieren. Dies würde eher die aufgezeigte Entwicklung beschleunigen.
Da kurzfristige Kosteneinsparungen
aufgrund der hohen Fixkosten wie beispielsweise Personalkosten, Abschreibungen
und kalkulatorische Kosten nicht möglich sind, ist es erforderlich, das
Friedhofswesen durch öffentliche Mittel zu unterstützen. Aktuell arbeitet die
Fachabteilung daran, durch die digitale Erfassung der Friedhöfe eine
Friedhofsentwicklungsplanung zu erstellen und somit den benötigten
Flächenbedarf zu analysieren und entstehende Freiflächen gegebenenfalls
anderweitig zu nutzen. Ein Rückbau von nichtbenötigen Kühlzellen sowie eine
Prüfung, ob aufgrund von geringen Nutzungen kleine Trauerhallen geschlossen
werden können, sind ebenfalls Bestandteil einer solchen Planung. Dies sind
einzelne Schritte, das Frankfurter Friedhofswesen mit einer besseren
Kostendeckung zu versehen. (Dez. X) 3.5 Sonstige Rückstellungen (S. 134) Anfang des Jahres 2016 erfolgten die Prüfungen zu den
Rückstellungen zum Bilanzstichtag 31.12.2015. Zum damaligen Zeitpunkt wurde auch der
Rechtsstreit der ARGE Frankfurter Bogen gegen Stadt Frankfurt am Main, AZ:
2-26O 51/15, Werklohnforderungen Los 2-6, in die Prüfung mit aufgenommen.
Bei der routinemäßigen Abfrage
wurde von Seiten des Rechtsamtes ein anhängiges Gerichtsverfahren in dieser
Angelegenheit gemeldet und es sei gegebenenfalls eine Rückstellung in Höhe von
8 Millionen Euro für Werklohnforderungen zu bilden. Nach eingehender Prüfung
und Klärung mit der Stadtkämmerei hat sich jedoch ergeben, dass es nicht
erforderlich ist, für Werklohnforderungen Rückstellungen zu bilden, da diese
aus dem investiven Projekt finanziert werden. Es wurde lediglich eine
Rückstellung beim Rechtsamt für das Prozesskostenrisiko gebildet. Auf die Problematik der Verzugszinsen wurde zum
damaligen Zeitpunkt im Rundschreiben der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss noch
nicht eingegangen. Erst im Rundschreiben für das Jahr 2017 wurde auf die
Problemstellung mit anhängigen Gerichtsverfahren (Verzugszinsen) durch die
Stadtkämmerei eingegangen. (Dez. VI) 7.2.1.2 Erläuterungen und Feststellungen zur
Vermögensrechnung, 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (S. 138), 1.
Absatz Bei der Aufnahme von Krediten werden
jeweils auch weitere Parameter berücksichtigt, die sich aus der
Portfoliobetrachtung ergeben (z.B. Refinanzierungsstruktur). Die zum
Jahresbeginn erstellte Strategie für das Schuldenmanagement beinhaltet auch
eine allgemeine Erwartung zur Zins- und Marktentwicklung. (Dez. II) Tz. 8.1.1. Produktgruppe 11.05 Steuerung des
Verkehrs (Straßenverkehrsamt) - Prozessanalyse zur Erteilung und
Gebühreneinziehung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen nach § 46 StVO (S. 173) Die Abteilungs- und die Sachgebietsleitung erhalten
nach wie vor nur von Anträgen per Post Kenntnis. Das ist in einem zahlenmäßig
starken Verfahren aber unproblematisch und in erster Linie dem internen Postlauf, nicht dem Prozess
selbst, geschuldet. Entgegen der Aussage in der Prozessanalyse werden
nicht nur die Anträge in KommunalRegie (KR) angelegt, die per E-Mail eingehen.
Es werden vielmehr alle Fälle, die nach erster Prüfung genehmigungsfähig sind,
in KR angelegt, bearbeitet, die Gebühren festgelegt und abschließend einmal
wöchentlich an die SAP-Schnittstelle übergeben. Diese Schnittstelle ist
mittlerweile etabliert und funktioniert nahezu fehlerfrei. Richtig ist, dass
offensichtlich nicht genehmigungsfähige Anträge nicht in KR angelegt werden und
derzeit auch nicht auf andere Art und Weise systematisch erfasst werden.
Auch in Erwartung von
"Diesel-Fahrverboten" nach dem erstinstanzlichen Urteil des
Verwaltungsgerichtes Wiesbaden vom 5. September 2018 wurde die Möglichkeit
vorangetrieben, zukünftig Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46
Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) über eine Online-Plattform stellen zu können.
Die Zuständigkeit für das Projekt ist mittlerweile an das zuständige Fachamt
übergegangen. Der Antrag wird mit dem Tool Civento
erfasst werden und über definierte und bereits entwickelte Schnittstellen an KR
übermittelt. Die eigentliche Bearbeitung, die Gebührenfestsetzung und die
Übertragung der Forderungen an SAP finden also weiter in der bereits erprobten
Umgebung von KR statt. Alle Online-Anträge werden an KR übergeben. Das hat zur
Folge, dass zukünftig auch die Ablehnungen in KR geführt werden können, ohne
dass für die Sachbearbeiter ein Mehraufwand erkennbar ist. Ziel ist es, im
Regelfall nur noch Online-Anträge bearbeiten zu können und nur in
Ausnahmefällen einen Antrag per Post, per E-Mail oder persönlicher Vorsprache
bearbeiten zu müssen. Im
Rahmen des Projekts wurden weitere genannte Sachverhalte aus der Prozessanalyse
auf die Möglichkeit der Optimierung hin überprüft. Zur Minimierung des Risikos
von Zahlungsausfällen wurde zusammen mit den Entwicklern des Tools die
Einführung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten diskutiert. Da die Civento nur
die Datenerfassung sicherstellt und die eigentliche Gebührenfestsetzung in KR
vorgenommen wird, können die Standardwerkzeuge des Tools nicht genutzt werden.
Der Aufbau einer Schnittstelle wäre wesentlich komplexer und es bestand das
Risiko einer weiteren Verzögerung des Projekts. Da die Zahlungsausfälle gering
sind, wurde in der Kosten-Nutzen-Abwägung auf die Entwicklung verzichtet.
Im Rahmen des Projekts wurde auch geprüft, ob die
Verfahrensweise für den Parkausweis für Behinderte geändert werden kann. Es
wurden mehrere Varianten in Betracht gezogen. Es scheint möglich, auf die
standardisierte Vorlage sowohl die Genehmigungsinhalte als auch ein über den
Online-Antrag hochgeladenes Foto des Antragstellers zu drucken. Das Konzept
muss in der detaillierten Entwicklung noch überprüft werden. Das Risiko der fehlerhaften Übernahme der Daten aus
KR im Kassenprogramm CPS Charge wurde nicht weiter betrachtet, da durch die
Entwicklung eines Online-Antrages die Zahl der persönlichen Vorsprachen
reduziert werden soll. In den Ausnahmefällen soll die Erfassung nach
gegenwärtigem Diskussionsstand durch den Sachbearbeiter über den Online-Antrag
erfolgen. Der Umgang mit den Gebühren könnte dann analog zu den anderen
Online-Anträgen über einen Gebührenbescheid mit Buchungszeichen erfolgen.
