Jahresabschluss 2017 inklusive Finanzcontrollingbericht 2017
Vorlagentyp: M
Inhalt
S A C H S T A N D : Vortrag des
Magistrats vom 20.04.2018, M 74 Betreff: Jahresabschluss 2017 inklusive
Finanzcontrollingbericht 2017 I. Es dient zur Kenntnis, dass der Magistrat den
Jahresabschluss 2017 für den Bereich Stadtverwaltung wie folgt aufgestellt und
dem Revisionsamt zur Prüfung zugesandt hat: Die Vermögensrechnung mit einer
Summe von 16.549.343.602,53 €.
Das Jahresergebnis nach Rücklagen
mit einer Summe von -199.778.448,06 €,
davon Ordentliches Jahresergebnis nach
Rücklagen -181.262.314,09 €,
Außerordentliches Jahresergebnis
nach Rücklagen -18.516.133,97 €.
Die Finanzrechnung mit
einem Saldo aus
Verwaltungstätigkeit von 45.888.995,68 €,
einem Saldo aus
Investitionstätigkeit von -236.270.036,67 €,
einem Saldo aus
Finanzierungstätigkeit von 37.644.311,78 €,
mit einem Saldo aus
haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von
60.576.164,95 €, und mit einem Finanzmittelbedarf
von -92.160.564,26
€ und einem Finanzmittelbestand am
Ende des Haushaltsjahres von 21.402.724,56 €.
II. Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach
Rücklagen, der aus dem Saldo der ordentlichen Erträge und ordentlichen
Aufwendungen (inkl. Finanzergebnis) resultiert, wird mit
-
181.262.314,09 € der
"Rücklage aus Überschüssen des ordentlichen Ergebnisses" entnommen. Der Stand der Rücklagen nach Abzug
des Fehlbetrages 2017 beträgt
damit
590.004.109,72 €. Der Fehlbetrag des Jahresergebnisses nach Rücklagen,
der aus dem Saldo der außerordentlichen Erträge und außerordentlichen
Aufwendungen resultiert, wird mit
-18.516.133,97 € als
Verlust vorgetragen. Der kumulierte Fehlbetrag beläuft sich damit inklusive
des Defizits 2017 auf
- 84.412.578,56 €. III. Mit dem Jahresabschluss 2017 werden den
Allgemeinen Bewirtschaftungsvorschriften entsprechend im Ergebnishaushalt
Budgetüberträge auf der Aufwandsseite in Höhe von 202,59 Mio. €
(Vorjahr 223,65 Mio. €) gebildet und in das folgende
Haushaltsjahr vorgetragen. Die Budgetüberträge des Ergebnishaushaltes
belasten die Ergebnisse der künftigen Haushaltsjahre in Höhe der tatsächlichen
Inanspruchnahme. Im Finanzhaushalt werden in den Fachbereichen
Ausgabereste in einer Gesamthöhe von 760,61 Mio. € gebildet
(Vorjahr saldiert ohne übertragene Kreditermächtigung
733,77 Mio. €). Zur Deckung der finanziellen Belastungen aus
den Budgetüberträgen des Ergebnishaushaltes stehen zum 31.12.2017 Kassenmittel
in Höhe von rd. 21,4 Mio. € zur Verfügung. Für die
Budgetüberträge im investiven Bereich können Kreditermächtigungen aus
Vorjahren, die mit 782,77 Mio. € in das nachfolgende
Haushaltsjahr vorgetragen werden, in Anspruch genommen werden. IV. Es dient zur Kenntnis, dass für den
Gebührenbereich Friedhofs- und Bestattungswesen im aktuellen Haushaltsjahr ein
erneuter jahresbezogener Verlust in Höhe von 1.993.417,56 € (Vorjahr
2.401.551,56 €) entstanden ist, der wiederum in Ermangelung eines
Sonderpostens für den Gebührenausgleich aus dem allgemeinen Haushalt gedeckt
wird. Der Magistrat wird
hierzu bzw. im Zuge der Neukalkulation der Friedhofs- und
Bestattungsgebührenordnung eine gesonderte Beschlussvorlage einbringen. V. Es dient zur Kenntnis, dass sich eine
Überschreitung der mit Magistratsbeschluss im Jahr 2017 festgelegten
