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Jahresabschluss 2017 und Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 194 Betreff: Jahresabschluss 2017 und Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 hier: Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes Vorgang: l. Beschl. d. Stv.-V. vom 26.09.2019, § 4640 (M 99) I. Die beigefügte Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 wird zur Kenntnis genommen. II. Den Jahresabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2017 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil I - und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.549.343.602,53 € Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -199.778.448,06 € davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -181.262.314,09 € Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -18.516.133,97 € Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 45.888.995,68 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -236.270.036,67 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 37.644.311,78 €, mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von 60.576.164,95 €, und mit einem Zahlungsmittelbedarf von -92.160.564,26 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 21.402.724,56 € Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Jahresabschluss 2017 und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2017 ist öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Jahresabschluss 2017 mit dem Lage- und Rechenschaftsbericht an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. III. Die geprüften drei Jahresabschlüsse 2017 für die Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 115 Abs. 1 Nr. 4 HGO mit den Schlussberichten des Revisionsamtes - Teile II bis IV - nach § 113 HGO zu beraten und wie folgt zu beschließen: 1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 760.796.463,29 € Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 € Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 26.368.067,45 € einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -21.518.827,00 € einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 € mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von -113.161,60 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 4.736.078,85 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 3.740.078,66 € Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 32.875.364,78 € Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -240.163,66 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 2.309.976,06 € einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -2.306.454,94 € einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 € und mit einem Zahlungsmittelüberschuss von 3.521,12 € und einem Zahlungsmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 168.711,98 € Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. 3. Der Jahresabschluss 2017 wird für die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen Enkheim wie folgt aufgestellt: Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 590,50 € Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 € Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2017 der drei Sonder- vermögen Entlastung erteilt. Der Beschluss über die Jahresabschlüsse 2017 der Sondervermögen und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2017 sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung sind die Jahresabschlüsse mit den Lage- und Rechenschaftsberichten an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. IV. Den Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadtverwaltung für das Haushaltsjahr 2017 mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes - Teil VI - und der Stellungnahme des Magistrats nach § 113 HGO zu beraten und über den vom Revisionsamt geprüften Konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main wie folgt zu beschließen: Die Gesamtvermögensrechnung mit einer Summe von 24.037.189.886,39 € den Konzernjahresfehlbetrag nach Anteilen Dritter von 32.846.901,63 € und einem Konzernbilanzgewinn von 660.774.373,54 € Dem Magistrat wird gemäß § 114 HGO für das Haushaltsjahr 2017 Entlastung erteilt. Der Beschluss über den Konsolidierten Gesamtabschluss 2017 und die Entlastung des Magistrats für das Haushaltsjahr 2017 sind öffentlich bekannt zu machen und mit dem Schlussbericht des Revisionsamtes der Aufsichtsbehörde vorzulegen. Im Anschluss an die Bekanntmachung ist der Konsolidierte Gesamtabschluss mit dem Konsolidierten Lage- und Rechenschaftsbericht (Konsolidierungsbericht) an sieben Tagen öffentlich auszulegen; in der Bekanntmachung ist auf die Auslegung hinzuweisen. Stellungnahme des Magistrats zu den Schlussberichten des Revisionsamtes: Der Jahresabschluss für das Haushaltsjahr 2017 wurde vom Magistrat mit Beschluss vom 20.04.2018 aufgestellt und mit den vorgeschriebenen Anlagen und Unterlagen ohne Verzögerung dem Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Der Stadtverordnetenversammlung wurde mit dem Vortrag M 74 vom 20.04.2018 über das Ergebnis des Jahresabschlusses der Stadt Frankfurt am Main und über die Jahresabschlüsse für die drei Sondervermögen der Stadt Frankfurt am Main nach § 112 Abs. 9 HGO berichtet. Der Konsolidierte Gesamtabschluss 2017 wurde vom Magistrat mit Beschluss vom 02.11.2018 aufgestellt und mit den vorgeschriebenen Anlagen und Unterlagen ohne Verzögerung dem Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Der Stadtverordnetenversammlung wurde mit dem Vortrag M 201 vom 02.11.2018 über das Ergebnis des Konsolidierten Gesamtabschlusses nach § 112 Abs. 9 HGO berichtet. Die Schlussberichte des Revisionsamtes über die Prüfung der Jahresabschlüsse 2017 wurden der Stadtverordnetenversammlung mit Vortrag des Magistrats M 99 vom 29.07.2019 übergeben. Zu diesen Berichten wird durch den Magistrat nachfolgend Stellung genommen. Teil I Jahresabschluss der Stadt Frankfurt am Main Tz. 1. 3 Vertragsmanagement bei Vermietung (S.29), (s.a. Tz. 6.3.10, S. 83, und weitere Fund-stellen) Die zentrale Anschaffung eines IT-gestützten Vertragsmanagementprogramms als stadtweite Lösung, das den Ämtern zur Nutzung zur Verfügung gestellt würde, wird begrüßt. (Dez. IX) Tz. 6.3.2 Stand der Aufgabenerfüllung mit den Zielsetzungen und Strategien Produktbereich 15 Bauaufsicht und Denkmalschutz (S. 60) Die Beanstandung zur "Durchschnittlichen Bearbeitungszeit" wurde bereits zum Endausdruck des Haushalts 2018 umgesetzt. Die Kenngröße zielt nun auf die "Genehmigungsverfahren" ab. (Dez. II) Produktbereich 16 Nahverkehr und ÖPNV PG 16.03 Verkehrsanlagen: "Betreute Verkehrsfläche Straße in qm" (S. 60) Die dort dargestellte Abweichung kann nicht nachvollzogen werden. Maßgebend für die Leistungskennzahlen war und ist für das Amt die Auswertung aus Kolibri, da diese Auswertung auch unterjährig für die Berichtskommentierung herangezogen wird. (Dez. VI) Produktbereich 19 Gesundheit - Produktbereich 19.05 Drogen-, Sucht- und Präventionsthemen: "Anzahl der Vermittlungen in Drogenhilfemaßnahmen (Projekt OSSIP - Offensive Sozialarbeit, Sicherheit, Intervention, Prävention S. 60)" Ab dem Haushalt 2019 ist bei der Abbildung der Strategischen Wirkungsdimensionen unter der Kennzahl "OSSIP (Anzahl der Vermittlungen von Drogenabhängigen in weiterführende Hilfen)" nur noch die Anzahl der Vermittlungen in Drogenhilfemaßnahmen und nicht mehr die Anzahl aller Leistungen des Projektes OSSIP abgebildet. (Dez. III) Produktbereich 21 Kultur, Freizeit und Sport (S. 61): Künftig werden strategische Ausrichtungen für die städtischen Museen und das Institut für Stadtgeschichte festgelegt. Die fehlerhafte Anzahl an Besuchern beim Historischen Museum lässt sich im Nachhinein nicht mehr aufklären. Die vom Revisionsamt genannte Zahl von 191.940 ist richtig. (Dez. VII) Tz. 6.3.2 PG 20.01 Schulbetriebsmanagement/pädagogische Aufgaben (S. 61) Die Berechnung von Versorgungsgraden im Rahmen des Jahresabschlusses werden nicht für sinnvoll umsetzbar noch für zielführend gehalten. Raumauslastungen werden regelmäßig bei der Erstellung eines Schulentwicklungsplans geprüft. Einer Zusammenarbeit mit dem Revisionsamt wird jedoch positiv gegenüber gestanden. Bspw. können die Datensätze zur Verfügung gestellt