Die Einführung des Online-Antrags ist - unabhängig
von "Diesel-Fahrverboten" - noch für dieses Jahr geplant. Alle buchungsrelevanten Vorgänge
werden in SAP erfasst. Es wird ein automatischer Mahnlauf veranlasst. Sollte
die Forderung nach Mahnung nicht beglichen werden, erfolgt zwangsläufig die
Vollstreckung. Die fehlende
Information von offenen Forderungen und die fehlende Schnittstelle zu SAP
führten nicht dazu, dass Forderungen niedergeschlagen werden mussten. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden 13
Fälle mit einem Volumen von 4.135,98 € niedergeschlagen. Hierbei handelte
es sich bei keinem Fall um eine Folgegenehmigung. (Dez. VI) Tz. 8.1.1.4 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung
(Stadtplanungsamt) - Liegenschaftsfonds S. 177) Die Finanzierung von Vorplanungen für noch nicht
beschlossene Projekte ist zur Vorbereitung der Projekte erforderlich. Die
Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit städtischen Liegenschaften kann
unter die Zielsetzung des Liegenschaftsfonds fallen. Für diese Maßnahmen soll
im Rahmen der nächsten Betrauung eine Bereinigung erfolgen. (Dez. IV) Tz. 8.1.1.6 Produktgruppe 18.01 Leistungen des
Jugend- und Sozialamtes - Abrechnung der Kosten für Asylbewerber/innen und
Kriegsflüchtlinge (Seite 180) In Bezug auf die Kostenabrechnung wurde beanstandet,
dass die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen die nach dem
Landesaufnahmegesetz Hessen (LAG) möglichen Refinanzierungskosten ihrer
Aufwendungen für die der Stadt Frankfurt zugewiesenen Asylbewerber nicht in
voller Höhe geltend gemacht hat. Zum Zeitpunkt der Prüfung erhielt das Jugend- und
Sozialamt lediglich Abschläge auf die tatsächlich mögliche Erstattungssumme.
Dieser Umstand war darauf zurückzuführen, dass zum 01.01.2016 das LAG geändert
wurde. Gab es bis zum 31.12.2015 lediglich eine Pauschale für eine Person,
wurde zum 01.01.2016 die Erstattung auf zwei unterschiedliche Pauschalen für
unterschiedliche Rechtskreise erweitert. Daneben wurden nach diesem Zeitpunkt weitere Angaben,
die bis dato nicht notwendig waren, für die Abrechnung erbeten. Diese
Änderungen hatten zur Folge, dass das bisher verwendete Abrechnungsprogramm
nicht mehr in vollem Umfang zur Abrechnung mit dem Land Hessen genutzt werden
konnte. Es diente dem Fachamt
lediglich nur noch zur Erfassung von Grunddaten der abrechnungs-fähigen
Personen. Die endgültige Abrechnung machte eine händische und damit
arbeitsintensive und zeitaufwändige Erfassung der nun erforderlichen
erweiterten Daten notwendig. Im Jahr 2018 wurden vom Land Hessen für das Jahr 2017
noch insgesamt rund 8,5 Mio. Euro erstattet, so dass sich die von der Stadt
Frankfurt am Main zu tragenden Kosten weiter verringert haben. Grundsätzlich
wurden und werden damit alle durch die Pauschalisierung der Landeserstattung
möglichen Rückerstattungen geltend gemacht. Das Land Hessen hat zum 15.11.2018 ein
standardisiertes und landeseinheitliches Ab-rechnungssystem vorgegeben, wodurch
die Abrechnungsdaten schneller erfasst und vom Land verarbeitet werden können.
Das stadteigene Abrechnungssystem wurde damit überflüssig. Im Rahmen der Prüfung zur
Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen wurden durch das Revisionsamt
Einsparpotentiale im Bereich der Personalaufwendungen zum Betrieb der
Flüchtlingsunterkünfte gesehen. Als Grundlage der Personalberechnung wurde hierbei
davon ausgegangen, dass die Betreuung in Rahmen einer 38,5 Stundenwoche in der
Zeit von Montag bis Freitag erfolgen kann. Gemäß dem Revisionsamt ist eine
solche zeitliche Begrenzung in den Kommunalen Standards vorgesehen und es wird
empfohlen, die darüber hinaus gehenden Stunden als Zusatzdienste auszuweisen
und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Der Magistrat teilt diese Einschätzung nicht. Die
kommunalen Standards sehen keine Beschränkung der Betreuungszeiten vor, die
Notwendigkeit einer (reduzierten) Betreuung auch außerhalb der üblichen
Bürozeiten ist Konsens aller Betreiber von Unterkünften. Die Betreiber stellen plausibel dar,
dass die Bedarfe sich über die letzten Jahre geändert haben, sie sind nun
diffiziler und zeitaufwändiger. War es am Anfang eher eine Betreuung und
Unterstützung für die neu Zugezogenen (Hilfe bei Ämtern, Formularen,
Einschulung) etc., so sind es nun eher Hilfestellungen für Menschen, die nur
den Status einer Duldung haben und aufgrund dessen nur eingeschränkt arbeiten
und Kurse besuchen können. Andere haben Schwierigkeiten, aufgrund ihres
Bildungsniveaus die Sprache zu lernen bzw. eine Arbeit zu finden oder erst
jetzt treten traumatische Störungen zutage. Breiten Raum nimmt auch die
Unterstützung in Wohnungsfragen ein. Hinzu kommen außerdem deeskalierende Tätigkeiten, die
beispielsweise bei Konflikten innerhalb von Familien oder der Bewohnerschaft
notwendig sind, unmittelbare Kriseninterventionen bei oft traumabedingten
psychischen Störungen und die Begleitung bei gesundheitlichen Notfällen.