Haushaltssperre (§ 107 HGO) im vollbudgetierten Bereich des
Dezernates VIII - Soziales, Senioren, Jugend und Recht - in Höhe von
530.728,98 € ergeben hat. Die Mehraufwendungen entstanden vor allem durch
den Bedarf an Leiharbeitskräften in den Bereichen Hilfen zur Wohnraumsicherung,
Kostenabrechnungen für unbegleitete minderjährige Ausländer mit dem Land Hessen
sowie der Stabsstelle Flüchtlingsmanagement. Die Deckung dieser Überschreitung
erfolgt durch Mittel des Zuschussbereiches in Höhe von 369.077,15 € sowie
aus dem Bereich der freiwilligen Transferaufwendungen in Höhe von 161.651,83
€. Eine entsprechende Vorlage befindet sich im parlamentarischen
Geschäftsgang. Es dient zur
Kenntnis, dass im Dezernat VII - Kultur und Wissenschaft - das
Personalkostenbudget in Höhe von 59.488,43 € überschritten wurde. Die
Mehraufwendungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses zu Lasten der
Bauunterhaltungsmittel des Dezernates VII genehmigt. VI. Es dient zur Kenntnis, dass es im Dezernat VII -
Kultur und Wissenschaft - im Bereich des Kulturamtes bei den Zuwendungen und
Zuschüssen aufgrund von Mehraufwendungen bei den Mietzuschüssen für Vereine und
Organisationen in Bürgergemeinschaftseinrichtungen der Saalbau
Betriebsgesellschaft mbH zu Überschreitungen in Höhe von 89.230,01 € kam.
Die Mehraufwendungen werden im Rahmen des Jahresabschlusses zu Lasten der
Gesamtdeckung genehmigt. VII. Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1
Satz 3 HGO Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt
6.328.050,45 € zugelassen sind und in nachstehender Höhe, aufgeteilt zu
Lasten der Gesamtdeckung, anderer Deckungsvorschläge außerhalb und innerhalb
der Budgets durch Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrerträgen, tatsächlich
in Anspruch genommen wurden. VIII. Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1
Satz 3 HGO Mehraufwendungen im Ergebnishaushalt in Höhe von insgesamt
6.328.050,45 € zugelassen sind und in nachstehender Höhe, aufgeteilt zu
Lasten der Gesamtdeckung, anderer Deckungsvorschläge außerhalb und innerhalb
der Budgets durch Deckung aus Minderaufwendungen bzw. Mehrer
trägen, tatsächlich in Anspruch genommen wurden. Zu Lasten der Gesamtdeckung wurden im
Ergebnishaushalt Mehraufwendungen in Höhe von 6.328.050,45 € zugelassen
und in nachstehender Höhe tatsächlich in Anspruch genommen:
Dez Gruppierung
Grundlage
Genehmigter Betrag in
€ In
Anspruch
genommener Betrag in
€ VII Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen §
2681 vom 31.01.2013 (M 290 /
2012) 1.110.249,40
0,00 IX Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen § 530
vom 15.09.2016 (M 152 / 2016)
4.657.801,05
528.289,16 X Aufwendungen für Sach- und
Dienstleistungen §
1834 vom 28.09.2017 (M 158 /
2017) 560.000,00
560.000,00 Zwischensumme I
6.328.050,45
1.088.289,16
Nachrichtlich: Unter Berücksichtigung der Ziffern VII. dieser
Vorlage stellen sich die Mehraufwendungen zu Lasten der Gesamtdeckung wie folgt
dar:
Dez Gruppierung
Grundlage
Genehmigter Betrag in
€ In
Anspruch
genommener Betrag in
€ VII Aufwendungen für Zuweisungen und Zuschüsse sowie
besondere Finanzausgaben 89.230,01
89.230,01 Zwischensumme II
89.230,01
89.230,01 Gesamt
6.417.280,46
1.177.519,17
Unterjährig wurden im Ergebnishaushalt keine