werden, um dann anhand eines konkreten Vorschlags zur Umsetzung das Thema weiter zu vertiefen. (Dez. XI) Tz. 6.3.2 PG 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege (S. 61) Die Umsetzung des Vorschlages des Revisionsamtes wird grundsätzlich für zielführend und aussagekräftig gehalten. Für die Ermittlung der Kennzahlen sind die Fachämter auf zwei Datenquellen angewiesen. Zum einen werden die Kinderzahlen zum jeweiligen Jahresende benötigt, die neuerdings automatisiert aus der Schnittstelle zwischen Kindernetfrankfurt und der Einwohnermeldedatei entnommen werden können. Zum anderen werden von allen ca. 900 Kita-Einrichtungen die entsprechenden Stichtagszahlen benötigt. In der Vergangenheit gab es sowohl technische Probleme als auch Probleme mit den Rückläufern aus den Kita-Einrichtungen. Die Kennzahlen für den Jahresabschluss 2018 konnten erst im Mai 2019 abgerufen werden. Dieser Zeitpunkt ist in Hinblick auf die Fristen für den Jahresabschluss jedoch deutlich zu spät. (Dez. XI) Tz. 6.3.2 PG 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege (S. 61) Die Stellungnahme bezieht sich auf den Jahresabschluss 2017. Die Ausführungen des Dezernates XI zur Tz. 6.3.2 PG 20.03 Trägerübergreifende Kita-Aufgaben, Tagespflege (s. 61) gehen jedoch auf den Jahresabschluss 2018 ein. Es sollte auf 2017 eingegangen werden. (Amt 20) Tz. 6.3.8 Entwicklung in den Produktbereichen (S. 81) Im Jahr 2017 hatte die Stadtkämmerei erhebliche Korrekturbuchungen vorgenommen, die das Anlagevermögen betreffen. Dabei handelt es sich nicht nur um Korrekturen des Jahres 2017, sondern auch aus Vorjahren. (Dez. VI) Tz. 7.2.1.2 Erläuterungen und Feststellungen zur Vermögensrechnung (ab S.93) 1 Anlagevermögen (Seite 93/94) Das Verfahren im Fachamt wurde in den letzten Jahren erheblich weiterentwickelt und verbessert. Derzeit erhält das Amt jährlich im April eine entsprechende Liste der aktuellen Anlagen im Bau (AIB) von der Stadtkämmerei. Diese werden für die einzelnen Fachabteilungen heruntergebrochen und übersichtlich aufbereitet, so dass die von der Stadtkämmerei abgeforderten Angaben von der jeweiligen Bauleitung entsprechend eingetragen werden können. Ebenso erfolgt eine Terminsetzung und -überwachung mit entsprechenden Erinnerungen an die Abgabe. Im jeweiligen Anschreiben an die Fachabteilungen wird regelmäßig darauf hingewiesen, dass eine Abrechnung erfolgen kann, sobald die Verkehrsfläche der Öffentlichkeit zur Verfügung steht, auch Teilabrechnungen sind hierbei möglich. (Dez. VI) Für die Meldung von fertiggestellten Anlagegütern wurde 2016 bereits ein Arbeitsablauf mit der Stadtkämmerei vereinbart. Diese wird sukzessive umgesetzt. Die Meldung von ersetzten oder veräußerten Vermögensgegenständen erfolgt in der Regel zeitnah. Zuwendungen werden in der Regel erst nach einem Zuwendungsbescheid erteilt. Darüber hinaus wird den Ausführungen des Revisionsamtes zugestimmt. (Dez. X) 1.2.2 Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken AiB Gymnasium Nord (S.99) Laut Revisionsbericht wurde festgestellt, dass die Abrechnung im Posten Aktiva 1.2.6 "geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von 412.512,63 € bezüglich der Baumaßnahme Gymnasium Nord (Westhausen) verspätet erfolgte. In Abstimmung mit der Stadtkämmerei sind die Umbuchungen mit den Belegnummern 9600004579 + 9600005456 mittlerweile erfolgt. (Dez. XI) 1.2.3 Sachanlagen im Gemeingebrauch, Infrastrukturvermögen (S. 99) Die Stadtkämmerei und das Fachamt sind in dieser Angelegenheit in ständigem Kontakt. Ein abschließendes Ergebnis liegt derzeit noch nicht vor. (Dez. VI) 1.2.4 Anlagen und Maschinen zur Leistungserstellung (S. 101) Wird ein Gegenstand des Anlagevermögens errichtet, werden die Zahlungen im Rahmen eines investiven Projektes auf eine Anlage im Bau gebucht, bis der Gegenstand in die Nutzung übergeht. Die Abrechnung auf eine als in Betrieb genommene fertige Anlage erfolgte irrtümlich zu früh. Die Buchungen wurden rückgängig gemacht. (Dez. VI) 1.2.6 Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau - Historisches Museum (S. 103) Die angemerkten Fehlbuchungen wurden von der Stadtkämmerei in 2018 bereinigt. (Dez.VII) 1.2.6 AiB Provisorium IGS Kalbach-Riedberg (S. 103) Laut Revisionsbericht wurde eine "erforderliche Umbuchung" bezüglich eines Provisoriums der IGS Kalbach-Riedberg in Höhe von 262 T€ von dem Bilanzposten "Anlagen im Bau" auf den Aktivposten 1.2.2 "Bauten einschließlich Bauten auf fremden Grundstücken" versäumt. Zusätzlich soll die unterbliebene Abschreibung ebenfalls nachgeholt werden. In Abstimmung mit der Stadtkämmerei wurde festgestellt, dass der verbleibende Betrag nicht das Provisorium, sondern den Neubau betrifft. Dementsprechend erfolgt auch die Abschreibung erst nach Fertigstellung des Neubaus. (Dez. XI) 1.2.6. Provisorium für die zukünftige Grundschule Europaviertel (S. 103) Laut Revisionsbericht fehlen im Jahresabschluss 2017 Umbuchungen in Summe von 328 T€ vom Bilanzposten für "Anlagen im Bau" auf die Bilanzkonten "betriebsbereit hergestellte Vermögensgegenstände", sowie die entsprechenden Abschreibungsbuchungen. Ferner wurde eine Pavillonanlage unzutreffend mit 2,5 Mio. € als Betriebsgebäude aktiviert. Zusätzlich erfolgte ein fehlerhafter Ausweis für Außenanlagen in Höhe von 348 T€. In Abstimmung mit der Stadtkämmerei wurden die beanstandeten Beträge/Positionen in 2018 berichtigt. (Dez. XI) 1.2.6 Stadtbahnstrecke B, Teilabschnitt 3 - Europaviertel - vom Anschluss an das Überwerfungsbauwerk unter dem "Platz der Republik" bis zu der Endstation "Wohnpark" (S. 103) Nach Kenntnisstand der SBEV GmbH erfolgt die angesprochene Umbuchung nach Abschluss der letzten Vertragsübernahme (ARGE SBEV) sowie nach Abschluss (Schlussrechnung) der laufenden Verträge, die nicht übertragen werden konnten. (Dez. VI) 2.1.1 Neubau der 3. Kindertageseinrichtung im Europaviertel (S 127) Das Revisionsamt weist darauf hin, dass für den Neubau der 3. Kindertageseinrichtung im Europaviertel die Stadt mehr Drittmittel erhalten hat, als investive Auszahlungen geleistet wurden. Bei den Modulbau Kita Projekten sind noch Rechtsstreitigkeiten anhängig, daher kann die genaue Höhe der noch abzufließenden Mittel nicht genau beziffert werden. (Dez. XI) 2.2 Sonderposten für den Gebührenausgleich (S.129-130) Aufgrund der bestehenden Friedhofsentwicklung wird es bereits seit Jahren stets schwieriger, die Kosten des Friedhofsbetriebes alleine über Gebühreneinnahmen oder auch zusammen mit dem Zuschuss des aktuellen grünpolitischen Wertes zu decken. Das kommunale Friedhofswesen unterliegt einem starken Wandel. Bundesweit lassen sich dabei verschiedene Entwicklungen aufzeigen, die zu einer strukturellen Problematik der deutschen Friedhöfe führen und sich so auch in Frankfurt am Main widerspiegeln. Vor allem Friedhöfe größerer Kommunen verlieren vermehrt ihre Primärfunktion als Beisetzungsort und nehmen für die Bevölkerung verstärkt kulturhistorische, soziale, ökologische und Erholungsfunktionen ein, welche als öffentliches Interesse beschrieben werden können. Die veränderte Nachfrage der Friedhofsnutzerinnen und -nutzer führt zu einem abnehmenden Bedarf an Bestattungsflächen, zu einer sinkenden Auslastung der Friedhofseinrichtungen und zu einem steigenden Bedarf an pflegefreien Grabformen. Auch haben Friedhöfe, vor allem in Ballungszentren, ihre Monopolstellung verloren. Zunehmend macht sich hier die Konkurrenzsituation zu privatrechtlichen Anbietern ("Friedwald", "Ruheforst" etc.) und benachbarten Kommunen bemerkbar. Hierbei sollen nun kurz formuliert die Frankfurt-spezifischen Ursachen dafür aufgeführt werden: - Rückgang der Bestattungsfälle Seit einigen Jahren ist eine stetige Abnahme der Bestattungsfälle in Frankfurt am Main zu verzeichnen. Auch ein Vergleich der Sterbeziffer im Bundesdurchschnitt mit der Frankfurter Bevölkerung zeigt einen deutlichen Rückgang in Frankfurt am Main. Dabei wird deutlich, dass neben der sinkenden Sterbeziffer auch die Zahl der Bestattungen auf den Frankfurter Friedhöfen weiterhin abnimmt. Ebenso steigt die Anzahl der Frankfurterinnen und Frankfurter, die sich nicht auf Friedhöfen im Stadtgebiet bestatten lassen. Während sich im Jahr 2007 nur 495 Einwohnerinnen und Einwohner außerhalb