Wegen Schule, Arbeit, Kursen und
Ähnlichem ist ein großer Teil der Bewohner in den Einrichtungen tagsüber
abwesend, so dass die Problemstellungen verstärkt abends und an den Wochenenden
auftreten. Mit dieser Regelung steht den oft abends und am Wochenende
ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern so auch stets qualifiziertes
Fachpersonal zum Austausch und zur Einsatzplanung zur Verfügung. Als weiterer Nebeneffekt konnte zudem
der kostenintensive Einsatz von Sicherheitspersonal reduziert werden. Im Rahmen der jährlichen
Budgetverhandlungen mit allen Betreibern von Flüchtlingsunterkünften wird der
Betreuungsumfang trotzdem stets kritisch hinterfragt und nach Möglichkeiten der
Reduzierung gesucht. In einigen Fällen konnte eine solche verantwortet und
umgesetzt werden. Insgesamt
funktionieren die Unterkünfte auch wegen der erweiterten Betreuungszeiten
weitgehend friedlich und unauffällig. Dies trägt maßgeblich dazu bei, den
sozialen Frieden und die Akzeptanz von Geflüchteten in Frankfurt auch weiterhin
zu gewährleisten und zu stärken. Als weiteren Punkt merkt das Revisionsamt an, dass
bei fünf Übergangsunterkünften mit insgesamt 974 Vertragsplätzen die
Abschreibungsdauer der Investitionskosten aufgrund der zum Teil sehr kurzen
Vertragslaufzeiten zunächst zu hohen Unterkunftskosten führte. Inzwischen konnte die Stabsstelle
Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge in einigen Unterkünften
Nutzungsverlängerungen erreichen, womit die Abschreibungsdauer verlängert und
die Unterkunftskosten drastisch reduziert werden konnten. Dies wird auch für
die weiteren Unterkünfte angestrebt. Die angeregte Implementierung weiterer Kennzahlen in
der Datenbank der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge zwecks
schnellerer Auswertung zur Auslastung, Verweildauer sowie Kostenentwicklung ist
in Teilbereichen bereits umgesetzt und wird weiter verfolgt. (Dez. VIII)
Tz. 8.1.1.7 Produktgruppe 18.01 Leistungen des
Jugend- und Sozialamtes - Abrechnung von Fachleistungsstunden in der
Jugendhilfe (Seite 182) Die im Revisionsbericht aufgeführte Absicht, dass der
Jugendhilfeausschuss (JHA) für die Sozialpädagogische Lernhilfe ebenfalls
Frankfurter Rahmenstandards gem. § 27 Abs. 2 SGB VIII abschließen möchte, wurde
durch einen entsprechenden JHA-Beschluss vom 18.06.2018 umgesetzt. Im Anschluss konnte mit allen
Leistungsanbietern eine individuelle Vereinbarung gemäß § 77 SGB VIII über die
Höhe der Kosten nach den neuen Vorgaben abgeschlossen werden, die letzte
erfolgte am 01.04.2019. Die bereits zugesicherte Umstellung des aktuellen
Abrechnungsverfahrens auf Einzelabrechnung mit Nachweis der geleisteten
Fachleistungsstunden ist nur über eine Änderung der Frankfurter Rahmenstandards
und damit über einen weiteren JHA-Beschluss möglich. Die Träger der freien
Jugendhilfe sowie der JHA und dessen Fachausschuss Erziehungshilfe wurden
darüber informiert, dass die Abrechnungsmodalitäten überarbeitet werden müssen,
damit die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit gewährt wird.
Derzeit wird an der Ausarbeitung eines Vorschlages gearbeitet, der den Trägern
im Herbst 2019 vorgestellt werden wird. Ziel ist, dem JHA eine vom öffentlichen und den
freien Trägern gemeinsam getragene Beschlussfassung vorzulegen. Die Erhebung der vom Revisionsamt
festgestellten jährlichen Mehrkosten bei den Abrechnungen mit drei
Leistungsanbietern auf Grundlage der gemeinsamen Fachleistungsstunde wird
kritisch gesehen, da das Kriterium der vereinbarten Auslastung für sich alleine
keinen Rückschluss über Mehr- oder Minderkosten zulässt, eine
Vergleichsrechnung nur auf dieser Grundlage liefert keine belastbaren Zahlen.
Der Auslastung von 95% liegt ein komplexes Regelungswerk zu mitarbeiter- und
klienten-bedingter Ausfallzeiten zugrunde. Es wird dabei auf die Stellungnahme des Jugend- und
Sozialamtes an das Revisionsamt vom 06.08.2018 verwiesen. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.8 Produktgruppe 18.01 Leistungen des
Jugend- und Sozialamtes - Jugendschutz, Jugendgerichtshilfe (Seite 183)
Bei der Prüfung der Hilfen zur Förderung der
Erziehung in der Familie wurden vom Revisionsamt in 19 Einzelfällen
Beanstandungen festgestellt. Diesen konnte vom Fachamt durch Erläuterungen im
Schlussgespräch und ausführliche schriftliche Stellungnahmen in zwei Fällen
vollständig abgeholfen werden. Bei den Maßnahmen und Angeboten der
Jugendgerichtshilfe ist eine Bezuschussung im Rahmen von Projektförderungen
nicht angezeigt, da es sich um bereits etablierte und fortlaufende Angebote
handelt, die nicht zeitlich begrenzt sind. Im Rahmen der derzeit laufenden Einführung des
Fachverfahrens Fördercontrolling wird die Vergleichbarkeit der Sachberichte
aller Bereiche durch eine gemeinsame Struktur angestrebt. Zusätzlich ist
geplant, die jeweilige Nachhaltigkeit durch eine Abfrage zum Verbleib von
Teilnehmern abzubilden. Damit einhergehend sollen dann auch prüfbare und
realistische Zielvereinbarungen getroffen werden. Dies wird dann auch die Zuschüsse zu Maßnahmen und
Angeboten der Jugendgerichtshilfe betreffen, so dass hier zukünftig eine
optimierte Beichterstattung und Evaluation erfolgen kann. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.10 PG 20.03
Kita-Entgelte (S.185-189) Der Magistrat wird die Empfehlungen des
Revisionsamtes in seine Überlegungen zur Neuordnung der Elternentgelte
einbeziehen. (Dez. XI) Tz. 8.1.1.11 PG 20.07
Angebote der Stadtbücherei - Planung, Überwachung und Steuerung des Budgets (S.
189-190) Die Zusagen aus dem Schlussgespräch
wurden eingehalten. Ab dem
HH-Jahr 2019 wurden die Teilnehmerentgelte um 50T€, die Mahnentgelte um
100T€ reduziert. Die
Statistische Erfassung der Anzahl der Hausausweise ist mittlerweile
möglich. Eine Anpassung der
Kennzahlensystematik ist für den HH 2020/2021 vorgesehen. Die Haushaltsüberwachung bei der
Stadtbücherei wurde in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt und findet in
regelmäßigen Abständen statt. (Dez. XI) Tz. 8.1.1.12 Produktgruppe 21.05 Zoologischer
Garten Frankfurt - Elektronisches Kassenbuch Das Modul der Bestandsverwaltung wurde eingehend
geprüft. Es wurde festgestellt, dass eine Einzelauswertung der Bestände bei den
Kassenkräften nicht erfolgen kann. Damit ist eine sinnvolle Nutzung des
Bestandsverwaltungsmoduls nicht gegeben. Das bisher gängige Verfahren in der
Bestandsverwaltung mit Excel wird wie bisher fortgeführt. Laut Kassenprogramm ist es nicht
möglich, auf der Bedienerabrechnung die Anzahl der verkauften Gruppenkarten und
auf den Tageskarten die Personenzahl zu erfassen. Da es sich bei der
Bedienerabrechnung um eine Zusammenfassung der Tagesverkäufe handelt, wäre nur
eine gleiche Darstellung möglich. Entweder die Personenanzahl oder die
Kartenanzahl. Das Kassenpersonal kann weiterhin mit der ersten und letzten
verkauften Tageskarte den Bestand manuell ermitteln. Es gibt noch einen kleinen Restbestand an
Gutscheinen, der zunächst verkauft wird. Eine Funktion "Gutschein" wurde im
Kassensystem bereits hinterlegt, so dass zukünftig der Betrag eingegeben und
direkt auf die Tageskarte aufgebracht wird. Das Kassensystem wurde auch um eine Funktion für
Einzelspenden erweitert. Es
wurde eine Checkliste zur Nachprüfung von Fehlbeträgen entwickelt und befindet
sich im Einsatz. Zu den
Prüfungsbemerkungen zum Haushaltsplan und zum Lage- und Rechenschaftsbericht
wird angemerkt, dass der Zoologische Garten seine strategische Ausrichtung nach
Wirkungsdimensionen mit der geforderten Zielsetzung ("Kostendeckungsgrad
stabilisieren") festgelegt hat. (Dez. VII) Tz. 8.1.1.13 Produktgruppe 31.02
Finanzdienstleistungen (Stadtkämmerei) - Bürgschaften (S. 194), 1. Absatz
letzter Satz
Das wortgetreue Prüfungsergebnis
lautet: "Nachdem die vakante Stelle bei 20.FC - Finanzcontrolling - besetzt
ist, soll von dort die Kontrolle der auf dem Händlerzettel gemachten Angaben
wieder eingeführt werden." Die Stelle ist seit 01.04.2018 wieder besetzt. (Dez.