Mehraufwendungen innerhalb des Budgets zugelassen. Unter Berücksichtigung
Ziffer VI. dieser Vorlage ergeben sich allerdings folgende Mehraufwendungen,
die innerhalb des Budgets gedeckt werden können: Dez Gruppierung
Grundlage
Genehmigter Betrag in
€ In
Anspruch
genommener Betrag in
€ VII Personalaufwendungen 59.488,43
59.488,43 Gesamt
59.488,43
59.488,43 Es dient zur Kenntnis, dass gem. § 100 Absatz 1 Satz
3 Mehrausgaben und -auszahlungen im Finanzhaushalt in Höhe von insgesamt
30.321.695,00 € zugelassen wurden. Zu Lasten der Gesamtdeckung wurden folgende
Mehrausgaben und -auszahlungen zugelassen und in Anspruch genommen:
Dez Gruppierung
Grundlage
Genehmigter Betrag in
€ In
Anspruch
genommener Betrag in
€ XI Grundlagenermittlungen, Machbarkeitsstudien und
Wirtschaftlichkeitsberechnungen für die Schulprojekte des integrierten
Schulentwicklungsplans § 940
vom 26.01.2017 (M 233 / 2016)
5.000.000,00
0,00
Summe
5.000.000,00
0,00 Ferner wurden im Finanzhaushalt Mehrausgaben zu
Lasten anderer Deckungsvorschläge außerhalb des Budgetbereiches wie
folgt zugelassen und in Anspruch genommen: Dez Gruppierung
Grundlage
Genehmigter Betrag in
€ In
Anspruch
genommener Betrag in
€
III Zuführung in die Kapitalrücklage der Kliniken
Frankfurt-Höchst GmbH §
2114 vom 14.12.2017 (M 217 /
2017) 11.100.000,00
11.100.000,00 X Gesamtsanierung des Gesellschaftshauses im
Palmengarten §
1992 vom 16.11.2017 (M 210 / 2017)
5.921.695,00
5.921.695,00 Summe I
17.021.695,00
17.021.695,00
Innerhalb des Budgetbereichs wurden im
Finanzhaushalt folgende Mehrausgaben zugelassen: Dez Gruppierung
Grundlage
Genehmigter Betrag in
€ In
Anspruch
genommener Betrag in
€
II
Zuführung in die Kapitalrücklage
der Kliniken Frankfurt-Höchst GmbH § 2114 vom 14.12.2017 (M 217 / 2017) 8.300.000,00
8.300.000,00
Summe I 8.300.000,00 8.300.000,00 Der Gesamtbetrag der in Anspruch genommenen
überplanmäßigen Aufwendungen, Ausgaben und Auszahlungen beläuft sich im
Haushaltsjahr 2017 somit auf rd. 26,56 Mio. €. Der Berichtspflicht gegenüber der
Stadtverordnetenversammlung nach § 100 Abs. 1 Satz 3 HGO betreffend über- und
außerplanmäßiger Ausgaben des Haushaltsjahres 2017 wird damit genügt. IX. Es dient zur Kenntnis, dass sich Überschreitungen
der mit Magistratsbeschluss festgelegten Haushaltssperre im Bereich der
Personalaufwendungen (unter Berücksichtigung von Personalkostenerstattungen
(Budgetierungsmerkmal 21)) in folgenden Dezernaten ergeben: Dezernat
Haushaltssperre MB Nr. 1169
vom 08.12.2017 Überschreitung der
Sperre IV 1.764.000,00
-485.837,43 V 4.124.000,00
-3.682.691,05 VII 805.000,00
-805.000,00 VIII 9.688.000,00
-4.293.828,29 X 2.771.000,00
-2.216.822,73 ZF 289.000,00
-289.000 Summe
19.441.000,00 -11.773.179,50
Die Überschreitungen resultieren im Wesentlichen aus
Stellenbesetzungen der mit den Stellenplänen 2016 und 2017 neugeschaffenen
Stellen. Die oben aufgeführten
Überschreitungen der verfügbaren Personalaufwendungen mit einem Gesamtbetrag
von 11.773.179,50 € werden gemäß Ziffer III., 1.1 des MB Nr. 1169 vom
08.12.2017 dezernatsübergreifend gedeckt. X. Es dient zur Kenntnis, dass mit Beschluss der
Stadtverordnetenversammlung vom 15.09.2016, § 530 (M 152 / 2016) für die
Sanierung der Spundwand am Mainufer Höchst im Bereich "Batterie" rd. 5,39 Mio.