Frankfurts haben bestatten lassen, sind im Jahr 2017 bereits 1.067 Menschen auf auswärtige Friedhöfe abgewandert. - Es werden zunehmend kleinere und damit kostengünstigere Grabarten nachgefragt. - Es finden immer mehr Urnenbeisetzungen statt und Erdbestattungen werden weniger nachgefragt. In 2007 erfolgten noch 1.817 Bestattungen in einem Sarg, dagegen waren es im Jahr 2017 nur 1.358 Erdbestattungen. Dies entspricht einem Rückgang in Höhe von 459 Fällen bzw. rund 25 % innerhalb von 11 Jahren. Im Gegensatz dazu steigen die Urnenbeisetzungen im gleichen Zeitraum um 9 % an, trotz einer insgesamt rückläufigen Bestattungszahl. - Die Nachfrage an Kühlzellen sinkt, da immer weniger Erdbestattungen gewünscht werden und Bestatter zum größten Teil selbst Kühlzellen anbieten. Wurden Verstorbene im Jahr 2014 insgesamt noch 4.343 Tage in einer Kühlzelle bzw. im Totenhaus untergestellt, hat sich im Jahr 2017 die Zahl um rund 36 % auf 2.792 Tage reduziert. - Durch steigende Gebühren werden weniger Grabstätten nachgefragt und weniger Bestattungen durchgeführt. - Mehr Freiflächen müssen durch die Friedhofsmitarbeiter gepflegt werden. - Durch die steigenden Preise im Baugewerbe und der alten Bausubstanz steigen die Kosten, beispielsweise für die Instandhaltung und Sanierung der Trauerhallen, für defekte Ver- und Entsorgungsleitungen sowie der Friedhofswege. - Der globale Klimawandel ist inzwischen in Frankfurt angekommen. Seit einigen Jahren ist auch bei den Friedhöfen die Zunahme von extremer Hitze und Trockenperioden, von Starkregen- sowie Sturmereignissen deutlich spür- und messbar. Zusätzliche Bewässerungen, die Beseitigung von Sturmschäden sowie der Schädlingsbefall bedingen u.a. schon jetzt einen erheblichen Mehrbedarf bei der Bewirtschaftung der Friedhöfe. - Steigender Verwaltungsaufwand aufgrund von gesetzlichen Regelungen sowie einem gestiegenen Anspruch der Bürgerinnen und Bürger. Vor allem die deutschen Großkommunen haben sich den kurz geschilderten Entwicklungen zu stellen. Die Forderung nach einer Erhöhung des Kostendeckungsgrades ohne Rückgriff auf allgemeine Haushaltsmittel ist daher weder für Frankfurt noch für andere vergleichbare Kommunen zu realisieren. Dies würde eher die aufgezeigte Entwicklung beschleunigen. Da kurzfristige Kosteneinsparungen aufgrund der hohen Fixkosten wie beispielsweise Personalkosten, Abschreibungen und kalkulatorische Kosten nicht möglich sind, ist es erforderlich, das Friedhofswesen durch öffentliche Mittel zu unterstützen. Aktuell arbeitet die Fachabteilung daran, durch die digitale Erfassung der Friedhöfe eine Friedhofsentwicklungsplanung zu erstellen und somit den benötigten Flächenbedarf zu analysieren und entstehende Freiflächen gegebenenfalls anderweitig zu nutzen. Ein Rückbau von nichtbenötigen Kühlzellen sowie eine Prüfung, ob aufgrund von geringen Nutzungen kleine Trauerhallen geschlossen werden können, sind ebenfalls Bestandteil einer solchen Planung. Dies sind einzelne Schritte, das Frankfurter Friedhofswesen mit einer besseren Kostendeckung zu versehen. (Dez. X) 3.5 Sonstige Rückstellungen (S. 134) Anfang des Jahres 2016 erfolgten die Prüfungen zu den Rückstellungen zum Bilanzstichtag 31.12.2015. Zum damaligen Zeitpunkt wurde auch der Rechtsstreit der ARGE Frankfurter Bogen gegen Stadt Frankfurt am Main, AZ: 2-26O 51/15, Werklohnforderungen Los 2-6, in die Prüfung mit aufgenommen. Bei der routinemäßigen Abfrage wurde von Seiten des Rechtsamtes ein anhängiges Gerichtsverfahren in dieser Angelegenheit gemeldet und es sei gegebenenfalls eine Rückstellung in Höhe von 8 Millionen Euro für Werklohnforderungen zu bilden. Nach eingehender Prüfung und Klärung mit der Stadtkämmerei hat sich jedoch ergeben, dass es nicht erforderlich ist, für Werklohnforderungen Rückstellungen zu bilden, da diese aus dem investiven Projekt finanziert werden. Es wurde lediglich eine Rückstellung beim Rechtsamt für das Prozesskostenrisiko gebildet. Auf die Problematik der Verzugszinsen wurde zum damaligen Zeitpunkt im Rundschreiben der Stadtkämmerei zum Jahresabschluss noch nicht eingegangen. Erst im Rundschreiben für das Jahr 2017 wurde auf die Problemstellung mit anhängigen Gerichtsverfahren (Verzugszinsen) durch die Stadtkämmerei eingegangen. (Dez. VI) 7.2.1.2 Erläuterungen und Feststellungen zur Vermögensrechnung, 4.2 Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen (S. 138), 1. Absatz Bei der Aufnahme von Krediten werden jeweils auch weitere Parameter berücksichtigt, die sich aus der Portfoliobetrachtung ergeben (z.B. Refinanzierungsstruktur). Die zum Jahresbeginn erstellte Strategie für das Schuldenmanagement beinhaltet auch eine allgemeine Erwartung zur Zins- und Marktentwicklung. (Dez. II) Tz. 8.1.1. Produktgruppe 11.05 Steuerung des Verkehrs (Straßenverkehrsamt) - Prozessanalyse zur Erteilung und Gebühreneinziehung von Ausnahmegenehmigungen und Erlaubnissen nach § 46 StVO (S. 173) Die Abteilungs- und die Sachgebietsleitung erhalten nach wie vor nur von Anträgen per Post Kenntnis. Das ist in einem zahlenmäßig starken Verfahren aber unproblematisch und in erster Linie dem internen Postlauf, nicht dem Prozess selbst, geschuldet. Entgegen der Aussage in der Prozessanalyse werden nicht nur die Anträge in KommunalRegie (KR) angelegt, die per E-Mail eingehen. Es werden vielmehr alle Fälle, die nach erster Prüfung genehmigungsfähig sind, in KR angelegt, bearbeitet, die Gebühren festgelegt und abschließend einmal wöchentlich an die SAP-Schnittstelle übergeben. Diese Schnittstelle ist mittlerweile etabliert und funktioniert nahezu fehlerfrei. Richtig ist, dass offensichtlich nicht genehmigungsfähige Anträge nicht in KR angelegt werden und derzeit auch nicht auf andere Art und Weise systematisch erfasst werden. Auch in Erwartung von "Diesel-Fahrverboten" nach dem erstinstanzlichen Urteil des Verwaltungsgerichtes Wiesbaden vom 5. September 2018 wurde die Möglichkeit vorangetrieben, zukünftig Anträge auf Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrs-Ordnung (StVO) über eine Online-Plattform stellen zu können. Die Zuständigkeit für das Projekt ist mittlerweile an das zuständige Fachamt übergegangen. Der Antrag wird mit dem Tool Civento erfasst werden und über definierte und bereits entwickelte Schnittstellen an KR übermittelt. Die eigentliche Bearbeitung, die Gebührenfestsetzung und die Übertragung der Forderungen an SAP finden also weiter in der bereits erprobten Umgebung von KR statt. Alle Online-Anträge werden an KR übergeben. Das hat zur Folge, dass zukünftig auch die Ablehnungen in KR geführt werden können, ohne dass für die Sachbearbeiter ein Mehraufwand erkennbar ist. Ziel ist es, im Regelfall nur noch Online-Anträge bearbeiten zu können und nur in Ausnahmefällen einen Antrag per Post, per E-Mail oder persönlicher Vorsprache bearbeiten zu müssen. Im Rahmen des Projekts wurden weitere genannte Sachverhalte aus der Prozessanalyse auf die Möglichkeit der Optimierung hin überprüft. Zur Minimierung des Risikos von Zahlungsausfällen wurde zusammen mit den Entwicklern des Tools die Einführung elektronischer Zahlungsmöglichkeiten diskutiert. Da die Civento nur die Datenerfassung sicherstellt und die eigentliche Gebührenfestsetzung in KR vorgenommen wird, können die Standardwerkzeuge des Tools nicht genutzt werden. Der Aufbau einer Schnittstelle wäre wesentlich komplexer und es bestand das Risiko einer weiteren Verzögerung des Projekts. Da die Zahlungsausfälle gering sind, wurde in der Kosten-Nutzen-Abwägung auf die Entwicklung verzichtet. Im Rahmen des Projekts wurde auch geprüft, ob die Verfahrensweise für den Parkausweis für Behinderte geändert werden kann. Es wurden mehrere Varianten in Betracht gezogen. Es scheint möglich, auf die standardisierte Vorlage sowohl die Genehmigungsinhalte als auch ein über den Online-Antrag hochgeladenes Foto des Antragstellers zu drucken. Das Konzept muss in der detaillierten Entwicklung noch überprüft werden. Das Risiko der fehlerhaften Übernahme der Daten aus KR im Kassenprogramm CPS Charge wurde nicht weiter betrachtet, da durch die Entwicklung eines Online-Antrages die Zahl der persönlichen Vorsprachen reduziert werden soll. In den Ausnahmefällen soll die Erfassung nach gegenwärtigem Diskussionsstand