II) Tz. 8.1.1.14, Produktgruppe 31.02
Finanzdienstleistungen (Stadtkämmerei, Ämter und Betriebe) - Direktvergaben
(S.194, 195)
Eine weitere Erhöhung der
Direktvergabegrenze von 5.000 € auf 10.000 € wird ausdrücklich
vom Fachamt begrüßt, da hierdurch zusätzliche Arbeitserleichterungen im Bereich
Einkauf erzielt werden könnten. Zur getroffenen Feststellung, dass die Eigenbetriebe
entgegen einem geltenden Magistratsbeschluss aus dem Jahr 2006 ihrer
Anwendungsverpflichtung der Einkaufsplattform nur im geringen Umfang
nachkommen, verweist der für die Bestellvorgänge der HFM Managementgesellschaft
für Hafen und Markt mbH zuständige Fachdezernent darauf, dass diese
ordnungsgemäß über die Einkaufsplattform abgewickelt werden. (Dez. IX) Tz. 8.1.1.15 Produktgruppe: 32.01 Personalservice
und -controlling (Personal- und Organisationsamt) - Führung der
Lebensarbeitszeitkonten, S. 195 f. Im Schlussbericht wird erwähnt, dass die sog.
""Ämterstatistik" um die LAK-Stände ergänzt wurde. In der diesjährigen
"Ämterstatistik" wurden die Daten über die LAK-Stände herausgenommen. Nach
Abschluss der Evaluierung der Dienstvereinbarung Nr. 208 über das bei der Stadt
Frankfurt am Main eingesetzte automatisierte Zeiterfassungssystem und
voraussichtlich 2020 erfolgender Beschlussfassung über die Dienstvereinbarung
werden die LAK-Stände wieder in die Statistik aufgenommen. (Dez. III) Sachstand zum aktuellen Stand zur Realisierung von
mobilen Applikationen: Es
wird derzeit an einer AZE-Online App gearbeitet. Diese befindet sich im Moment
noch in der Testphase und könnte perspektivisch evtl. schon Ende des Jahres
nutzbar sein. Diese App
bietet einen mobilen Zugriff auf die AZE-Online. Voraussetzung dafür ist ein
Smartphone. Diese Kombi ist für die Mitarbeitenden interessant, die nicht
stechen. Mit dieser App könnten diese sich mit einem Klick "ein- und
ausstechen". Über diese App könnten dann die AZE Datensätze für die Mitarbeiter
gepflegt werden inkl. der Lebensarbeitszeitkonten für die Forstbeamten. (Dez.
X) Tz. 8.1.2.11 Produktgruppe: 21.16 Sportförderung
(Sportamt) - Förderung des Sports (S. 206, 207): Die
Prüfergebnisse des Revisionsamtes wurden in einem Schlussgespräch am 21.08.2017
erörtert. Es ist anzumerken, dass zukünftig in
der weiteren Bearbeitung der Sportförderung die Beanstandungen und Anregungen
des Revisionsamtes berücksichtigen werden. (Dez. IX) Tz. 8.1.2.12 Produktgruppe 31.01
Steuerungsunterstützung und Controlling - konzeptionelle Weiterentwicklung der
Haushaltswirtschaft und des Rechnungswesens im Bereich "Gewährung städtischer
Zuwendungen" Mit dem bei der Stadt Frankfurt am Main eingesetzten
Antrags- und Fallmanagementsystem "civento" steht ein geeignetes Werkzeug zur
Verfügung, das von der Online-Antragstellung über die interne Sachbearbeitung
bis hin zu Auswertungen genutzt werden kann. Da das Verfahren civento das zentrale Werkzeug zur
Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sein wird, wird
sich die Frage der zeitnahen Umsetzung aufgrund der zu treffenden
Priorisierungen und der vorhandenen Kapazitäten besonders stellen. Einer Aufnahme des Prozesses in die
derzeit in Erstellung befindliche Digitalisierungsstrategie der Stadt Frankfurt
am Main steht das Fachdezernat kritisch gegenüber, da diese Strategie im
Wesentlichen auf Smart-City-Themen fokussieren wird. (Dez. V) Tz. 8.1.2.13 Produktgruppe 32.01 Personalservice
und -controlling (Personal- und Organisationsamt) -
Personalabrechnungsverfahren LOGA (Seite 208) Anders als im Schlussbericht erwähnt wurde die
Regelung in der AGA III Abschnitt 501 nicht aktualisiert und angepasst sondern
gestrichen. Eine aktualisierte Regelung wurde im Abschnitt 509 (Richtlinien
über die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Betrieben und dem Personal- und
Organisationsamt bei der Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die
Beschäftigten und für die Beamten/innen) aufgenommen und somit eine
verbindliche Regelung für die dezentrale Personalsachbearbeitung inkl.
Präzisierung der Regelungen zum 4-Augenprinzip erreicht. (Dez. III) Tz. 8.2.1 - Produktgruppe 35.02 Informations- und
Kommunikationstechnik (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik) -
Gesamtstädtische IT-Strategie Gemäß aktueller Beschlusslage zur Gesamtstädtischen
IT-Strategie liegt die Verantwortlichkeit der einzelnen Fachverfahren in den
jeweiligen Fachämtern. Zudem gibt es eine von der Stadtverordnetenversammlung
beschlossene E-Government-Strategie, die vereinzelt Elemente einer IT-Strategie
enthält. Diese Strategie umfasst auch die Elemente eines Online-Antrags- und
Fallmanagements. Damit die Ämter untereinander von den einzelnen,
parallellaufenden Projekten Synergien wahrnehmen können, wurde zur Reformierung
des Projektstellungnahmeverfahrens (IT-Maßnahmeverfahren) ein Vorschlag
erarbeitet, in welchem auch die Fachverfahren Berücksichtigung finden. (Dez.