€ überplanmäßig zu Lasten der Gesamtdeckung genehmigt wurden, die nicht
komplett in den Haushaltsjahren 2016 und 2017 in Anspruch genommen wurden. Die
bisher nicht verausgabten Mittel in Höhe von rd. 4,13 Mio. €
stehen weiterhin zur Verfügung, da die Maßnahme noch nicht abgeschlossen
ist. XI. Es dient ferner zur Kenntnis,
dass der Bericht zum Jahresabschluss den regelmäßigen Finanzcontrollingbericht
zum Stand 31.12.2017 einschließt. Der Bericht zum Jahresabschluss 2017 wird
der Aufsichtsbehörde zur Kenntnis gegeben. XII. Der Jahresabschluss 2017 wird für die
Zusatzversorgungskasse wie folgt aufgestellt: 1. Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung -
Die Vermögensrechnung mit einer
Summe von 760.796.463,29 €.
Das Jahresergebnis nach
Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €.
Die Finanzrechnung mit
einem Saldo aus
Verwaltungstätigkeit von 26.368.067,45 €,
einem Saldo aus
Investitionstätigkeit von -21.518.827,00 €,
einem Saldo aus
Finanzierungstätigkeit von 0,00 €, mit einem Saldo aus
haushaltsunwirksamen Vorgängen (inklusive Kassenkredite) von
-113.161,60 € und mit einem
Finanzmittelüberschuss von 4.736.078,85 € und einem Finanzmittelbestand am
Ende des Haushaltsjahres von 3.740.078,66 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten
Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Pflichtversicherung - die Buchungen
zur Zuführung zu Rückstellungen inklusive satzungsmäßige Rückstellung enthalten
sind.
2. Zusatzversorgungskasse -
Freiwillige Versicherung -
Die Vermögensrechnung mit einer
Summe von 32.875.364,78 €.
Das Jahresergebnis nach
Rücklagen mit einer Summe von -240.163,66 €.
Die Finanzrechnung mit
einem Saldo aus
Verwaltungstätigkeit von 2.309.976,06 €,
einem Saldo aus
Investitionstätigkeit von -2.306.454,94 €,
einem Saldo aus
Finanzierungstätigkeit von 0,00 € und mit einem
Finanzmittelüberschuss von 3.521,12 € und einem Finanzmittelbestand am
Ende des Haushaltsjahres von 168.711,98 €. Es dient zur Kenntnis, dass in den vorgenannten
Ergebnissen der Zusatzversorgungskasse - Freiwillige Versicherung - die
Buchungen zur Zuführung zur Deckungsrückstellung bereits enthalten sind.
XIII. Der Jahresabschluss 2017 wird für die
Gemeindliche Bestattungshilfe Bergen Enkheim wie folgt aufgestellt:
Die Vermögensrechnung mit einer
Summe von 590,50 €.
Das Jahresergebnis nach
Rücklagen mit einer Summe von 0,00 €. Begründung:
in
€ Im Ergebnishaushalt steht dem saldierten Planansatz
der Erträge und Aufwendungen von - 201.760.120,10 ein Ergebnis von -199.778.448,06
gegenüber.