durch den Sachbearbeiter über den Online-Antrag erfolgen. Der Umgang mit den Gebühren könnte dann analog zu den anderen Online-Anträgen über einen Gebührenbescheid mit Buchungszeichen erfolgen. Die Einführung des Online-Antrags ist - unabhängig von "Diesel-Fahrverboten" - noch für dieses Jahr geplant. Alle buchungsrelevanten Vorgänge werden in SAP erfasst. Es wird ein automatischer Mahnlauf veranlasst. Sollte die Forderung nach Mahnung nicht beglichen werden, erfolgt zwangsläufig die Vollstreckung. Die fehlende Information von offenen Forderungen und die fehlende Schnittstelle zu SAP führten nicht dazu, dass Forderungen niedergeschlagen werden mussten. In den Jahren 2015 bis 2017 wurden 13 Fälle mit einem Volumen von 4.135,98 € niedergeschlagen. Hierbei handelte es sich bei keinem Fall um eine Folgegenehmigung. (Dez. VI) Tz. 8.1.1.4 Produktgruppe 13.01 Stadtplanung (Stadtplanungsamt) - Liegenschaftsfonds S. 177) Die Finanzierung von Vorplanungen für noch nicht beschlossene Projekte ist zur Vorbereitung der Projekte erforderlich. Die Finanzierung von Projekten im Zusammenhang mit städtischen Liegenschaften kann unter die Zielsetzung des Liegenschaftsfonds fallen. Für diese Maßnahmen soll im Rahmen der nächsten Betrauung eine Bereinigung erfolgen. (Dez. IV) Tz. 8.1.1.6 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes - Abrechnung der Kosten für Asylbewerber/innen und Kriegsflüchtlinge (Seite 180) In Bezug auf die Kostenabrechnung wurde beanstandet, dass die Stadt Frankfurt am Main vom Land Hessen die nach dem Landesaufnahmegesetz Hessen (LAG) möglichen Refinanzierungskosten ihrer Aufwendungen für die der Stadt Frankfurt zugewiesenen Asylbewerber nicht in voller Höhe geltend gemacht hat. Zum Zeitpunkt der Prüfung erhielt das Jugend- und Sozialamt lediglich Abschläge auf die tatsächlich mögliche Erstattungssumme. Dieser Umstand war darauf zurückzuführen, dass zum 01.01.2016 das LAG geändert wurde. Gab es bis zum 31.12.2015 lediglich eine Pauschale für eine Person, wurde zum 01.01.2016 die Erstattung auf zwei unterschiedliche Pauschalen für unterschiedliche Rechtskreise erweitert. Daneben wurden nach diesem Zeitpunkt weitere Angaben, die bis dato nicht notwendig waren, für die Abrechnung erbeten. Diese Änderungen hatten zur Folge, dass das bisher verwendete Abrechnungsprogramm nicht mehr in vollem Umfang zur Abrechnung mit dem Land Hessen genutzt werden konnte. Es diente dem Fachamt lediglich nur noch zur Erfassung von Grunddaten der abrechnungs-fähigen Personen. Die endgültige Abrechnung machte eine händische und damit arbeitsintensive und zeitaufwändige Erfassung der nun erforderlichen erweiterten Daten notwendig. Im Jahr 2018 wurden vom Land Hessen für das Jahr 2017 noch insgesamt rund 8,5 Mio. Euro erstattet, so dass sich die von der Stadt Frankfurt am Main zu tragenden Kosten weiter verringert haben. Grundsätzlich wurden und werden damit alle durch die Pauschalisierung der Landeserstattung möglichen Rückerstattungen geltend gemacht. Das Land Hessen hat zum 15.11.2018 ein standardisiertes und landeseinheitliches Ab-rechnungssystem vorgegeben, wodurch die Abrechnungsdaten schneller erfasst und vom Land verarbeitet werden können. Das stadteigene Abrechnungssystem wurde damit überflüssig. Im Rahmen der Prüfung zur Unterbringung und Betreuung von Flüchtlingen wurden durch das Revisionsamt Einsparpotentiale im Bereich der Personalaufwendungen zum Betrieb der Flüchtlingsunterkünfte gesehen. Als Grundlage der Personalberechnung wurde hierbei davon ausgegangen, dass die Betreuung in Rahmen einer 38,5 Stundenwoche in der Zeit von Montag bis Freitag erfolgen kann. Gemäß dem Revisionsamt ist eine solche zeitliche Begrenzung in den Kommunalen Standards vorgesehen und es wird empfohlen, die darüber hinaus gehenden Stunden als Zusatzdienste auszuweisen und der Stadtverordnetenversammlung zu berichten. Der Magistrat teilt diese Einschätzung nicht. Die kommunalen Standards sehen keine Beschränkung der Betreuungszeiten vor, die Notwendigkeit einer (reduzierten) Betreuung auch außerhalb der üblichen Bürozeiten ist Konsens aller Betreiber von Unterkünften. Die Betreiber stellen plausibel dar, dass die Bedarfe sich über die letzten Jahre geändert haben, sie sind nun diffiziler und zeitaufwändiger. War es am Anfang eher eine Betreuung und Unterstützung für die neu Zugezogenen (Hilfe bei Ämtern, Formularen, Einschulung) etc., so sind es nun eher Hilfestellungen für Menschen, die nur den Status einer Duldung haben und aufgrund dessen nur eingeschränkt arbeiten und Kurse besuchen können. Andere haben Schwierigkeiten, aufgrund ihres Bildungsniveaus die Sprache zu lernen bzw. eine Arbeit zu finden oder erst jetzt treten traumatische Störungen zutage. Breiten Raum nimmt auch die Unterstützung in Wohnungsfragen ein. Hinzu kommen außerdem deeskalierende Tätigkeiten, die beispielsweise bei Konflikten innerhalb von Familien oder der Bewohnerschaft notwendig sind, unmittelbare Kriseninterventionen bei oft traumabedingten psychischen Störungen und die Begleitung bei gesundheitlichen Notfällen. Wegen Schule, Arbeit, Kursen und Ähnlichem ist ein großer Teil der Bewohner in den Einrichtungen tagsüber abwesend, so dass die Problemstellungen verstärkt abends und an den Wochenenden auftreten. Mit dieser Regelung steht den oft abends und am Wochenende ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürgern so auch stets qualifiziertes Fachpersonal zum Austausch und zur Einsatzplanung zur Verfügung. Als weiterer Nebeneffekt konnte zudem der kostenintensive Einsatz von Sicherheitspersonal reduziert werden. Im Rahmen der jährlichen Budgetverhandlungen mit allen Betreibern von Flüchtlingsunterkünften wird der Betreuungsumfang trotzdem stets kritisch hinterfragt und nach Möglichkeiten der Reduzierung gesucht. In einigen Fällen konnte eine solche verantwortet und umgesetzt werden. Insgesamt funktionieren die Unterkünfte auch wegen der erweiterten Betreuungszeiten weitgehend friedlich und unauffällig. Dies trägt maßgeblich dazu bei, den sozialen Frieden und die Akzeptanz von Geflüchteten in Frankfurt auch weiterhin zu gewährleisten und zu stärken. Als weiteren Punkt merkt das Revisionsamt an, dass bei fünf Übergangsunterkünften mit insgesamt 974 Vertragsplätzen die Abschreibungsdauer der Investitionskosten aufgrund der zum Teil sehr kurzen Vertragslaufzeiten zunächst zu hohen Unterkunftskosten führte. Inzwischen konnte die Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge in einigen Unterkünften Nutzungsverlängerungen erreichen, womit die Abschreibungsdauer verlängert und die Unterkunftskosten drastisch reduziert werden konnten. Dies wird auch für die weiteren Unterkünfte angestrebt. Die angeregte Implementierung weiterer Kennzahlen in der Datenbank der Stabsstelle Unterbringungsmanagement und Flüchtlinge zwecks schnellerer Auswertung zur Auslastung, Verweildauer sowie Kostenentwicklung ist in Teilbereichen bereits umgesetzt und wird weiter verfolgt. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.7 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes - Abrechnung von Fachleistungsstunden in der Jugendhilfe (Seite 182) Die im Revisionsbericht aufgeführte Absicht, dass der Jugendhilfeausschuss (JHA) für die Sozialpädagogische Lernhilfe ebenfalls Frankfurter Rahmenstandards gem. § 27 Abs. 2 SGB VIII abschließen möchte, wurde durch einen entsprechenden JHA-Beschluss vom 18.06.2018 umgesetzt. Im Anschluss konnte mit allen Leistungsanbietern eine individuelle Vereinbarung gemäß § 77 SGB VIII über die Höhe der Kosten nach den neuen Vorgaben abgeschlossen werden, die letzte erfolgte am 01.04.2019. Die bereits zugesicherte Umstellung des aktuellen Abrechnungsverfahrens auf Einzelabrechnung mit Nachweis der geleisteten Fachleistungsstunden ist nur über eine Änderung der Frankfurter Rahmenstandards und damit über einen weiteren JHA-Beschluss möglich. Die Träger der freien Jugendhilfe sowie der JHA und dessen Fachausschuss Erziehungshilfe wurden darüber informiert, dass die Abrechnungsmodalitäten überarbeitet werden müssen, damit die Prüfung der sachlichen und rechnerischen Richtigkeit gewährt wird. Derzeit wird an der Ausarbeitung eines Vorschlages gearbeitet, der den Trägern im Herbst 2019 vorgestellt werden wird. Ziel ist, dem JHA eine vom öffentlichen und den freien Trägern gemeinsam getragene Beschlussfassung vorzulegen. Die Erhebung der vom Revisionsamt festgestellten jährlichen Mehrkosten bei den Abrechnungen mit drei Leistungsanbietern auf Grundlage der gemeinsamen Fachleistungsstunde wird kritisch gesehen, da das Kriterium der vereinbarten Auslastung für sich alleine keinen Rückschluss über Mehr- oder Minderkosten zulässt, eine Vergleichsrechnung nur auf dieser Grundlage liefert keine belastbaren Zahlen. Der Auslastung von 95% liegt ein komplexes Regelungswerk zu mitarbeiter- und klienten-bedingter Ausfallzeiten zugrunde. Es wird dabei auf die Stellungnahme des Jugend- und Sozialamtes an das Revisionsamt vom 06.08.2018 verwiesen. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.8 Produktgruppe 18.01 Leistungen des Jugend- und Sozialamtes - Jugendschutz, Jugendgerichtshilfe (Seite 183) Bei der Prüfung der Hilfen zur Förderung der Erziehung in der Familie wurden vom Revisionsamt in 19 Einzelfällen Beanstandungen festgestellt. Diesen konnte vom Fachamt durch Erläuterungen im Schlussgespräch und ausführliche schriftliche Stellungnahmen in zwei Fällen vollständig abgeholfen werden. Bei den Maßnahmen und Angeboten der Jugendgerichtshilfe ist eine Bezuschussung im Rahmen von Projektförderungen nicht angezeigt, da es sich um bereits etablierte und fortlaufende Angebote handelt, die nicht zeitlich begrenzt sind. Im Rahmen der derzeit laufenden Einführung des Fachverfahrens Fördercontrolling wird die Vergleichbarkeit der Sachberichte aller Bereiche durch eine gemeinsame Struktur angestrebt. Zusätzlich ist geplant, die jeweilige Nachhaltigkeit durch eine Abfrage zum Verbleib von Teilnehmern abzubilden. Damit einhergehend sollen dann auch prüfbare und realistische Zielvereinbarungen getroffen werden. Dies wird dann auch die Zuschüsse zu Maßnahmen und Angeboten der Jugendgerichtshilfe betreffen, so dass hier zukünftig eine optimierte Beichterstattung und Evaluation erfolgen kann. (Dez. VIII) Tz. 8.1.1.10 PG 20.03 Kita-Entgelte (S.185-189) Der Magistrat wird die Empfehlungen des Revisionsamtes in seine Überlegungen zur Neuordnung der Elternentgelte einbeziehen. (Dez. XI) Tz. 8.1.1.11 PG 20.07 Angebote der Stadtbücherei - Planung, Überwachung und Steuerung des Budgets (S. 189-190) Die Zusagen aus dem Schlussgespräch wurden eingehalten. Ab dem HH-Jahr 2019 wurden die Teilnehmerentgelte um 50T€, die Mahnentgelte um 100T€ reduziert. Die Statistische Erfassung der Anzahl der Hausausweise ist mittlerweile möglich. Eine Anpassung der Kennzahlensystematik ist für den HH 2020/2021 vorgesehen. Die Haushaltsüberwachung bei der Stadtbücherei wurde in den letzten Jahren stetig weiterentwickelt und findet in regelmäßigen Abständen statt. (Dez. XI) Tz. 8.1.1.12 Produktgruppe 21.05 Zoologischer Garten Frankfurt - Elektronisches Kassenbuch Das Modul der Bestandsverwaltung wurde eingehend geprüft. Es wurde festgestellt, dass eine Einzelauswertung der Bestände bei den Kassenkräften nicht erfolgen kann. Damit ist eine sinnvolle Nutzung des Bestandsverwaltungsmoduls nicht gegeben. Das bisher gängige Verfahren in der Bestandsverwaltung mit Excel wird wie bisher fortgeführt. Laut Kassenprogramm ist es nicht möglich, auf der Bedienerabrechnung die Anzahl der verkauften Gruppenkarten und auf den Tageskarten die Personenzahl zu erfassen. Da es sich bei der Bedienerabrechnung um eine Zusammenfassung der Tagesverkäufe handelt, wäre nur eine gleiche Darstellung möglich. Entweder die Personenanzahl oder die Kartenanzahl. Das Kassenpersonal kann weiterhin mit der ersten und letzten verkauften Tageskarte den Bestand manuell ermitteln. Es gibt noch einen kleinen Restbestand an Gutscheinen, der zunächst verkauft wird. Eine Funktion "Gutschein" wurde im Kassensystem bereits hinterlegt, so dass zukünftig der Betrag eingegeben und direkt auf die Tageskarte aufgebracht wird. Das Kassensystem wurde auch um eine Funktion für Einzelspenden erweitert. Es wurde eine Checkliste zur Nachprüfung von Fehlbeträgen entwickelt und befindet sich im Einsatz. Zu den Prüfungsbemerkungen zum Haushaltsplan und zum Lage- und Rechenschaftsbericht wird angemerkt, dass der Zoologische Garten seine strategische Ausrichtung nach Wirkungsdimensionen mit der geforderten Zielsetzung ("Kostendeckungsgrad stabilisieren") festgelegt hat. (Dez. VII) Tz. 8.1.1.13 Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen (Stadtkämmerei) - Bürgschaften (S. 194), 1. Absatz letzter Satz Das wortgetreue Prüfungsergebnis lautet: "Nachdem die vakante Stelle bei 20.FC - Finanzcontrolling - besetzt ist, soll von dort die Kontrolle der auf dem Händlerzettel gemachten Angaben wieder eingeführt werden." Die Stelle ist seit 01.04.2018 wieder besetzt. (Dez. II) Tz. 8.1.1.14, Produktgruppe 31.02 Finanzdienstleistungen (Stadtkämmerei, Ämter und Betriebe) - Direktvergaben (S.194, 195) Eine weitere Erhöhung der Direktvergabegrenze von 5.000 € auf 10.000 € wird ausdrücklich vom Fachamt begrüßt, da hierdurch zusätzliche Arbeitserleichterungen im Bereich Einkauf erzielt werden könnten. Zur getroffenen Feststellung, dass die Eigenbetriebe entgegen einem geltenden Magistratsbeschluss aus dem Jahr 2006 ihrer Anwendungsverpflichtung der Einkaufsplattform nur im geringen Umfang nachkommen, verweist der für die Bestellvorgänge der HFM Managementgesellschaft für Hafen und Markt mbH zuständige Fachdezernent darauf, dass diese ordnungsgemäß über die Einkaufsplattform abgewickelt werden. (Dez. IX) Tz. 8.1.1.15 Produktgruppe: 32.01 Personalservice und -controlling (Personal- und Organisationsamt) - Führung der Lebensarbeitszeitkonten, S. 195 f. Im Schlussbericht wird erwähnt, dass die sog. ""Ämterstatistik" um die LAK-Stände ergänzt wurde. In der diesjährigen "Ämterstatistik" wurden die Daten über die LAK-Stände herausgenommen. Nach Abschluss der Evaluierung der Dienstvereinbarung Nr. 208 über das bei der Stadt Frankfurt am Main eingesetzte automatisierte Zeiterfassungssystem und voraussichtlich 2020 erfolgender Beschlussfassung über die Dienstvereinbarung werden die LAK-Stände wieder in die Statistik aufgenommen. (Dez. III) Sachstand zum aktuellen Stand zur Realisierung von mobilen Applikationen: Es wird derzeit an einer AZE-Online App gearbeitet. Diese befindet sich im Moment noch in der Testphase und könnte perspektivisch evtl. schon Ende des Jahres nutzbar sein. Diese App bietet einen mobilen Zugriff auf die AZE-Online. Voraussetzung dafür ist ein Smartphone. Diese Kombi ist für die Mitarbeitenden interessant, die nicht stechen. Mit dieser App könnten diese sich mit einem Klick "ein- und ausstechen". Über diese App könnten dann die AZE Datensätze für die Mitarbeiter gepflegt werden inkl. der Lebensarbeitszeitkonten für die Forstbeamten. (Dez. X) Tz. 8.1.2.11 Produktgruppe: 21.16 Sportförderung (Sportamt) - Förderung des Sports (S. 206, 207): Die Prüfergebnisse des Revisionsamtes wurden in einem Schlussgespräch am 21.08.2017 erörtert. Es ist anzumerken, dass zukünftig in der weiteren Bearbeitung der Sportförderung die Beanstandungen und Anregungen des Revisionsamtes berücksichtigen werden. (Dez. IX) Tz. 8.1.2.12 Produktgruppe 31.01 Steuerungsunterstützung und Controlling - konzeptionelle Weiterentwicklung der Haushaltswirtschaft und des Rechnungswesens im Bereich "Gewährung städtischer Zuwendungen" Mit dem bei der Stadt Frankfurt am Main eingesetzten Antrags- und Fallmanagementsystem "civento" steht ein geeignetes Werkzeug zur Verfügung, das von der Online-Antragstellung über die interne Sachbearbeitung bis hin zu Auswertungen genutzt werden kann. Da das Verfahren civento das zentrale Werkzeug zur Umsetzung der Anforderungen des Onlinezugangsgesetzes (OZG) sein wird, wird sich die Frage der zeitnahen Umsetzung aufgrund der zu treffenden Priorisierungen und der vorhandenen Kapazitäten besonders stellen. Einer Aufnahme des Prozesses in die derzeit in Erstellung befindliche Digitalisierungsstrategie der Stadt Frankfurt am Main steht das Fachdezernat kritisch gegenüber, da diese Strategie im Wesentlichen auf Smart-City-Themen fokussieren wird. (Dez. V) Tz. 8.1.2.13 Produktgruppe 32.01 Personalservice und -controlling (Personal- und