V) Tz. 8.2.5 PG 31.03 - Kassen- und Steueramt -
Einsatz Kassenautomatensystemen (S. 211) Der Magistrat teilt die Auffassung des
Revisionsamtes, dass eine zentrale Beschaffung und Steuerung der
Vertragsangelegenheiten sowie einheitliche Vorgaben zu technischen
Anforderungen bei Kassenautomaten in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft für die
Stadtverwaltung wären. Bei
diversen Arbeitstreffen zu diesem Thema wurde bereits Unterstützung durch das
Fachamt angeboten. (Dez. II) TZ. 8.3.2.2 Deutsches
Architekturmuseum Für den 2. Bauabschnitt im Deutschen
Architekturmuseum werden von der Abteilung Energiemanagement des Amtes für Bau-
und Immobilien alle zu bearbeitenden Bauteile dahingehend überprüft, ob und
wenn ja, welche Förderungen für diese Baumaßnahme in Anspruch genommen werden
können. (Dez.VII)
Tz. 8.3.2.5 Kerschensteinerschule, Hausener
Obergasse 6, Machbarkeitsstudie (S. 216/217) Am 25. Juni 2018 wurde das aktuelle Flächenprogramm M
540 beschlossen. Im Juli 2018 wurde die Planung daher angepasst. Das Projekt
wird vom Magistrat als dringlich eingestuft und weiter vorangetrieben. Die
Planung ist bis zur Erstellung der Bau- und Finanzierungvorlage beauftragt. Die
benötigten Baumittel sollen für den HH 2022 angemeldet werden. (Dez. XI)
Tz. 8.3.3.2 Carlo-Mierendorff-Schule,
Gravensteiner Platz 2, Neubau Oberstufengymnasium (S. 218/219 Bei zukünftigen Planungen werden die Hinweise des
Revisionsamtes zur Bühnentechnik berücksichtigt. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.3 Gymnasium Nord Westhausen,
Muckermannstraße 1, Neubau /S. 218/219) Die eingereichte Bau- und Finanzierungsvorlage
entsprach aus Sicht des damaligen Fachamtes den Vorgaben. Der Vorschlag des
Revisionsamtes zur Regenrückhaltung wurde akzeptiert und ausgeführt. Die
Prüfungshinweise werden bei zukünftigen Projekten berücksichtigt. (Dez. V +
XI) Tz. 8.3.3.4 Gymnasium Nord Westhausen,
Muckermannstraße 1, Temporäre Turnhalle (S. 220) Die Prüfungshinweise werden bei zukünftigen Projekten
berücksichtigt. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.5 Goethe-Gymnasium, Beethovenstraße
8-10, ersatzweise Anmietung neuer Räumlichkeiten (S. 221/222) Aufgrund der damals bestehenden Dringlichkeit zur
umgehenden Bereitstellung von zwingend benötigten Räumlichkeiten, konnten nicht
alle Anmerkungen des Revisionsamts umgesetzt werden. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.6 Willemerschule, Willemerstraße 10,
Sanierung und Neubau Mensa, Schulerweiterung (S. 222-224) Die Vorschläge des Revisionsamtes wurden umgesetzt
und die Planungen wurden entsprechend angepasst. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.7 Schillerschule, Morgenstraße 3, Neubau
Turnhalle (S. 224/225) Die neue Sporthalle wird wie geplant als
Einfeldturnhalle zum Teil unterirdisch gebaut. Die Dachfläche dient als
zusätzlicher Pausenhof und ist durch einen Aufzug barrierefrei zugänglich. Die
Maßnahme befindet sich aktuell in der Umsetzung. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.8 Henri-Dunant-Schule, Palleskestraße
60, Abriss und Neubau (S. 226/227) Die geplanten Kosten wurden aufgrund der
Anmerkungen des Revisionsamtes reduziert und im Haushalt entsprechend
eingeplant. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.9 Stadtentwässerung Frankfurt am Main,
Goldsteinstraße 238, Labor- und Bürogebäude (S. 227) Die Prüfungsmitteilungen des Revisionsamtes waren im
Vorfeld der Erstellung des Prüfberichts Gegenstand intensiver Erörterungen
zwischen der SEF und dem Revisionsamt. Die SEF hatte dargestellt, dass
zukünftig die Hauptzufahrt für den gesamten Standort Niederrad über die
Goldsteinstr. 238 erfolgen soll. Das Labor- und Bürogebäude wird damit neben
der eigentlichen funktionalen Aufgabe auch der Haupteingang der SEF für alle
Beschäftigten, Besucher und den umfangreichen Warenverkehr sein. Mit der dort
angesiedelten Pforte wird der gesamte Zu- und Abgang überwacht und gesteuert.
Diese Anforderungen sollen in einer aus Sicht der SEF angemessenen Form
dauerhaft erfüllt werden. Die Anordnung der Baukörper sowie deren bauliche
Ausgestaltung und Ausstattung ergeben sich aus den funktionalen und
bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Die SEF hat zu den Prüfungsmitteilungen
eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und auch die Betriebskommission
ausführlich in der Sitzung am 23.11.2017 informiert. Dabei wurde auch die
übergeordnete Funktion und Bedeutung des Gebäudes für die SEF betont. Die
Betriebskommission hat der Maßnahme daraufhin mit Beschluss 51/2017
zugestimmt. Die Planungen für die Infrastruktur
der gesamten Liegenschaft Goldsteinstr. 238 werden von der SEF bewusst getrennt
in einem eigenen Projekt bearbeitet. Dabei sind neben der Berücksichtigung des vorhandenen
Bürogebäudes und dem Neubau des Labor- und Bürogebäudes auch der zeitlich
versetzte Neubau des Werkstattgebäudes und der Fahrzeughalle und die
Neubeordnung der gesamten Verkehrsführung zur benachbarten ARA Niederrad zu
behandeln. Grundlage für diese Gesamtkonzeption ist u.a. das Nutzungs- und
Verkehrskonzept für den Standort Niederrad, das der Betriebskommission in der
Sitzung am 14.06.2018 vorgestellt wurde. Für das Labor- und Bürogebäude
erfolgte zwischenzeitlich eine enge Abstimmung mit dem Projekt Erneuerung der
Infrastruktur am Standort Goldsteinstraße 238 - 1. Bauabschnitt, dem die
Betriebskommission mit Beschluss 94/2019 am 07.02.2019 zugestimmt hat. Es trifft zu, dass die Baunebenkosten bei dem Projekt
Labor- und Bürogebäude durch die zusätzliche Beauftragung einer externen
Projektsteuerung überdurchschnittlich hoch sind. Die SEF war jedoch in
Ermangelung eigener Betreuungskapazitäten zu dieser Vorgehensweise gezwungen.
