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Jahresabschluss 2017 inklusive Finanzcontrollingbericht 2017

Vorlagentyp: M

Inhalt

S A C H S T A N D : Vortrag des Magistrats vom 20.04.2018, M 74 Betreff: Jahresabschluss 2017 inklusive Finanzcontrollingbericht 2017 I. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den Jahresabschluss 2017 für den Bereich Stadtverwaltung wie folgt aufgestellt und dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 16.549.343.602,53 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -199.778.448,06 €, davon Ordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -181.262.314,09 €, Außerordentliches Jahresergebnis nach Rücklagen -18.516.133,97 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 45.888.995,68 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -236.270.036,67 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 37.644.311,78 €, mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von 60.576.164,95 €, und mit einem Finanzmittelbedarf von -92.160.564,26 € und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 21.402.724,56 €. II. Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit - 181.262.314,09 € der "Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" entnommen. Der Stand der Rücklagen nach Abzug des Fehlbetrages 2017 beträgt damit 590.004.109,72 €. Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen, der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen Aufwendungen resultiert, wird mit -18.516.133,97 € als Verlust vorgetragen. Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit inklusive des Defizits 2017 auf - 84.412.578,56 €. III. Mit dem Jahresabschluss 2017 werden den Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften entsprechend im Ergebnishaushalt Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 202,59 Mio. € (Vorjahr 223,65 Mio. €) gebildet und in das folgende Haushaltsjahr vorgetragen. Die Budgetüberträge des Ergebnishaushaltes belasten die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre in Höhe der tatsächlichen Inanspruchnahme. Im Finanzhaushalt werden in den Fachbereichen Ausgabereste in einer Gesamthöhe von 760,61 Mio. € gebildet (Vorjahr saldiert ohne übertragene Kreditermächtigung 733,77 Mio. €). Zur Deckung der finanziellen Belastungen aus den Budgetüberträgen des Ergebnishaushaltes stehen zum 31.12.2017 Kassenmittel in Höhe von rd. 21,4 Mio. € zur Verfügung. Für die Budgetüberträge im investiven Bereich können Kreditermächtigungen aus Vorjahren, die mit 782,77 Mio. € in das nachfolgende Haushaltsjahr vorgetragen werden, in Anspruch genommen werden. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für den Gebührenbereich Friedhofs- und Bestattungswesen im aktuellen Haushaltsjahr ein erneuter jahresbezogener Verlust in Höhe von 1.993.417,56 € (Vorjahr 2.401.551,56 €) entstanden ist, der wiederum in Ermangelung eines Sonderpostens für den Gebührenausgleich aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt wird. Der Magistrat wird hierzu bzw. im Zuge der Neukalkulation der Friedhofs- und Bestattungsgebührenordnung eine gesonderte Beschlussvorlage einbringen. V. Es dient zur Kenntnis, dass sich eine Überschreitung der mit Magistratsbeschluss im Jahr 2017 festgelegten Haushaltssperre (§ 107 HGO) im vollbudgetierten Bereich des Dezernates VIII - Soziales, Senioren, Jugend und Recht - in Höhe von 530.728,98 € ergeben hat. Die Mehraufwendungen entstanden vor allem durch den Bedarf an Leiharbeitskräften in den Bereichen Hilfen zur Wohnraumsicherung, Kostenabrechnungen für unbegleitete minderjährige Ausländer mit dem Land Hessen sowie der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement. Die Deckung dieser Überschreitung erfolgt durch Mittel des Zuschussbereiches in Höhe von 369.077,15 € sowie aus dem Bereich der freiwilligen Transferaufwendungen in Höhe von 161.651,83 €. Eine entsprechende Vorlage befindet sich im parlamentarischen Geschäftsgang. Es dient zur Kenntnis, dass im Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft - das Personalkostenbudget in Höhe von 59.488,43 € überschritten wurde. Die Mehraufwendungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses zu Lasten der Bauunterhaltungsmittel des Dezernates VII genehmigt. VI. Es dient zur Kenntnis, dass es im Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft - im Bereich des Kulturamtes bei den Zuwendungen und Zuschüssen aufgrund von Mehraufwendungen bei den Mietzuschüssen für Vereine und Organisationen in Bürgergemeinschaftseinrichtungen der Saalbau Betriebsgesellschaft mbH zu Überschreitungen in Höhe von 89.230,01 € kam. Die Mehraufwendungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses zu Lasten der Gesamtdeckung genehmigt. VII. Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt 6.328.050,45 € zugelassen sind und in nachstehender Höhe, aufgeteilt zu Lasten der Gesamtdeckung, anderer Deckungsvorschläge außerhalb und innerhalb der Budgets durch Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen, tatsächlich in Anspruch genommen wurden. VIII. Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 HGO Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt 6.328.050,45 € zugelassen sind und in nachstehender Höhe, aufgeteilt zu Lasten der Gesamtdeckung, anderer Deckungsvorschläge außerhalb und innerhalb der Budgets durch Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrer trägen, tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Zu Lasten der Gesamtdeckung wurden im Ergebnishaushalt Mehraufwendungen in Höhe von 6.328.050,45 € zugelassen und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € VII Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen § 2681 vom 31.01.2013 (M 290 / 2012) 1.110.249,40 0,00 IX Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen § 530 vom 15.09.2016 (M 152 / 2016) 4.657.801,05 528.289,16 X Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen § 1834 vom 28.09.2017 (M 158 / 2017) 560.000,00 560.000,00 Zwischensumme I 6.328.050,45 1.088.289,16 Nachrichtlich: Unter Berücksichtigung der Ziffern VII. dieser Vorlage stellen sich die Mehraufwendungen zu Lasten der Gesamtdeckung wie folgt dar: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € VII Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie besondere Finanzausgaben 89.230,01 89.230,01 Zwischensumme II 89.230,01 89.230,01 Gesamt 6.417.280,46 1.177.519,17 Unterjährig wurden im Ergebnishaushalt keine Mehraufwendungen innerhalb des Budgets zugelassen. Unter Berücksichtigung Ziffer VI. dieser Vorlage ergeben sich allerdings folgende Mehraufwendungen, die innerhalb des Budgets gedeckt werden können: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € VII Personalaufwendungen 59.488,43 59.488,43 Gesamt 59.488,43 59.488,43 Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz 3 Mehrausgaben und -auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt 30.321.695,00 € zugelassen wurden. Zu Lasten der Gesamtdeckung wurden folgende Mehrausgaben und -auszahlungen zugelassen und in Anspruch genommen: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € XI Grundlagenermittlungen, Machbarkeitsstudien und Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Schulprojekte des integrierten Schulentwicklungsplans § 940 vom 26.01.2017 (M 233 / 2016) 5.000.000,00 0,00 Summe 5.000.000,00 0,00 Ferner wurden im Finanzhaushalt Mehrausgaben zu Lasten anderer Deckungsvorschläge außerhalb des Budgetbereiches wie folgt zugelassen und in Anspruch genommen: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € III Zuführung in die Kapitalrücklage der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH § 2114 vom 14.12.2017 (M 217 / 2017) 11.100.000,00 11.100.000,00 X Gesamtsanierung des Gesellschaftshauses im Palmengarten § 1992 vom 16.11.2017 (M 210 / 2017) 5.921.695,00 5.921.695,00 Summe I 17.021.695,00 17.021.695,00 Innerhalb des Budgetbereichs wurden im Finanzhaushalt folgende Mehrausgaben zugelassen: Dez Gruppierung Grundlage Genehmigter Betrag in € In Anspruch genommener Betrag in € II Zuführung in die Kapitalrücklage der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH § 2114 vom 14.12.2017 (M 217 / 2017) 8.300.000,00 8.300.000,00 Summe I 8.300.000,00 8.300.000,00 Der Gesamtbetrag der in Anspruch genommenen überplanmäßigen Aufwendungen, Ausgaben und Auszahlungen beläuft sich im Haushaltsjahr 2017 somit auf rd. 26,56 Mio. €. Der Berichtspflicht gegenüber der Stadtverordnetenversammlung nach § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO betreffend über- und außerplanmäßiger Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 wird damit genügt. IX. Es dient zur Kenntnis, dass sich Überschreitungen der mit Magistratsbeschluss festgelegten Haushaltssperre im Bereich der Personalaufwendungen (unter Berücksichtigung von Personalkostenerstattungen (Budgetierungsmerkmal 21)) in folgenden Dezernaten ergeben: Dezernat Haushaltssperre MB Nr. 1169 vom 08.12.2017 Überschreitung der Sperre IV 1.764.000,00 -485.837,43 V 4.124.000,00 -3.682.691,05 VII 805.000,00 -805.000,00 VIII 9.688.000,00 -4.293.828,29 X 2.771.000,00 -2.216.822,73 ZF 289.000,00 -289.000 Summe 19.441.000,00 -11.773.179,50 Die Überschreitungen resultieren im Wesentlichen aus Stellenbesetzungen der mit den Stellenplänen 2016 und 2017 neugeschaffenen Stellen. Die oben aufgeführten Überschreitungen der verfügbaren Personalaufwendungen mit einem Gesamtbetrag von 11.773.179,50 € werden gemäß Ziffer III., 1.1 des MB Nr. 1169 vom 08.12.2017 dezernatsübergreifend gedeckt. X. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016, § 530 (M 152 / 2016) für die Sanierung der Spundwand am Mainufer Höchst im Bereich "Batterie" rd. 5,39 Mio. € überplanmäßig zu Lasten der Gesamtdeckung genehmigt wurden, die nicht komplett in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 in Anspruch genommen wurden. Die bisher nicht verausgabten Mittel in Höhe von rd. 4,13 Mio. € stehen weiterhin zur Verfügung, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen ist. XI. Es dient ferner zur Kenntnis, dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Finanzcontrollingbericht zum Stand 31.12.2017 einschließt. Der Bericht zum Jahresabschluss 2017 wird der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben. XII. Der Jahresabschluss 2017 wird für die Zusatzversorgungskasse wie folgt aufgestellt: 1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 760.796.463,29 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 26.368.067,45 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -21.518.827,00 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, mit einem Saldo aus haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von -113.161,60 € und mit einem Finanzmittelüberschuss von 4.736.078,85 € und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 3.740.078,66 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten sind. 2. Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 32.875.364,78 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von -240.163,66 €. Die Finanzrechnung mit einem Saldo aus Verwaltungstätigkeit von 2.309.976,06 €, einem Saldo aus Investitionstätigkeit von -2.306.454,94 €, einem Saldo aus Finanzierungstätigkeit von 0,00 € und mit einem Finanzmittelüberschuss von 3.521,12 € und einem Finanzmittelbestand am Ende des Haushaltsjahres von 168.711,98 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind. XIII. Der Jahresabschluss 2017 wird für die Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen Enkheim wie folgt aufgestellt: Die Vermögensrechnung mit einer Summe von 590,50 €. Das Jahresergebnis nach Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €. Begründung: in € Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz der Erträge und Aufwendungen von - 201.760.120,10 ein Ergebnis von -199.778.448,06 gegenüber. Im Finanzhaushalt steht dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von -8.211.000,00 ein Ergebnis von 45.888.995,68 und dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit von 447.122.000,00 ein Ergebnis von 236.270.036,67 und dem Planansatz beim Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 275.000.000,00 ein Ergebnis von 37.644.311,78 gegenüber. In der Vermögensrechnung ist eine weitere Zunahme der Bilanzsumme um 6,5 Mio. € auf 16,55 Mrd. € zu verzeichnen. Auf der Aktivseite erhöht sich das Sachanlagevermögen um 131,3 Mio. € auf 13,4 Mrd. €. Das Finanzanlagevermögen hingegen wird um rd. 44,06 Mio. € auf 2,09 Mrd. € gesenkt. Der Bestand der flüssigen Mittel sinkt insbesondere aufgrund der hohen Tilgungsleistung von 113,56 Mio. € um 92,16 Mio. € auf 21,4 Mio. €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen (insbesondere die Personalrückstellungen +28,41 Mio. €) um rd. 17,98 Mio. € auf 1,55 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten steigen ebenfalls auf 2,35 Mrd. € (+136,05 Mio. €). Mit 1,48 Mrd. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Finanzierung der Investitionstätigkeit weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten. Das Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der Ergebnisverwendung 2017 auf 8,19 Mrd. €. Die Ergebnisse sind im Jahresabschluss einzeln nachgewiesen und im Rechenschaftsbericht sowie dem Anhang zum Jahresabschluss erläutert. Der Jahresabschluss wurde nach den Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage _Jahresabschluss_2017 (ca. 8,3 MB) Vertraulichkeit: Nein dazugehörende Vorlage: Vortrag des Magistrats vom 29.07.2019, M 99 Vortrag des Magistrats vom 11.11.2019, M 194 Zuständige Ausschüsse: Haupt- und Finanzausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 14 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Die Beratung der Vorlage M 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 16 Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 74 wird bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION und FRANKFURTER 23. Sitzung des Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 12 Bericht: TO II Die Stadtverordnetenversammlung wolle beschließen: Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE. und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Sonstige Voten/Protokollerklärung: ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 18 Beschluss: Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung: CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung) Beschlussausfertigung(en): § 2741, 24. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 § 2853, 25. Sitzung der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 20 16