Organisationsamt) - Personalabrechnungsverfahren LOGA (Seite 208) Anders als im Schlussbericht erwähnt wurde die Regelung in der AGA III Abschnitt 501 nicht aktualisiert und angepasst sondern gestrichen. Eine aktualisierte Regelung wurde im Abschnitt 509 (Richtlinien über die Zusammenarbeit zwischen den Ämtern und Betrieben und dem Personal- und Organisationsamt bei der Berechnung und Zahlbarmachung der Bezüge für die Beschäftigten und für die Beamten/innen) aufgenommen und somit eine verbindliche Regelung für die dezentrale Personalsachbearbeitung inkl. Präzisierung der Regelungen zum 4-Augenprinzip erreicht. (Dez. III) Tz. 8.2.1 - Produktgruppe 35.02 Informations- und Kommunikationstechnik (Amt für Informations- und Kommunikationstechnik) - Gesamtstädtische IT-Strategie Gemäß aktueller Beschlusslage zur Gesamtstädtischen IT-Strategie liegt die Verantwortlichkeit der einzelnen Fachverfahren in den jeweiligen Fachämtern. Zudem gibt es eine von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene E-Government-Strategie, die vereinzelt Elemente einer IT-Strategie enthält. Diese Strategie umfasst auch die Elemente eines Online-Antrags- und Fallmanagements. Damit die Ämter untereinander von den einzelnen, parallellaufenden Projekten Synergien wahrnehmen können, wurde zur Reformierung des Projektstellungnahmeverfahrens (IT-Maßnahmeverfahren) ein Vorschlag erarbeitet, in welchem auch die Fachverfahren Berücksichtigung finden. (Dez. V) Tz. 8.2.5 PG 31.03 - Kassen- und Steueramt - Einsatz Kassenautomatensystemen (S. 211) Der Magistrat teilt die Auffassung des Revisionsamtes, dass eine zentrale Beschaffung und Steuerung der Vertragsangelegenheiten sowie einheitliche Vorgaben zu technischen Anforderungen bei Kassenautomaten in mehrfacher Hinsicht vorteilhaft für die Stadtverwaltung wären. Bei diversen Arbeitstreffen zu diesem Thema wurde bereits Unterstützung durch das Fachamt angeboten. (Dez. II) TZ. 8.3.2.2 Deutsches Architekturmuseum Für den 2. Bauabschnitt im Deutschen Architekturmuseum werden von der Abteilung Energiemanagement des Amtes für Bau- und Immobilien alle zu bearbeitenden Bauteile dahingehend überprüft, ob und wenn ja, welche Förderungen für diese Baumaßnahme in Anspruch genommen werden können. (Dez.VII) Tz. 8.3.2.5 Kerschensteinerschule, Hausener Obergasse 6, Machbarkeitsstudie (S. 216/217) Am 25. Juni 2018 wurde das aktuelle Flächenprogramm M 540 beschlossen. Im Juli 2018 wurde die Planung daher angepasst. Das Projekt wird vom Magistrat als dringlich eingestuft und weiter vorangetrieben. Die Planung ist bis zur Erstellung der Bau- und Finanzierungvorlage beauftragt. Die benötigten Baumittel sollen für den HH 2022 angemeldet werden. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.2 Carlo-Mierendorff-Schule, Gravensteiner Platz 2, Neubau Oberstufengymnasium (S. 218/219 Bei zukünftigen Planungen werden die Hinweise des Revisionsamtes zur Bühnentechnik berücksichtigt. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.3 Gymnasium Nord Westhausen, Muckermannstraße 1, Neubau /S. 218/219) Die eingereichte Bau- und Finanzierungsvorlage entsprach aus Sicht des damaligen Fachamtes den Vorgaben. Der Vorschlag des Revisionsamtes zur Regenrückhaltung wurde akzeptiert und ausgeführt. Die Prüfungshinweise werden bei zukünftigen Projekten berücksichtigt. (Dez. V + XI) Tz. 8.3.3.4 Gymnasium Nord Westhausen, Muckermannstraße 1, Temporäre Turnhalle (S. 220) Die Prüfungshinweise werden bei zukünftigen Projekten berücksichtigt. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.5 Goethe-Gymnasium, Beethovenstraße 8-10, ersatzweise Anmietung neuer Räumlichkeiten (S. 221/222) Aufgrund der damals bestehenden Dringlichkeit zur umgehenden Bereitstellung von zwingend benötigten Räumlichkeiten, konnten nicht alle Anmerkungen des Revisionsamts umgesetzt werden. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.6 Willemerschule, Willemerstraße 10, Sanierung und Neubau Mensa, Schulerweiterung (S. 222-224) Die Vorschläge des Revisionsamtes wurden umgesetzt und die Planungen wurden entsprechend angepasst. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.7 Schillerschule, Morgenstraße 3, Neubau Turnhalle (S. 224/225) Die neue Sporthalle wird wie geplant als Einfeldturnhalle zum Teil unterirdisch gebaut. Die Dachfläche dient als zusätzlicher Pausenhof und ist durch einen Aufzug barrierefrei zugänglich. Die Maßnahme befindet sich aktuell in der Umsetzung. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.8 Henri-Dunant-Schule, Palleskestraße 60, Abriss und Neubau (S. 226/227) Die geplanten Kosten wurden aufgrund der Anmerkungen des Revisionsamtes reduziert und im Haushalt entsprechend eingeplant. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.9 Stadtentwässerung Frankfurt am Main, Goldsteinstraße 238, Labor- und Bürogebäude (S. 227) Die Prüfungsmitteilungen des Revisionsamtes waren im Vorfeld der Erstellung des Prüfberichts Gegenstand intensiver Erörterungen zwischen der SEF und dem Revisionsamt. Die SEF hatte dargestellt, dass zukünftig die Hauptzufahrt für den gesamten Standort Niederrad über die Goldsteinstr. 238 erfolgen soll. Das Labor- und Bürogebäude wird damit neben der eigentlichen funktionalen Aufgabe auch der Haupteingang der SEF für alle Beschäftigten, Besucher und den umfangreichen Warenverkehr sein. Mit der dort angesiedelten Pforte wird der gesamte Zu- und Abgang überwacht und gesteuert. Diese Anforderungen sollen in einer aus Sicht der SEF angemessenen Form dauerhaft erfüllt werden. Die Anordnung der Baukörper sowie deren bauliche Ausgestaltung und Ausstattung ergeben sich aus den funktionalen und bauordnungsrechtlichen Vorgaben. Die SEF hat zu den Prüfungsmitteilungen eine umfangreiche Stellungnahme abgegeben und auch die Betriebskommission ausführlich in der Sitzung am 23.11.2017 informiert. Dabei wurde auch die übergeordnete Funktion und Bedeutung des Gebäudes für die SEF betont. Die Betriebskommission hat der Maßnahme daraufhin mit Beschluss 51/2017 zugestimmt. Die Planungen für die Infrastruktur der gesamten Liegenschaft Goldsteinstr. 238 werden von der SEF bewusst getrennt in einem eigenen Projekt bearbeitet. Dabei sind neben der Berücksichtigung des vorhandenen Bürogebäudes und dem Neubau des Labor- und Bürogebäudes auch der zeitlich versetzte Neubau des Werkstattgebäudes und der Fahrzeughalle und die Neubeordnung der gesamten Verkehrsführung zur benachbarten ARA Niederrad zu behandeln. Grundlage für diese Gesamtkonzeption ist u.a. das Nutzungs- und Verkehrskonzept für den Standort Niederrad, das der Betriebskommission in der Sitzung am 14.06.2018 vorgestellt wurde. Für das Labor- und Bürogebäude erfolgte zwischenzeitlich eine enge Abstimmung mit dem Projekt Erneuerung der Infrastruktur am Standort Goldsteinstraße 238 - 1. Bauabschnitt, dem die Betriebskommission mit Beschluss 94/2019 am 07.02.2019 zugestimmt hat. Es trifft zu, dass die Baunebenkosten bei dem Projekt Labor- und Bürogebäude durch die zusätzliche Beauftragung einer externen Projektsteuerung überdurchschnittlich hoch sind. Die SEF war jedoch in Ermangelung eigener Betreuungskapazitäten zu dieser Vorgehensweise gezwungen. Die Baumaßnahme ist aufgrund der völlig unzureichenden Arbeitsbedingungen in den vorhandenen Laboren am Standort Niederrad nicht aufzuschieben. Außerdem werden für den weiteren Ausbau der Abwasserreinigungsanlage Niederrad die Flächen, die durch den Umzug freiwerden, zwingend benötigt. Die SEF hat die Hinweise des Revisionsamtes aufgegriffen und im Rahmen des Stellenplans 2019 und der Stellenplanvorlage 2020/2021 zusätzliche Stellen für die Betreuung von Baumaßnahmen insbesondere auch im Bereich der technischen Gebäudeausstattung geschaffen bzw. beantragt. Aufgrund der Genehmigungsabläufe und der gegenwärtigen Situation auf dem Stellenmarkt kann diese Kapazität allerdings erst mittelfristig aufgebaut werden. Weiterhin wird die SEF die Prüfungsfeststellungen in Bezug auf eine Abstimmung der Planung bereits im Stadium der Vorplanung zukünftig beachten. (Dez. VI) Tz. 8.3.3.11 Comeniusschule, Burgstraße 59, Dach- und Fassadeninstandsetzung (S. 229/230) Die Planungsmittel für den Erweiterungsbau stehen im Haushalt zur Verfügung. (Dez. XI) Tz. 8.3.3.12 Berufliche Schulen Berta Jourdan