Die Baumaßnahme ist aufgrund der völlig unzureichenden Arbeitsbedingungen in
den vorhandenen Laboren am Standort Niederrad nicht aufzuschieben. Außerdem
werden für den weiteren Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Niederrad die
Flächen, die durch den Umzug freiwerden, zwingend benötigt. Die SEF hat die Hinweise des
Revisionsamtes aufgegriffen und im Rahmen des Stellenplans 2019 und der
Stellenplanvorlage 2020/2021 zusätzliche Stellen für die Betreuung von
Baumaßnahmen insbesondere auch im Bereich der technischen Gebäudeausstattung
geschaffen bzw. beantragt. Aufgrund der Genehmigungsabläufe und der
gegenwärtigen Situation auf dem Stellenmarkt kann diese Kapazität allerdings
erst mittelfristig aufgebaut werden. Weiterhin wird die SEF die Prüfungsfeststellungen in
Bezug auf eine Abstimmung der Planung bereits im Stadium der Vorplanung
zukünftig beachten. (Dez. VI) Tz. 8.3.3.11 Comeniusschule, Burgstraße 59, Dach-
und Fassadeninstandsetzung (S. 229/230) Die Planungsmittel für den Erweiterungsbau stehen im
Haushalt zur Verfügung. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.12 Berufliche Schulen Berta Jourdan und
Münzenbergerschule, Sanierung Heiz-zentralen und Gebäudeautomation Der
Einsatz eines Blockheizkraftwerks (BHKW) wurde mit dem Energiemanagement und
dem Energieversorger abgestimmt. Einige Einsparungspunkte, wie auf den Abbruch
der Fundamente zu verzichten, wurden umgesetzt. In der Münzenbergerschule kam
ein kleineres BHKW zum Einsatz, um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu erhöhen
und den Forderungen der Energieversorger nachzukommen. (Dez. V) Tz. 8.3.4.2 Leonhardskirche, Sanierung, Mehrkosten
Das damalige Fachamt erstellte eine
Gegenüberstellung von drei Lösungsansätzen zur Orgelsanierung, darunter auch
einen Neubau der Orgel. Das Bauherrendezernat entschied sich seinerzeit für
eine Sanierung der Walker-Orgel (Dez. V). Tz. 8.3.4.3 Integriertes Verkehrsleitsystem
Frankfurt West, Mehrkosten Das Rechtsamt wurde um eine Einschätzung des
Sachverhalts gebeten. Die Prüfung hat ergeben, dass zum Zeitpunkt der
Mehrkostenvorlage der Stadt Frankfurt am Main kein Schaden entstanden ist. Die
Kostenschätzung diente lediglich der Mittelbewilligung. Bei einer detaillierten
Kostenberechnung wären lediglich die zusätzlichen Haushaltsmittel aus der
Mehrkostenvorlage bereits in der ursprünglichen Mittelbewilligung erfasst
worden. (Dez. VI)
Tz. 8.3.5.2 Umrüstung der Gasleuchten auf
elektrische Straßenbeleuchtung Tatsächlich bleibt der derzeitige Projektverlauf
hinter den Zielvorgaben zurück. Die Ursachen hierfür liegen in den geänderten,
jährlichen Haushaltsansätzen und im Projektverlauf der Anfangsjahre. So musste
zu Projektbeginn die erhebliche Zahl der Änderungen und Ergänzungen im
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014 gegenüber dem
ursprünglichen Vortrag M 69 gesichtet, bewertet und in das Projekt eingeplant
werden. Auch die Festlegung von Abläufen und der Wegfall von
Tiefbauunternehmen, welche entgegen ihres ursprünglich bekundeten Interesses
nun keine Angebote abgaben, führte zu Verzögerungen im Projektablauf. Darüber
hinaus kam es zu Verzögerungen auf Grund von Personalengpässen bei einzelnen,
im Projekt beteiligten Stellen. Wegen Kürzungen der Haushaltsansätze im Rahmen der
Haushaltsverhandlungen 2017 wurden Anpassungen bzgl. Kapazitätsplanung und
Materialbestellung vorgenommen. Die Projektplanungen wurden somit auf einem
niedrigeren Niveau fortgeführt. Die im Revisionsbericht erwähnte Anhebung des
Budgets für das Jahr 2018 auf 3,6 Mio. € konnte wegen der entsprechenden
Vorlaufzeiten, nur in geringem Ausmaß umgesetzt werden. Durch Abstimmung aller beteiligten
Stellen und erneute Anpassung der Projektabläufe trotz wechselnder
Rahmenbedingungen befindet sich die Maßnahme dennoch auf einem guten Weg. Im
Jahr 2018 konnte die Anzahl von 268 Gasleuchten in 24 Straßen aus dem
Stadtgebiet entfernt und durch elektrische Straßenbeleuchtung ersetzt werden.
Somit wurden in diesem Zeitraum ca. 2,4 Mio. € abgerechnet und darüber
hinaus ca. 1,6 Mio. € in beauftragten Einzelmaßnahmen gebunden. Zur Verdeutlichung der Entwicklung
soll nachfolgende Tabelle dienen:
Haushaltsjahr Demontierte Gasleuchten
2015 109
2016 244
2017 251
2018 268
Um auch weiterhin eine entsprechende
Anzahl an Gasleuchten umrüsten zu können oder ggf. noch eine Steigerung der
Umrüstungsanzahl zu erreichen und somit die vorgegebenen Klimaschutzziele der
Stadt Frankfurt am Main deutlicher zu unterstützen, ist es erforderlich, auf
Basis ausreichender und kontinuierlich zur Verfügung stehender Finanzmittel
planen und bauen zu können. Nur so können langfristige Verträge mit
Nachunternehmern geschlossen, Abläufe weiter verbessert sowie auskömmliche
Personalkapazitäten mit den nötigen Vorlaufzeiten geplant und generiert werden.
(Dez. VI) Tz. 8.3.5.2 Umrüstung der Gasleuchten auf
elektrische Straßenbeleuchtung Zum HH 2017 wurden für das Projekt 5.007278
"Gasbeleuchtung" Mittel in Höhe von 4,29 Mio. € beantragt. In
den Chefgesprächen wurden die Ansätze für 2017 ff. aufgrund des geringen IST
und der hohen Budgetüberträge (4,00 Mio. €) auf 1,50 Mio. € p.a.