Im Finanzhaushalt steht dem
Planansatz beim Finanzmittelfluss aus laufender Verwaltungstätigkeit von
-8.211.000,00
ein Ergebnis von 45.888.995,68
und dem Planansatz beim
Finanzmittelfluss aus Investitionstätigkeit von 447.122.000,00
ein Ergebnis von
236.270.036,67
und dem Planansatz beim
Finanzmittelfluss aus Finanzierungstätigkeit von 275.000.000,00 ein Ergebnis von 37.644.311,78
gegenüber.
In der Vermögensrechnung ist eine
weitere Zunahme der Bilanzsumme um 6,5 Mio. € auf
16,55 Mrd. € zu verzeichnen. Auf der Aktivseite erhöht sich das
Sachanlagevermögen um 131,3 Mio. € auf 13,4 Mrd. €. Das
Finanzanlagevermögen hingegen wird um rd. 44,06 Mio. € auf 2,09
Mrd. € gesenkt. Der Bestand der flüssigen Mittel sinkt insbesondere
aufgrund der hohen Tilgungsleistung von 113,56 Mio. € um 92,16 Mio. €
auf 21,4 Mio. €. Auf der Passivseite erhöhen sich die Rückstellungen
(insbesondere die Personalrückstellungen +28,41 Mio. €) um rd.
17,98 Mio. € auf 1,55 Mrd. €. Die Verbindlichkeiten steigen
ebenfalls auf 2,35 Mrd. € (+136,05 Mio. €). Mit 1,48
Mrd. € sind die Verbindlichkeiten aus Kreditaufnahmen zur Finanzierung der
Investitionstätigkeit weiterhin wesentlicher Teil der Gesamtverbindlichkeiten.
Das Eigenkapital beläuft sich unter Berücksichtigung der
Ergebnisverwendung 2017 auf 8,19 Mrd. €. Die Ergebnisse sind im Jahresabschluss einzeln
nachgewiesen und im Rechenschaftsbericht sowie dem Anhang zum Jahresabschluss
erläutert. Der Jahresabschluss wurde nach den
Bestimmungen der HGO an das Revisionsamt zur Prüfung weitergeleitet. Er wird
nach Abschluss der Prüfung mit dem Bericht des Revisionsamtes der
Stadtverordnetenversammlung zur Beschlussfassung vorgelegt. Anlage
_Jahresabschluss_2017 (ca.
8,3 MB) Vertraulichkeit:
Nein dazugehörende Vorlage:
Vortrag des
Magistrats vom 29.07.2019, M 99
Vortrag des
Magistrats vom 11.11.2019, M 194
Zuständige Ausschüsse:
Haupt- und
Finanzausschuss Versandpaket: 25.04.2018 Beratungsergebnisse: 22. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 17.05.2018, TO I, TOP 14
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Die Beratung der Vorlage M 74 wird
bis zur nächsten turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt.
Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 24. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 24.05.2018, TO II, TOP 16
Beschluss: Die Beratung der Vorlage M 74 wird bis zur nächsten
turnusmäßigen Sitzung zurückgestellt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, AfD, LINKE., FDP, BFF, FRAKTION
und FRANKFURTER 23. Sitzung des
Haupt- und Finanzausschusses am 19.06.2018, TO I, TOP 12
Bericht: TO II
Die Stadtverordnetenversammlung wolle
beschließen: Der Vorlage M 74 wird in der
vorgelegten Fassung zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD, LINKE.
und FRANKFURTER (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Sonstige Voten/Protokollerklärung:
ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung) 25. Sitzung der
Stadtverordnetenversammlung am 21.06.2018, TO II, TOP 18
Beschluss: Der Vorlage M 74 wird in der vorgelegten Fassung
zugestimmt. Abstimmung:
CDU, SPD, GRÜNE, FDP und FRAKTION gegen AfD,
LINKE., FRANKFURTER und ÖkoLinX-ARL (= Ablehnung); BFF (= Enthaltung)
Beschlussausfertigung(en): § 2741, 24. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 24.05.2018 § 2853, 25. Sitzung
der Stadtverordnetenversammlung vom 21.06.2018 Aktenzeichen: 20 16