und Münzenbergerschule, Sanierung Heiz-zentralen und Gebäudeautomation Der Einsatz eines Blockheizkraftwerks (BHKW) wurde mit dem Energiemanagement und dem Energieversorger abgestimmt. Einige Einsparungspunkte, wie auf den Abbruch der Fundamente zu verzichten, wurden umgesetzt. In der Münzenbergerschule kam ein kleineres BHKW zum Einsatz, um die Wirtschaftlichkeit der Anlage zu erhöhen und den Forderungen der Energieversorger nachzukommen. (Dez. V) Tz. 8.3.4.2 Leonhardskirche, Sanierung, Mehrkosten Das damalige Fachamt erstellte eine Gegenüberstellung von drei Lösungsansätzen zur Orgelsanierung, darunter auch einen Neubau der Orgel. Das Bauherrendezernat entschied sich seinerzeit für eine Sanierung der Walker-Orgel (Dez. V). Tz. 8.3.4.3 Integriertes Verkehrsleitsystem Frankfurt West, Mehrkosten Das Rechtsamt wurde um eine Einschätzung des Sachverhalts gebeten. Die Prüfung hat ergeben, dass zum Zeitpunkt der Mehrkostenvorlage der Stadt Frankfurt am Main kein Schaden entstanden ist. Die Kostenschätzung diente lediglich der Mittelbewilligung. Bei einer detaillierten Kostenberechnung wären lediglich die zusätzlichen Haushaltsmittel aus der Mehrkostenvorlage bereits in der ursprünglichen Mittelbewilligung erfasst worden. (Dez. VI) Tz. 8.3.5.2 Umrüstung der Gasleuchten auf elektrische Straßenbeleuchtung Tatsächlich bleibt der derzeitige Projektverlauf hinter den Zielvorgaben zurück. Die Ursachen hierfür liegen in den geänderten, jährlichen Haushaltsansätzen und im Projektverlauf der Anfangsjahre. So musste zu Projektbeginn die erhebliche Zahl der Änderungen und Ergänzungen im Beschluss der Stadtverordnetenversammlung § 4832 vom 24.07.2014 gegenüber dem ursprünglichen Vortrag M 69 gesichtet, bewertet und in das Projekt eingeplant werden. Auch die Festlegung von Abläufen und der Wegfall von Tiefbauunternehmen, welche entgegen ihres ursprünglich bekundeten Interesses nun keine Angebote abgaben, führte zu Verzögerungen im Projektablauf. Darüber hinaus kam es zu Verzögerungen auf Grund von Personalengpässen bei einzelnen, im Projekt beteiligten Stellen. Wegen Kürzungen der Haushaltsansätze im Rahmen der Haushaltsverhandlungen 2017 wurden Anpassungen bzgl. Kapazitätsplanung und Materialbestellung vorgenommen. Die Projektplanungen wurden somit auf einem niedrigeren Niveau fortgeführt. Die im Revisionsbericht erwähnte Anhebung des Budgets für das Jahr 2018 auf 3,6 Mio. € konnte wegen der entsprechenden Vorlaufzeiten, nur in geringem Ausmaß umgesetzt werden. Durch Abstimmung aller beteiligten Stellen und erneute Anpassung der Projektabläufe trotz wechselnder Rahmenbedingungen befindet sich die Maßnahme dennoch auf einem guten Weg. Im Jahr 2018 konnte die Anzahl von 268 Gasleuchten in 24 Straßen aus dem Stadtgebiet entfernt und durch elektrische Straßenbeleuchtung ersetzt werden. Somit wurden in diesem Zeitraum ca. 2,4 Mio. € abgerechnet und darüber hinaus ca. 1,6 Mio. € in beauftragten Einzelmaßnahmen gebunden. Zur Verdeutlichung der Entwicklung soll nachfolgende Tabelle dienen: Haushaltsjahr Demontierte Gasleuchten 2015 109 2016 244 2017 251 2018 268 Um auch weiterhin eine entsprechende Anzahl an Gasleuchten umrüsten zu können oder ggf. noch eine Steigerung der Umrüstungsanzahl zu erreichen und somit die vorgegebenen Klimaschutzziele der Stadt Frankfurt am Main deutlicher zu unterstützen, ist es erforderlich, auf Basis ausreichender und kontinuierlich zur Verfügung stehender Finanzmittel planen und bauen zu können. Nur so können langfristige Verträge mit Nachunternehmern geschlossen, Abläufe weiter verbessert sowie auskömmliche Personalkapazitäten mit den nötigen Vorlaufzeiten geplant und generiert werden. (Dez. VI) Tz. 8.3.5.2 Umrüstung der Gasleuchten auf elektrische Straßenbeleuchtung Zum HH 2017 wurden für das Projekt 5.007278 "Gasbeleuchtung" Mittel in Höhe von 4,29 Mio. € beantragt. In den Chefgesprächen wurden die Ansätze für 2017 ff. aufgrund des geringen IST und der hohen Budgetüberträge (4,00 Mio. €) auf 1,50 Mio. € p.a. reduziert. Mit Etatantrag 20/2017 wurde der Ansatz für 2017 wieder auf 5,19 Mio. € (geplanter Ansatz gem. M 69/14) erhöht. Eine Kürzung der Ansätze hat es demnach faktisch nicht gegeben. Das tatsächliche IST der Maßnahme bleibt jährlich weit hinter den geplanten Haushaltsansätzen zurück (s. Tabelle unten). Sofern es zu einer zukünftigen Reduzierung der Ansätze kommen würde, sind aufgrund der hohen Budgetüberträge "kontinuierlich zur Verfügung stehende Finanzmittel" sichergestellt. Jahr Ansatz Budgetübertrag BW-Soll Ist Stand 5.0001250 Projekt bis 2016 Umstellung v. Gasleuchten 2015 5.087.000,00 € 1.686.795,96 € 6.773.795,96 € 185.445,16 € 09.01.2019 2016 5.137.000,00 € 195.374,48 € 5.332.374,48 € 86.023,68 € 2017 0,00 € 281.398,16 € 177.420,87 € 177.420,87 € 2018 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € Jahr Ansatz Budgetübertrag BW-Soll Ist Stand 5.007278 Projekt ab 2017 Gasbeleuchtung M69/2014 2015 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 09.01.2019 2016 0,00 € 6.392.976,32 € 5.935.212,82 € 766.772,46 € 2017 5.189.000,00 € 4.000.000,00 € 8.095.349,67 € 1.642.546,75 € 2018 3.600.000,00 € 0,00 € 3.600.000,00 € 1.544.172,72 € (Amt 20) Tz. 8.3.6.1 Prüfung der Bauabrechnungen; hier: Allgemeines (S. 236) Im Jahr 2017 wurden dem Revisionsamt elf Bauabrechnungen des Amtes vorgelegt. In Absprache mit dem Revisionsamt werden die Schlussrechnung der Baumaßnahmen vorab zur Prüfung per E-Mail vorgelegt. Bei Zuschussmaßnahmen erhält das Revisionsamt per E-Mail die Information, dass der Schlussverwendungsnachweis dem Zuschussgeber übergeben wurde. Das Revisionsamt hat die Möglichkeit, die Unterlagen digital einzusehen. Dass die vorgelegten Gesamtabrechnungen eine Häufung von Unklarheiten wie auch fehlende und widersprüchliche Unterlagen beinhalten, konnten die Prüfungen nicht bestätigen. Das Straßenverkehrsamt stimmt der Auffassung des Revisionsamtes zu. In der Abteilung Straßenverkehrstechnik erstellt das bauleitende Ingenieurbüro grundsätzlich im Rahmen der beauftragten Ingenieursleistungen die Abrechnungsunterlagen. (Dez. VI) Tz. 8.3.6.3 Bauabrechnungen von Projekten anderer Ämter (S. 238) Das Fachamt hat das Thema Bauabrechnungen aufgegriffen und wird zukünftig die Bauabrechnungen zeitnah vorlegen. Bis Ende des Jahres 2019 sollen alle ausstehenden Bauabrechnungen aus der Vergangenheit dem Revisionsamt zur Prüfung und den Gremien zur Beschlussfassung vorgelegt werden. (Dez. IX) Das Fachamt ist sich der Bedeutung der Bauabrechnungslegung bewusst und steht deswegen im engen Kontakt mit dem Revisionsamt. In diesem Zusammenhang wird auf einen Magistrats-Beschluss aus 2019 verwiesen, in dem die zukünftige Verfahrensweise geregelt ist. Aus Kapazitätsgründen ist es den Mitarbeitenden nicht immer möglich, die Abrechnungen zeitnah zu erstellen es wird sich bemüht in dem Punkt eine zeitnahe Erstellung zu leisten. Darüber hinaus hat das Fachamt in 2018 bereits 5 Bauabrechnungen zur Prüfung und Beschlussfassung vorgelegt. (Dez. X) 8.3.6.5. Kindertagesstätte Krambambuli, Kalbacher Stadtpfad 8, Erweiterung und Sanierung (S. 239-241) Das Revisionsamt stellte fest, dass die Differenzsumme zwischen den Angaben im DV-Programm IPASS des ehem. Hochbauamtes und des Stadtschulamts etwa 106.000 € beträgt. Nach Prüfung der Bauabrechnungsunterlagen werden die Abweichungen zwischen den Buchungen in SAP und den Angaben in IPASS bestätigt. Eine Klärung wird derzeit durchgeführt. (Dez. XI) Tz. 8.3.7.2 Kita Nied-Ost, Birminghamstraße 5, Neubau, Aufmaßprüfung Bei der Kita Nied-Ost handelt es sich um den Neubau einer 5-gruppigen sogenannten Baukasten-KT (mehrere System-KTs, die im Wesentlichen baugleich sind, sich aber in der Größe (5-, 6- oder 7-gruppig) unterscheiden). Für diese sogenannten Baukasten-KTs wurde von dem damaligen Fachamt aus Kapazitätsgründen für die Technikbetreuung ein Steuerungsbüro eingeschaltet, welches die Bauherrenfunktionen in vollem Umfang übernommen hat. Aufgrund der schlechten Erfahrungen und Beschwerden der Projekt- und Hochbau-Bauleitungen in diesem Projekt und in den anderen Baukasten-Projekten, wurde darauf verzichtet, weiterhin Bauherrenaufgaben an Projektsteuerer auszulagern. Die Feststellungen des Revisionsamtes im Bericht zur