reduziert. Mit Etatantrag 20/2017 wurde der Ansatz für 2017 wieder auf 5,19
Mio. € (geplanter Ansatz gem. M 69/14) erhöht. Eine Kürzung der Ansätze
hat es demnach faktisch nicht gegeben. Das tatsächliche IST der Maßnahme bleibt jährlich
weit hinter den geplanten Haushaltsansätzen zurück (s. Tabelle unten). Sofern es zu einer zukünftigen
Reduzierung der Ansätze kommen würde, sind aufgrund der hohen Budgetüberträge
"kontinuierlich zur Verfügung stehende Finanzmittel" sichergestellt. Jahr Ansatz Budgetübertrag BW-Soll Ist
Stand 5.0001250 Projekt bis
2016 Umstellung v.
Gasleuchten 2015
5.087.000,00 €
1.686.795,96 €
6.773.795,96 €
185.445,16 € 09.01.2019 2016
5.137.000,00 €
195.374,48 € 5.332.374,48 €
86.023,68 € 2017
0,00 € 281.398,16
€ 177.420,87
€ 177.420,87
€ 2018 0,00
€ 0,00 € 0,00
€ 0,00 €
Jahr
Ansatz
Budgetübertrag
BW-Soll
Ist Stand
5.007278 Projekt ab
2017 Gasbeleuchtung
M69/2014 2015
0,00 € 0,00
€ 0,00
€ 0,00
€ 09.01.2019 2016
0,00 € 6.392.976,32
€ 5.935.212,82
€ 766.772,46
€ 2017 5.189.000,00
€ 4.000.000,00
€ 8.095.349,67
€ 1.642.546,75
€ 2018 3.600.000,00 € 0,00
€ 3.600.000,00 € 1.544.172,72 €
(Amt 20) Tz. 8.3.6.1 Prüfung der Bauabrechnungen; hier:
Allgemeines (S. 236) Im Jahr 2017 wurden dem Revisionsamt elf
Bauabrechnungen des Amtes vorgelegt. In Absprache mit dem Revisionsamt werden
die Schlussrechnung der Baumaßnahmen vorab zur Prüfung per E-Mail vorgelegt.
Bei Zuschussmaßnahmen erhält das Revisionsamt per E-Mail die Information, dass
der Schlussverwendungsnachweis dem Zuschussgeber übergeben wurde. Das
Revisionsamt hat die Möglichkeit, die Unterlagen digital einzusehen. Dass die vorgelegten Gesamtabrechnungen eine Häufung
von Unklarheiten wie auch fehlende und widersprüchliche Unterlagen beinhalten,
konnten die Prüfungen nicht bestätigen. Das Straßenverkehrsamt stimmt der Auffassung des
Revisionsamtes zu. In der
Abteilung Straßenverkehrstechnik erstellt das bauleitende Ingenieurbüro
grundsätzlich im Rahmen der beauftragten Ingenieursleistungen die
Abrechnungsunterlagen. (Dez. VI) Tz. 8.3.6.3 Bauabrechnungen von Projekten anderer
Ämter (S. 238)
Das Fachamt hat das Thema
Bauabrechnungen aufgegriffen und wird zukünftig die Bauabrechnungen zeitnah
vorlegen. Bis Ende des Jahres
2019 sollen alle ausstehenden Bauabrechnungen aus der Vergangenheit dem
Revisionsamt zur Prüfung und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden.
(Dez. IX) Das Fachamt ist sich der Bedeutung
der Bauabrechnungslegung bewusst und steht deswegen im engen Kontakt mit dem
Revisionsamt. In diesem Zusammenhang wird auf einen Magistrats-Beschluss aus
2019 verwiesen, in dem die zukünftige Verfahrensweise geregelt ist.
Aus Kapazitätsgründen ist es den
Mitarbeitenden nicht immer möglich, die Abrechnungen zeitnah zu erstellen es
wird sich bemüht in dem Punkt eine zeitnahe Erstellung zu leisten. Darüber hinaus hat das Fachamt in
2018 bereits 5 Bauabrechnungen zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt.
(Dez. X) 8.3.6.5. Kindertagesstätte Krambambuli, Kalbacher
Stadtpfad 8, Erweiterung und Sanierung (S. 239-241) Das Revisionsamt stellte fest, dass die
Differenzsumme zwischen den Angaben im DV-Programm IPASS des ehem. Hochbauamtes
und des Stadtschulamts etwa 106.000 € beträgt. Nach Prüfung der
Bauabrechnungsunterlagen werden die Abweichungen zwischen den Buchungen in SAP
und den Angaben in IPASS bestätigt. Eine Klärung wird derzeit durchgeführt.
(Dez. XI) Tz. 8.3.7.2 Kita Nied-Ost, Birminghamstraße 5,
Neubau, Aufmaßprüfung Bei der Kita Nied-Ost handelt es sich um den Neubau
einer 5-gruppigen sogenannten Baukasten-KT (mehrere System-KTs, die im
Wesentlichen baugleich sind, sich aber in der Größe (5-, 6- oder 7-gruppig)
unterscheiden). Für diese
sogenannten Baukasten-KTs wurde von dem damaligen Fachamt aus Kapazitätsgründen
für die Technikbetreuung ein Steuerungsbüro eingeschaltet, welches die
Bauherrenfunktionen in vollem Umfang übernommen hat. Aufgrund der schlechten Erfahrungen und Beschwerden
der Projekt- und Hochbau-Bauleitungen in diesem Projekt und in den anderen
Baukasten-Projekten, wurde darauf verzichtet, weiterhin Bauherrenaufgaben an
Projektsteuerer auszulagern. Die Feststellungen des Revisionsamtes im Bericht
zur Kita Nied-Ost bestätigen diese Entscheidung. Das Revisionsamt hatte im direkten Kontakt mit dem
Ingenieurbüro und dem Projektsteuerer eine baubegleitende Prüfung in der Kita
Nied-Ost durchgeführt. Den Hinweisen des Revisionsamtes folgend, wurde
seinerzeit nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse nach Abschluss des Projektes,
das mit der elektrotechnischen Planung beauftragte Ingenieurbüro um
Stellungnahme gebeten, die dann auch dem Revisionsamt vorlag und kommentiert
wurde. Inwieweit das Steuerungsbüro eventuell zu Regress herangezogen werden
kann, ist noch in Prüfung. Es
wird sich dem Hinweis des Revisionsamtes angeschlossen, dass Ingenieurbüros und
Erfüllungsgehilfen in verstärktem Maß auf die Einhaltung der vertraglich
geschuldeten Leistungen zu verpflichten sind. Im Rahmen der Dienst- und
Fachaufsicht des Amtes für Bau und Immobilien, sind Kontrollen und Teilnahme an
den Baubesprechungen mit fachlicher Kompetenz daher besonders wichtig. (Dez.
V) Tz. 8.3.7.3 Rahmenvertrag "Containeranlage für
Schulen", Ausführung: Stahlcontainer (S. 243/244) Der Rahmenvertrag ist in 2017 nicht zustande
gekommen. Eine fachliche Antwort kann durch das Dezernat XI nicht erfolgen.
(Dez. XI) Tz. 8.3.7.4 Rahmenvertrag "Containeranlage für
Schulen", Ausführung: Holzmodule (S. 244/245) Der Rahmenvertrag ist in 2017 nicht zustande
gekommen. Eine fachliche Antwort kann durch das Dezernat XI nicht erfolgen.