Kita Nied-Ost bestätigen diese Entscheidung. Das Revisionsamt hatte im direkten Kontakt mit dem Ingenieurbüro und dem Projektsteuerer eine baubegleitende Prüfung in der Kita Nied-Ost durchgeführt. Den Hinweisen des Revisionsamtes folgend, wurde seinerzeit nach Vorliegen der Prüfungsergebnisse nach Abschluss des Projektes, das mit der elektrotechnischen Planung beauftragte Ingenieurbüro um Stellungnahme gebeten, die dann auch dem Revisionsamt vorlag und kommentiert wurde. Inwieweit das Steuerungsbüro eventuell zu Regress herangezogen werden kann, ist noch in Prüfung. Es wird sich dem Hinweis des Revisionsamtes angeschlossen, dass Ingenieurbüros und Erfüllungsgehilfen in verstärktem Maß auf die Einhaltung der vertraglich geschuldeten Leistungen zu verpflichten sind. Im Rahmen der Dienst- und Fachaufsicht des Amtes für Bau und Immobilien, sind Kontrollen und Teilnahme an den Baubesprechungen mit fachlicher Kompetenz daher besonders wichtig. (Dez. V) Tz. 8.3.7.3 Rahmenvertrag "Containeranlage für Schulen", Ausführung: Stahlcontainer (S. 243/244) Der Rahmenvertrag ist in 2017 nicht zustande gekommen. Eine fachliche Antwort kann durch das Dezernat XI nicht erfolgen. (Dez. XI) Tz. 8.3.7.4 Rahmenvertrag "Containeranlage für Schulen", Ausführung: Holzmodule (S. 244/245) Der Rahmenvertrag ist in 2017 nicht zustande gekommen. Eine fachliche Antwort kann durch das Dezernat XI nicht erfolgen. (Dez. XI) Tz. 8.3.7.5 Schulcampus Westend, Planung und Bau von Schulen in Frankfurt am Main (S. 246) Der Grundstückstauschvertrag soll demnächst unterzeichnet werden. Planungen zur Wirtschaftlichkeit, auch was nach den geplanten 5 Jahren Standzeit passieren soll, wurden vorgenommen. (Dez. XI) Tz. 8.3.7.8 Umbau der Bestandshaltestellen Musterschule und Glauburgstraße der Linie U5 (S. 248) Die Herstellung aller baulichen Anlagen beim Umbau der beiden Stationen wurde von der Stadtwerke Verkehrsgesellschaft Frankfurt am Main mbH (VGF) beauftragt. Zur Abnahme der Leistungen Unterbau, Oberbau, Straßen- und Gleisbau, Kabeltiefbau sowie Markierungsarbeiten war ein Vertreter des Fachamtes anwesend. Es ist davon auszugehen, dass damit auch die Übernahme in den Bestand der Stadt Frankfurt vollzogen ist. Die Lichtsignalanlagen wurden mit Übernahmeprotokoll von der VGF dem Fachamt übergeben. Das bei der VGF angewandte Projektmanagement (PM) wurde in eine Richtlinie überführt, wurde flächendeckend geschult und wird bei Pilotprojekten angewandt. Wesentliche Bestandteile sind sowohl die Rollenbeschreibungen und -Zuordnungen als auch die Projektsteuerelemente für die Termin- und Kostenverfolgung. Die Erfahrungen aus den Pilotprojekten werden genutzt um optimierende Anpassungen vornehmen zu können. Das PM wird sukzessive auf weitere anlaufende Projekte angewendet und die bereits Laufende werden im Hinblick auf eine sinnvolle Anwendbarkeit überprüft. Parallel zur Implementierung und Ausbreitung des PM wurde eine Projektmanagementsoftware ausgeschrieben und das als geeignet befundene Produkt wird probeweise eingesetzt. Zur Optimierung der Bauvorbereitung werden bei Maßnahmen im Straßenbereich Erkundungen des Bestands (insbesondere der Trassen) intensiv angesetzt und mit den Dokumentationsunterlagen abgeglichen. Konflikte bei der Ausführung auf Grund unzulänglicher Planung sollen so minimiert werden. (Dez.VI) Teil II Schlussbericht über die Prüfung des Jahresabschlusses 2017 der Zusatzversorgungkasse (ZVK) Pflichtversicherung Tz. 7.3.2 Feststellungen und Erläuterungen wesentlicher Posten der Bilanz, Aktiva B.III Sonstige Kapitalanlagen (S. 302), vorletzter Absatz: Die hier dargestellte Entwicklung der Finanzerträge von 3,05 % p.a. in 2016 auf 3,30 % p.a. in 2017 erscheint angesichts des auch in 2017 anhaltenden Niedrigzinsniveaus nicht plausibel. Eigene Berechnungen ergaben einen Durchschnittszins von 3,07% p.a. (Dez. II) Teil V "Bemerkungen des Revisionsamtes zum Beteiligungsmanagement, zu Eigenbetrieben, juristischen Personen des öffentlichen und privaten Rechts..." Tz. 4.5.1 Kommunale Kinder-, Jugend- und Familienhilfe - Jahresabschluss 2017 (Seite 365) Die Beschlussfassung über den Jahresabschluss 2017 erfolgte in der Betriebskommissions-sitzung am 25.09.2018. Im Zuge des parlamentarischen Geschäftsgangs konnte die Beschlussfassung durch die Stadtverordnetenversammlung erst am 28.02.2019 erfolgen. (Dez. VIII) Tz. 5.2 Tourismus- und Congress GmbH Frankfurt am Main (S. 371) Gegenüber dem Prüfungszeitraum konnte die personelle Situation verbessert werden. Eine neueingestellte Syndikusanwältin trägt zur Verbesserung der Dokumentation der Vergabeentscheidungen, der Absageschreiben sowie der Begründung der Ermessenentscheidungen bei. Die Vergabe der Stellplätze erfolgt im Vier-Augen-Prinzip und unterliegt zusätzlich der rechtlichen Kontrolle durch die Syndikusanwältin. Der Feststellung zu der Stadteilkerb in Kalbach trägt die beabsichtigte Änderung der Satzung Rechnung. Abweichungen von den Entgeltlisten werden künftig dokumentiert. Es ist das erklärte Ziel, den Anteil neuer Bewerber bei den traditionellen Volksfesten schrittweise zu steigern, dies gegebenenfalls auch durch Erweiterung der Flächen. (Dez. I) Tz. 6.2 Allgemeine Stiftungsordnung (S. 375): Die zuständigen Fachämter welche entsprechend des Aufgabengliederungsplans u.a. die Stiftungsaufsicht führen werden dementsprechend die Überarbeitung der Ortssatzung für die Verwaltung der öffentlichen milden Stiftungen in Frankfurt am Main (Allgemeine Stiftungsordnung) vornehmen. (Dez. II) Teil VI Schlussbericht des Revisionsamtes über die Prüfung des Konsolidierten Gesamtabschlusses 2017 der Stadt Frankfurt am Main Tz. 5.1.2 Gesamtabschlussrichtlinie (S. 404): Der Magistrat hat im Jahre 2019 nunmehr die von der GemHVO empfohlene Gesamtabschlussrichtlinie beschlossen. (Dez. II) Tz. 5.2 (S. 408): Konsolidierungskreis Die sonstigen Beteiligungen der Mainova sind mit 8 (Vorjahr 9) angegeben. Diese Zahl kann Mainova leider nicht nachvollziehen. Mainova weist in ihrem Anhang diesbezüglich eine Anzahl von 12 sonstigen Beteiligungen aus. Da die ABGnova im Schlussbericht des Revisionsamtes allerdings getrennt aufgeführt wird, reduziert sich die Zahl nach Ansicht der Mainova auf 11 sonstige Beteiligungen. Nach Auffassung der Mainova kann leider nicht nachvollzogen werden, wie sich die im Schlussbericht aufgeführte Anzahl von 8 sonstigen Beteiligungen zusammensetzt. (Dez. IX) Tz. 5.5.1 (S. 410): Prüfung der Jahres- und Teilkonzernabschlüsse der einbezogenen Aufgabenträger Die Aussage, dass die Mainova zusammen mit ihren Tochtergesellschaften in den konsolidierten Gesamtabschluss der Stadt Frankfurt am Main einbezogen wird, ist korrekt. Die Aussage, dass die Mainova neben ihrem eigenen Teilkonzernabschluss nach IFRS ein Teilkonzernberichtspaket nach HGB erstellt, welches vom Teilkonzernabschlussprüfer der SWFH geprüft wurde, müsste nach Auffassung der Mainova dahingehend korrigiert werden, dass der Begriff "Teilkonzernabschluss nach IFRS" in "Konzernabschluss nach IFRS" geändert wird. Hintergrund ist, dass der IFRS-Konzernabschluss der Mainova nicht als Teilkonzernabschluss in einen anderen Konzernabschluss einfließt. (Dez. IX) Tz. 5.10 (S. 423): Zwischenergebniseliminierung Der Angabe zur Umsatzrendite der Mainova von weit unter 10% kann Mainova zustimmen, sofern damit das Verhältnis zwischen dem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresüberschuss zu den ausgewiesenen Umsatzerlösen gemeint ist. (Dez. IX) Anlage _Umbuchungsliste (ca. 261 KB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 20.04.2018, M 74 Vortrag des Magistrats vom 02.11.2018, M 201 Vortrag des Magistrats vom 29.07.2019, M 99 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 13.11.2019 Beratungsergebnisse: 36. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 10.12.2019, TO I, TOP 18 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER; BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 12.12.2019, TO II, TOP 55 Beschluss: Der Vorlage M 194 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, FRAKTION und FRANKFURTER gegen ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 5016, 38. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 12.12.2019 Aktenzeichen: 14 1