(Dez. XI) Tz. 8.3.7.5 Schulcampus Westend, Planung und Bau
von Schulen in Frankfurt am Main (S. 246) Der
Grundstückstauschvertrag soll demnächst unterzeichnet werden. Planungen zur
Wirtschaftlichkeit, auch was nach den geplanten 5 Jahren Standzeit passieren
soll, wurden vorgenommen. (Dez. XI) Tz. 8.3.7.8 Umbau der Bestandshaltestellen
Musterschule und Glauburgstraße der Linie U5 (S. 248) Die Herstellung aller baulichen Anlagen beim Umbau
der beiden Stationen wurde von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am
Main mbH (VGF) beauftragt. Zur Abnahme der Leistungen Unterbau, Oberbau,
Straßen- und Gleisbau, Kabeltiefbau sowie Markierungsarbeiten war ein Vertreter
des Fachamtes anwesend. Es
ist davon auszugehen, dass damit auch die Übernahme in den Bestand der Stadt
Frankfurt vollzogen ist. Die Lichtsignalanlagen wurden mit Übernahmeprotokoll
von der VGF dem Fachamt übergeben. Das bei der VGF angewandte Projektmanagement (PM)
wurde in eine Richtlinie überführt, wurde flächendeckend geschult und wird bei
Pilotprojekten angewandt. Wesentliche Bestandteile sind sowohl die
Rollenbeschreibungen und -Zuordnungen als auch die Projektsteuerelemente für
die Termin- und Kostenverfolgung. Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten werden
genutzt um optimierende Anpassungen vornehmen zu können. Das PM wird sukzessive
auf weitere anlaufende Projekte angewendet und die bereits Laufende werden im
Hinblick auf eine sinnvolle Anwendbarkeit überprüft. Parallel zur
Implementierung und Ausbreitung des PM wurde eine Projektmanagementsoftware
ausgeschrieben und das als geeignet befundene Produkt wird probeweise
eingesetzt. Zur Optimierung der Bauvorbereitung
werden bei Maßnahmen im Straßenbereich Erkundungen des Bestands (insbesondere
der Trassen) intensiv angesetzt und mit den Dokumentationsunterlagen
abgeglichen. Konflikte bei der Ausführung auf Grund unzulänglicher Planung
sollen so minimiert werden. (Dez.VI) Teil II Schlussbericht über die Prüfung des
Jahresabschlusses 2017 der Zusatzversorgungkasse (ZVK)
Pflichtversicherung Tz. 7.3.2 Feststellungen und Erläuterungen
wesentlicher Posten der Bilanz, Aktiva B.III Sonstige Kapitalanlagen (S. 302),
vorletzter Absatz: Die hier dargestellte Entwicklung der Finanzerträge
von 3,05 % p.a. in 2016 auf 3,30 % p.a. in 2017 erscheint
angesichts des auch in 2017 anhaltenden Niedrigzinsniveaus nicht plausibel.
Eigene Berechnungen ergaben
einen Durchschnittszins von 3,07% p.a. (Dez. II) Teil V "Bemerkungen des Revisionsamtes zum
Beteiligungsmanagement, zu Eigenbetrieben, juristischen Personen des
öffentlichen und privaten Rechts..." Tz. 4.5.1 Kommunale Kinder-, Jugend- und
Familienhilfe - Jahresabschluss 2017 (Seite 365) Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017
erfolgte in der Betriebskommissions-sitzung am 25.09.2018. Im Zuge des
parlamentarischen Geschäftsgangs konnte die Beschlussfassung durch die
Stadtverordnetenversammlung erst am 28.02.2019 erfolgen. (Dez. VIII) Tz. 5.2 Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am
Main (S. 371)
Gegenüber dem Prüfungszeitraum
konnte die personelle Situation verbessert werden. Eine neueingestellte Syndikusanwältin trägt zur
Verbesserung der Dokumentation der Vergabeentscheidungen, der Absageschreiben
sowie der Begründung der Ermessenentscheidungen bei. Die Vergabe der Stellplätze erfolgt im
Vier-Augen-Prinzip und unterliegt zusätzlich der rechtlichen Kontrolle durch
die Syndikusanwältin. Der Feststellung zu der Stadteilkerb in Kalbach trägt
die beabsichtigte Änderung der Satzung Rechnung. Abweichungen von den Entgeltlisten
werden künftig dokumentiert. Es ist das erklärte Ziel, den Anteil neuer Bewerber
bei den traditionellen Volksfesten schrittweise zu steigern, dies
gegebenenfalls auch durch Erweiterung der Flächen. (Dez. I) Tz. 6.2 Allgemeine Stiftungsordnung (S.
375): Die zuständigen Fachämter welche
entsprechend des Aufgabengliederungsplans u.a. die Stiftungsaufsicht führen
werden dementsprechend die Überarbeitung der Ortssatzung für die Verwaltung der
öffentlichen milden Stiftungen in Frankfurt am Main (Allgemeine
Stiftungsordnung) vornehmen. (Dez. II) Teil VI Schlussbericht des Revisionsamtes über
die Prüfung des Konsolidierten Gesamtabschlusses 2017 der Stadt Frankfurt
am Main
Tz. 5.1.2 Gesamtabschlussrichtlinie (S.
404): Der Magistrat hat im Jahre 2019
nunmehr die von der GemHVO empfohlene Gesamtabschlussrichtlinie beschlossen.
(Dez. II)
Tz. 5.2 (S. 408):
Konsolidierungskreis Die sonstigen Beteiligungen der Mainova sind mit 8
(Vorjahr 9) angegeben. Diese
Zahl kann Mainova leider nicht nachvollziehen. Mainova weist in ihrem Anhang
diesbezüglich eine Anzahl von 12 sonstigen Beteiligungen aus. Da die ABGnova im
Schlussbericht des Revisionsamtes allerdings getrennt aufgeführt wird,
reduziert sich die Zahl nach Ansicht der Mainova auf 11 sonstige Beteiligungen.
Nach Auffassung der Mainova kann leider nicht nachvollzogen werden, wie sich
die im Schlussbericht aufgeführte Anzahl von 8 sonstigen Beteiligungen
zusammensetzt. (Dez. IX) Tz. 5.5.1 (S. 410): Prüfung der Jahres- und
Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen Aufgabenträger Die Aussage, dass die Mainova zusammen mit ihren
Tochtergesellschaften in den konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt
am Main einbezogen wird, ist korrekt. Die Aussage, dass die Mainova neben ihrem
eigenen Teilkonzernabschluss nach IFRS ein Teilkonzernberichtspaket nach HGB
erstellt, welches vom Teilkonzernabschlussprüfer der SWFH geprüft wurde, müsste
nach Auffassung der Mainova dahingehend korrigiert werden, dass der Begriff
"Teilkonzernabschluss nach IFRS" in "Konzernabschluss nach IFRS" geändert wird.
Hintergrund ist, dass der IFRS-Konzernabschluss der Mainova nicht als
Teilkonzernabschluss in einen anderen Konzernabschluss einfließt. (Dez. IX)
Tz. 5.10 (S. 423):
Zwischenergebniseliminierung Der Angabe zur Umsatzrendite der Mainova von weit
unter 10% kann Mainova zustimmen, sofern damit das Verhältnis zwischen dem in
der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss zu den
ausgewiesenen Umsatzerlösen gemeint ist. (Dez. IX) Anlage _Umbuchungsliste (ca. 261 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 20.04.2018, M 74
Vortrag des
Magistrats vom 02.11.2018, M 201
Vortrag des
Magistrats vom 29.07.2019, M 99 Zuständige
Ausschüsse:
Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 18
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 194 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 38. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 55
Beschluss: Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und
FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 5016, 38. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 14 1